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EICHELHÄHER (GARRULUS GLANDARIUS)

Im Dokument Anhang 2 (Seite 30-43)

13.1. ALLGEMEINE ANGABEN 13.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Standvogel in ganz Europa mit Ausnahme des hohen Nordens. In Sachsen-Anhalt und regional nahezu flächendeckend verbreitet, fehlt nur auf den Inseln und waldarmen Marschen. Etwas geringere Dichten im Oberharz. Regional häufig.

13.1.2. LEBENSWEISE

Waldtypen aller Art, bevorzugt vielstufige Alterswälder mit Jungwuchs. Freibrüter, Nester in Bäumen.

Omnivore Art. Im Sommer zählen auch Eier und Jungvögel zur Beute, zu anderen Jahreszeiten vor allem Eicheln, Bucheckern und andere Früchte, die in Verstecken deponiert werden. Die Art gilt somit als wichtiger Symbiont zur Verbreitung von Gehölzen.

Brutzeitraum Ende Februar bis Anfang September. Die Art ist landesweit nach [5] nicht ge-fährdet.

13.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise lagen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Feldgehölzen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

13.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.2. bis 10.9. (E2 bis A9), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Feldgehölzen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenzi-ellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 bezeichnet.

14 ELSTER (PICA PICA)

14.1. ALLGEMEINE ANGABEN 14.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Weite Teile der Paläarktis von Europa über Zentralasien bis nach China. In Deutschland und Sachsen-Anhalt verbreiteter Brutvogel. Standvogel.

14.1.2. LEBENSWEISE

Die Art besiedelt unterschiedliche Habitate von geschlossenen Waldgebieten über Parkland-schaften bis hin zu offenen LandParkland-schaften mit einzelnen Gehölzen. Freibrüter, Nest als kugeli-ger Bau aus Zweigen in dichtem Astwerk hoher Bäume.

Omnivore Art.

Brutzeitraum Anfang Januar bis Mitte September. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefähr-det.

14.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgeraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise lagen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Feldgehölzen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

14.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.1. bis 20.9. (A1 bis M9), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen. Andere Konflikte sind nicht erkennbar.

Brutvorkommen der Art sind in den Feldgehölzen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenzi-ellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 bezeichnet.

15 FASAN (PHASANIUS COLCHICUS)

15.1. ALLGEMEINE ANGABEN 15.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die natürliche Verbreitung des Fasans reicht über den Süden der Zentral- und Ostpaläarktis und über Teile des Orients. Zudem wurde die Art in vielen Teilen der Welt eingebürgert und besiedelt heute große Teile Europas. Die Art wird häufig mit der Bezeichnung "Jagdfasan" zu-sammengefasst. Standvogel, bei ungünstigen Habitatbedingungen teilweise Wanderbewegun-gen über wenige Kilometer.

Bezogen auf Niedersachsen zeichnet sich ein negativer Bestandtrend ab. So ist die Trendklassi-fikation nach [40] leicht abnehmend.

15.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bevorzugt parkartige Landschaften mit Äckern, Wiesen, Weiden, Gebüschen und Feldgehölzen. Bodenbrüter.

Die Nahrung besteht überwiegend aus pflanzlicher Kost. In den ersten vier Lebenswochen werden allerdings überwiegend Insekten von den Jungvögeln gefressen.

Brutzeitraum Ende März bis Anfang August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

15.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise lagen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Ackerflächen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

15.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.3. bis 10.8. (E3 bis A8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Ackerflächen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenzi-ellen Lebensstätte von Brutvögeln des Offenlandes wird als Konflikt K_Art_2 bezeichnet.

16 FELDLERCHE (ALAUDA ARVENSIS)

16.1. ALLGEMEINE ANGABEN 16.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in ganz Europa mit Ausnahme des höchsten Nordens. Im Osten bis Japan und Nordsibirien. Kurzstreckenzieher, bis Nordafrika. Die Art versucht in Mitteleuropa bei milder Witterung zu überwintern.

Bezogen auf Niedersachsen zeichnet sich ein negativer Bestandtrend ab. So ist die Trendklassi-fikation nach [40] leicht abnehmend.

16.1.2. LEBENSWEISE

Die Art kommt hauptsächlich in Kulturlebensräumen wie Grünland und Ackergebieten, aber auch in Heiden sowie größeren Waldlichtungen vor. Vorwiegend trockene bis wechselfeuchte Böden mit niedriger Vegetation werden besiedelt. Bodenbrüter, bevorzugte Vegetationshöhe 15-20 cm. Typischer Singflug.

Omnivore Art, im Winter meist Samen und Keimlinge.

Brutzeitraum Anfang März bis Mitte August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

16.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 mit 19 Papierrevieren auf den Ackerflächen innerhalb der Antragsfläche vor. Es ergibt sich eine Siedlungsdichte von 1,58 BP / 10 ha bezogen auf die Ackerflächen innerhalb des Untersuchungsraumes Revierkar-tierung.

16.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.2. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 11.4. bis 31.8. (A3 bis M8), siehe oben.

Weiterhin ist die Feldlerche von der Beanspruchung der Lebensräume von Offenlandarten be-troffen (Konflikt K_Art_2). Es gehen rechnerisch 19 Brutpaare verloren (s.o.).

17 FELDSCHWIRL (LOCUSTELLA NAEVI)

17.1. ALLGEMEINE ANGABEN 17.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art kommt in den mittleren Breiten Eurasiens von Westeuropa bis in die NW Mongolei vor. Langstreckenzieher, die Überwinterungsgebiete liegen südlich der Sahara im tropischen Westafrika. In Deutschland und Sachsen-Anhalt verbreiteter Brutvogel.

17.1.2. LEBENSWEISE

Art der offenen bis halboffenen Gelände mit mindestens 20-30cm hoher Krautschicht. Häufig Verlandungszonen, Feuchtwiesen und Riede. Freibrüter, Nest bodennah in Krautschicht.

Die Nahrung besteht aus Insekten aller Art.

Brutzeitraum Ende April bis Anfang August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

17.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise lagen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Ruderalfluren innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

17.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.4. bis 10.8. (E4 bis A8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Ruderalfluren prinzipiell möglich. Der Verlust der poten-ziellen Lebensstätte von Brutvögeln des Offenlandes wird als Konflikt K_Art_2 bezeichnet.

18 FELDSPERLING (PASSER DOMESTICUS)

18.1. ALLGEMEINE ANGABEN 18.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

In Mitteleuropa ist der Feldsperling ein häufiger Brut- und Jahresvogel. In Mitteleuropa haupt-sächlich im Tiefland anzutreffen. In Sachsen-Anhalt landesweit verbreitet. Im Harz sind ein-zelne Bruten bis etwa 650 m ü. NN nachgewiesen, er fehlt in geschlossenen Waldbereichen.

Die Art ist regional starken Bestandsschwankungen unterworfen.

18.1.2. LEBENSWEISE

Art der offenen und halboffenen Kulturlandschaft, mit Hecken, Alleen, Einzelbäumen, Kopf-weiden, Obstgärten, Feldgehölzen. Das Nest wird i.d.R. in Nischen oder Höhlen angelegt;

Freibruten sind selten.

Die Nahrung besteht größtenteils aus Sämereien unterschiedlichster Wildkräuter sowie aus Ge-treidekörnern. Ein gewisser Anteil animalischer Nahrung ist jedoch immer vorhanden. Die Nestlinge benötigen fast ausschließlich animalische Kost [6].

Brutzeitraum Anfang April bis Ende August. Die Art ist landesweit nach [5] gefährdet.

18.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise der Art liegen teilweise auch innerhalb der Antragsfläche.

18.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 01.4. bis 31.8. (A4 bis E8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Feldgehölzen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenzi-ellen Lebensstätte von Brutvögeln des Offenlandes wird als Konflikt K_Art_2 bezeichnet.

19 FISCHADLER (PANDION HAELAETUS)

19.1. ALLGEMEINE ANGABEN 19.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

In der Holarktis weit verbreitet, in den übrigen Regionen auf Küsten, Inselgruppen und lokale Binnenlandvorkommen beschränkt. Die Art kommt in Nord- und Osteuropa, Afrika, Arabien und großen Teilen des asiatischen Kontinents, in Australien mit Ausnahme von Neuseeland und schließlich in Nord- und Mittelamerika vor. Mittel- und Langstreckenzieher, die Winter-quartiere liegen meist südlich der Sahara und Westafrika. In Deutschland verbreiteter Brutvo-gel. In Sachsen-Anhalt mit stabilen Brutvorkommen [9].

19.1.2. LEBENSWEISE

Dar Art besiedelt Landschaften mit fischreichen Gewässern mit störungsarmen Nistmöglich-keiten. Freibrüter, Nest auf Bäumen oder Masten, oft in direkter Nähe zum Wasser. Nest im-mer auf und nie innerhalb der Krone.

Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Fischen.

Brutzeitraum Mitte März bis Anfang September. Die Art ist landesweit nach [5] gefährdet. Der Fischadler ist strenggeschützt und in Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

19.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 bei der Nahrungssuche an den Seen beobachtet. Ein regelmäßiges Brutvorkommen ist rd. 1,5 km südwestlich der An-tragsfläche bei Barleben bekannt.

19.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

19.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

19.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da die Art im Umfeld der Siedlungen und der Autobahn A2 brütet und regelmäßig jagt. Eine Störungswirkung, die über dieses Maß hinaus geht, ist durch das Vorhaben daher nicht zu erwarten.

19.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN) Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden.

20 FITIS (PHYLLOSCOPUS TROCHILUS)

20.1. ALLGEMEINE ANGABEN 20.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art kommt in fast ganz Mittel- und Nordeuropa flächig vor. Langstreckenzieher, die Win-terquartiere liegen meist südlich der Sahara. In Deutschland und Sachsen-Anhalt verbreiteter Brutvogel.

20.1.2. LEBENSWEISE

Die kommt in unterschiedlichen Waldstandorten von trockenen bis feuchten Wäldern sowie Hochmooren und alten Sukzessionsbrachen mit Gehölzaufwuchs vor. Geschlossener Hochwald sowie Siedlungsbereiche werden gemieden. Freibrüter, Nest meist direkt am Boden in dichter Vegetation.

Die Nahrung besteht aus Insekten und Spinnentieren aller Art.

Brutzeitraum Anfang April bis Ende August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

20.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise der Art liegen teilweise auch innerhalb der Antragsfläche.

20.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 01.4. bis 31.8. (A4 bis E8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Ruderalfluren prinzipiell möglich. Der Verlust der poten-ziellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 bezeichnet.

21 FLUSSREGENPFEIFER (CHARADRIUS DUBIUS)

21.1. ALLGEMEINE ANGABEN 21.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

In Mitteleuropa verbreiteter Brut und Sommervogel. Langstreckenzieher, Winterquartiere im Süden der Sahara bis zu den Küsten Westafrikas. Zug überwiegend bei Nacht. Die Art ist in Deutschland und in Sachsen-Anhalt regelmäßiger Brutvogel.

21.1.2. LEBENSWEISE

Ursprüngliche Bruthabitate sind Schotter-, Kies- und Sandufer sowie Ufer von Flüssen des Berg- und Flachlandes. Heutzutage häufige Brutvorkommen in Kies- und Sandgruben, Ufern großer Seen, Spülfeldern u.a. Bodenbrüter, Nest auf kahlem Untergrund.

Die Nahrung besteht überwiegend aus Insekten, Weichtieren, Würmern und anderen bodenbe-wohnenden Arten.

Brutzeitraum Mitte März bis Anfang August. Die Art ist streng geschützt und landesweit nach [5] nicht gefährdet.

21.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Jahr 2011 mehrfach am Adamsee mit bis zu 14 Exemplaren beobachtet. Hier ist nach Daten des NABU von mindestens vier Brutpaaren auszugehen. Im Mai 2016 wurde die Art mit insgesamt zwölf Tieren am Ufer des Adamsees erfasst. Ein Brutnachweis aus 2016 liegt hier ebenfalls vor (Daten NABU). Im April 2013 wurde der Flussregenpfeifer an den Feuchtstellen in den Ackerflächen südlich des "Burgenser Weges" als Brutvogel mit einem Pa-pierrevier erfasst. Es ergibt sich eine theoretische Siedlungsdichte von 0,8 BP / 10 ha bezogen auf die Ackerflächen innerhalb des Untersuchungsraumes Revierkartierung.

21.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

21.3.1.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.3. bis 20.7. (M3 bis A8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

21.3.1.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Auf Grund der bekannten Bruten im Umfeld des Adamsees sind vorhabenbedingte Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Lokalpopulationen führen könnten, auszuschlie-ßen.

21.3.1.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Weiterhin ist der Flussregenpfeifer von der Beanspruchung der Feuchtstellen innerhalb der Ackerflächen betroffen. Dies wird unter Verlust des Lebensraumes von offenlandarten zusam-mengefasst (Konflikt K_Art_2), betrifft im Fall Flussregenpfeifer jedoch speziell die wenigen Feuchtstellen innerhalb des Ackers südlich des "Burgenser Weges". Es geht rechnerisch 1 Brutpaar verloren (vgl. Textabschnitt 21.2).

22 GARTENGRASMÜCKE (SYLVIA BORIN)

22.1. ALLGEMEINE ANGABEN 22.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in Mittel- bis Nordeuropa, im Süden bis Nordspanien, im Osten bis Westsibiri-en. Langstreckenzieher, Winterquartiere im Süden der Sahara und Sahelzone. Hauptdurchzug im Mai und August. Die Art ist in Deutschland weit verbreitet, in Sachsen-Anhalt die zweit-häufigste Grasmückenart und hier sowie regional ein weit verbreiteter Brutvogel. Lücken in den Marschen und an der Unterelbe.

22.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bevorzugt offenes, gebüschreiches Gelände, Unterholz von Wäldern und Ufergehölze.

Freibrüter, Nester in niedrig in dornigen Sträuchern und Laubhölzern aber auch in krautiger Vegetation (Brennnesselbestände).

Omnivore Art, vor allem verhältnismäßig kleine und weichhäutige Insekten. Gegen Ende der Brutperiode werden auch Beeren gefressen, in Südeuropa wurde zudem die Aufnahme von Nektar nachgewiesen.

Brutzeitraum Ende April bis Ende August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

22.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel vor. Die Nachweise der Art liegen teilweise auch innerhalb der Antragsfläche.

22.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.4. bis 31.8. (E4 bis E8), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Gehölzen und Ruderalfluren prinzipiell möglich. Der Ver-lust der potenziellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 be-zeichnet.

Im Dokument Anhang 2 (Seite 30-43)