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NEUNTÖTER (LANIUS COLLURIO)

Im Dokument Anhang 2 (Seite 79-115)

45.1. ALLGEMEINE ANGABEN 45.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in ganz Europa bis Mittelasien. Langstreckenzieher, überwintert südlich des Äquators in Afrika. In Mitteleuropa und Deutschland ungleichmäßiger aber häufiger Brutvo-gel. In Niedersachsen weit verbreitet aber mit Lücken im Hügelland und den Börden. Regional ist die Art ebenfalls verbreitet.

45.1.2. LEBENSWEISE

Der Neuntöter besiedelt zur Brutzeit in Mitteleuropa halboffene und offene Landschaften mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Buschbestand und größeren kurzrasigen oder vegetati-onsarmen Flächen, bevorzugt in kleinklimatisch wärmebegünstigten Lagen. In Mitteleuropa ist er hauptsächlich in der extensiv genutzten Kulturlandschaft, z. B. auf Trockenrasen, frühen Sukzessionsstadien, Heckenlandschaften mit Wiesen und vor allem Weiden, Streuobstwiesen, Brachen, aber auch in Weinbergen, auf Kahlschlägen und in Aufforstungen anzutreffen [8]. Er benötigt für die Nahrungssuche großinsektenreiche kurzrasige Offenlandflächen im direkten Umfeld seines Brutplatzes [13].

Neuntöter-Vorkommen sind meist eng mit dem Auftreten von dornigen Sträuchern der Gattun-gen Prunus, Crataegus und Rosa korreliert. Diese Gehölze besitzen in kleinräumig strukturier-ten und exstrukturier-tensiv beweidestrukturier-ten Grünlandgebiestrukturier-ten einen Verbreitungsschwerpunkt [6]. Die zu Brut vorzugsweise genutzten Gehölze sind meist mehr als 10 m lang bzw. breit. Sie sollten im unteren Teil geschlossen sein, überalterte Gebüsche / Hecken werden deshalb als Brutplatz aufgegeben [39].

Nahrung besteht vor allem aus Insekten, überwiegend aus großen Käfern, Bienen uvm. Bei Be-hinderung der Insektenjagd durch Regen etc. werden auch Kleinsäuger (meist Mäuse) gefres-sen.

Brutzeitraum: Ende April bis Ende August. Die streng geschützte Art ist landesweit nach [5]

nicht gefährdet und in Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

45.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Brutvogel am Adamsee vor (Daten NABU).

45.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

45.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen, da Bruten innerhalb der Antragsfläche nicht vorhanden und auch auf Grund der Habitateigenschaften nicht zu erwarten sind, weil Dor-nensträucher fehlen und Gehölze in der benötigten Qualität nicht vorhanden sind.

45.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da die Art weit außerhalb der Antragsfläche brütet.

45.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 45.3.1).

46 NILGANS (ALOPOCHEN AEGYPTIACA)

46.1. ALLGEMEINE ANGABEN 46.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art stammt ursprünglich aus Nordafrika. Brutvorkommen in Europa gehen sehr wahr-scheinlich auf Gefangenschaftsflüchtlinge zurück. Im Winter vermutlich ungerichtete Streifzü-ge auf der Suche nach Streifzü-geeigneten Quartieren.

46.1.2. LEBENSWEISE

Die Art ist wenig anspruchsvoll und kommt an nahezu allen Gewässern, auch von geringer Größe, vor. Flexible Nistwahl, Nester am Boden, in Bäumen oder Höhlen und Gebäuden.

Die Nahrung besteht überwiegend aus Pflanzenteilen.

Brutzeit überwiegend von März bis Juni. Früh- und Spätbruten von Ende Januar bis Anfang Oktober sind bekannt [7].

Die Art ist in [5] nicht aufgeführt.

46.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam in den Jahren 2013 bis 2016 auf den Seen als Brutvogel bzw. Wintergast vor.

Brutvorkommen innerhalb der Antragsfläche können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

46.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

46.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

46.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Brutvorkommen der Art sind in direkter Siedlungsnähe bekannt. Eine Störungswirkung ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

46.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 46.3.1).

47 PFEIFENTE (ANAS PENELOPE)

47.1. ALLGEMEINE ANGABEN 47.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Pfeifente kommt überwiegend im Norden Eurasiens vor, in Europa regelmäßiger Brutvogel in Skandinavien und den Britischen Inseln. Einzelne Brutnachweise in Deutschland sind be-kannt. Kurzstreckenzieher. Winterquartiere in Mitteleuropa, vor allem Großbritannien.

47.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bevorzugt die Sumpfgebiete der Taiga, vegetationsreiche Seen und flache Gewässer in Kombination mit höherer Grasvegetation als Bruthabitat. Bodenbrüter.

Die Nahrung besteht überwiegend aus Pflanzenteilen.

Brutzeit überwiegend von Anfang Mai bis Ende Juli [7]. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

47.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast auf den Barleber Seen vor.

Brutvorkommen der Art können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

47.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

47.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

47.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art nur während der Zugzeit und auf den Seen im Ge-biet aufhält.

47.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 47.3.1).

48 RAUBWÜRGER (LANIUS EXCUBITOR)

48.1. ALLGEMEINE ANGABEN 48.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Der Raubwürger besiedelt einen sehr großen Teil der West- und Zentralpaläarkits. Im Norden verbreiteter, nach Süden zunehmend seltener und sporadischer auftretender Brutvogel. Kurz-streckenzieher bzw. Standvogel. Die nördlichsten Populationen ziehen vollständig im Winter weg, während alle übrigen Populationen in wechselnden Anteilen sowohl weiträumige Wande-rungen ausführen als auch im Brutgebiet überwintern. In Deutschland (außer Schleswig-Holstein) und Sachsen-Anhalt verbreiteter aber seltener Brutvogel.

48.1.2. LEBENSWEISE

Die Art besiedelt halboffene bis offenen Landschaften verschiedenster Ausprägung wie Rand-zonen von Mooren, Windwurfflächen in Wäldern, Heiden sowie extensive genutzte Agraflä-chen. Freibrüter. Das Nest wird überwiegend in hohen dichten Dornenbüschen angelegt.

Die Nahrung besteht überwiegend aus kleinen Wirbeltieren wie Mäusen, verschiedenen Repti-lien und Amphibien.

Brutzeitraum: Mitte März bis Mitte August. Die Art ist streng geschützt und landesweit nach [5] gefährdet.

48.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast am Ufer des Adamsees vor.

Hinweise auf Brutvorkommen der Art sind nicht vorhanden.

48.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

48.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen, da Bruten innerhalb der Antragsfläche nicht vorhanden und auch auf Grund der Habitateigenschaften auch zukünftig nicht zu erwarten sind.

48.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Tiere weit außerhalb der Antragsfläche aufhielten.

48.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 48.3.1).

49 REIHERENTE (AYTHYA FULIGULA)

49.1. ALLGEMEINE ANGABEN 49.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art besiedelt einen großen Teil der nördlichen Paläarktis. In Deutschland und Sachsen-Anhalt ist die Art ganzjährig anzutreffen. Standvogel bzw. Kurzstreckenzieher.

49.1.2. LEBENSWEISE

Die Reiherente besiedelt Stillgewässer im Binnenland und den Küsten. Die Art bevorzugt grö-ßere Gewässer über 5 ha mir ausgeprägter Ufervegetation. Bodenbrüter, Nest meist auf kleinen Inseln an Land, selten an feuchten Stellen.

Die Nahrung besteht überwiegend aus wasserbewohnenden Kleintieren, vor allem Mollusken.

Brutzeitraum nach [23] Anfang April bis Anfang August. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

49.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast auf den Barleber Seen vor.

Brutvorkommen der Art innerhalb der Antragsfläche können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

49.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

49.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

49.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art nur während der Zugzeit und auf den Seen im Ge-biet aufhält.

49.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 49.3.1).

50 RINGELTAUBE (COLUMBA PALUMBUS)

50.1. ALLGEMEINE ANGABEN 50.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Brutvogel in ganz Europa, außer nördliches Skandinavien. Teilzieher, die Art überwintert in Süd- und Westeuropa aber auch in Mitteleuropa in großer Zahl. In Deutschland, Sachsen-Anhalt und regional häufige und flächendeckend verbreitete Art (häufigste Nicht-Singvogel-Vogelart Deutschlands).

50.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bewohnt Wälder und Parkgelände und erreicht als Kulturfolger zum Teil hohe Popula-tionsdichten. Freibrüter, es werden lose Reisignester in Bäumen gebaut.

Die Hauptnahrung bilden Eicheln, Bucheckern und Getreidesamen. Wichtige Ersatznahrung sind grüne Blätter (Esche, Buche, Raps), Erbsen und Beeren (Holunder, Efeu, Schneeball uvm.).

Brutzeitraum nach [23] Ende Februar bis Ende November. Nach [10] Brutbeginn außerhalb von Städten Anfang/Mitte März. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

50.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel festge-stellt. Die Nachweise der Art liegen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Feldgehöl-zen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

50.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 01.3. bis 31.11. (A3 bis E11), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Feldgehölzen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenzi-ellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 bezeichnet.

51 ROHRAMMER (EMBERIZA SCHOENICLUS)

51.1. ALLGEMEINE ANGABEN 51.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Die Art kommt transpaläarktisch vor und hat damit das ausgedehnteste Areal einer Emberiza- Art. Das Brutgebiet reicht von Irland und der Atlantikküste Frankreichs und der Iberischen Halbinsel ostwärts bis Nord-Japan. Die Rohrammer ist in Mitteleuropa eine weit verbreitete und in geeigneten Habitaten recht häufige Brutvogelart. Die Besiedlung ist in der Niederlän-disch-norddeutsch-polnischen Tiefebene am dichtesten. Zug-, Strich- oder Standvogel. Rohr-ammern überwintern in einem Gürtel etwa zwischen 35 und 45° N vom Mittelmeergebiet bis Nord- / Mittelchina und Japan.

51.1.2. LEBENSWEISE

Die Art besiedelt stark verlandete, nasse Vegetationszonen mit dichter Krautschicht, Seggen-rieden, Röhrichten und hohen Gräsern. Freibrüter, Nest meist bodennah versteckt in dichter Vegetation.

Die Nahrung besteht in der Brutperiode ausschließlich aus Insekten, zu anderen Zeiten Samen, dazu kommt ein Arthropodenanteil.

Brutzeitraum Ende März bis Mitte Juli. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

51.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde am Rand des Untersuchungsraums Revierkartierung im Jahr 2013 festgestellt.

51.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

51.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen, da keine geeigneten Habitate durch das Vorha-ben beansprucht werden.

51.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen (vgl. Textabschnitt 1.2).

51.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 ABS. 1 NR. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden (vgl. Text-abschnitt 51.2).

52 ROTKEHLCHEN (ERITHACUS RUBECULA)

52.1. ALLGEMEINE ANGABEN 52.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommer bzw. Jahresvogel in ganz Europa außer des hohen Nordens. Teil- bzw. Kurzstrecken-zieher, überwintert in Mittel- und Südeuropa. Die Art kommt in Deutschland, Niedersachen und regional nahezu flächendeckend verbreitet vor.

52.1.2. LEBENSWEISE

Art der Laub- und Nadelwälder mit lichter Strauchschicht vom Tiefland bis ins Gebirge. Meist Bodenbrüter, Nest häufig in Mulden unter Grasbüscheln.

Während der Brutzeit werden überwiegend Insekten und Larven gefressen. Im Spätsommer und Herbst sind Beeren und andere Früchte recht bedeutend.

Brutzeitraum Ende März bis Anfang September. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefähr-det.

52.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art wurde im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Brutvogel festge-stellt. Die Nachweise der Art liegen außerhalb der Antragsfläche, eine Brut in den Gehölzen innerhalb der Antragsfläche ist aber prinzipiell möglich.

52.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

Konflikt K_Art_1, vgl. Textabschnitte 1.1 bis 1.3. Der zu Grunde gelegte Brutzeitraum ist 21.3. bis 10.8. (E3 bis A9), siehe oben. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine Tötung mit Si-cherheit auszuschließen.

Brutvorkommen der Art sind in den Ruderalfluren und Gebüschen prinzipiell möglich. Der Verlust der potenziellen Lebensstätte von Brutvögeln der Gehölze wird als Konflikt K_Art_3 bezeichnet.

53 ROHRWEIHE (CIRCUS AERUGINOSUS)

53.1. ALLGEMEINE ANGABEN 53.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in Mittel- und Südeuropa. Kurz- und Langstreckenzieher. Art überwintert teils schon in SW-Europa und Mittelmeerraum, hautsächlich aber südlich der Sahara. In Mitteleuro-pa die häufigste Weihe. In Niedersachsen liegen die Verbreitungsschwerpunkte in den Fluss-marschen der Ems und Weser sowie den Röhrichten eutropher Binnenseen. Die Rohrweihe tritt im Weser-Leinebergland nur vereinzelt als Brutvogel auf [18].

53.1.2. LEBENSWEISE

Die Rohrweihe besiedelt offene Landschaften und bevorzugt als Bruthabitat dichte, hohe Röh-richtflächen (auch geringer Ausdehnung), brütet aber auch in Seggenriedern, Reitgrasbestän-den etc. und zunehmend in Ersatzbiotopen wie Getreide- oder Rapsfeldern [18]. Die Jagdgebie-te sind Röhrichtbestände und Uferzonen, aber auch offenes Kulturland [8].

Als Aktionsraumgröße werden für Mitteleuropa meist mehrere hundert bis etwa 900 ha ange-geben; möglich sind weniger als 100 ha bis 1.500 ha ([8], [13]). Rohrweihen können sich wäh-rend der Jagd bis zu 8 km vom Nest entfernen [6].

Die Beute wird im niedrigen Suchflug geschlagen, sie besteht aus Kleinvögeln und -säugern bis zu Ratten, jungen Hasen und Kaninchen, häufig auch aus Eiern [8].

Brutzeitraum Anfang April bis Anfang September.

53.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet am Südufer das Adamsees als Brutvogel vor.

53.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

53.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen, da die Art nicht innerhalb der Antragsfläche brütet und Bruten auch zukünftig nicht zu erwarten sind.

53.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art nicht im Umfeld der Antragsfläche brütet und be-reits jetzt den Kiessee direkt an der Autobahn als Brutplatz nutzt.

53.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Ein Verlust von Nahrungsflächen ist auf Grund des Vorhandenseins großflächiger Acker- und Grünland-flächen im Umfeld des Brutplatzes nicht zu erwarten.

54 ROTMILAN (MILVUS MILVUS)

54.1. ALLGEMEINE ANGABEN 54.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in Süd- und Mitteleuropa. Kurzstreckenzieher, überwintert vor allem im nördli-chen Mittelmeerraum und in kleiner Zahl im Nahen Osten. Die Weltpopulation des Rotmilans ist klein (19.000–23.000 Brutpaare, [28]). Etwa 90 % des Weltbestandes dieser Art lebt in Mit-teleuropa, davon 2/3 in Deutschland. Das Weltdichtezentrum der Verbreitung liegt in Deutsch-land, und dort im nördlichen Harzvorland ([28], [29]).

Der Bestandstrend in Deutschland ist nach einer Zusammenstellung von [30] im Zeitraum 1988 bis 2008 negativ (jährlicher Rückgang von 2,1 %). Einem Anstieg bis 1992 steht ein star-ker Bestandsrückgang bis 1998 gegenüber. Seit diesem Zeitpunkt nur noch geringe Be-standsabnahme. In [10] ist ein Hinweis auf unveröffentlichte Daten aus Sachsen-Anhalt von Mammen enthalten, nach denen erste Hinweise auf lokale Bestandsabnahmen bei sehr hohen WEA-Dichten vorlägen.

54.1.2. LEBENSWEISE

Der Rotmilan ist eine Charakterart der agrarisch genutzten „Steppenlandschaften” insbesonde-re der Börden, sofern diese potenzielle Brutplätze aufweisen. Dies können Waldflächen sein, oft reichen der Art aber schon kleine Feldgehölze, seltener frei stehende Baumgruppen oder gar Einzelbäume oder Hochspannungsmasten zur Anlage des Horstes ([31], [10], [32]).

Die Nahrungssuche findet ausschließlich im Offenland insbesondere auf Acker- und Grünland-flächen statt. Geschlossene Waldungen werden gemieden. Die erfolgreiche Jagd auf Kleinsäu-ger kann nur in niedriKleinsäu-ger Vegetation wie auf kurzrasigen Weideflächen, auf frisch gemähten Wiesen oder auf Äckern erfolgen, sofern bei Letzteren die Vegetation noch niedrig und lückig ist. Vorteilhaft sind mehrjährige Kulturen wie z. B. Luzerne, in denen die Kleinsäugerdichte mitunter sehr hoch sein kann. Zur Brutzeit kommt dem Grünland eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat zu, da zu dieser Zeit die meist angebauten Feldfrüchte im Ackerland, wie Wintergetreide und Raps eine Wuchshöhe erreicht haben, die die Jagd stark erschweren. Nach derzeitigem Kenntnisstand besonders ungünstig ist Maisanbau.

Aus vergleichenden Untersuchungen in verschiedenen Ländern und Bundesländern innerhalb Deutschlands zeigt sich laut [31], dass bei den Nahrungsflügen von Rotmilanen während der Jungenaufzucht zwischen Horst und Nahrungshabitat zumeist Distanzen unter 5 km zurückge-legt werden. Als Maximalentfernung vom Horst während der Jungenaufzucht werden aus ver-schiedenen Gegenden Deutschlands Distanzen von 4,5–13 km genannt [31], [33], [34], [35], [36], [37]).

Nahrung besteht überwiegend aus Kleinsäugern und Vögeln, vereinzelt auch Reptilien.

Brutzeitraum Mitte März bis Mitte August. Die streng geschützte Art ist landesweit nach [5]

gefährdet und in Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

54.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsraum Revierkartierung im Jahr 2013 als Nahrungsgast auf den Ackerflächen innerhalb der Antragsfläche vor. Brutvorkommen der Art können mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Ein ehemaliger Horst (Daten NABU) befindet sich westlich außerhalb der Antragsfläche.

54.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

54.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

54.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art im direkten Umfeld von Siedlungen aufhält und auch brütet.

54.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Konflikte bezüglich § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Ein wesent-licher Verlust von Nahrungsflächen ist auf Grund des Vorhandenseins großflächiger Acker- und Grünlandflächen im Umfeld der Antragsfläche nicht zu erwarten.

55 SAATGANS (ANSER FABILIS)

55.1. ALLGEMEINE ANGABEN 55.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Nordteil des paläarktischen Gebietes von Mittel- und Nordskandinavien bis Ostsibirien: in Asi-en südwärts bis zu dAsi-en südlichAsi-en RandgebirgAsi-en SibiriAsi-ens. Die Brutgebiete der Art liegAsi-en über-wiegend in den nördlichen Waldgebieten Skandinaviens. In Deutschland und Sachsen-Anhalt vor allem Wintergast, Bruten in Deutschland (Niedersachsen) kommen vor. Mittel- und Lang-streckenzieher. Überwinterungsgebiet vor allem in Mitteleuropa, geringe Zahlen auch in West- und Südeuropa. Hauptdurchzug im März.

55.1.2. LEBENSWEISE

Die Art bevorzugt offene Landschaften, häufig in Gewässernähe. Bodenbrüter. Schlafplätze werden überwiegend in der Dämmerung angeflogen.

Die Nahrung besteht überwiegend aus Gräsern und Beeren.

Genaue Angaben zu Brutzeiträumen in Deutschland liegen nicht vor. Die Art ist landesweit nach [5] nicht gefährdet.

55.2. VORKOMMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Art kam im Untersuchungsgebiet im Jahr 2016 als Wintergast auf den Ackerflächen inner-halb der Antragsfläche vor. Brutvorkommen der Art innerinner-halb der Antragsfläche können mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

55.3. MÖGLICHE KONFLIKTE

55.3.1. § 44 ABS. 1 NR. 1 BNATSCHG (TÖTUNGSVERBOT)

Die Zerstörung von Eiern und flugunfähigen Jungvögeln durch Flächenbeanspruchung im Brutzeitraum ist mit Sicherheit auszuschließen.

55.3.2. § 44 ABS. 1 NR. 2 BNATSCHG (STÖRUNGSVERBOT)

Eine erhebliche Störung im Sinne der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Lokalpo-pulation ist auszuschließen, da sich die Art nur während der Zugzeit im Gebiet aufhält. Gänse nutzen in den Wintermonaten regelmäßig Acker- und Grünlandflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung und nahe Siedlungen.

55.3.3. § 44 ABS. 1 NR. 3 BNATSCHG (SCHUTZ DER LEBENSSTÄTTEN)

Brutvorkommen der Art sind nicht zu erwarten. Durch das Vorhaben kommt es zu einem Ver-lust von Nahrungsflächen während der Zugzeit. Dies wird prinzipiell als Konflikt K_Art_4 bezeichnet.

Hinsichtlich des möglichen Nahrungsflächenentzuges ist aus denselben Gründen wie bei der Blässgans (Textabschnitt 5) von einer geringen Konfliktintensität auszugehen, zumal ein Vor-kommen innerhalb der Antragsflächen nicht sicher ist.

56 SCHAFSTELZE (MOTACILLA FLAVA)

56.1. ALLGEMEINE ANGABEN 56.1.1. VERBREITUNGSGEBIET

Sommervogel in ganz Mitteleuropa, Teilen Westeuropas und Südskandinaviens. In Deutsch-land, Sachsen-Anhalt und regional verbreiteter Brutvogel. Der Harz ist unbesiedelt.

In Mitteleuropa setzte ab etwa der Mitte des 20. Jahrhunderts ein deutlicher Bestandsrückgang der Wiesenschafstelze ein, der die Populationen im Grünland betrifft. Auf Ackerstandorten gibt es hingegen eine positive Entwicklung [14], die (bezogen auf Niedersachsen) ab ca. 1995 zu einem Bestandsanstieg führte, der aktuell aber beendet ist [40].

56.1.2. LEBENSWEISE

Die Wiesenschafstelze ist eine Offenlandart, die häufig als typischer Wiesenbrüter bezeichnet wird. Sie besiedelt bevorzugt Extensivweiden und –wiesen mit einem Mosaik verschiedener Vegetationsausprägungen. Essenziell sind dabei kurzrasige Teilflächen zur Nahrungssuche. Als Bodenbrüter nutzt die Art langrasige Vegetation, wie dichte Gräserhorste. Regelmäßig besie-delt die Art aber auch Ackerflächen, insbesondere Getreideäcker, in denen sie unter günstigen Voraussetzungen höhere Siedlungsdichten erreicht. Förderlich sind hierbei breite Randstreifen entlang unbefestigter Feld- (Gras-)wege mit vereinzelten Gehölzen, die als Singwarten dienen.

Die Wiesenschafstelze ist eine Offenlandart, die häufig als typischer Wiesenbrüter bezeichnet wird. Sie besiedelt bevorzugt Extensivweiden und –wiesen mit einem Mosaik verschiedener Vegetationsausprägungen. Essenziell sind dabei kurzrasige Teilflächen zur Nahrungssuche. Als Bodenbrüter nutzt die Art langrasige Vegetation, wie dichte Gräserhorste. Regelmäßig besie-delt die Art aber auch Ackerflächen, insbesondere Getreideäcker, in denen sie unter günstigen Voraussetzungen höhere Siedlungsdichten erreicht. Förderlich sind hierbei breite Randstreifen entlang unbefestigter Feld- (Gras-)wege mit vereinzelten Gehölzen, die als Singwarten dienen.

Im Dokument Anhang 2 (Seite 79-115)