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Standorteigenschaften: Netzanbindung .1 Netztopologie / Unterstation Mühleberg Ost

Im Dokument Optionale Nutzung von Fernwärme (Seite 51-55)

3 Standort und Umgebung

4.3 Beschreibung der Anlage

4.3.4 Standorteigenschaften: Netzanbindung .1 Netztopologie / Unterstation Mühleberg Ost

Der Standort Mühleberg ist bereits heute einer der bedeutendsten Knotenpunkte im schweizerischen Hochspannungsnetz. Das Transportnetz rund um Mühleberg wird durch die geplanten Vorhaben des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) weiter ergänzt. Diese

Massnahmen sind für die Netzstabilität (Spannungshaltung) im Raum Bern-Mittelland heute schon dringend notwendig. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um auch die elektrische Leistung einer neuen Anlage abführen zu können.

17 Die in diesem Dokument erwähnten oder beschriebenen Reaktortypen sind beispielhafte Varianten, die dem heutigen Stand der Technik möglicher Kernreaktoren entsprechen. Diese stellen jedoch keinen Vorentscheid zur Wahl des Reaktortyps oder des Anlagenlieferanten dar. Diese Wahl erfolgt im Zuge der Vorbereitung des Baubewilligungsgesuches nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen für die Beschaffung von Kernanlagen.

Abbildung 4.3-3: Die Netztopologie 2015 mit den 380 kV-(rot) und 220 kV-(grün) Leitungen ab Mühleberg

Die Netztopologie (vgl. Abbildung 4.3-3) mit den 380 kV-Leitungen Mühleberg-Bassecourt und Mühleberg-Romanel sowie diverse 220 kV-Leitungen ab Mühleberg garantieren einen sicheren Abtransport der Energie aus dem EKKM. Die aktuelle Planung sieht vor, die notwendigen netzseitigen Massnahmen und Ergänzungen für die Verbesserung der Netzstabilität im Espace Mittelland vor 2015 auszuführen. Der Bundesrat hat am 6. März 2009 die Pläne für den strategischen Ausbau des Übertragungsnetzes gemäss SÜL bewilligt.

4.3.4.2 Ableitung der elektrischen Energie aus dem EKKM

Grundsätzlich erfolgt die Ableitung der elektrischen Energie aus dem EKKM auf der 380 kV-Netzebene und auf kürzestem Weg mittels einer gasisolierten Leitung oder mittels

Hochspannungskabel unterirdisch in die Unterstation Ost (UST Ost). Ein Schaltbild ist in Abbildung 4.3-4 enthalten. Die heute geplante unterirdische Leitung verläuft in einem neu zu erstellenden Kabelrohrblock oder Kabelstollen. Von der UST Ost wird die Energie grundsätzlich über das 380 kV-Netz abgeleitet.

Abbildung 4.3-4: Schaltbild der geplanten UST Ost, basierend auf der Netz-Topologie 2015, alle Spannungsebenen sind dargestellt. Vom bestehenden Wasserkraftwerk sind die Einspeisungen zur Unterstützung des Eigenbedarfs (EB-KKMa/b) des bestehenden KKM18 sowie dessen Einspeisung (KKM a/b) und Eigenbedarfsversorgung (EB KKM a/b) gezeigt. Zwei Felder 380 kV sind für die Einspeisung der Energie aus dem EKKM (EKKMa und EKKMb) reserviert. Ebenso sind zwei Felder 132 kV für die Eigenbedarfsanspeisung des EKKM (EB-EKKMa, EB-EKKMb)

vorgesehen. Der dafür notwendige Platz und die Abgänge sind eingeplant. Die anderen Fälle mit Ausfall einer 220 kV-Leitung erweisen sich als unkritisch, da die 380 kV-Leitungen in Betrieb stehen.

4.3.4.3 Stromversorgung

Die UST Ost genügt grundsätzlich den einschlägigen Vorschriften für derartige Anlagen wie SUVA, Arbeitssicherheit, SIA-Normen (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) und wird nach den Qualitätsanforderungen des Eidg. Starkstrom-Inspektorates (ESTI) realisiert und von diesem bewilligt. Die Anlage verfügt insbesondere über Blitz- und Überspannungsschutz sowie adäquate Erdung. Schutz und Steuerung werden in getrennten Geräten realisiert und das gesamte Schutzsystem wird redundant aufgebaut.

18 Die BKW ist bestrebt, das bestehende KKM nach Inbetriebnahme des EKKM so rasch wie möglich ausser Betrieb zu nehmen. Ein paralleler Leistungsbetrieb der beiden Anlagen ist aus heutiger Sicht jedoch möglicherweise erforderlich, um die Versorgungssicherheit für BKW und die am EKKM beteiligten Partner in der ersten Phase nach Inbetriebnahme des EKKM weiterhin gewährleisten zu können.

Zudem wird das Areal der neuen UST Ost auf > 467 m ü.M. angehoben; dadurch ergibt sich ein weitgehender Schutz gegen Hochwasser. In bzw. nach Notbetriebsfällen wie Hochwasser, Blitz, oder OBE (Operating Basis Earthquake) steht die UST Ost mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter zur Verfügung.

Der Eigenbedarf der Anlage kann vom Generator oder ab der Hilfsspannung 132 kV gespiesen werden. Die Anspeisung erfolgt unterirdisch mit 132 kV ab der UST Ost 2-strängig. Die

gasisolierte Anlage (GIS-Anlage in der UST Ost) weist dazu Abgangsfelder auf (siehe Abbildung 4.3-4). Die Leitungsführung erfolgt in einem neu zu erstellenden Kabelrohrblock oder in

Kabelstollen mittels HS-Kabel. Die beiden 220/132 kV-Transformatoren sind mit einer Kapazität von 400 MVA geplant. Sollte die Eigenbedarfsversorgung weder durch den Generator noch von den 132 kV-Leitungen her möglich sein, so kann die Einspeisung auch von der 220 kV-Ebene über einen der beiden Transformatoren in der UST Ost erfolgen (siehe Abbildung 4.3-4).

4.4 Kühlung

4.4.1 Einleitung

Im Normalbetrieb eines Kernkraftwerkes ist die Kühlung im Allgemeinen gewährleistet durch:

die Hauptkühlung, zur Abfuhr der Abwärme des Kondensators (Kühlkreislauf zwischen Reaktor bzw. Dampferzeuger und Dampfkondensator) sowie möglichenfalls zur Kühlung verschiedener Systeme im konventionellen (nicht-nuklearen) Teil der Anlage;

die Hilfskühlung zur Kühlung von Systemen im Maschinenhaus (z.B. Speisewasserpumpen), im Reaktorgebäude (z.B. Systeme zur Abfuhr der Nachzerfallswärme) und in

Reaktornebengebäuden (z.B. Brennstofflagerbecken). Zur Gewährleistung des

Barrierenprinzips zum Schutz vor Freisetzungen radioaktiver Stoffe besteht die Hilfskühlung pro Strang aus zwei nacheinander geschalteten Kühlkreisläufen: Einem radiologisch

überwachten Zwischenkühlkreislauf als Barriere sowie einem Nebenkühlwasserkreislauf, welcher die Wärmelast in die externe Wärmesenke überträgt. Die Abwärme der Kühlung von nicht nuklearen Komponenten wird je nach Anlagenkonzeption auch durch die Nebenkühlung abgeführt.

Im Folgenden wird die für das EKKM repräsentative Kühlbetriebsweise dargelegt. Die einzelnen Kühlkreisläufe werden in den verschiedenen Reaktortechnologien auf unterschiedliche Art und Weise gestaltet; die Wahl der Reaktortechnologie für das EKKM wird erst später getroffen und die in den folgenden Abschnitten dargelegten Ausführungen und Angaben entsprechen daher nicht in jedem Detail der zukünftigen Auslegung des EKKM bzw. sind als beispielhaft für die Auslegung zu betrachten.

Die Kühlbetriebsweise muss die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes, insbesondere der Gewässerschutzverordnung (GSchV) zur Entnahme von Kühlwasser und der Temperaturzunahme durch Wiedereinleitung erfüllen.

Für Einleitungen in Fliessgewässer und Flussstaue gilt u.a.:

Die Temperatur des Kühlwassers darf höchstens 30°C betragen; die Behörde kann kurzfristige, geringfügige Überschreitungen im Sommer zulassen;

Die Aufwärmung des Gewässers darf gegenüber dem möglichst unbeeinflussten Zustand höchstens 3°C, in Gewässerabschnitten der Forellenregion höchstens 1.5°C, betragen. Die Einleitung darf nicht dazu führen, dass die Wassertemperatur 25°C überschreitet;

Das Einlaufbauwerk19muss eine rasche Durchmischung gewährleisten.

Das Gewässer darf nur so schnell aufgewärmt werden, dass keine nachteiligen Auswirkungen für Lebensgemeinschaften von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen entstehen.

Ebenfalls müssen die gesetzlichen Forderungen zur chemischen Zusammenstellung des austretenden Wassers eingehalten werden.

Des Weiteren wird für die Anlagenkonzeption vorausgesetzt, dass aus ästhetischen bzw. visuellen Gründen die Bauten möglichst niedrig gehalten werden; dabei sollte der Kühlturm nicht

wesentlich höher als die anderen Gebäude sein. Die Menge sichtbaren Dampfes eines Kühlturms sollte auf ein Minimum reduziert werden.

4.4.2 Hauptkühlung

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