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Strategische Führung Daniel Albietz Operative Führung Sebastian Olloz

1. Wirkungsziele

1.1

Riehen behält seinen Charakter als Grosses Grünes Dorf mit einem hohen Anteil an hochwerti-gem und familienfreundlichem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten.

Leistungsbericht

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Zonenplanrevision rechtskräftig. Ziel der Zonenplanrevision war es, die hohe Wohn- und Lebensqualität und den Charakter als Grosses Grünes Dorf mit einem differenzierten Wohnungsange-bot zu erhalten und die wertvollen Naturräume vor der Bebauung zu schützen.

1.2

Riehen entwickelt sich baulich innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets unter besonderer Beachtung der Quartierverträglichkeit und des Siedlungsbilds.

Leistungsbericht

Die in der Zonenplanrevision definierte Siedlungsgrenze trennt das Bau- von dem Nicht-Baugebiet. Die bauliche Entwicklung findet deshalb innerhalb des Siedlungsgebiets statt. Neubauprojekte und Erweiterung bestehender Bauten werden von der Ortsbildkommission auf ihre Quartier- und Ortsbildverträglichkeit geprüft.

1.3

Für das Gewerbe und den Handel werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen.

Leistungsbericht

Der neue Zonenplan sieht an gut erschlossenen Lagen Arbeitszonen für das lokale Gewerbe vor. In der Arbeits-zone sind keine Wohnungen zulässig. Somit sind die Betriebe vor Verdrängung durch Wohnnutzung geschützt.

2. Leistungsziele

2.1

Für das Stettenfeld werden nach Genehmigung der Zonenplanrevision die in der 1. Nutzungs-planstufe beschlossenen Rahmenbedingungen städtebaulich in einem Wettbewerbsverfahren konkretisiert.

Leistungsbericht

Nachdem die 1. Nutzungsplanstufe 2017 rechtskräftig wurde, wurden die Planung des weiteren Vorgehens und die nächsten Verfahrensschritte eingeleitet. Dabei werden auch ein angemessener Einbezug sämtlicher Interes-sensgruppen sowie verfahrensbegleitende Massnahmen definiert. Eine wichtige Randbedingung für die Planung der Siedlung und der Freiflächen ist, ob im Bereich der Landesgrenze eine S-Bahn-Haltestelle realisiert wird. Die-se Frage ist auf übergeordneter Ebene noch nicht geklärt.

2.2

Im Bereich der bestehenden S-Bahn-Haltestellen werden siedlungsstrukturelle Schwerpunkte (Versorgung, Dienstleistung, Wohnen, Mobilität) durch nutzungsplanerische Massnahmen ge-fördert.

Leistungsbericht

Siedlung und Landschaft, Leistungsbericht

Im Niederholz ist bei der S-Bahnhaltestelle Niederholz seit 2013 ein Bebauungsplan rechtskräftig. Im 2018 soll das geplante Zentrumsgebäude mit seinen unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen fertiggestellt werden. Am Rüchligweg/Kohlistieg wurde das neue Alters- und Pflegeheim Humanitas sowie rund 100 Genossenschaftswoh-nungen fertiggestellt und bezogen.

Das Resultat des 2016 im Rahmen der IBA Basel 2020 zusammen mit den Projektpartnern durchgeführten Ideen-wettbewerbs wurde 2017 nicht weiterbearbeitet, da zuerst auf Lörracher Seite noch verschiedene offene Fragen geklärt werden müssen.

2.3

Für eine bezüglich Nutzung und Bebauung gute Entwicklung des neuen Gewerbeareals an der Hörnliallee werden die nötigen nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen.

Leistungsbericht

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurde an der Hörnliallee an gut erschlossener Lage eine Arbeitszone festge-setzt. Seit Mitte 2017 ist diese Zone rechtskräftig; ein Rekurs gegen die Zonenänderung wurde zurückgezogen.

Das Nutzungsplanverfahren ist somit abgeschlossen und die nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen.

2.4

Der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum wird bezüglich der gemeindeeigenen Areale Gemein-dehaus, Bahnhofparkplatz, Weissenbergerhaus, Landgasthofsaal sowie Schützengarten über-prüft und konkretisiert.

2.5

Die Arealentwicklung Dorfzentrum Nord im Gebiet zwischen Baselstrasse, Sarasinpark, Rössli-gasse und GartenRössli-gasse wird konkretisiert und es wird ein Nutzungsplanverfahren durchge-führt.

Leistungsbericht zu 2.4 – 2.5

Der Einwohnerrat hat den Bebauungsplan für eine Tiefgarage in der Wettsteinstrasse (Gemeindehausparkplatz) beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht es, die unterschiedlichen Areale (Gemeindehaus, Weissenberger-haus, Landgasthofsaal) optimal unterirdisch zu erschliessen und so mögliche bauliche Entwicklungen im Dorfzen-trum zu unterstützen. Gegen den Bebauungsplan wurde das Referendum ergriffen. Der Entscheid des Stimm-volks über den Bebauungsplan im Juni 2018 wird entscheiden, wie die Arealentwicklungen im Dorfzentrum wei-terverfolgt und der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum angepasst wird.

Die Arealentwicklung für das Dorfzentrum Nord wurde noch nicht eingeleitet.

2.6

Für die Bauzone an der Mohrhaldenstrasse/Lichsenweg wird auf der Grundlage von Varianz-verfahren ein Bebauungsplan erarbeitet.

Leistungsbericht

Das Areal an der Mohrhaldenstrasse/Lichsenweg gehört der Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Immobilien Basel-Stadt als Vertreterin der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wurde auf das Ziel betreffend Varianzverfah-ren hingewiesen. Ob ein Bebauungsplan notwendig ist, nachdem der in der Zone 2R nur Ein- und Zweifamilien-häuser zugelassen sind, muss im Verlauf der Planung geklärt werden.

2.7

Im Hinblick auf zukünftige bauliche Veränderungen des Siedlungsgebiets prüft die Gemeinde,

ob und gegebenenfalls wie die hohe Baukultur beispielsweise über Bebauungspläne,

Varianz-verfahren oder Auszeichnungen guter Architektur gefördert werden soll.

Siedlung und Landschaft, Leistungsbericht

an die Realisierung des Siegerprojekts zu koppeln. Als Beitrag können ein Drittel der Verfahrenskosten bewilligt werden, maximal CHF 60‘000.

2.8

Baugesuche werden durch die Riehener Instanzen effizient und zügig mit einer maximalen durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zwei Wochen behandelt.

Leistungsbericht

Im Jahr 2017 wurden in Riehen 101 Baugesuche eingereicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sämtlicher Baubegehren betrug 11,4 Tage. Der definierte Standard wurde seit 2011 jedes Jahr erreicht.

2.9

Die Ortsbildkommission berät Bauwillige. Sie verhilft zu Lösungen und trifft Entscheidungen, welche hohen gestalterischen Ansprüchen genügen; sie setzt bei der Beurteilung der Bauge-suche entsprechend hohe Massstäbe. 98 % aller BaugeBauge-suche werden entsprechend der Beur-teilung der Ortsbildkommission entschieden.

Leistungsbericht

Die Ortsbildkommission (OBK) hat in 43 Sitzungen 116 Beratungen für Bauwillige durchgeführt. Sie beurteilte 97 Baubegehren, 80 wurden gutgeheissen, weitere 4 wurden mit einer Ausnahmebewilligung gutgeheissen. Ein Ge-such wurde abgelehnt. Zusätzlich hat die OBK 10 Baubegehren mit geänderten Planungsunterlagen geprüft. Zu-dem wurden Fragen zu zwei generellen Baubegehren beantwortet. Der definierte Standard wurde seit 2011 jedes Jahr erreicht.

3. Andere Vorgaben

3.1

Riehen leistet einen Beitrag an die Internationale Bauausstellung IBA Basel 2020, beteiligt sich am Prozess und erarbeitet für Riehen sinnvolle partnerschaftliche Projekte.

Riehen beteiligt sich an den IBA Projekten Am Zoll Lörrach/Riehen, Landschaftspark Wiese mit Revitalisierung Wiese, IBA KIT Trinationale Freiraumproduktion sowie 24 Stops am Rehberger-Weg. Finanziell beteiligt sich Rie-hen an der IBA Basel 2020 und ist im techniscRie-hen Ausschuss vertreten.

3.2

Die Öffentlichkeit wird über die Planungen informiert. Bei besonderer Betroffenheit findet eine Mitwirkung statt.

Die Freiraumentwicklung Hinter Gärten wurde weitergeführt und die Begleitgruppe bei der Definition der Bau-massnahmen einbezogen.

Über die Internetseite der Gemeinde Riehen können zudem sämtliche Planungen sowie Planauflagen eingese-hen werden.

3.3

Das Bauinspektorat wird bei der Überwachung der illegalen Bautätigkeit, insbesondere in den Gebieten ausserhalb der Bauzone, aktiv unterstützt.

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurden spezielle Nutzungsvorschriften für die Gebiete Im Brühl, Auf Hutzeln, in den Wenkenmatten sowie Im Autal beschlossen. Bis auf das Autal (hängiger Rekurs) sind die Nutzungsvor-schriften in diesen Gebieten rechtskräftig. Aufgrund dieser Vorgaben wurde das Kataster für Bauten ausserhalb der Bauzone fertiggestellt. Das Bauinspektorat kann auf diese Daten zugreifen und ihre Kontrollfunktion dadurch besser wahrnehmen.

Siedlung und Landschaft, Leistungsbericht

3.4

In Absprache und im Einvernehmen mit den Grundbesitzern und den Familiengartenvereinen werden gemeinsam mit den betroffenen Familiengartenvereinen Projekte für die Öffnung der Familiengartenareale für die Bevölkerung ausgearbeitet (z. B. Durchgangswege, öffentliche Spielplätze).

Für die Öffnung der Freizeitgärten eignet sich v. a. das Gebiet Hörnli/Landauer. Die Stadtgärtnerei, welche für das Gebiet verantwortlich ist, erarbeitet zurzeit ein Umsetzungskonzept zur Öffnung der Freizeitgärten.

Siedlung und Landschaft, Leistungsbericht