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Sicherheitsmassnahmen in der Betriebsphase

Im Dokument Konzept für die Anlage und (Seite 143-146)

Im vorliegenden Referenzprojekt sind zur Gewährleistung des sicheren Einlagerungsbetriebs die nachstehend beschriebenen Massnahmen vorgesehen. Diese decken die im vorhergehenden Abschnitt 6.3 identifizierten notwendigen Massnahmen vollumfänglich ab.

6.4.1 Schulung des Betriebspersonals

Für den Lagerbetrieb wird qualifiziertes Personal eingesetzt, welches eine fundierte Grundaus-bildung bezüglich Organisation, Betrieb, Arbeitssicherheit und Strahlenschutz erhalten hat. Es wird periodisch weitergeschult.

6.4.2 Lagerbetrieb: Steuerung und Überwachung

Zur Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Verkehrsablaufes wird das gesamte Ver-kehrsaufkommen sowohl über wie unter Tage vom zentralen Kommandoraum in der Empfangs-anlage geleitet und überwacht sowie fernbediente Transporte bis in den Zentralen Bereich und ausnahmsweise auch im Lagerbereich von hier aus ausgeführt. Dazu werden entsprechende Signalanlagen und an Schlüsselstellen Videokameras installiert (Kap. 5.3.2).

Die Überwachung und Bedienung der wichtigsten Handhabungseinrichtungen und Geräte sowie die Steuerung technischer Einrichtungen und Anlagen ist ebenfalls vom zentralen Kommando-raum über Tage aus möglich. Die Steuerung der Krane und Manipulatoren in der Empfangs-anlage erfolgen in der Regel von dort aus. Rangiermanöver im Zentralen Bereich sowie die weiteren Aktivitäten unter Tag werden aber hauptsächlich von örtlichen, z.T. mobilen Leitstän-den aus geleitet. Arbeiten, bei welchen keine bzw. nur eine unbedeutende Strahlenexposition erfolgt, werden durch die Betriebsmannschaft manuell ausgeführt.

6.4.3 Abfälle

BE und HAA-Behälter werden in verschweissten und damit dichten Gebinden (Fig. 2.5) einla-gerungsbereit in den Aussenanlagen angeliefert oder, im Falle einer Integration der Kondi-tionier- und Verpackungsanlage BE/HAA in die Aussenanlagen der Portalzone, in dieser Anlage zur Endlagerung bereitgestellt (Kap. 3.2.2.3 und 5.2). Es ist deshalb nur die Direkt- und Streustrahlung während ihrer Handhabung im geologischen Tiefenlager von Bedeutung.

Die LMA sind in Stahl- und Betongebinden konditioniert (Fig. 2.6). Sie werden in entsprechen-den, wieder verwendbaren Transportbehältern angeliefert. Mit Ausnahme der WA-COG-4

werden sie in Betoncontainer umgepackt und die Resthohlräume zementvergossen (Fig. 5.1).

Auch für ihre Handhabung zur Einlagerung ist nur die Direkt- und Streustrahlung massgebend.

Dasselbe gilt auch für die in Transportabschirmungen anlagenintern zu transportierenden WA-COG-4.

6.4.4 Umschlag und Verpackung

Der Umschlag und die Verpackung der Abfälle im Betriebsgebäude der Empfangsanlage erfolgt weitgehend durch Fernbedienung in geschlossenen Zellen, womit eine genügende Abschirmung und der Einschluss allfälliger freier Kontamination sichergestellt ist. Die Handhabung der Abfälle erfolgt mit Geräten und in einer Art und Weise, welche auch bei Störungen und uner-wünschten Ereignissen nur zu minimaler Beschädigung der Abfälle führen kann und keine Freisetzung von Radioaktivität zur Folge hat. Alle Anlagen werden so ausgelegt, dass nur geringe Hubhöhen zu realisieren sind.

6.4.5 Transportmittel

Der Transport von Abfallgebinden unter Tage wird mit der Zahnrad- und Stollenbahn abgewik-kelt. Die Auslegung dieser Transportmittel erfolgt nach den entsprechenden Normen und Richtlinien, wobei der Unfallverhütung speziell Rechnung getragen wird (Kap. 5.2.3 und 5.7.3).

Insbesondere das auf der Zugangsrampe eingesetzte Rollmaterial wird nach dem "fail-safe"-Prinzip ausgelegt, sodass sich Lokomotive(n) und Wagen bei Betriebsstörungen selbsttätig z.B.

durch Notbremsung in eine sichere Position bringen und dadurch keine signifikante Beanspru-chung der Transportabschirmungen und der Transport- und Lagercontainer erwartet werden muss.

Der schienengebundene horizontale Weitertransport von Abfällen und übrigen Materialien in der Lagerzone bietet optimale Voraussetzungen für einen unfallfreien und reibungslosen Betriebsablauf.

6.4.6 Einlagerung BE/HAA-Behälter

BE/HAA-Behälter werden fernbedient aus ihrer Abschirmung bzw. ihrem Transportcontainer herausgeschoben und vom Umsetzgerät auf den Einlagerungstrolley gebracht, welcher den Behälter samt Bentonitauflager in den Lagerstollen einfährt und in der vorgesehenen Lagerpo-sition absetzt. Das hydraulische Umsetzgerät ist mehrfach gesichert und erlaubt zudem diverse Interventionsmöglichkeiten. Der Einlagerungstrolley ist einfach und robust gebaut und kaum störanfällig (Kap 5.2.4.1 und 5.7.4).

6.4.7 Einlagerung LMA

Die höchste Fallhöhe eines Lagercontainers in der Umladestation beträgt ca. 4 m. Untersuchun-gen haben gezeigt, dass solche Lagercontainer auch grössere Fallhöhen überstehen, ohne dass radioaktive Stoffe freigesetzt werden (Kap. 5.2.4.2 und 5.7.5).

Beim Verschieben des Containerstapels mit dem Luftkissenfahrzeug wird der Stapel um wenige Zentimeter angehoben. Bei einem Druckluftverlust würden sich die Luftkammern des Fahr-zeugs entleeren und der Stapel würde auf die Auflagerkonsolen abgestellt. Durch die enge

Führung des Fahrzeugs ist ein Verklemmen desselben in der Transportgasse ausgeschlossen (Kap. 5.7.5).

6.4.8 Lüftungsanlage

Die Lüftungsanlage hat die Zufuhr von Frischluft in die Lageranlage sicherzustellen, wobei die Luft jeweils an den Lagerstollen- und Lagertunnelenden gefasst und über Rohre zurück und bis an die Erdoberfläche geführt wird (Kap. 3.4.1). Die Luft aus dem LMA-Lagerbereich wird kontinuierlich radiologisch überwacht und, falls volatile Nuklide festgestellt würden, der gesamte Abluftstrom über einen im By-Pass vorgesehenen Filter geführt. Dies könnte evtl. bei langjährigem Offenhalten der Lagertunnel – was im Referenzfall nicht vorgesehen ist – notwen-dig werden. Von den BE/HAA-Behältern kann keine Radioaktivität austreten.

Der Lüftung unter Tage kommt bezüglich Brandschutz eine grosse Bedeutung zu (Kap. 3.4.8).

6.4.9 Elektroversorgung

Die benötigte Leistung wird aus dem öffentlichen 16 kV-Hochspannungsnetz bezogen und re-dundant bei den Aussenanlagen der Portalzone bzw. den Anlagen im Schachtkopfbereich in die als Ringleitung konzipierte Versorgungsleitung unter Tage eingespiesen (Kap. 4.3.2).

Bei Stromunterbrüchen sind Notstromgeräte zum Betrieb sicherheitsrelevanter Anlagen vorge-sehen. Ihre konkrete Auslegung erfolgt im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung.

Im vorliegenden Referenzprojekt sind beide Zahnradlokomotiven und die Stollenlokomotive im Verbundbetrieb eingesetzt, d.h. dass bei Ausfall der externen Energiezufuhr automatisch die mitgeführten Akkumulatoren aktiviert werden. Die beiden übrigen Lokomotiven, die Winden-und Akkulok werden durch Akkumulatoren betrieben (Fig. 3.11 Winden-und Kap. 5.2.3.1).

6.4.10 Brandschutz

Trotz des geringen Brandpotentials wird ein umfassender Brandschutz der Lageranlage durch präventive, passive und aktive Brandschutzmassnahmen angestrebt. Insbesondere kommt der Vermeidung unnötiger Brandlasten und Zündquellen vorrangige Bedeutung zu (Kap. 3.4.8).

6.4.11 Überflutung der unterirdischen Anlagen

Der Wasserhaltung kommt sowohl beim Bau der untertägigen Anlage, wo im fallenden Vortrieb gearbeitet wird, wie im Einlagerungsbetrieb, wo ein Einfliessen von Wasser in die Lagerstollen BE/HAA vermieden werden muss, eine besondere Bedeutung zu. Auf die während des Baus geplanten Massnahmen ist in Kap. 4.2.2 und 4.3 näher eingegangen worden und die Aspekte der Wasserhaltung während des Einlagerungsbetriebs sind in Kap. 3.4.3 detaillierter beschrieben.

Es sei an dieser Stelle nochmals vermerkt, dass alle belegten BE/HAA-Lagerstollen an ihren beiden Enden mit Abschlüssen gesichert sind (Kap. 5.2.4). Effektiv offen und durch Einlage-rungsarbeiten belegt sind in der Regel zwei, ausnahmsweise drei Lagerstollen, welche notfalls z.B. im Bereich der Abzweiger kurzfristig und temporär geschlossen werden könnten.

Die Versorgung der Pumpanlagen mit elektrischer Energie erfolgt über die redundant eingespie-sene Ringleitung und bei Ausfall der externen Stromzufuhr über Notstromaggregate.

6.4.12 Strahlenschutzzone

Zur Vermeidung einer unzulässigen Strahlenexposition des Betriebspersonals, von Besuchern und der Bevölkerung in der Umgebung einer Kernanlage wird für das geologische Tiefenlager eine Strahlenschutzzone festgelegt. Die Grundlagen dazu sind die Strahlenschutzverordnung (StSV 1994) und die HSK Richtlinie R-07 (HSK/KSA 1995), welche einen überwachten Bereich vorsehen, der seinerseits wieder unterteilt wird in eine kontrollierte und eine nicht kontrollierte Zone. Weitere Angaben dazu finden sich in Kap. 3.6, wo auch die Aufteilung und Zuordnung in Zonentypen und Gebiete umschrieben ist.

6.4.13 Strahlenschutzüberwachung

Die Strahlenschutzüberwachung umfasst neben der Personendosimetrie für Betriebspersonal und Besucher auch die präventive raum- und gegenstandsbezogene Strahlenschutzüberwachung der Arbeitsplätze, Aufenthaltsbereiche und der Strahlenquellen, wie sie in Kap. 5.5 kurz erläu-tert sind. Im weiteren kann auch die Emissionsüberwachung dazu genommen werden, wie sie in Kap. 3.4.1, 3.4.4 und 5.4 erwähnt ist.

6.4.14 Sicherung gegen Einwirkungen Dritter

Ziel der Sicherung ist, die durch unbefugte Einwirkung verursachte Beeinträchtigung der nuklearen Sicherheit, die gezielte Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt und die Entwendung von Kernmaterialien zu verhindern (BFE 2001). Dieses Ziel soll neben der zweck-mässigen Auslegung der Anlage durch diverse weitere Massnahmen erreicht werden, die im Zuge der weiteren Projektierung in Absprache mit den zuständigen Behörden festzulegen sind.

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