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Optionen – Auslegung Anlagen unter Tag

Im Dokument Konzept für die Anlage und (Seite 80-85)

Der bautechnische Machbarkeitsnachweis wird an einem Referenzprojekt geführt, in welchem die Anlagenteile aufgrund konkreter Vorgaben ausgelegt und dann baukastenmässig zu einem in sich geschlossenen Ganzen zusammengefügt werden. Um die Flexibilität der Anlage und Robustheit des Systems zu überprüfen, werden am Schluss jedes Hauptkapitels Fragen im Sinne von "was, wenn"-Szenarien diskutiert. In diesem vorliegenden Kapitel geht es vor allem um Fragen zur Auslegung der Anlagen unter Tag.

3.7.1 Erschliessung der Lagerzone

Die Erschliessung der Lagerzone für den Einlagerungsbetrieb kann durch eine Rampe oder durch einen Schacht erfolgen. Beide haben ihre Vor- und Nachteile. Je nach Gewichtung dieser Aspekte fällt der Entscheid zu Gunsten der einen oder der andern Zugangsvariante aus. Für das Referenzprojekt wurde, insbesondere zur Elimination des Störfalls "Behälterabsturz", der Schacht zu Gunsten der Rampe zurückgestellt. Ein weiterer wichtiger Grund war die Flexibilität in der Anordnung sowohl der ober- wie unterirdischen Anlagen, weil die Linienführung des Zugangstunnels weitgehend frei gewählt werden kann.

3.7.2 Unterteilung des Einlagerungsbereichs BE/HAA

Im Referenzprojekt sind die Lagerstollen in einem Einlagerungsfeld angeordnet (Fig. 3.1).

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, das Einlagerungsfeld zu unterteilen, könnte dies z.B. wie in Fig. 3.15 dargestellt, erfolgen. Die beiden Felder müssen dabei nicht gleich gross sein.

Fig. 3.15 Übersicht über die untertägigen Anlagen eines geologischen Tiefenlagers BE/HAA/LMA – Auslegungsbasis 192 GWea – Abmessungen in m Option mit zwei Einlagerungsfeldern BE/HAA

Zentraler Bereich Hauptlager

BE/HAA Feld 2 Hauptlager

BE/HAA Feld 1 Lager LMA

Bauschacht Lüftungsschacht

Testlager (Felslabor)

Pilotlager

ca. 650 m u T

693 800

2914

843

3.7.3 Grössere Abfallmengen

In Kap. 2.4.4 sind zwei Varianten vorgegeben:

• Variante 1: ca. 2'900 m3 zusätzliche LMA zum Referenzfall,

• Variante 2: Abfallmenge für 300 GWea als Extremvariante.

3.7.3.1 Variante 1

Im Referenzfall mit ca. 4'360 m3 konditioniertem LMA-Volumen (Tab. 2.2) resultieren 2 Lagertunnel LMA-1 von je 90 m und 1 Tunnelstück von 60 m für LMA-2 (Beilage 3-1). Mit 2'900 m3 zusätzlichen Abfällen erhöhen sich diese Tunnellängen geringfügig. Insgesamt erge-ben sich für LMA-1 2 Tunnel zu ca. 145 m und für LMA-2 1 Tunnel von ca. 100 m. Diese Mehrlängen lassen sich problemlos realisieren.

3.7.3.2 Variante 2

Zur Entsorgung dieser Abfallmenge werden 44 Lagerstollen BE/HAA zu 800 m benötigt, die in zwei Feldern angeordnet werden. Dies könnte z.B. wie in Fig. 3.15 gezeigt oder gemäss Fig. 3.16 erfolgen. Für die LMA-1 werden 2 Lagertunnel zu je 160 m und für die LMA-2 ein Tunnelstück von ca. 110 m berechnet (Fig. 3.16). Die LMA-1 könnten aber auch in 3 etwas kürzeren Tunneln und die LMA-2 in der gleichen Tunnelanordnung wie die LMA-1 angeordnet werden. Infolge der grösseren Ausdehnung der Lagerzone muss ein zweiter Lüftungsschacht vorgesehen werden.

Fig. 3.16 Beispiel eines möglichen geologischen Tiefenlagers für ein Abfallinventar auf der Basis von 300 GWea – Abmessungen in m

Zentraler Bereich Hauptlager

BE/HAA Feld 1 Lager LMA

693 800

Testlager (Felslabor)

Pilotlager

ca. 650 m u T

Schacht 1

3574

1043

ca. 670 m u T

Schacht 2 Hauptlager BE/HAA Feld 2

3.7.4 Platzverhältnisse im Opalinuston des Zürcher Weinlandes

Die Beschreibung der geologischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet Zürcher Weinland im Kap. 2.3.2.1 zeigt, dass wegen der ruhigen Lagerung in einem Bereich von 2 km im Streichen und 1 km im Fallen des Opalinustons keine auslegungsbestimmenden Störzonen zu erwarten sind. Die Überprüfung der Lokalisierungsmöglichkeiten der für den Referenzfall ermittelten Lagerzone (Fig. 3.1) mit den geologischen Tiefenkarten (Birkhäuser et al. 2001) hat bestätigt, dass insbesondere bei Aufgabe der Tiefenvorgabe von 650 m , verschiedene Möglichkeiten zur Plazierung derselben bestehen.

Um eine verlässliche Aussage darüber zu machen, ob die räumlichen Verhältnisse des Gebietes auch für eine Abfallmenge aus dem 300 GWea-Szenarium reichen, müssen zwei Unterlagen vorliegen, nämlich

• eine mögliche Auslegung der Lagerzone mit ungefähren Abmessungen sowie

• die minimal garantierte Fläche, in welcher ein Tiefenlager aus geologischer Sicht, bzw. aus der Sicht der Langzeitsicherheit plaziert werden könnte.

Eine denkbare Auslegung der Lagerzone für 300 GWea ist in Fig. 3.16 dargestellt. Die grösste Länge beträgt ca. 3'600 m, die Breite über alles ca. 1050 m. Die aus geologischer Sicht evalu-ierten potenziellen Lagergebiete sind in Fig. 3.17 dargestellt. Unter Berücksichtigung auch geringfügigster geologischer Störeinwirkungen ist das Lagergebiet erster Priorität ermittelt worden, welches der oben genannten geologischen Minimalfläche entspricht.

Der Vergleich der beiden Fig. 3.16 und 3.17 zeigt, dass die 300 GWea-Lagerzone im geologisch evaluierten Minimalgebiet untergebracht werden kann. Das potenzielle Standortgebiet Zürcher Weinland weist somit gegenüber dem Referenzprojekt eine genügende Raumreserve auf. Die Plazierungsmöglichkeiten für das 300 GWea-Szenarium sind jedoch beschränkt.

3.7.5 Normalprofil der Haupttunnel

Im heutigen Normalprofil der Haupttunnel (Schnitt C, Beilage 3-6) ist noch Raum für Fussgän-ger eingeplant, obwohl FussgänFussgän-gerverkehr im Normalbetrieb in den Betriebstunneln BE/HAA und LMA nicht vorgesehen ist. Wird dieser Raum eliminiert und für den Notfall Nischen wie z.B. in Eisenbahntunneln eingeplant, kann die Querschnittsbreite reduziert werden. Dies wird Gegenstand zukünftiger Optimierungen sein, wo auch die Profilhöhe für die verschiedenen Tunnel evtl. unterschiedlich definiert werden kann, siehe auch Kap. 5.7.6.

3.7.6 Frischluftversorgung des Baubereiches

Die Frischluftzufuhr zur gesamten Anlage unter Tag erfolgt über den Gesamtquerschnitt des Zugangstunnels. Bei der Abzweigung Bau wird der Luftstrom geteilt und ein Teil in den Kontrollstollen BE/HAA, das Testlager (Felslabor) und in den Baubereich geleitet (Fig. 3.5).

Sollte dies aus z.Zt. nicht bekannten Gründen in Zukunft nicht mehr zulässig sein, kann die Frischluftversorgung dieser Anlagenteile z.B. über eine separate, im Zugangstunnel zu installie-rende Lüftungsleitung erfolgen. Die im Tunnel fliessende Luft müsste dann am Übergang zum Baubereich als Abluft abgeleitet werden.

3.7.7 Zusätzliche Massnahme zur Wasserhaltung

Die Wasserhaltung ist im Kap. 3.4.3 beschrieben. Wird ein Überfliessen der Schwelle beim Abzweiger Bau und somit ein Einfliessen von Wasser in den Betriebstunnel via Zentralem Bereich befürchtet, sind drei Massnahmen möglich:

• Erhöhung der Schwelle durch entsprechend ausgelegte Dammbalken,

• Einbau einer weiteren Pumpstation am Ende des Zugangstunnels, beim Zentralen Bereich,

• Kurzfristiger und temporärer Verschluss der Lagertunnel im Bereich der Abzweiger.

Fig. 3.17 Potenzielles Lagergebiet im Zürcher Weinland mit geologischen Eingrenzungen

4 Bautechnische Machbarkeit des Tiefenlagers

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