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In Kürze: Vermeidung von Beschäftigungsfluktuationen in der Bauwirtschaft aufgrund eines wetterbedingten Arbeitsausfalls.

Beschreibung: Als Schlechtwetter gelten z.B. Regen, Schnee, Frost oder Hitze. Die Anzahl der Arbeitsstunden, für die Schlechtwetterentschädigung beantragt werden kann, ist für die Winter- und Sommermonate jeweils limitiert. Der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, der je zur Hälfte vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin und vom Dienstnehmer oder der

Dienstnehmerin zu tragen ist, beträgt 1,4% des Arbeitsverdienstes. Die Schlechtwetterent-schädigung wird dem Unternehmen auf Antragstellung von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zurückerstattet. Seit 2017 können gewerblichen Lehrlinge in den Gel-tungsbereich der Schlechtwetterentschädigung einbezogen werden.

Zielgruppe: Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen, die von wetterbedingten Lohnschwankun-gen betroffen sind.

Höhe der Entschädigung: Die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten eine Lohnentschädigung in Höhe von 60% des ohne Arbeitsausfall gebührenden Lohnes.

Miteinberechnet wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 30% für Sozialabgaben.

Dauer: Die Anzahl der Arbeitsstunden für die die Schlechtwetterentschädigung (SWE) be-antragt werden kann, ist für die Winter- und Sommermonate jeweils limitiert. Ein Anspruch besteht von 1. 11. bis 30. 04. (Winterperiode) für höchstens 200 entfallene Arbeitsstunden pro Betrieb. In der Zeit von 1. 05. bis 31. 10. (Sommerperiode) besteht ein Anspruch auf SWE für höchstens 120 entfallene Arbeitsstunden. Die Anrechnung nicht verbrauchter Aus-fallstunden in der Sommerperiode auf die nachfolgende Winterperiode ist möglich.

Verantwortliche Organisation und Regelung: Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), BMA; Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG). Mit BGBl. I Nr. 98/2020 und BGBl. I Nr. 135/2020 wurde die Regelung des gesetzlich festgelegten jähr-lichen Beitrags aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2020 und 2021 mit je-weils € 3 Mio. festgesetzt.

Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (Dienstgeber und Dienstgeberinnen- sowie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnenbei-träge); im Falle von Defiziten erfolgt die Finanzierung zunächst aus Mitteln der Arbeitslo-senversicherung (Dienstgeber- und Dienstgeberinnenbeiträge sowie Dienstnehmer- und Dienstnehmerinnenbeiträge) bzw. durch Anpassung des Beitragssatzes.

Tabelle 38: Schlechtwetterentschädigung

Jahr vergütete

Stunden

Einnahmen in EURO

Ausgaben in Euro

Ausgaben in % des BIP

2009 9.236.826,00 38.444.958,29 42.556.217,00 0,015

Jahr vergütete Stunden

Einnahmen in EURO

Ausgaben in Euro

Ausgaben in % des BIP 2010 5.013.597,00. 39.533.152,90 47.182.617,23 0,016

2011 4.259.825,00 40.907.344,77 40.805.132,16 0,013

2012 4.093.049,00 42.716.828,38 40.792.936,50 0,013

2013 5.118.680,50 43.383.826,31 51.402.185,10 0,016

2014 4.325.574,00 44.900.524,43 45.444.357,75 0,001

2015 4.115.643,50 45.457.168,01 46.435.690,21 0,013

2016 5.313.168,50 46.715.537,56 56.798.109,72 0,016

2017 4.920.822,00 49.559.356,22 45.477.875,58 0,012

2018 5.445.701,50 53.068.945,69 58.504.694,61 0,015

2019 6.095.152,50 57.669.977,52 68.574.237,17 0,017

2020 5.749.654,50 57.523.477,86 73.771.097,29 0,020

Quelle: BUAK (Bauarbeiterurlaubskasse), Statistik Austria: Abfrage vom 8. März 2021 (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, BIP – laufende Preise); eigene Berechnungen des BMA

Anmerkung: Die jährlichen Ausgaben beziehen sich jeweils auf den Zeitraum Jänner bis Dezember; lt. GuV BUAK zum Sachbereich Schlechtwetter. BIP= Bruttoinlandsprodukt.

9 Maßnahmen des

Sozialministeriumservice für

Menschen mit Behinderungen 18 an der Schnittstelle Arbeitsmarkt

In den letzten Jahren hat das Sozialministeriumservice auf einen sich ändernden Arbeits-markt mit Verschiebungen der strategischen Ausrichtung seines Angebotes reagiert. Stand Anfang der Neunziger Jahre noch die/der begünstigte Behinderte im Zentrum der Maßnah-men beruflicher Integration, so wurde der Kreis förderbarer Personen seit damals sukzes-sive geöffnet und orientiert sich am persönlichen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen. Spezifischer Unterstützungsbedarf ergibt sich aus besonderen Lebenssitu-ationen, aus dem Lebensalter und -verlauf, aus besonderen Formen der Beeinträchtigung oder aus dem Zusammentreffen von Behinderungen mit anderen Hintergründen, die eine berufliche Integration möglicherweise erschweren. Grundsätzlich haben Menschen mit Be-hinderungen im Sinne des Disability Mainstreaming den Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung. Manche Be-einträchtigungen bringen aber spezifische Unterstützungserfordernisse am Arbeitsplatz o-der auf dem Weg in den Arbeitsmarkt mit sich.

Mit dem Regierungsprogramm 2020-2024 steht mit der Beschäftigungsoffensive die Stär-kung der Beruflichen Teilhabe und die Weiterentwicklung und Weiterführung bestehender Angebote für Menschen mit Behinderungen weiterhin im Zentrum der Behindertenpolitik in Österreich.

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) mit seinen Leistungen der „Beruflichen Assisten-zen“ bildet die Dachmarke für das sehr differenzierte System zur Unterstützung von Men-schen mit Behinderungen aber auch zur Unterstützung von ausgegrenzten und ausgren-zungsgefährdeten Jugendlichen. Teile der NEBA-Angebote sind wichtige Instrumente im Kontext der AusBildung bis 18, da mit diesen auch jene Jugendliche erreicht werden, die

18 Menschen mit Behinderungen innerhalb der Maßnahmen des Sozialministeriumservice (SMS) entsprechen

sonst vorzeitig das Bildungs- und Ausbildungssystem verlassen würden. Außerdem sind die Beruflichen Assistenzen in Bezug auf die Zielgruppe des Sozialministeriumservice ein wich-tiger Bestandteil der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Diese Angebote haben als Unter-stützungsstruktur im beruflichen Alltag eine zentrale Rolle bei der Gleichstellung von Men-schen mit Behinderungen sowie im Kampf gegen Armut und Ausgrenzung.

Die NEBA-Maßnahmen des Sozialministeriumservice „Jugendcoaching, AusbildungsFit, Be-rufsausbildungsassistenz und Jugendarbeitsassistenz“ die auch junge Erwachsenen bei der Förderung der Beruflichen Teilhabe unterstützen, sind in den Punkten 9.2.1 auf Seite 174, 9.2.2 auf Seite 176, 9.2.3 auf Seite 178 und 9.2.4 auf Seite 181 näher beschrieben.

Neben Projektförderungen (siehe unter Punkt 9.2 auf Seite 173) wird Menschen mit Behin-derungen und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf eine Vielzahl an maßgeschneiderten Individualförderungen (siehe unter Punkt 9.1 auf Seite 157) angeboten. Sie dienen dazu, Benachteiligungen durch Behinderungen zu kompensieren und dadurch die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wenn es für die Erlangung oder Sicherung des Arbeitsplatzes erforderlich ist, können Menschen mit Behinderungen diese Unterstützungen erhalten, dazu zählen unter anderem Technische Arbeitshilfen, Mobilitätshilfen oder Ausbildungsbei-hilfen. Mit einem umfassenden Programm an Lohnförderungen werden Unternehmen dazu angehalten, für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze anzubieten und das neu ge-schaffene Dienstverhältnis nachhaltig abzusichern. Die Gründung einer selbstständigen Er-werbstätigkeit von Frauen und Männern mit Behinderungen wird ebenso gefördert. Dafür gibt es Zuschüsse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Menschen mit Behinde-rungen sowie zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.

Im Bereich der Individualförderungen ist das Sozialministeriumservice durch die unmittel-bare Betreuung der Unternehmen und der betroffenen Menschen mit Behinderungen selbst als Anbieter tätig. Dieser direkte Kontakt mit Unternehmen und Dienstnehmenden gewährleistet den zielgerichteten Einsatz der Fördermittel und die bestmögliche Erreichung der Förderzwecke.

Mit diesem breit gefächerten Angebot an maßgeschneiderten Individual- und Projektförde-rungen können behinderungsbedingte individuelle Unterstützungs- und Assistenzleistun-gen gewährt werden. Prämisse ist eine bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorgani-sierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben.

9.1 Individualförderungen – Lohnförderungen des