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3.1.1 Gesetzliche Grundlagen

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume und Arten. Die rechtliche Grundlage dieses grenz-überschreitenden Naturschutznetzes bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EG-Richtlinie vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - RL 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (EG-Richtlinie vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - RL 79/409/EWG, rev. RL 20009/147/EG) der Europäischen Union. Die neue Fassung trat am 15. Februar 2010 als

„Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ in Kraft.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht ist v. a. durch die §§ 31 ff des Bundes-naturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie durch die §§ 36 ff des Naturschutzgesetzes (NatSchG) Baden-Württemberg erfolgt (siehe auch Kapitel 9).

Nach den Vorgaben der beiden EU-Richtlinien benennt jeder Mitgliedsstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebens-räume von europäischer Bedeutung wichtig sind. In Baden-Württemberg sind die Natura 2000-Gebiet mittlerweile verbindlich verordnet (siehe jeweils FFH- und Vogelschutzgebiets-Verordnung). Am 12.01.2019 trat die Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO) in Kraft, in der die Erhaltungsziele für jedes FFH-Gebiet verbindlich festgelegt wurden. Ent-sprechende Verordnungen wurden in allen Regierungsbezirken Baden-Württembergs erlas-sen.

Für die Natura 2000-Gebiete sind nach Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie von den Mitglieds-staaten Maßnahmen festzulegen, die zur Erhaltung der dort vorkommenden Lebensräume und Arten erforderlich sind. Hierfür werden in Baden-Württemberg sog. Natura 2000-Managementpläne erstellt.

Aufgabe des vorliegenden Managementplans ist, aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Bewertung der relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten, fachlich abgestimm-te Ziele und Empfehlungen für Maßnahmen zu geben.

Der Managementplan wurde nach den Vorgaben des „Handbuch zur Erstellung von Mana-gement-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg, Version 1.3“ (LUBW 2014) unter Berücksichtigung des aktualisierten Anhanges XIV ("Ergänzung zu den Kartieranleitungen für die beiden Lebensraumtypen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und 6520 Berg-Mähwiesen") mit Stand 2017 erstellt.

Für einige Lebensraumtypen wurde eine Mindestflächengröße für ihre Erfassung und Bewer-tung im Managementplan festgelegt. Bestände dieser Lebensraumtypen unterhalb der Min-destfläche sind auch ohne kartografische Darstellung Lebensraumtypfläche. Sie sind zu er-halten bzw. bei naturschutzrechtlichen Eingriffsbeurteilungen zu berücksichtigen.

3.1.2 Schutzgebiete

Allgemein zu beachten ist der besondere Umstand, dass die beiden FFH-Teilgebiete Limberg und Lützelberg zwar ebenfalls mit einem Vogelschutzgebiet zusammenfallen, aller-dings nicht mit dem im vorliegenden Managementplan behandelten Vogelschutzgebiet 7912-442 "Kaiserstuhl", sondern dem Vogelschutzgebiet 7911-401 "Rheinniederung Breisach-Sasbach mit Limberg", für das es einen separaten Managementplan (bzw. einen mit dem FFH-Gebiet 7911-342 "Rheinniederung von Breisach bis Sasbach" kombinierten

Manage-mentplan) gibt. Zwischen Burkheim und Jechtingen grenzen die beiden Vogelschutzgebiete z. T. unmittelbar aneinander.

Tabelle 5: Schutzgebiete (nach Naturschutzgesetz und Landeswaldgesetz)

a Daten aus dem Schutzgebietsverzeichnis der LUBW, Stand 01.07.2019

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

Naturschutzgebiet 3.026 Amolterer Heide 11,2 0,14

Naturschutzgebiet 3.076 Badberg 65,6 0,83

Naturschutzgebiet 3.125 Bitzenberg 2,8 0,04

Naturschutzgebiet 3.049 Büchsenberg 11,9 0,15

Naturschutzgebiet 3.148 Dachslöcher Buck 6,4 0,08

Naturschutzgebiet 3.152 Ebnet 1,5 0,02

Naturschutzgebiet 3.180 Erletal 2,3 0,03

Naturschutzgebiet 3.169 Haselschacher Buck 70,8 0,89

Naturschutzgebiet 3.109 Hochberg 0,7 0,01

Naturschutzgebiet 3.087 Limberg 29,4 0,37

Naturschutzgebiet 3.183 Oberbergener

Schei-benbuck 5,3 0,07

Naturschutzgebiet 3.096 Ohrberg 9,8 0,12

Naturschutzgebiet 3.069 Rheinhalde Burkheim 2,0 0,03

Naturschutzgebiet

3.104

Scheibenbuck-Bluttenbuck 7,4 0,09

Naturschutzgebiet 3.283 Schelinger

Weide-Barzental 48,9 0,62

Naturschutzgebiet 3.103 Schneckenberg 2,9 0,04

Naturschutzgebiet

3.178 Steinbruch

Niederrot-weil 10,0 0,13

Landschaftsschutzgebiet 3.15.011 Rheinauenwälder 572,0 0,01

Landschaftsschutzgebiet 3.15.012 Schneckenberg 3,1 0,04

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590008 Blankenhornsberg 0,3 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590005 Böselsberg 0,4 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150130002 Buntehahlengasse 0,3 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330004 Burstenbuck 0,4 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330008 Dachsbuck 1,0 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150130004 Dettenberg 0,2 < 0,01

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Anteil am Natura

2000-Gebiet [%]

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590002 Dulltalgasse 1,1 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590004 Ehnistal 0,1 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330007 Eichgasse 0,7 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150130003 Einpflänzle 0,3 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590010 Großpöppi 0,1 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150130001 Hitschel 0,8 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150130005 Hohlkinzig 1,2 0,02

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590009 Hundskehle 0,4 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330002 Hunggaß 0,5 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330009 Katharinenberg 4,2 0,05

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590007 Luckengasse 0,5 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83160380001 Lützelberg 1,2 0,02

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590001 Pöppigasse 0,1 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330005 Roggenberggaß 0,5 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330006 Scheibenbuckgasse 0,2 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590003 Schmerberg 0,6 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83151330003 Staffelgaß 0,1 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83150590006 Steigberg 0,1 < 0,01

Flächenhaftes

Naturdenk-mal 83160120003 Teufelsburg 4,9 0,06

geschützter/schutzwürdiger Geotop

Geotop (geschützt) - Aufg. Steinbruch I am

Limberg, Sasbach - -

Geotop (geschützt) - Aufg. Steinbruch VI am

Limberg, Sasbach - -

Geotop (geschützt) - Aufg. Steinbruch VII

am Limberg, Sasbach - -

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Geotop (mit geschützt) - Aufg. Steinbruch V am

Limberg, Sasbach - -

Geotop (mit geschützt) - Felswand unter der

Ruine Limburg - -

Schutzkategorie Nummer Name Fläche [ha]a

Geotop (mit geschützt) - Haselschacher Buck

NE von Altvogtsburg - -

Geotop (schutzwürdig) - Buntenhalengasse in

Bötzingen, S des Orts - - Geotop (schutzwürdig) - Fohrenberg-Südspitze,

Ihringen - -

Geotop (schutzwürdig) - Lösswand hinter der

Brauerei Riegel, Riegel - -

Im Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein (REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN

2013) werden bei der "Raumanalyse Schutzgut Arten und Lebensräume" Teile des Gebietes

bis hin zur höchsten Bewertungskategorie eingestuft ("Biotopkomplexe von europa- oder bundesweiter bzw. sehr hoher Bedeutung (z. B. europa- oder bundesweit von vollständiger Vernichtung bedrohte Biotopkomplextypen, forstlich nicht genutzte Waldbestände, naturnahe Waldbestände mit besonders hohem Bestandsalter) / Aktuell für die Fauna wichtige Bereiche von internationaler oder bundesweiter Bedeutung"). Beschrieben wird der (bedingt durch Klimagunst, Reliefverhältnisse sowie ertragreiche Böden) hohe Anteil landwirtschaftlicher Sonderkulturen. Bei kleinteiligen Nutzungsverhältnissen sind diese auch mit ursächlich für die Biotopvielfalt der Landschaft.

So sind auch im Regionalplan Südlicher Oberrhein (REGIONALVERBAND SÜDLICHER O BERR-HEIN 2019) Vorrangflächen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Landwirtschaft eng verzahnt oder überlagern sich. Lokal wird auch dem Abbau oberflächennaher Rohstoffe eine vorrangige Nutzung eingeräumt, so etwa in der Umgebung von Bötzingen oder bei Sasbach. Auch Waldflächen, Grünzüge und Grünzäsuren sind dargestellt.

Im Gebiet liegen laut Landschaftsrahmenplan großflächige Kerngebiete des Biotopverbun-des von trockenen Offenlandlebensräumen sowie Kerngebiete Biotopverbun-des BiotopverbunBiotopverbun-des von Waldlebensräumen sowie Waldkorridore. Für das menschliche Naturerleben wird der Land-schaft eine hohe Attraktivität zugesprochen, das Hauptgebirge den "visuell besonders raum-prägenden Bergmassiven und Landschaftsformen von regionaler Bedeutung (identitätsstif-tende "Landmarken" von hoher touristischer Bedeutung)" zugeordnet.

Im Gebiet gibt es verschiedene jüngere oder noch laufende Flurbereinigungsverfahren (z. B.

bei Burkheim (Nonnental), Bahlingen (Kirchgrub) oder am Lützelberg bei Sasbach) mit ent-sprechenden Fachplanungen; diese liegen bei den entsprechend zuständigen Ämtern vor.

Das Gebiet ist ebenfalls Zielgebiet für Ökokonto-Maßnahmen.

Für die naturschutzfachlich besonders hochwertigen Flächen im zentralen Kaiserstuhl be-steht seit Jahrzehnten ein Pflegemanagement im Auftrag des Regierungspräsidiums Frei-burg/Referat 56, dessen Konzeption, Durchführung und Erfolg in Jahresberichten dokumen-tiert wird (z. B. ABLFREIBURG 2019). Darüber hinaus werden von der Naturschutzverwaltung Fachplanungen und Kartierungen beauftragt, mit dem Ziel, bedeutende Artvorkommen und Artengruppen zu erfassen, deren Entwicklung zu dokumentieren und konkrete Empfehlun-gen für die ggf. erforderliche Anpassung der Pflege zu erhalten. Ein Pflege- und Entwick-lungskonzept für die Kaiserstühler Rebböschungen, das zugleich als Biotopvernetzungskon-zept anerkannt ist, wurde vom LANDSCHAFTSERHALTUNGSVERBAND EMMENDINGEN E. V.

(2005) erarbeitet.

Für einen Teil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor. Für einige Naturschutzgebiete mit Waldanteil liegen Pflege- und Entwicklungsplanungen der Naturschutzverwaltung vor.

Die Waldbiotopkartierung wurde für den Gesamtwald FFH-konform aufbereitet. Die Außen-arbeiten wurden im Auftrag der FVA Freiburg von November bis Dezember 2007 sowie von Juli bis Oktober 2009 durchgeführt und von der FVA 2016 in Teilen nachbearbeitet.