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6 Methodisches Vorgehen

7.2 Rahmenbedingungen der Krankenhaussozialarbeit

Zunächst wurden die Interviewpartner*innen über die Rahmenbedingungen in ihrer tägli-chen Arbeit in Hinblick auf Büroräumlichkeiten und Zugang zu den Patient*innen befragt.

44 7.2.1 Räumlichkeiten

Drei der Interviews fanden in den jeweiligen Büros der Sozialarbeiter*innen statt, die bei-den anderen aus praktischen Grünbei-den an anderen Treffpunkten. Die befragten Personen verfügen alle über eine angemessene Bürosituation, was in der Geschichte der Kranken-haussozialarbeit durchaus nicht als selbstverständlich erscheint.

Der Verbindungsdienst der FSW Tochtergesellschaft ist in den Krankenhäusern des KAV sowie im Hanusch Krankenhaus tätig und verfügt zum Teil über eigene Büroräumlichkeiten in den Spitälern, in denen Sozialarbeiter*innen täglich vor Ort sind. In den anderen Spitä-lern werden die Büroräumlichkeiten mit anderen Berufsgruppen geteilt oder die Gespräche finden direkt im Patient*innenzimmer statt. Ebenso besteht die Möglichkeit, gerade Ange-hörigengespräche in den Büroräumlichkeiten der Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH durchzuführen.

Im Krankenhaus des KAV nutzt die Sozialarbeiterin einen Untersuchungsraum auf der Sta-tion als Büro, da sich ihr eigentlich zugewiesenes Büro in einem anderen Gebäude befin-det. Aufgrund der weiten Distanz zwischen dem offiziellen Büro und den Patient*innen auf der Station nutzt sie dieses nicht. Sie konnte sie sich in dem Untersuchungszimmer eine gute Basis schaffen, obwohl dort keine Fenster sind, die Geräte laut und der Raum beson-ders im Sommer sehr warm ist. Dies stellt auch eine Herausforderung für Angehörigenge-spräche dar, da keine einladende Gesprächsatmosphäre gegeben ist. Für interdisziplinäre Angehörigengespräche im Rahmen des Entlassungsmanagements kann jedoch auch das Büro der Ergotherapeutin oder ein Gesprächsraum, der für alle zur Verfügung steht, ge-nutzt werden.

Die Mitarbeiterin des Verbindungsdienstes der MAG 11 verfügt in dem Krankenhaus des KAV, in welchem sie tätig ist, über ein eigenes Büro mit entsprechender Ausstattung. Sie empfindet dies jedoch als Ausnahme, da einige ihrer Kolleginnen in anderen Spitälern kein eigenes Büro zur Verfügung haben. Das Büromaterial bezieht sie aufgrund der Zuständig-keit des Dienstgebers nicht über das Spital, sondern organisiert es sich über das Familien-zentrum der MAG 11, dem sie zugeordnet ist. Dies erfordert ein hohes Maß an Organisa-tion und Voraussicht.

Das Team der Sozialarbeit im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder ist auf zwei Stock-werke verteilt und hat dort eigene, gut ausgestattete Büroräumlichkeiten, die sich auch für Gespräche gut eignen.

45 Im Krankenhaus Hietzing hat die Sozialarbeiterin des Verbindungsdienstes der MA 15 ein eigenes Büro auf der Station, das angemessen ausgestattet und ebenfalls für Gespräche gut geeignet ist.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die befragen Personen alle über gut ausge-stattete, eigene Büroräumlichkeiten verfügen. In einem Fall wurde eine Ausweichlösung in ein weniger gut ausgestattetes Büro vorgezogen, um einen räumlichen Vorteil zu beziehen.

Dennoch ist auch in diesem Fall vom Dienstgeber mit dem Einsatz mobiler Arbeitsstationen dafür gesorgt worden, dass die Ausstattung vorhanden ist. Verbindungsdienste, die keine fixen Arbeitstage haben, können nicht auf eigene Büros in den Spitälern zurückgreifen, jedoch auf Stützpunkte ausweichen. Erfahrungsberichte der befragten Sozialarbeiter*in-nen ergeben jedoch, dass die gute räumliche Situation nicht selbstverständlich ist und es Kolleg*innen gibt, die sich Büros und Arbeitsplätze in Spitälern mit anderen Berufsgruppen teilen. Da in dieser Masterarbeit keine dieser Personen befragt wurde, können diese Aus-sagen nicht weiter betrachtet werden.

7.2.2 Zugang der Patient*innen zur Sozialarbeit

Bei den Sozialarbeiter*innen, die fest in den Krankenhausalltag integriert sind, gibt es meh-rere Möglichkeiten, wie diese für Patient*innen tätig werden können.

Nur beim Verbindungsdienst der FSW Tochtergesellschaft besteht kein direkter Zugang der Patient*innen zur Sozialarbeit. Diese wird ausschließlich auf Anforderung der Stationen aktiv. Eine entscheidende Funktion bei der Anforderung übernimmt hier das Entlassungs-management, das soziale Indikationen und Themen, die den Rahmen des pflegerischen Entlassungsmanagements übersteigen, bei Patient*innen identifiziert und die Sozialarbeit benachrichtigt.

Die Sozialarbeit im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder ist grundsätzlich für das ganze Spital zuständig, jedoch gibt es Stationen, auf denen weniger Bedarf an Sozialarbeit be-steht und wo es dementsprechend auch keine interdisziplinäre Teambesprechung gibt. Die Pflege kann bei Bedarf Patient*innen an die Sozialarbeit zuweisen, wenn die Themen eine gewisse Komplexität erreichen, die die Kompetenz der Pflegepersonen im Entlassungs-management übersteigt. Patient*innen und Angehörige können sich jedoch auch direkt an die Sozialarbeit wenden. Hierfür wurde eigens ein Flyer erstellt, um das Angebot der Sozi-alarbeit sowohl bei den Mitarbeitern des Spitals als auch bei interessierten Angehörigen und Patient*innen vorzustellen und die Kontaktaufnahme zu erleichtern.

46 Auf der Akutgeriatrie im KAV Haus die Sozialarbeiterin nur für diese Station zuständig. Sie nimmt von sich aus zu jede*r Patient*in Kontakt auf, um sich und das Angebot vorzustellen.

Zusätzlich bekommt sie Informationen aus wöchentlich stattfindenden Teambesprechun-gen, wo Themen für die Sozialarbeit bereits angesprochen werden. Dazwischen können andere Berufsgruppen sich an sie wenden, wenn sie einen Bedarf für sozialarbeiterische Unterstützung sehen. Auch eine spontane Kontaktaufnahme durch Patient*innen und An-gehörige während ihrer Bürozeiten ist möglich und erwünscht.

Im Verbindungsdienst der MAG 11 wird die Sozialarbeiterin zum einen auf Auftrag der Be-hörde aktiv, wenn eine bereits registrierte Frau im entsprechenden Krankenhaus ihr Kind bekommt. Aber auch von anderen Stationen, die unmittelbar mit der Versorgung von Kin-dern und Jugendlichen zu tun haben, kann sie angefordert werden und Informationen be-kommen. Eine intensive Zusammenarbeit besteht mit dem Pflegepersonal des Neugebo-renenzimmers sowie mit den Hebammen der Schwangerenambulanz.

Die Sozialarbeiterin des Verbindungsdienstes der MA 15 wird ebenfalls auf Anforderung einerseits ihres Dienstgebers bei einer bekannt gewordenen Tuberkuloseerkrankung ge-mäß den gesetzlichen Bestimmungen aktiv, andererseits nach Rücksprache mit Pflege-kräften, Physiotherapeut*innen oder Ärzt*innen, die ihre Unterstützung als notwendig er-achten. Patient*innen der onkologischen Tagesbettenklinik werden grundsätzlich bei Be-ginn der Chemotherapie von ihr besucht, um die Möglichkeiten der Unterstützung vorzu-stellen und einen Kontakt anzubieten.

Der Zugang der Patient*innen und Angehörigen zur Sozialarbeit gestaltet sich je nach Ein-satzort recht unterschiedlich. Während bei den fest angestellten Sozialarbeiter*innen ne-ben der Zuweisung durch Ärzt*innen und Pflegepersonen der Zugang auch niederschwellig und direkt sein kann, benötigt es für den Kontakt mit Sozialarbeiter*innen der FSW Toch-tergesellschaft immer eine Anforderung. Es wird auch deutlich, dass persönliches Enga-gement der befragten Personen in Form von z.B. eigenen Flyern oder der Information je-der* einzelnen* Patient*in Hemmnisse im Zugang zur Sozialarbeit abbauen kann.