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QUALIFIZIERUNG UND BESCHÄFTI- BESCHÄFTI-GUNG VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN

5 HANDLUNGSFELD ERWERBSINTEGRATION

5.5 QUALIFIZIERUNG UND BESCHÄFTI- BESCHÄFTI-GUNG VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN

5.5.1 BEDEUTUNG FÜR DIE VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON ARMUT

Massnahmen zur berufl ichen Integration von erwerbslosen Personen sind ein zentraler Bestandteil der Armutsbekämp-fung. Im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe spielt dabei auch die Förderung der Arbeitsmarktchancen durch gezielte Weiterbildung und Qualifi zierung eine wich-tige Rolle.256 Gerade Personen ohne nachobligatorische Ausbildung haben ein besonders hohes Armutsrisiko und sind in der Sozialhilfe deutlich übervertreten. Im Rahmen einer Unterstützung durch die Sozialhilfe besteht die Mög-lichkeit, mit gezielten Qualifi zierungsmassnahmen die Vo-raussetzungen für eine nachhaltige Erwerbsintegration zu verbessern.257

Der Erwerbsintegration kommt neben der materiellen Exis-tenzsicherung auch eine wichtige Rolle für die gesellschaft-liche Teilhabe und Anerkennung zu. Häufi g wird übersehen, dass Arbeit eine zentrale sinn-, identitäts- und selbstwert-stiftende Funktion besitzt.258 Durch den Strukturwandel des Arbeitsmarkts hat sich die Situation für Menschen mit geringen berufl ichen Qualifi kationen und Leistungsbeein-trächtigungen verschärft. Deshalb haben Massnahmen auf dem zweiten, geschützten Arbeitsmarkt an Bedeutung ge-wonnen, bei welchen nebst der berufl ichen Wiedereinglie-derung in den ersten Arbeitsmarkt auch die Stabilisierung und die soziale Teilhabe im Fokus stehen.259

5.5.2 PRAXIS, HANDLUNGSBEDARF UND ZU PRÜFENDE MASSNAHMEN

Im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe kom-men unterschiedliche Eingliederungsmassnahkom-men zum Einsatz, um die berufl iche Integration der unterstützen Personen zu fördern. Im Bereich von Förderungsprogram-men und Beschäftigungen wird dabei mit verschiedenen privaten Programm-Anbietenden zusammengearbeitet.260 Die Qualität dieser Programme bzw. der Anbietenden, die

256 Vgl. Bundesrat (2010). Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung: S. 73-76.

257 Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 20f; Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe/Schweizerischer Verband für Weiterbildung (2018). «Arbeit dank Bildung».

258 Vgl. Mead (1968). Geist, Identität und Gesellschaft.

259 Vgl. Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 25f.

260 Vgl. Kantonales Sozialamt (2018). Handbuch Sozialhilferecht Basel-Landschaft.: S. 218-222.

261 Vgl. Landratsvorlage 2018/1003: Stellungnahme des Regierungsrats zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission betreffend Sozialhilfeorganisationen im Kanton Basel-Land-schaft.

262 Vgl. Adam et al. (2016). Explorative Studie zu den Erfolgsfaktoren von Unternehmen der sozialen und berufl ichen Integration: S. 71f; Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 28.

263 Vgl. Adam et al. (2016). Explorative Studie zu den Erfolgsfaktoren von Unternehmen der sozialen und berufl ichen Integration: S. 71f; Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 28.

264 Neukomm/Bock (2018). Leistungsvereinbarungen zwischen Sozialwerken und Unternehmen der sozialen und berufl ichen Integration (USBI ). Leitfaden für die Vollzugsstellen von Sozialhilfe, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung.

neben berufl icher Qualifi zierung auf die Stärkung persön-licher und sozialer Kompetenzen abzielen, ist immer wie-der Gegenstand wie-der Diskussion. Die Qualitätskontrolle für entsprechende Anbietende wurde in den letzten Jahren deshalb auch stark ausgebaut.261 Seit Anfang 2018 gibt es ein Anerkennungsverfahren im Kanton, in welchem die Er-füllung gewisser Voraussetzungen für Anbietende geprüft wird.

Eine aktuelle Studie im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut kommt zum Schluss, dass ein zentraler Schlüsselfaktor für die erfolgreiche berufl iche Integration von armutsbetroffenen Personen in der Vereinbarung von zielgruppenspezifi schen und einheitlichen Leistungsverein-barungen mit den Programm-Anbietenden liegt. Mit Hilfe dieser Leistungsvereinbarungen werden Transparenz in Bezug auf die Ziele hergestellt, was in der Folge auch die Betreuungsqualität erhöht. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass das Instrument der Leistungsvereinbarung häufi g noch unzureichend genutzt wird und oftmals unklare bis keine Leistungsvereinbarungen bestehen.262 Der konse-quente Einsatz von Leistungsvereinbarungen mit Anbieten-den von Förderprogrammen und Beschäftigungen scheint auch für den Kanton Basel-Landschaft prüfenswert.

ZU PRÜFENDE MASSNAHME

ZIELGRUPPENSPEZIFISCHE UND EINHEITLICHE LEISTUNGSVEREINBARUNGEN MIT ANBIETENDEN VON FÖRDERPROGRAMMEN UND BESCHÄFTIGUNGEN Der fl ächendeckende Einsatz von zielgruppenspezifi -schen und einheitlichen Leistungsvereinbarungen mit den Anbietenden von Förderprogrammen und Beschäf-tigungen ist zu prüfen. Sinnvoll gestaltete Leistungs-vereinbarungen können die Chancen der Programmteil-nehmenden auf eine nachhaltige berufl iche Integration erhöhen.263 Ein entsprechender Leitfaden für solche Leistungsvereinbarungen wurde im Rahmen des Natio-nalen Programms gegen Armut erarbeitet.264

Das Nationale Programm gegen Armut kommt ausserdem zum Schluss, dass nach wie vor unklar ist, welche Vor- und Nachteile mit einer längerfristigen Beschäftigung im zwei-ten Arbeitsmarkt verbunden sind und inwiefern solche Modelle zur fi nanziellen Entlastung der Sozialhilfe beitra-gen können.265 Von der Arbeitsgruppe wurde ausserdem festgehalten, dass positiven Aspekten einer Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt wie dem Erhalten von Anerken-nung auch gewisse negative Aspekte eines ‘Beschäftigt-Werdens’ gegenüberstehen.

Zur Förderung der Erwerbsintegration werden Bildungsbe-strebungen von gering qualifi zierten Personen im Rahmen der Sozialhilfe bereits heute in unterschiedliche Weise un-terstützt. Grundsätzlich wird eine Erstausbildung gefördert, welche über die Eltern oder über Ausbildungsbeiträge fi -nanziert wird. Darüberhinausgehende Weiterbildungen und Qualifi zierungsmassnahmen werden nur dann fi nanziert, wenn sie zwingend notwendig sind.266 Beispielsweise liegt die Finanzierung der Kosten für den Erwerb eines Füh-rerscheins im Ermessen der Gemeinden und wird unter-schiedlich gehandhabt. Zum Teil werden die Kosten nicht übernommen. Führerschein und Arbeitsvertrag setzen sich dann teilweise gegenseitig voraus.267

Mit der aktuellen Praxis in der Sozialhilfe in Bezug auf Bil-dungsbestrebungen wird das Potential von Weiterbildung und Qualifi zierung bisher gemäss verschiedenen Einschät-zungen noch nicht voll ausgeschöpft.268 Sofern bestehen-de Hinbestehen-dernisse im Bereich bestehen-der Nachqualifi zierung von geringqualifi zierten Erwachsenen im Bildungsbereich an-gegangen werden (vgl. 4.5.2), besteht in der Weiterbildung und Qualifi zierung von Sozialhilfebeziehenden ein grosses Potential für eine nachhaltige Erwerbsintegration. Dies er-fordert auch ein Umdenken in der Sozialhilfe: Wenn sich die berufl iche Integration als schwierig erweist, kommen Sozialhilfebeziehende heute häufi g in Angebote des zwei-ten Arbeitsmarktes, welche sich jedoch oftmals als Lösung ohne Perspektiven erweisen. Aus langfristiger Sicht wäre eine Qualifi zierung nahe am regulären Arbeitsmarkt in vie-len Fälvie-len nachhaltiger.269 Entsprechend sollte im Bereich der Förderung von Weiterbildung und Qualifi zierung von Sozialhilfebeziehenden eine Erweiterung der Möglichkeiten geprüft werden.

265 Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 28.

266 Kantonales Sozialamt (2018). Handbuch Sozialhilferecht Basel-Landschaft: S. 343-347.

267 Vgl. Kantonales Sozialamt (2018). Handbuch Sozialhilferecht Basel-Landschaft: S. 220.

268 Vgl. Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe/Schweizerischer Verband für Weiterbildung (2018). «Arbeit dank Bildung»: S. 8; Bundesrat (2010). Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung: S. 76.

269 Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe/Schweizerischer Verband für Weiterbildung (2018). «Arbeit dank Bildung»: S. 8.

270 Vgl. Bundesrat (2018). Ergebnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018: S. 20-24; Bundesrat (2010). Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung: S. 76; Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe/Schweizerischer Verband für Weiterbildung (2018). «Arbeit dank Bildung» : S. 8f.

271 Vgl. Dittmann et al. (2016). Mit Innovation gegen Armut.

ZU PRÜFENDE MASSNAHME

VERSTÄRKTE FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG UND QUALIFIZIERUNG VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN Zugunsten einer nachhaltigen berufl ichen Integration sollten die bestehenden Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildung und Qualifi zierung in der Sozialhilfe ausgenutzt und erweitert werden. Die sich im Ausbau befi ndende Förderung der Grundkompetenzen Erwach-sener im Rahmen des Bundesgesetzes über die Weiter-bildung kann hier neue Möglichkeiten eröffnen.270 Als Beispiele guter Praxis in diesem Bereich können die Programme Enter (BS) und Formad (VD) herangezogen werden.271

5.6 STRATEGISCHER AUSBLICK FHNW

Massnahmen im Bereich der Erwerbsarbeit sind für die Prävention von Armut von zentraler Bedeutung, ebenso können Massnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig helfen, die Armut zu überwinden.

Das Handlungsfeld Erwerbsintegration enthält eine Reihe komplexer Stossrichtungen: Grundsätzlich wird deutlich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, die Verhinderung von Erwerbslosigkeit und die berufl iche In-tegration von erwerbslosen Personen nicht allein durch staatliche Massnahmen erreicht werden kann. So liegt die Verantwortung bei Fragen der Erwerbsintegration, der Ver-einbarkeit und der Verhinderung von Erwerbslosigkeit nicht nur beim Staat und den Betroffenen, sondern auch bei den Unternehmen. Hinzu kommen die ausbildenden Stellen, die zielgerichtete Qualifi zierungen ermöglichen. Am Schulter-schluss des Staates insbesondere mit den Unternehmen geht kein Weg vorbei. Die im Vergleich zu anderen Kan-tonen guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bieten genug Spielraum für gelingende Kooperationen zwischen Staat und Wirtschaft. Die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Bedarfsfall, z. B. bei Pfl ege von Angehörigen oder wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben, enorm wichtig. Die längere Bindung der Mitarbei-tenden an die Unternehmen verdeutlicht jedoch auch, dass Massnahmen zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie

und Beruf durch fl exible Arbeitsregelungen nicht nur den Arbeitnehmenden, sondern auch den Unternehmen selbst zugutekommen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf richtet sich an ar-mutsbetroffene und nicht arar-mutsbetroffene Familien, was der Armutspolitik mehr Chancen als Risiken bietet: Zwar verlieren Massnahmen der Vereinbarkeit im Rahmen ei-ner Armutspolitik an Griffi gkeit und Legitimation, weil sich der Nutzen für die Armutsbekämpfung nicht unmittelbar erschliesst. Allerdings sind Ansätze, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, weit weniger stigmati-sierend als diejenigen Massnahmen, die sich exklusiv und damit auch exkludierend an Armutsbetroffene richten (z. B.

Sozialhilfe).

Wie auch in anderen Bereichen sind dort, wo komplexe Lebenslage bestehen, die zu prüfenden Massnahmen der Erwerbsarbeit mit anderen Hilfen und den entsprechenden Fachstellen aufeinander abzustimmen. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein enger und regelmässiger Kontakt zwischen den Akteurinnen und Akteuren aus der privaten Wirtschaft, den staatlichen Fachstellen, aber auch privaten Qualifi zierungsträgern notwendig ist. In diesem komplexen Aufgabenfeld sind Transparenz und Information durch ein kleinräumiges Monitoring der langfristigen de-mographischen Veränderungen, der erzielten und voraus-sichtlich zu erzielenden Bildungsabschlüsse etc. notwen-dig, um prospektiv den Umfang an Integrationsleistungen durch entsprechende Bedarfsanalysen besser abschätzen zu können.

Die Arbeitsgruppe hält fest, dass Massnahmen bezüglich der Erwerbsintegration frühzeitig einsetzen sollten, also lange vor einem Sozialhilfebezug. Ausserdem sollte auf die Nachhaltigkeit bezüglich der Erwerbsintegration geachtet werden und entsprechend nachhaltige Fördermassnahmen umgesetzt werden. Damit wird im Bereich der Erwerbsar-beit, wie auch im Bereich der Bildung, auf eine investive, Armutspolitik vertraut. Eine nachhaltige Erwerbsintegration zielt langfristig auf eine dauerhafte Anstellung mit existenz-sichernder Entlöhnung ab.

Die Zusammenhänge zwischen Erwerbslosigkeit, Struktur-wandel am Arbeitsmarkt und demographischem Wandel zeigen, dass das Risiko des Arbeitsplatzverlusts in der Be-völkerung nicht gleich verteilt und statisch ist. Aus diesem Grund sind auch regelmässig durchzuführende Bedarfsana-lysen der Entwicklungen am Arbeitsmarkt und Anpas-sungen des Unterstützungssystems an sich anbahnende oder bereits einsetzende problematische Entwicklungen wichtig.

Die Weiterentwicklung und Prüfung der bestehenden Massnahmen sind vor allem jedoch aus einem Grund geboten: Zahlreiche Studien belegen, dass erwerbslose Personen und dadurch in Armut geratene Personen und mit ihnen das familiäre und soziale Umfeld unter der Er-werbslosigkeit leiden. Gerade, weil die Erwerbsarbeit als sinnhafter und selbstwirksamkeitsstiftender Lebensbe-reich aufgefasst wird, welcher neben der wirtschaftlichen Sicherheit auch zahlreiche soziale Aspekte beinhaltet, ist es so wichtig, Langzeitarbeitslosigkeit und eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu verhindern und die Erwerbsintegrati-on zu befördern.

6.1 CHARAKTERISIERUNG DES HANDLUNGSFELDES

Wie im Theorieteil dargestellt wurde, stellt Wohnen für die meisten Menschen einen zentralen Bereich dar, an dem sich Lebensplanungen und Biographien ausrichten. Die Wohnung ist der Lebensort für die Befriedigung elemen-tarer Bedürfnisse nach Sicherheit, Schutz, Erholung und Intimität. Entsprechend ist das Bedürfnis nach privatem Wohnraum ein zentrales Anliegen des Menschen. Der Bund und die Kantone haben das Wohnen verfassungs-rechtlich geschützt. In der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft ist festgeschrieben, dass der Kanton und die Gemeinden in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung danach streben, dass alle eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen fi nden können und als Mietende vor Missbräuchen geschützt sind.272

Die Wohnung ist in unserem Gesellschaftssystem nicht nur ein Lebens-, Schutz- und Rückzugsort, sondern auch eine Ware, die auf Märkten gehandelt wird und deren Zugang und Nutzung an die fi nanziellen Mittel eines Haushalts ge-knüpft ist.

Viele Armutsbetroffene weisen eine schlechtere Wohnver-sorgung auf, wobei unter WohnverWohnver-sorgung das Vorhanden-sein und der Zugang zu fi nanziell erschwinglichem und qua-litativ angemessenem Wohnraum sowie die Sicherheit, die Wohnung längerfristig nutzen zu können, verstanden wird.

Die fi nanzielle Belastung durch die Wohnkosten ist bei Armutsbetroffenen im Vergleich zu nicht Armutsbetroffe-nen signifi kant höher. Weiter ist für viele armutsbetroffene Menschen durch ihre geringe fi nanzielle Ausstattung der Zugang zu Wohnraum beschränkt. Sie sind zudem häufi ger mit qualitativ schlechter gestellten oder unzureichenden Wohnverhältnissen und belastenderen Wohnumgebungen – etwa durch Lärm, Luftverschmutzung und schlechterer

Infrastruktur – konfrontiert.273 Und auch das Risiko in Woh-nungsnot zu geraten, oder gar ohne Wohnung zu sein, ist bei Armutsbetroffenen höher.274

Im Bereich Wohnen hat die dafür eingesetzte Arbeitsgrup-pe die Wohnversorgung als besonderes Handlungsfeld de-fi niert und darin die Bereiche

272 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100): Art. 17d.

273 Vgl. Bochsler et al. (2015). Wohnversorgung in der Schweiz.

274 Vgl. Dittmann/Drilling (2018). Armut und Wohnungslosigkeit.

275 Bochsler et al. (2015). Wohnversorgung in der Schweiz.

• Bezahlbares Wohnen

• Zugang zum Wohnen

• Praxis der Mietzinsbeiträge

als besonders relevant eingestuft. Der Kanton Basel-Landschaft hat diesbezüglich unterschiedliche Wege und Massnahmen eingeschlagen. Bislang existiert im Kanton Basel-Landschaft jedoch keine Strategie, um die Wohnver-sorgung für armutsbetroffene und armutsgefährdete Haus-halte zu sichern und zu verbessern.

Im Folgenden werden unterschiedliche Handlungsbedar-fe an neuen, ergänzenden oder weiterzuentwickelnden Massnahmen festgestellt. Die nachfolgenden Einschätzun-gen resultieren aus den Erkenntnissen, die die Arbeitsgrup-pe Wohnversorgung herausgearbeitet hat und die durch Rückmeldungen aus der Echo- und Projektgruppe und den Autoren validiert und ergänzt wurden.