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MONITORING, INFORMATION UND SENSIBILISIERUNG

9 ÜBERGEORDNETE AUFGABENBEREICHE

9.3 MONITORING, INFORMATION UND SENSIBILISIERUNG

9.3.1 BEDEUTUNG FÜR DIE VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON ARMUT

Eine erweiterte Sozial- und Armutsberichterstattung stellt ein wichtiges Fundament für eine fachlich fundierte Mass-nahmenplanung dar.402 Ein entsprechendes Monitoring und eine damit verbundene Bündelung des Wissens zur Ar-mutslage im Kanton sowie zu bestehenden Massnahmen und Entwicklungen in diesem Bereich bildet gleichzeitig die Grundlage für eine fundierte Informations- und Sen-sibilisierungsarbeit sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Verwaltung. Diese ist deshalb von Bedeutung, weil die Sensibilität für das Thema Armut und einen ganzheitlichen Zugang dazu gemeinhin eher gering ist.403 Dazu kommt, dass in der öffentlichen Diskussion oftmals ein negatives Bild von armutsbetroffenen Personen vorherrscht, was ten-denziell die Stigmatisierung und den sozialen Rückzug von armutsbetroffenen Personen begünstigt.404

Entsprechend gilt es erstens bei den verschiedenen Akteu-rinnen und Akteuren in den relevanten Politikfeldern ein Be-wusstsein für eine ganzheitliche Armutspolitik zu schaffen und sie entsprechend ihren Möglichkeiten einzubinden.405 Dabei geht es unter anderem auch um die Sensibilisierung und Stärkung des Potentials von vermittelnden Fachperso-nen, welche dann ihr Wissen zum Thema weitergeben und so als Multiplikatoren fungieren können (vgl. 7.2.2). Zwei-tens kann mittels öffentlicher Informations- und Sensibili-sierungsarbeit zur Armutsthematik das Bewusstsein der Öffentlichkeit für armutsbetroffene Personen geschärft und das Ansehen und Verständnis des staatlichen Systems der sozialen Sicherheit verbessert werden.406

401 Im Konzept zur Frühen Förderung ist ebenfalls eine ähnliche Koordinationsstelle vorgesehen.

402 Vgl. Regierungsrat des Kantons Bern (2012). Sozialbericht 2012: S. 69; Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (2010). Bekämpfung von Armut und sozia-ler Ausgrenzung: S. 5.

403 Vgl. Regierungsrat des Kantons Bern (2012). Sozialbericht 2012: S. 61.

404 Vgl. Kronauer (2018). Armut im politischen Diskurs: S. 49-54; Böhnke/Link (2018). Armut, soziale Netzwerke und Partizipation: S. 248f.

405 Vgl. Regierungsrat des Kantons Bern (2012). Sozialbericht 2012: S. 61.

406 Vgl. Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (2010). Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: S. 4.

407 Vgl. Dittmann et al. (2015). Armutsbericht 2014 Kanton Basel-Landschaft: S. 116f.

9.3.2 AUSGANGSLAGE, HANDLUNGSBEDARF UND ZU PRÜFENDE MASSNAHMEN

Das kantonale statistische Amt informiert regelmässig über Entwicklungen in wichtigen Sozial- und Lebensbereichen.

Mit dem Armutsbericht 2014 und dem im Rahmen dieser Studie aktualisierten Armutsbericht wurde versucht, mit den vorhandenen Daten die Armut im Kanton zu beschrei-ben. Daneben bestehen verschiedene quantitativ ausge-richtete Berichte zu einzelnen verwandten Themenberei-chen, etwa im Bereich Bildung oder Familien.

Wie in den Empfehlungen des Armutsberichts 2014 fest-gehalten wurden, ist mit Blick auf die Beschreibung von Armutslagen, erbrachten Leistungen und entsprechenden Bedarfsermittlungen über eine erweiterte kantonale Ar-mutsberichterstattung nachzudenken, welche auch die Ge-meinden und nicht staatlichen Organisationen einbezieht.

Dabei ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sta-tistik auch überlegenswert, unter welchen Bedingungen die Datengrundlage für den Kanton Basel-Landschaft er-weitert werden kann.407

Über die Informationen in den vorhandenen Berichten hi-naus werden von Seiten des Kantons auch Informationen zu bestehenden für die Verhinderung und Bekämpfung von Armut relevanten Angeboten und Leistungen zur Verfü-gung gestellt. Über die Webseite des Kantons sind diese Informationen grundsätzlich nach Direktionen und zuständi-gen Fachbereichen gegliedert. Auch wenn verwandte The-menbereiche teilweise miteinander verlinkt sind, wird eine umfassendere Orientierung durch diese direktions- und fachbereichsbezogene Informationslogik eher erschwert.

Als Informationsplattform mit einer Übersicht zu beste-henden Angeboten ist die Webseite «jungundalt-bl.ch»

zu nennen. Auch wenn diese inhaltlich nicht spezifi sch auf Armut ausgerichtet ist, wird dort eine Vielzahl von re-levanten Angeboten abgebildet. Daneben gibt es derzeit Vorbilder in der Informationsverbreitung über Fachperso-nen, etwa im Bereich der Frühen Förderung. Diese Fach-personen können ihr Wissen zum Thema an die Zielgrup-pe weitergeben und fungieren so als Multiplikatoren. Um die Zielgruppe bei Bedarf weiterleiten zu können, sollten entsprechende Fachpersonen das bestehende Angebot in den Grundzügen kennen und im Zweifelsfall auf eine allge-meine Anlaufstelle verweisen oder zurückgreifen können.

Die Informationsverbreitung über Fachpersonen scheint in unterschiedlichen Bereichen noch ausbaufähig, sofern die Fachpersonen entsprechend sensibilisiert und informiert werden (vgl. 7.2.2).

Eine systematische Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Armut und Armutsbekämpfung besteht von Seiten des Kantons bisher nicht. In diesem Bereich sind eher nicht staatliche Organisationen wie Caritas aktiv.408 In der Echogruppe und in verschiedenen Arbeitsgruppen wurde diskutiert, dass Ar-mut in der Schweiz oftmals ein Tabuthema darstellt und als eigenes Verschulden gilt, was zur Stigmatisierung von ar-mutsbetroffenen Personen und Schamgefühlen bei der In-anspruchnahme von Hilfeleistungen führt. Deshalb scheint es wichtig, das öffentliche Bewusstseins für das Thema Armut zu schärfen und das Ansehen und Verständnis des staatlichen Systems der sozialen Sicherheit zu fördern.409 Um den angesprochenen Bedarfen nach einem Monito-ring sowie einer verstärkten Informations- und Sensibilisie-rungsarbeit zur Armutsthematik gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, die Informations- und Sensibilisierungsar-beit zum Thema Armut auf der Basis eines periodischen Monitorings auszubauen und langfristig sicherzustellen.

408 Vgl. dazu exemplarisch die Webseite von Caritas beider Basel: https://www.caritas-beider-basel.ch/was-wir-sagen/kampagnen.

409 Vgl. Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (2010). Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: S. 4f; Bundesrat (2010). Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung: S. 126.

410 Vgl. 7.2.2. Siehe auch Kanton Basel-Landschaft (2018). Bessere Startchancen für alle Kinder. Konzept Frühe Förderung Kanton Basel-Landschaft. Entwurf für die Konsultation.

411 Vgl. Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (2010). Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. : S. 4f.

412 Vgl. Dittmann et al. (2015). Armutsbericht 2014 Kanton Basel-Landschaft: S. 116f.

ZU PRÜFENDE MASSNAHME

INFORMATION UND SENSIBILISIERUNG ZUR AR-MUTSTHEMATIK AUF BASIS EINES PERIODISCHEN MONITORINGS VERBESSERN UND LANGFRISTIG SICHERSTELLEN

Es ist zu prüfen, wie eine systematische Informations- und Sensibilisierungsarbeit bezüglich dem Thema Armut so-wohl innerhalb als auch ausserhalb der Verwaltung sicher-gestellt werden kann. Auf der einen Seite gilt es bei den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in den relevanten Politikfeldern ein Bewusstsein für eine ganzheitliche Ar-mutspolitik zu schaffen und sie entsprechend ihren Mög-lichkeiten einzubinden. Unter anderem sollten Fachperso-nen in unterschiedlichen Lebensbereichen (u. a. Schule, Familie, Gesundheitsbereich) für das Thema Armut sensi-bilisiert werden, welche dann als Multiplikatoren fungieren und ihr Wissen zum Thema weitergeben können.410 Auf der anderen Seite soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Armutsthematik geschärft und das Ansehen und Ver-ständnis des staatlichen Systems der sozialen Sicherheit gefördert werden.411 Basis dazu bilden regelmässig aktuali-sierte Wissensgrundlagen über die aktuelle Armutslage im Kanton sowie über bestehende Massnahmen und Ange-bote und laufende Entwicklungen. Diese Grundlagen sind ebenfalls für eine fachlich fundierte Massnahmenplanung von Bedeutung. Entsprechend sind die Möglichkeiten be-züglich einer erweiterten kantonalen Armutsberichterstat-tung zu prüfen.412

10.1 ZU PRÜFENDE MASSNAHMEN IN DER