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Projektüberblick

6.1 (1) Nach der Inbetriebnahme des Terminals 3 im Juni 2012 gab es Kritik am Passa­

gierleitsystem durch Passagiere, Behindertenverbände, Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Partnerunternehmen. Die Kritikpunkte betrafen Mängel hinsichtlich der Inhalte, Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Logik des neuen Leitsystem–

Designs, das im Zuge des Projekts „Skylink“ entwickelt worden war. Zudem verschlechterten sich in den Passagierumfragen die Kennzahlenwerte zur Qualität des Leitsystems. Abbildung 3 zeigt das Leitsystem–Design nach der Eröffnung des Terminals 3:

Abbildung 3: Leitsystem–Design des Terminals 3 im Jahr 20121

(2) Ab August 2012 fanden Sitzungen der neu eingerichteten Arbeitsgruppe Leitsys­

tem mit verschiedenen Behindertenverbänden unter der Leitung der Flughafen Wien AG statt. Der Vorstand genehmigte das Budget für das Projekt Leitsystem in Höhe von 2 Mio. EUR entsprechend dem Antrag vom Oktober 2012. Das Projekt umfasste letztendlich die Überarbeitung des Leitsystem–Designs des Projekts

„Skylink“ (weißer Scheibenhintergrund mit schwarzer Beschriftung) sowie des Leit­

systems im Altbestand in den übrigen Terminals (gelber Scheibenhintergrund).

(3) Die Planung durch einen externen Auftragnehmer begann im Februar 2013, die bauliche Umsetzung erfolgte in den Jahren 2014 bis 2015. Anschließend an das sogenannte „primäre Leitsystem“, welches aus großformatiger Beschilderung, z.B.

Deckenschildern, bestand, errichteten die Flughafen Wien AG bzw. ihre Auftragneh­

004.839_Flughafen Wien

Abbildung 3

Quelle: CC BY–SA 3.0; Darstellung: RH

1 https://creativecommons.org/licenses/by­sa/3.0/at/;

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:VIE­Schengenebene.jpg; abgerufen am 10. November 2021 Leitsystemschilder

zum Teil mit weißem Hintergrund

mer das „sekundäre Leitsystem“. Dieses bestand insbesondere aus Wandschildern, Liftschildern, Folierungen, Boden– und Wandmarkierungen. Die Überarbeitung umfasste vor allem die Änderung der Piktogramme, der Farbgestaltung, der Positio­

nierung der Beschilderung und in den meisten Fällen den Austausch des Träger­

materials und der Unterkonstruktion. Abbildung 4 zeigt ein Beispiel für das neu überarbeitete Design:

Abbildung 4: Beispiel für das neue Leitsystem–Design1

Die Gesamtkosten des Projekts nach Fertigstellung beliefen sich auf 1,66 Mio. EUR (TZ 9). Im Oktober 2015 erhielt die Flughafen Wien AG u.a. für die Neugestaltung des Leitsystems eine Auszeichnung für visuelle Barrierefreiheit.

6.2 Der RH hielt kritisch fest, dass die Flughafen Wien AG das Leitsystem im Terminal 3 kurze Zeit nach dessen Inbetriebnahme grundlegend überarbeiten musste. Dies war durch die von unterschiedlichen Gruppen – z.B. Passagieren und Behindertenver­

bänden – aufgezeigten Mängel hinsichtlich der Inhalte, Erkennbarkeit, Lesbarkeit und Logik bedingt. Der RH anerkannte jedoch, dass die Flughafen Wien AG unmittel­

bar auf die Kritik reagierte und eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Leitsys­

tems einrichtete. Bezüglich der Projektkosten verwies er auf seine Ausführungen in TZ 9.

88 Abbildung 4

Quelle: CC BY–SA 4.0 (verändert); Darstellung: RH

1 https://creativecommons.org/licenses/by­sa/4.0/deed.de;

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:VIE_Hinweistafeln.jpg; abgerufen am 10. November 2021 Leitsystemschild

mit erhöhtem Kontrast

Projektorganisation

7.1 (1) Die Flughafen Wien AG wickelte laut ihrer Angabe das Projekt Leitsystem in den ersten Projektphasen nach dem internen Bauhandbuch52 ab. Ab September 2013 war die Anwendung des „Bauhandbuchs für kleine bauliche Maßnahmen“53 vermerkt. Dieses stellte geringere Anforderungen an die Projektabwicklung und war grundsätzlich für Bauinvestitionen und bauliche Erhaltungsmaßnahmen mit Gesamt­

kosten unter 1 Mio. EUR anzuwenden. Das Budget des Projekts Leitsystem lag damit über dieser Wertgrenze. Die Festlegung, das Bauhandbuch für kleine bauliche Maßnahmen anzuwenden, bzw. die Gründe für ein Abweichen von der darin festge­

legten Wertgrenze waren in den dem RH vorliegenden Unterlagen nicht dokumen­

tiert.

(2) Gemäß den internen Vorgaben wandte die Flughafen Wien AG für das Projekt Leitsystem das Besteller–Ersteller–Prinzip an. Eine Abteilung des Bereichs Opera­

tions war für betriebliche Belange zuständig und nahm die Aufgabe des Bestellers wahr. Als Ersteller waren in den Monatsberichten sowohl die VIE Airport Bauma­

nagement GmbH als auch die Abteilung Objektmanagement des Bereichs Planung, Bau und Bestandsmanagement genannt. Eine Definition der Schnittstelle lag nicht vor. Die VIE Airport Baumanagement GmbH verantwortete für das Projekt Leitsys­

tem neben der Projektleitung auch die Aufgaben der Örtlichen Bauaufsicht. Es lagen keine Dokumentation der Beauftragung der VIE Airport Baumanagement GmbH und kein Leistungsbild der Örtlichen Bauaufsicht für das Projekt Leitsystem vor.

Am Projekt waren weiters der Bereich Zentraler Einkauf für die Auftragsvergaben sowie die Stabsstelle für die Begleitende Kontrolle beteiligt. Aufträge an externe Unternehmen vergab die Flughafen Wien AG für die Planung, für die Lieferung und Montage des Leitsystems sowie für Baumeisterarbeiten und weitere Arbeiten in kleinerem Umfang. Die Elektroinstallationen führte ein Tochterunternehmen der Flughafen Wien AG (Vienna Airport Technik GmbH) durch.

(3) Ein detailliertes Anforderungsprofil des Bestellers in Form eines Projektauftrags, wie im Bauhandbuch vorgesehen, lag nicht vor. Eine Liste mit allfälligen Änderungs­

evidenzen war ebenfalls nicht verfügbar. Den dem RH übermittelten Projektunter­

lagen lagen nur Abnahmeprotokolle für eine Bestellung für die Lieferung und Montage des Leitsystems bei, für die übrigen Abnahmen der übrigen Bestellungen lagen keine Nachweise vor. Die Flughafen Wien AG gab diesbezüglich an, dass eine weitere Projektdokumentation – über die übermittelten Unterlagen hinaus – nicht mit vertretbarem Aufwand aushebbar und teilweise auch nicht archivierungswürdig sei. Die mit der Projektabwicklung betraute Tochtergesellschaft sei nicht mehr

52 Fassung August 2010, gültig bis Mai 2013

53 Fassung Juli 2013 bzw. November 2013

vorhanden, die handelnden Personen für das Unternehmen nicht mehr verfügbar.

Hinsichtlich des Umfangs der übermittelten Projektdokumentation verwies die Flug­

hafen Wien AG außerdem auf die im Vergleich zu anderen Projekten geringere Komplexität des Projekts Leitsystem.

7.2 Der RH merkte kritisch an, dass die Flughafen Wien AG beim Projekt Leitsystem die Überführung vom Bauhandbuch zum Bauhandbuch für kleine bauliche Maßnahmen nicht ausreichend dokumentierte, weil sie weder den Zeitpunkt noch die Entschei­

dungsgründe für den Wechsel festhielt.

Der RH hielt fest, dass die Flughafen Wien AG das Projekt Leitsystem grundsätzlich nach dem Besteller–Ersteller–Prinzip abwickelte. Er wies aber kritisch darauf hin, dass die Schnittstellen der VIE Airport Baumanagement GmbH zu den Organisati ­ onseinheiten der Flughafen Wien AG in den vorliegenden Unterlagen nicht klar defi­

niert waren. Insbesondere fehlten der Projektauftrag durch den Besteller an den Ersteller und das Leistungsbild der Örtlichen Bauaufsicht.

Der RH verwies diesbezüglich auf die umfassendere Dokumentation bei anderen überprüften Projekten (TZ 18, TZ 33). Die Flughafen Wien AG könnte künftig bei allen Projekten die Rollen und Zuständigkeiten der Projektbeteiligten – im Sinne einer zweckmäßigen Projektabwicklung – klar definieren. Die diesbezüglichen Doku­

mente wären bereits frühzeitig zu erstellen und laufend zu aktualisieren.

Im Hinblick auf die teilweise fehlende Projektdokumentation, z.B. Abnahmeproto­

kolle, nahm der RH Kenntnis davon, dass die Flughafen Wien AG diese auch auf die erfolgten Umstrukturierungen und Personalwechsel zurückführte. Er kritisierte jedoch, dass die Flughafen Wien AG das interne Ablagesystem bzw. die Projektüber­

gabe im Zuge der Umstrukturierung des Unternehmens nicht so gestaltete, dass die Dokumentation für das Projekt Leitsystem mit vertretbarem Aufwand aushebbar war. Dies wäre nach Ansicht des RH wesentlich, um Entscheidungen und Verantwor­

tungen sowohl unternehmensintern als auch im Verhältnis zu externen Auftragneh­

mern nachvollziehen zu können.

Deshalb wäre es für die Flughafen Wien AG zweckmäßig, Projektunterlagen gut strukturiert abzulegen und bei konzerninternen Umstrukturierungen eine geord­

nete Datenübergabe sicherzustellen.

7.3 Laut Stellungnahme der Flughafen Wien AG seien für dieses Projekt keine Beauftra­

gung und kein Leistungsbild der Örtlichen Bauaufsicht vorgelegen, da es hierzu einen definierten Standard gegeben habe.

7.4 Der RH entgegnete der Flughafen Wien AG, dass in den dem RH vorliegenden Projektunterlagen zum Projekt Leitsystem kein Hinweis auf einen die Örtliche Bauaufsicht betreffenden Standard enthalten war und die Flughafen Wien AG einen solchen während der Gebarungsüberprüfung auch nicht erwähnte. Eine konkret auf das Projekt bezogene Beschreibung der vereinbarten Leistungen wäre zweckmäßig gewesen, zumal die Aufgabe eine Tochtergesellschaft der Flughafen Wien AG wahr­

nahm.