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Das Pressegesetz vom 7. Januar 1879

Im Dokument Justizreform im Bürgerlichen Zeitalter (Seite 118-121)

Ignacio Ruiz Rodríguez (Madrid), Yolanda María Quesada Morilla (Granada)

IV. Das Pressegesetz vom 7. Januar 1879

Im Gebiet der Monarchie kann man feststellen, wie ab 1874 eine Reihe von Bestimmun-gen verabschiedet wurden, die geBestimmun-gen die Pressefreiheit gerichtet waren, es wurde die Vor-zensur angewandt und das Erscheinen mehrerer Publikationen verhindert, je nachdem, ob es der Regierung genehm war oder nicht. So wurde im Januar 1875 gegen die republi-kanisch eingestellte Presse ein Veto eingelegt und obwohl das Verbot im Mai des gleichen

folgende Bedingungen akzeptierten:

- Bedingungslose Kapitulation der kubanischen Streitmacht vor dem spanischen Heer.

- Einwilligung in die Schwächung und Demoralisierung der Truppen der Unabhängigkeitskämpfer.

- Anerkennung der spanischen Regierung als höchste Autorität in Kuba.

- Bildung von politischen Parteien, die nicht gegen die spanische Macht kämpfen.

- Freiheit nur für die Sklaven, die in den Reihen der Unabhängigkeitskämpfer dienten.

- Presse- und Versammlungsfreiheit, sofern diese nicht dazu genutzt wird, Spanien anzugreifen.

5 Zur Presse auf der Insel Puerto de Rico, s. Alegría, J. S., El periodismo puertorriqueño desde su aparición hasta los comienzos del siglo XX, San Juan, 1972; López de Díaz, A., El periodismo en Puerto Rico, Río Piedras, 1978; Olivera, O., La literatura en periódicos y revistas de Puerto Rico, siglo XIX, Río Piedras, 1987; Pedreira, A. S., El periodismo en Puerto Rico, La Habana, 1941, Torre Revello, J., El libro, la imp-renta y el periodismo en América durante la dominación española, Buenos Aires, 1940, etc.

Jahres wieder aufgehoben wurde, wurden schon 1876 neue Regeln veröffentlicht, um den Missbrauch, der während dieser Zeit der Freizügigkeit betrieben wurde, zu bestrafen.

Trotzdem in der spanischen Verfassung von 1876 definitiv einige Rechte eingeschränkt wurden, existierte auf formeller Ebene keinerlei Einschränkung der Informations- und Pressefreiheiten, wie wir zuvor schon haben feststellen können. Insofern war es die Ab-sicht der Monarchie, das Recht auf freie Meinungsäußerung, erfolge dies schriftlich, ge-druckt oder auf andere Weise, ohne Vorzensur anzuerkennen.

So legte das Pressegesetz vom 7. Januar 1879 fest, es sei Pflicht, beim Innenministeri-um eine Lizenz zu beantragen, Innenministeri-um eine neue Zeitung in Gang zu bringen. Die Erteilung dieser Lizenz erfolgte nur nach positivem Bericht des Provinzgouverneurs. Ebenso wur-de wur-definiert, welches die Untergrundpublikationen seien, bei welchen Delikten es sich um Pressevergehen handele und eine lange Liste mit besonderen Pressevergehen hinzu-gefügt.

Zu seiner Einführung in den Überseeprovinzen gibt es kein besseres Zeugnis als den Bericht des entsprechenden Ministers, Cayetano Sánchez Bustillo, an König Alfons über Puerto Rico, im Rahmen der Übernahme der politischen und Verwaltungsnormen des Mutterlandes, in dem er folgendes schrieb:

“Sire, nach Inangriffnahme der politischen und Verwaltungsangleichung der Insel Pu-erto Rico an die spanische Halbinsel mittels mehrerer Anordnungen, die dort in den ver-gangenen Jahren erlassen wurden, und da die Verfassung von 1876 auf der genannten Insel gilt, ist es natürlich, daß zum Fortschreiten auf dem eingeschlagenen Weg und zur Regelung der Ausübung eines politischen Rechts, das in dieser Verfassung festgeschrie-ben ist, die Presse dieser Provinz nicht länger der Willkür der Obrigkeit unterworfen ist oder durch provisorische Verordnungen geregelt wird, die stets nur der Ausdruck der ge-rade herrschenden Umstände sind, sondern von einer endgültigen Gesetzgebung gere-gelt wird, analog derjenigen, die im Mutterland gilt.

Da sich die Regierung E.M. auf den erwähnten Gedanken stützt, braucht Ihr zu seiner Umsetzung nur den Bestimmungen des Artikel 89 der Staatsverfassung6 zu folgen und das Gesetz vom 7. Januar 1870, das für die spanische Halbinsel zu diesem Thema erlassen wurde, auf die erwähnte Insel anzuwenden, mit den Abwandlungen, die aufgrund seiner besondern Umstände vonnöten sind.

In diesem Sinne wurde das Projekt entworfen, das der unterschreibende Minister heu-te S.M. zur Annahme vorlegt.

Die geringen und nicht grundlegenden Unterschiede zwischen dem genannten Pro-jekt und dem erwähnten Gesetz, bestehen darin, daß bei ersterem dafür Sorge getragen wurde, Angriffe auf das Vaterland zu verhindern, daß festgelegt wurde, daß bei der all-gemeinen Regierung die Erlaubnis eingeholt werden muß, um Zeitungen zu

veröffent-6 Titel XIII. Von der Regierung der Überseeprovinzen. Artikel 89. Die Überseeprovinzen werden durch besondere Gesetze regiert, die Regierung kann jedoch die Gesetze, die für die spanische Halbinsel er-lassen werden, auf diese anwenden, mit denjenigen Abwandlungen, die sie für erforderlich erachtet und nach Berichterstattung an das Parlament.

lichen, die sich der Polititk widmen, da auf der Insel die hiermit zusammenhängenden Fragen von großem Ernst sind. Weiterhin wurde die sofortige Handlung der obersten Regierung durch diejenige der obersten Provinzbehörde ersetzt, unter Berücksichtigung der besonderen Art ihrer Befugnisse und der Entfernung, die erstere von den Gebie-ten trennt, auf denen das Gesetz ausgeübt werden soll, bei denjenigen Fällen, bei denen eine schnelle Reaktion angebracht ist; ihre Verfügungen wurden mit dem dort geltenden Strafgesetzbuch in Einklang gebracht, ebenso wie mit dem provisorischen Gesetz zu sei-ner Anwendung und mit dem Geldwert, was den Betrag der verhängten Geldstrafen an-geht. Schließlich wurde sie auf alle anderen Umstände angewandt, die die Überseepro-vinzen von den FestlandproÜberseepro-vinzen unterscheiden und für die das Gesetz vom 7. Januar formuliert worden ist”7.

Der König benötigte nicht lange, um auf dieses Ansinnen mittels eines königlichen Er-lasses zu reagieren, der vom Minister Sánchez Bustillo gegengezeichnet wurde und fol-gendes anordnete:

“Kraft der Bevollmächtigung, die Artikel 89 der Regierung erteilt … in Übereinstim-mung mit dem Ministerrat,

Erlasse ich folgendes:

Artikel 1. Das Pressegesetz vom 7. Januar 1879 wird ab seiner Veröffentlichung auf der Insel Puerto Rico angewandt und eingehalten, mit den Abwandlungen, die im beigefüg-ten Text niedergelegt sind.

Artikel 2. Die Regierung erstattet dem Parlament über diesen Erlass Bericht.

Im Palast, den siebenundzwanzigsten August eintausend achthundert und achtzig”8. Wer von dieser Maßnahme betroffenen war, erfuhr man im Mai 1881, als das Presse-amt des Überseeministeriums, das Teil eines Unterstaatssekretariat dieser Einrichtung war, ein Verzeichnis der Publikationen, die auf den beiden Inseln erschienen, herausgab:

“Zeitungen auf Kuba.

- In Havanna: La Discusión. El Triunfo. El Diario de la Marina9. La voz de Cuba. La Correspondencia de Cuba. La Razón. El Bombero. El Ensayo. La Atlántida. El Depen-diente. El Tabaco. El Bidón. El Avisador Comercial. El Boletín Comercial. Revista Dece-nal y Precio Corriente. El Eco de Cuba.

- In Cienfuegos: El Diario de Cienfuegos. El Boletín Mercantil. La Opinión.

- In Santa Clara: El Eco de las Villas

- In Matanzas: El Diario de Matanzas. La Aurora del Jumuri.

- In Cárdenas: El Diario de Cárdenas. El Progreso.

- In Sagua la Grande: El Comercio. La luz

7 A.H.N., Ultramar, Aktenbündel. 5.129, Akte 3.

8 A.H.N., Ultramar, Aketnbündel. 5.129, Akte 3.

9 Diario de la Marina war eine kubanische Zeitung konservativen Zuschnitts. El Diario de la Marina er-schien erstmals am 1. April 1844.

- In Sancti Spíritus: El Tiempo. Guzmán de Alfarache

- In Remedios: El Criterio Popular. El León Español. Centro de recreo.

- In Santiago de Cuba: La Bandera Española - In Trinidad: El Telégrafo. El Imparcial - In Port-au-Prince: La Luz. El Faval

- In Güines: La Unión. El Magabeque. El Eco de Güines.

- In Caibarien: El Recreo

- In Guantánamo: La Voz del Juaro - In Esperanza: El Diario de la Esperanza - In Jaruco: El Heraldo.

- In Manzanillo: El Oriente Puerto Rico

- El Boletín Mercantil. La Crónica. El Agente”10.

Im Dokument Justizreform im Bürgerlichen Zeitalter (Seite 118-121)