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Popularisierung der Beschlüsse des Bezirkstages

Forschungsstand und Forschungsperspektiven O LIVER W ERNER

Dokument 14: Bericht des Leitinstrukteurs 265 für das Land Brandenburg „über den Stand der Durchführung der Verwaltungsreform für die Bezirke Cottbus , Potsdam

III. Popularisierung der Beschlüsse des Bezirkstages

1.) In der Zeit zwischen dem 1. und 10.8.1952 ist eine Lektion für alle Abgeordneten des Bezirkstages zu organisieren mit dem Thema:

„Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeit der örtlichen Organe der Staats-gewalt.“

Verantwortlich für die Durchführung dieser Lektion sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke.

2.) Im Anschluss an die Lektion berichten alle Abgeordneten nach einem vom Rat des Bezir-kes in Verbindung mit dem Ausschuss der Nationalen Front aufzustellenden Plan in den Aufklärungslokalen der Nationalen Front über das Gesetz der Volkskammer, die Verord-nung der Regierung, den Beschluss des Landtages und die Bildung des Bezirkstages.

3.) In Verbindung mit der Presse ist dafür Sorge zu tragen, dass die Abgeordneten des Be-zirkstages und die Mitglieder des Rates des Bezirkes, insbesondere die Helden der Ar-beit, Aktivisten, Meisterbauern, Wissenschaftlicher, Künstler und andere popularisiert werden.

[BLHA, Rep. 401, Nr. 70, Bl. 202–204]

Dokument 18: Direktive der Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane beim Ministerpräsidenten der DDR „für die Durchführung der konstituierenden Sitzung des Rates des Bezirkes“, 24. Juli 1952

A) Die konstituierende Sitzung des Rates des Bezirkes fi ndet nicht später als zwei Tage nach der ersten Sitzung des Bezirkstages, in der der Rat des Bezirkes gewählt wird, statt.

B) Die Einberufung der Sitzung des Rates des Bezirkes erfolgt durch den Vorsitzenden.

C) Als Tagesordnung wird empfohlen:

1.) Eröffnung der 1. Sitzung des Rates durch den Vorsitzenden.

2.) Bekanntgabe der vom Vorsitzenden des Rates vorgenommenen Aufteilung der Aufgabengebiete (Abteilungen und Einrichtungen) auf den Vorsitzenden, jedem der fünf Stellvertreter und dem Sekretär.

(Hierzu wird anliegende Aufteilung vorgeschlagen).

3.) Beratung von Aufgaben, die vom Rat des Bezirkes zu lösen sind:

a) Schulung der Abgeordneten des Bezirkstages und Popularisierung der Be-schlüsse in der Bevölkerung.

b) Aufbau der Abteilungen und Einrichtungen des Rates und Übernahme der Aufgabengebiete von den Organen der früheren Landesregierung bis zum 15.8.1952

c) Vorbereitung von Maßnahmen für die Überleitung der Aufgaben auf die neu gegliederten Kreise.

d) Festlegung von Maßnahmen zur Sicherung der Einbringung der Ernte und der Erfüllung der Erfassungspläne.

4.) Beschluss über die Vorbereitung des Arbeitsplanes des Rates des Bezirkes zur Vor-lage vor dem Bezirkstag.

D) Über den Verlauf der Sitzung des Rates ist ein Protokoll anzufertigen, in dem die Be-schlüsse des Rates genau formuliert sein müssen. Das vom Vorsitzenden und Sekretär zu unterzeichnende Protokoll ist an die Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Ar-beit der Verwaltungsorgane in zweifacher Ausfertigung einzusenden.

[Anlage: Aufteilung der Aufgabengebiete]

Vorsitzender:

Plankommission Abt. Kader

Abt. Jugendfragen und Sport Förderung der Intelligenz Kirchenfragen

Sekretär:

Org.-Instrukteur-Abteilung Abt. Information

Abt. Allgemeine Verwaltung Abt. Vermessung

Rechtsstelle

Staatliches Eigentum Personenstandswesen Archiv

VS-Stelle Stellvertreter:

Abt. Finanzen Stellvertreter:

Abt. Industrie Abt. Aufbau

Abt. Kommunale Wirtschaft Abt. Verkehr

Stellvertreter:

Abt. Landwirtschaft Abt. Erfassung und Aufkauf Abt. Handel und Versorgung Stellvertreter:

Abt. Arbeit und Berufsausbildung Abt. Gesundheitswesen

Stellvertreter:

Abt. Kunst und kulturelle Massenarbeit Abt. Volksbildung

Die Verteilung der Aufgabengebiete darf nicht schematisch erfolgen. Sie muss den örtli-chen Verhältnissen angepasst werden, jedoch ist dabei zu beachten, dass die hier angege-benen Aufgabengebiete für den Vorsitzenden und den Sekretär nicht den Stellvertretern übertragen werden. Lediglich das Referat Kirchenfragen kann einem geeigneten Stellver-treter übergeben werden.

[BLHA, Rep. 401, Nr. 70, Bl. 205–206]

Dokument 19: „Beschlussvorlage für die Präsidiumssitzung der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vom 29.7.1952“, 24. Juli 1952

Zum Tagesordnungspunkt 1: Bestätigung der neuen Bezirkstagsabgeordneten für die Bezirke Potsdam , Frankfurt (Oder) und Cottbus

1. Das Präsidium bestätigt die vorgeschlagenen Abgeordneten für die Bezirkstage Pots-dam , Frankfurt , Cottbus .

2. Die Mitglieder des Präsidiums veranlassen über ihre Landessekretariate, dass die Mit-glieder ihrer Parteien und Organisationen, die als Abgeordnete in den Bezirkstagen Potsdam , Frankfurt , Cottbus tätig sind, sich den Kreisausschüssen der Nationalen Front im Monat August wöchentlich zweimal für Abhaltung von Sprechstunden mit ihren Wählern in den Aufklärungslokalen der Ausschüsse der Nationalen Front zur Verfügung stellen.

3. Das Landessekretariat wird beauftragt, den Kreisausschüssen entsprechende Anlei-tung zu geben. Die Kreissekretariate der Nationalen Front werden verpfl ichtet, einen Plan zu erarbeiten, in welchem Aufklärungslokal die Abgeordneten ihres Kreises ihre Sprechstunden mit der Bevölkerung durchführen.

Für diese Durchführung dieser Aufgaben ist verantwortlich das Landessekretariat.

Zum Tagesordnungspunkt 2: Bericht über den Stand des Bodenreform-Baupro-gramms im Lande Brandenburg

4. Zur Unterstützung der Planerfüllung des Bodenreform-Bauprogramms beschließt das Präsidium des Landesausschusses Brandenburg der Nationalen Front des demokrati-schen Deutschland:

Die Kreise Prenzlau , Ostprignitz , Ruppin , Angermünde , Templin , Westhavelland , Seelow und Oberbarnim werden in der Durchführung des Bodenreform-Baupro-gramms vom Landesausschuss der Nationalen Front des demokratischen Deutsch-land und seinem Präsidium schwerpunktmäßig bearbeitet. Dazu sind folgende Aufga-ben durchzuführen:

Die Kreisvorstände der Kreisausschüsse nehmen sofort in den nächsten Tagen bis spä-testens 6.8.1952 einen Bericht des Landrates über den Stand der Erfüllung des Bodenre-form-Bauprogramms des Kreises entgegen. Die Kreisvorstände beschließen daraufhin auf der Grundlage des Beschlusses des Präsidiums des Landesausschusses Brandenburg der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vom 29.7. und des

Ministerrats-beschlusses 4/52 Maßnahmen zur Aktivierung der Ortsausschüsse, der Entfaltung der ge-genseitigen Hilfe, der Solidaritätshilfe der Bauarbeiter zu den Bauern, der Patenschafts-hilfe von Nachbargemeinden, in denen das Bodenreform-Bauprogramm durchgeführt wird, und der Nutzbarmachung von örtlich vorhandenen Materialien. An diesen Kreis-vorstandssitzungen nehmen Mitglieder des Präsidiums des Landesausschusses Bran-denburg der Nationalen Front des demokratischen Deutschland teil und zwar für den Kreis Prenzlau Kollege Nuß (FDJ)

Kreis Ruppin Kollege Lohrisch (NDPD) Kreis Templin Kollege Pech (DBD)

Kreis Angermünde Kollege Neddermeyer (VdgB) (BHG) Kreis Ostprignitz Kollege Bombach 272 (FDGB)

Kreis Westhavelland Kollege Seibt (SED)

Termin: 15.8.1952 Verantwortlich: 1. Landessekretär.

5. Das Landessekretariat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland Bran-denburg wird beauftragt, einen politisch-ideologischen Plan zur Mobilisierung aller Bevölkerungsschichten, verbunden mit Solidaritätsaktionen, vor allem in den Schwer-punkten des Landes zur Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms aufzustellen.

Das hat zu geschehen mit den Stellen der Verwaltung und den Vertretern der Parteien und Massenorganisationen.

Dieser Plan ist dem Präsidium des Landesausschusses der Nationalen Front des demo-kratischen Deutschland bis zum 10.8.1952 vorzulegen.

Hierbei sind besonders die Erfahrungen des Oderbruchhilfsprogramms auszuwerten.

Verantwortlich: Kollege Klose und Kollege Cabbe .

6. Das Sekretariat des Landesausschusses wird beauftragt, in Durchführung der poli-tischen Aufgaben das Argumentationsmaterial zur Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms, insbesondere zur verstärkten Anwendung der Naturbauweise in der gesamten Schulungsarbeit mit zum Inhalt zu nehmen.

Termin für die Behandlung des ersten Argumentationsmaterials in der Schulungsar-beit bis zum 15.8.1952.

In Zusammenarbeit mit der Landesregierung sind laufende Hinweise für die Argu-mentationen den Kreisausschüssen zu geben.

Verantwortlich: Landessekretariat der Nationalen Front.

7. Das Landessekretariat wird beauftragt, den Kreissekretariaten der Schwerpunktkreise ständige Anleitung zu geben und die Kontrolle der Beschlüsse durchzuführen. Mit den Kreissekretariaten der Nationalen Front ist monatlich ein Erfahrungsaustausch über den Stand des Bodenreform-Bauprogramms durchzuführen.

272 Erich Bombach (1908–1985) war zu diesem Zeitpunkt 1. Vorsitzender des Landesvorstandes des FDGB Brandenburg; vgl. Baumgartner, Biographisches Handbuch, S. 72.

8. Die ersten Kreissekretäre der Kreisausschüsse der Nationalen Front der genannten Kreise geben monatlich den Kreisvorständen einen kritischen Bericht über den Stand des Bodenreformbauprogramms. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Landrat und der Verantwortliche für das Bodenreformbauprogramm aus der Verwaltung hinzuzu-ziehen.

9. Die Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms in den Kreisen Prenzlau und Ostprignitz erfordert besondere Maßnahmen, da z. Zt. nicht genügend Bauarbeiter im Kreis vorhanden sind. Um die Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms zu ge-währleisten, ist dort die Entfaltung der Solidaritätshilfe von erstrangiger Bedeutung.

Um diese wichtige Aufgabe durchzuführen, ist es erforderlich, für die Kreise Prenzlau und Ostprignitz eine Instrukteurbrigade aus folgendem Personenkreis zusammenzu-stellen:

1) Leiter der Instrukteurbrigade: ein Instrukteur des Landesausschusses, 2) ein Vertreter der Landesregierung, Abt. Aufbau,

3) ein Instrukteur von der VdgB (BHG) und dem FDGB.

Die Instrukteurbrigade nimmt die Arbeit am 4.8.1952 auf.

10. Die Landesvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften werden durch den Landesvorstand des FDGB angeleitet, dass ihre Kreisvorstände die gemeinsame Direktive des Bundesvorstandes des FDGB und des Büros des Präsidiums des Na-tionalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland über die Verbes-serung der Mitarbeit der Gewerkschaften in der Nationalen Front des demokrati-schen Deutschland schnellstens verwirklichen. Die besondere Hilfe des FDGB für die Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms liegt in der Hilfe der Betriebe ge-genüber den werktätigen Bauern auf der Grundlage der in der gemeinsamen Direktive unter Abschnitt IV vorgeschlagenen Freundschaftsverträge mit den Ortsausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland.

Das Präsidiumsmitglied, Kollege Bombach , gibt dem Präsidium bis zum 15.8.1952 einen Überblick darüber

a) wie viel Freundschaftsvorträge wurden in den sechs Schwerpunktkreisen von den dort vorhandenen Betrieben mit den Ortsausschüssen abgeschlossen,

b) wie hat sich diese Hilfe bei der Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms in der Solidaritätshilfe bemerkbar gemacht.

11. Der Plan zur Enttrümmerung der Kreise muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bodenreform-Bauprogramm zur Durchführung gebracht werden. Die bei der Enttrümmerung gewonnenen Materialien ermöglichen eine schnellere Durchführung des Bodenreform-Bauprogramms. Die Aufgabe der Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ist hierbei, die Bevölkerung für die Durchführung von Solidaritätsaktionen durch ihre Überzeugungsarbeit zu gewinnen. Aus diesem Grunde müssen sie einen ständigen Überblick über den Stand der Enttrümmerung im Kreise haben.

Die Kreissekretariate und die Kreisvorstände der Kreisausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland lassen sich regelmäßig von dem Kreisrat für Aufbau in der Kreisverwaltung über die Erfüllung des Enttrümmerungsplans berich-ten und beschließen Maßnahmen für die Mobilisierung der Bevölkerung zu Solidari-tätsaktionen.

Verantwortlich: Kreisvorsitzender.

Zum Tagesordnungspunkt 3: Vorbereitung der Landesausschusstagung im Monat August.

12. Das Präsidium beschließt, den Landesausschuss am Freitag, dem 29.8.1952 zusam-menzurufen. Das Landessekretariat wird beauftragt, dem Präsidium in seiner nächsten Sitzung den Plan für die Durchführung der Landesausschusstagung zu unterbreiten.

Mit den Bundesausschussmitgliedern ist sofort Verbindung aufzunehmen, um sie für die Mitarbeit bei der Durchführung der Kreiskonferenzen im Monat August zu ge-winnen.

Verantwortlich: 1. Landessekretär.

[BLHA, Rep. 401, Nr. 58, Bl. 301–304]