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Parlamentarische Vol

Im Dokument AHV / Renten Gerichtsentscheide (Seite 193-200)

Interpellation Daffion vom 18. Dezember 1975 und Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. März 1976

betreffend Anpassung der AHV- und 1V-Renten an die Teuerung

Am 7. Oktober nahm Bundesrat Hürlimann vor dem Nationalrat zur Interpellation Dafflon Stellung. Seine Ausführungen decken sich weitgehend mit der Antwort zur Interpellation der SP-Fraktion, die in Heft 8/9 der ZAK (S. 386) wiedergegeben wurde.

Der Interpellant erklärte sich nicht befriedigt.

Die Interpellation der SP-Fraktion ist gleichentags im schriftlichen Verfahren be-handelt und als erledigt abgeschrieben worden.

Postulat Loetscher vom 10. März 1976

betreffend Herabsetzung des Pensionierungsalters

Der Nationalrat hat am 8. Oktober das Postulat Loetscher (ZAK 1976, S. 217) ange-nommen und an den Bundesrat überwiesen. Das Anliegen des Postulanten wird im Zusammenhang mit der POCH-Initiative betreffend Herabsetzung des Rentenalters (ZAK 1975, S. 188) geprüft.

Postulat Müller-Bern vom 24. Juni 1976

betreffend Übernahme der Kosten von Endoprothesen durch die IV

Der Nationalrat hat am 8. Oktober auch das Postulat Müller-Ber" (ZAK 1976, S. 387) angenommen und an den Bundesrat überwiesen.

Interpellation Eggll-Winterthur vom 20. September 1976 betreffend berufliche Ausbildung von Behinderten Nationalrat Eggli hat folgende Interpellation eingereicht:

'Leider ist im vermehrten Masse festzustellen, dass die Invalidenversicherung bei der beruflichen Ausbildung Jugendlicher Sparmassnahmen anwendet, die eine sinn-volle Ausbildung verhindern. Dafür dürften dann in späteren Jahren Rentenaus-zahlungen erfolgen.

Ich frage daher den Bundesrat:

Ist der Bundesrat bereit dafür zu sorgen, dass die Invalidenversicherung die bisher bewährten Ausbildungsmöglichkeiten für die Behinderten weiterhin bewilligt und ist er bereit dafür zu sorgen, dass diese nicht aus Spargründen abgeschafft werden?«

(25 Mitunterzeichner)

Postulat Gautier vom 27. September 1976

betreffend Gesamtplan über die weitere Entwicklung der Sozialversicherung Nationalrat Gautier hat folgendes Postulat eingereicht:

«Seit einigen Monaten wurde in verschiedenen Interventionen im Parlament, aber auch in der Presse, die Frage nach der kurzfristigen und mittelfristigen Entwicklung der Sozialversicherungen gestellt. Andererseits hat der Bundesrat Entwürfe über die Arbeitslosenversicherung, die Zweite Säule, die neunte AHV-Revision und die Unfall-versicherung vorgelegt. Ferner setzte er kürzlich eine Expertenkommission ein, die in wenigen Monaten einen Entwurf für die Revision der Krankenversicherung aus-arbeiten soll. All dies führt zu einer gewissen Unsicherheit über die Zukunft unseres Sozialversicherungssystems, über seine Weiterentwicklung und Finanzierungsmöglich-keiten.

Aus diesem Grunde wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament so bald wie möglich einen allgemeinen Plan über die vorgesehene kurz- und mittelfristige Entwicklung der verschiedenen Zweige unserer Sozialversicherung, über deren Finanzierung und die möglichen Auswirkungen auf die Bundesfinanzen und die Volkswirtschaft vorzu-legen.« (42 Mitunterzeichner)

Postulat Blunschy vom 6. Oktober 1976 betreffend Anspruch auf Walsenrente

Nationalrätin Blunschy hat folgendes Postulat eingereicht:

«Gemäss Artikel 25 Absatz 2 AHVG haben Waisen Anspruch auf eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Altersjahres. Wenn sie noch in Ausbildung begriffen sind, dauert der Rentenanspruch bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Verheiratung solcher Waisen bewirkt nach der Praxis des Eidgenössischen Versicherungsgerichts den Verlust der Waisenrente. Diese Praxis bedeutet eine unverhältnismässige Härte gegenüber Waisen in Ausbildung, die vor dem 25. Altersjahr heiraten, und deren Ehegatten, in der Regel deren Ehegattin, nicht in der Lage ist, für den gemeinsamen Unterhalt aufzukommen.

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob Artikel 25 AHVG ergänzt werden könnte durch eine Bestimmung, wonach Verheiratung den Anspruch auf Waisenrente nicht aufhebt.« (12 Mitunterzeichner)

Postulat Hofmann vom 6. Oktober 1976

betreffend Erkennungsmarke für die Zivilbevölkerung Nationalrat Hofmann hat folgendes Postulat eingereicht:

«Studien im Rahmen der Gesamtverteidigung zeigen, dass im Katastrophenfall die Zivilbevölkerung zahlreiche Opfer zu beklagen hätte. Diese würden durch den im Aufbau begriffenen koordinierten Sanitätsdienst betreut beziehungsweise bestattet.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang das Problem der Identifizierung; es sind je-doch auch Angaben nützlich und notwendig über die Blutgruppe und die Konfession.

Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob der Zivilbevölkerung eine ähnliche Er-kennungsmarke abzugeben sei, wie sie bereits die Angehörigen der schweizerischen Armee besitzen (Angaben auf der Erkennungsmarke: Name, Vorname, Matrikel-nummer, Blutgruppe, Konfession).« (12 Mitunterzeichner)

Postulat Reverdin vom 7. Oktober 1976

betreffend einen Gesamtbericht über die weitere Entwicklung der Sozialversicherungen

Ständerat Reverdin hat folgendes Postulat eingereicht:

«Der Ausbau der Sozialversicherung ist eine der wichtigsten Errungenschaften aus der Zeit des starken wirtschaftlichen Aufschwungs, den unser Land von 1945 bis 1973, während rund 30 Jahren also, erlebt hat. Dieser Ausbau Ist noch nicht vollendet.

Der Bundesrat hat verschiedene Gesetzesentwürfe vorgelegt oder angekündigt, wie z. B. das Gesetz über die Zweite Säule, die neunte AHV-Revision, das linfallversiche-rungsgesetz, das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung, das den von den eid-genössischen Räten kürzlich angenommenen Bundesbeschluss ablösen soll, und die Revision des Krankenversicherungsgesetzes.

Für das politische und soziale Wohl des Landes ist es unerlässlich, dass die eid-genössischen Räte diese Gesetzesvorlagen in einer Gesamtübersicht über die mittel-und langfristigen wirtschaftlichen mittel-und finanziellen Möglichkeiten prüfen. Diese Ge-setze sind Teil eines Ganzen, und tatsächlich wäre nichts gefährlicher, als in dieser Sache ausserhalb des Zusammenhangs zu entscheiden.

Vor allem muss der Teil des Volkseinkommens veranschlagt werden, der für die soziale Sicherheit aufgewendet werden kann, ohne die Erfüllung anderer wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft zu gefährden, Aufgaben wie die Landesverteidigung, die Bildung und Erziehung auf allen Stufen, die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes, die Mitarbeit der Schweiz auf internationaler Ebene, die öffentliche Gesundheits-vorsorge, die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Umweltschutz und die Raumplanung, die Investitionen im Sektor Verkehr usw.

Es gilt aber auch vorauszuschauen; das heisst für die Sozialversicherung die Folgen der Überalterung der schweizerischen Bevölkerung und der Rückkehr vieler aus-ländischer Arbeiter in ihre Heimat abzuschätzen, das voraussichtliche Verhältnis der aktiven zur gesamten Bevölkerung in 10, 20 Jahren zu berechnen und schliesslich die mittel- und langfristigen Entwicklungsaussichten unserer Wirtschaft und der öffentlichen Finanzen abzuwägen.

Wichtige Arbeiten wurden bereits geleistet, vor allem in der Finanzplanung; andere müssen noch zu Ende geführt oder in Angriff genommen werden, namentlich in der Bevölkerungsstatistik.

Der Bundesrat wird ersucht, den eidgenössischen Räten einen Gesamtbericht über seine Absichten betreffend den Ausbau der sozialen Sicherheit und vor allem über die zeitliche Staffelung der geplanten Revisionen und Ergänzungen vorzulegen. Dieser Bericht soll die anstehenden Fragen sowohl im Zusammenhang mit der Durch-führung der übrigen Bundesaufgaben als auch unter dem Gesichtspunkt der mittel-und langfristigen demographischen, wirtschaftlichen mittel-und finanziellen Entwicklung darstellen und dabei auf die Beurteilungsgrundlagen abstellen, die der Verwaltung heute schon zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird der Bundesrat ersucht bekanntzugeben, was für Abklärungen er bereits angeordnet hat oder noch vornehmen lassen will, damit er und die eid-genössischen Räte die in den nächsten Jahren fälligen Entscheidungen über den Ausbau der sozialen Sicherheit auf eine möglichst zuverlässige Beurteilung der zwangsläufig bestimmenden demographischen, wirtschaftlichen und finanziellen Ge-gebenheiten stützen können.« (11 Mitunterzeichner)

Postulat Ziegler-Solothurn vom 6. Oktober 1976 betreffend die Auswirkungen der Rezession

Nationalrat Ziegler-Solothurn hat folgendes Postulat eingereicht:

«Die Rezession gefährdet eine fortschrittliche Sozialpolitik. Es bedarf daher zuver-lässiger Grundlagen über die Auswirkungen der Rezession auf die Erwerbseinkom-men und die Sozialversicherungen, insbesondere über:

- Arbeitnehmerkategorien, die von der Rezession am stärksten betroffen sind (Frauen, Behinderte, Ausländer, Pensionierte usw.)

- Verlust von Arbeitsplätzen

- Folgen von Ganz- und Teilarbeitslosigkeit

- Einkommens- und Kaufkraftverluste

- Reduzierung der lohnabhängigen Beiträge an die Sozialversicherung.

Der Bundesrat wird eingeladen, über die Auswirkungen der Rezession 1974-76 einen Bericht zu erstellen und über die sich aufdrängenden Schlussfolgerungen zur Weiter-führung der Sozialpolitik Auskunft zu geben.» (14 Mitunterzeichner)

Interpellation Hubacher vom 8. Oktober 1976 betreffend Hilflosenentschädigungen

Nationalrat Hubacher hat folgende Interpellation eingereicht:

»Die Hilflosenentschädigungen gemäss AHV- und 1V-Gesetz haben sich bewährt.

Die AHV zahlte an solchen im Jahre 1970 noch 18 Millionen, 1975 fast 45 Millionen Franken aus. Bei der IV betragen die Zahlen 11,5 bzw. 26,3 Millionen Franken. Die Bedürfnisfrage sollte daher unbestritten sein.

Kantonale 1V-Kommissionen, die über die Gesuche für Hilflosenentschädigungen ent-scheiden, sind angewiesen worden, die Bezugsbedingungen zu verschärfen. Ich frage daher den Bundesrat an:

Deckt er die Bestrebungen, dass bei den Hilflosenentschädigungen gespart werden soll?

Oder ist er nach wie vor bereit, die Ausrichtung der bisherigen Leistungen zu garantieren?» (14 Mitunterzeichner)

Motion der sozialdemokratischen Fraktion des Nationalrates vom 8. Oktober 1976 betreffend eine «Sozialgarantle»

Die SP-Fraktion des Nationalrates hat folgende Motion eingereicht:

«Eine sparsame Finanzpolitik gehört zum ständigen Auftrag aller Verantwortlichen.

Längerfristig muss der Bundesfinanzhaushalt wiederum in das Gleichgewicht gebracht werden. Um keine Beeinträchtigung der sozialen Sicherheit zu riskieren, muss die auf diese Zielsetzung ausgerichtete Finanzpolitik mit einer Sozialgarantie ergänzt werden, Im Sozialbereich sind bestehende gesetzliche Leistungen in ihrem realen Wert zu erhalten. Eine Fortsetzung der Sozialpolitik gemäss den ‚Richtlinien zur Regierungspolitik 1975-1976' ist unerlässlich.«

Mitteilungen

Neubearbeitung des Altersberichts

1966 erschien der Bericht <Die Altersfragen in der Schweiz« und fand grosse Be-achtung. Er war wegweisend für die Alterspolitik auf Bundesebene sowie in den Kantonen und Gemeinden. Da sich seit der Herausgabe einiges verändert hat und da vor allem das statistische Zahlenmaterial überholt ist, wurde von verschiedenen Kreisen eine Neubearbeitung vorgeschlagen. Die wachsende Zahl Betagter und Hoch-betagter erfordert eine aktive Altershilfepolitik. Eine auf den neusten Stand gebrachte Grundlage kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat nun für die Neubearbeitung des Berichtes eine Expertenkommission eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Dr. Hugo Güpfert, Experte für Altersfragen, steht und zehn Fachleute und Praktiker der Alters-hilfe umfasst. Die Redaktion und die Sekretariatsführung liegen in den Händen des Zentralsekretariats der Schweizerischen Stiftung Pro Senectute, welches eng mit dem Bundesamt für Sozialversicherung zusammenarbeitet. Aufbau und Konzept des Berichtes werden sich weitgehend an die Urfassung anlehnen. Hauptabschnitte sind:

das Altern der Bevölkerung (demographische Aspekte), die Existenzsicherung im Alter, Wohnprobleme, Freizeit und Betreuung.

Die Kommission hat ihre Arbeiten bereits aufgenommen. Sie rechnet damit, dass der Bericht im Jahre 1978 veröffentlicht werden kann.

Petition der AVIVO vom 31. Mai 1976 betreffend den Teuerungs-ausgleich bei den AHV/IV-Renten und den Ergänzungsleistungen

Die Association suisse des vieillards, invalides, veuves et orphelins (AVIVO) hat am 31. Mai 1976 eine mit rund 34000 Unterschriften gezeichnete Petition zuhanden von Bundesrat und Parlament eingereicht, mit welcher eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Teuerung auf den 1. Juli 1976 verlangt wurde. Der Nationalrat wie auch der Ständerat haben am 6. Oktober von der Petition Kenntnis genommen. Beide Räte lehnten es jedoch ab, die Petition an den Bundesrat zu überweisen, nachdem dieser den Auftrag zur Rentenanpassung korrekt erfüllt hat (s. ZAK 1976, S. 232) und seine Beschlüsse dem Gesetz und der Verfassung entsprechen.

Parlamentarische Kommissionen für die Vorberatung der neunten AHV-Revisio,n

Die vorberatenden parlamentarischen Kommissionen für die neunte AHV-Revision sind wie folgt bestellt worden:

Nationalrat:

Müller-Bern (Präsident), Barchi, Blunsohy, Bochatay, Bratschi, Chopard, Corbat, Diethelm, Eng, Feigenwinter, Fischer-Bern, Fraefel, Freiburghaus, Gautier, Kloter, Matossi, Mugny, Ribi, Rippstein, Rüegg, Schläppy, Trottmann, Wyler (23).

Ständerat:

Baumberger (Präsident), Arnold, Bürgi, Donz, Dreyer, Grosjean, Guntern, Hefti, Heimann, Jauslin, Kündig, Reimann, Stucki, Ulrich, Weber (15).

Familienzulagen im Kanton Graubünden

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 29. September 1976 beschlossen, die Kinderzulagen mit Wirkung ab 1. Januar 1977 von 50 auf 55 Franken je Kind im Monat zu erhöhen.

Familienzulagen Im Kanton Aargau

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 19. Oktober 1976 beschlossen, die Kinder-zulagen mit Wirkung ab 1. Januar 1977 von 50 auf 65 Franken je Kind im Monat zu erhöhen.

Personelles

Zentrale Ausgleichsstelle und Schweizerische Ausgleichskasse

Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) und der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf hat der Bundesrat folgende Beförderungen bzw. Umbenennungen vorgenommen:

Beförderung zum Hauptabteilungschef:

- Dr. Jakob Wegmüller Beförderung zu Abteilungschefs:

- Alfred Blatter

- Pierre Wyss-Chodat

Umbenennung zu Abteilungschefs:

- Dr. Bruno Kern

- Henri Garin

Beförderung zum Sektionschef:

- Raymond Mermoud Ausglelchskasse SPIDA

Dr. E r n St K n echt 1 tritt Ende Januar 1977 nach 30jähriger Tätigkeit in der Lohn- und Verdienstersatzordnung und der AHV/IV/EO als Leiter der Ausgleichs-kasse SPIDA in den wohlverdienten Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde sein Stellvertreter, P e t e r S c h u 1 e r, gewählt.

1V-Kommission Uri

Als Nachfolger für den verstorbenen Dr. med. K a r 1 G i si er Amtsarzt, Altdorf, wählte der Urner Regierungsrat Dr. K a r 1 H a r t m a n n, Fürsprech, Altdorf, zum neuen Präsidenten der kantonalen 1V-Kommission.

Adressenverzeichnis AHV/IV/EO

Seite 13, Ausgleichskasse 43, Eisenwaren:

Neues Domizil: Stampfenbachstrasse 56.

Die übrigen Angaben bleiben unverändert.

ntscheide

AHV / Beiträge

Urteil des EVG vom 30. Juni 1976 i. Sa. Firma A

Art. 7 Bst. c AHVV. Als Arbeitnehmeraktien gelten auch Aktien einer mit der Arbeit

-geberiln nicht Identischen, aber wirtschaftlich mit Ihr verbundenen Firma, sofern nur die Arbeitnehmer diese Aktien zu einem Vorzugspreis erwerben können. (Erwägung 2) Art. 12 Abs. 1 AHVG. Vergünstigungen Dritter an Arbeitnehmer, die ihrer Natur nach als Arbeitgeberleistungen zu betrachten sind, gehören zum massgebenden Lohn; die Beiträge davon hat der Arbeitgeber zu entrichten. (Erwägung 3)

Die Firma A mit Sitz in der Schweiz ist eine Tochtergesellschaft der ausländischen Firma B, die ihrerseits Tochter der Firma C ist. Letztere ermöglicht den Angestellten aller Landesgeseilschaften, durch Lohnabzüge ihre Aktien mit 15 Prozent Vergünsti-gung zu erwerben. Ein Aktienkaufplan regelt die BedinVergünsti-gungen. Etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer der Firma A machte von dieser Möglichkeit Gebrauch.

1970-1973 wurden zirka 25000 Aktien erworben. Die Vergünstigung belief sich pro Aktie auf durchschnittlich 150 Franken, abzüglich 11 Franken Verwertungs-unkosten. - Gestützt auf eine Weisung des BSV verpflichtete die Ausgleichskasse die Firma A, von den in den Jahren 1970-1973 gewährten Nettovergünstigungen von annähernd 4 Millionen Franken die Lohnbeiträge nachzuzahlen. Die Firma A erhob Beschwerde. Den abweisenden Entscheid der kantonalen Instanz zog sie mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das EVG weiter. Sie machte geltend, nicht der Arbeitgeber ermögliche seinem Arbeitnehmer eine Beteiligung an seinem Unter-nehmen, sondern ein Dritter räume dem Arbeitnehmer eines andern Unternehmens gewisse Vorteile ein. Es lägen somit keine Arbeitnehmeraktien im Sinne von Art. 7 Bst. c AHVV vor. Das EVG wies die Beschwerde aus folgenden Erwägungen ab:

1. Nach Art. 7 Bst. c AHVV gehört zum massgebenden Lohn, von dem paritätische Beiträge entrichtet werden müssen, «der Wert von Arbeitnehmeraktien, soweit dieser den Erwerbspreis übersteigt und der Arbeitnehmer über die Aktie verfügen kann'.

Als massgebender Lohn gilt dabei nach der Verwaltungspraxis die Differenz zwischen dem Erwerbspreis und dem Verkehrswert der Aktie (= Mehrwert) in dem Zeitpunkt, da der Arbeitnehmer den Mehrwert realisiert. Realisiert ist der Mehrwert dann, wenn der Arbeitnehmer frei über die Aktie verfügen kann, nämlich entweder schon mit dem Erwerb der Aktie oder erst nach einer gewissen Zahl von Dienstjahren nach dem Erwerb, sofern eine Sperrfrist besteht. Diese in der Wegleitung über den mass-gebenden Lohn (Rz 53 b und 53 c) niedergelegte Verwaltungspraxis entspricht der gesetzlichen Regelung.

Im Dokument AHV / Renten Gerichtsentscheide (Seite 193-200)