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3.4.1 Verwendete Datenquellen

Um ein möglichst umfassendes Bild von der Diagnose, Therapie und dem Krankheitsverlauf der onkologischen Patientinnen und Patienten gewinnen zu können, sind die klinischen Krebsregister auf eine Vielzahl von Datenquellen angewiesen.

Vor diesem Hintergrund wurden die klinischen Krebsregister in der Strukturanalyse gefragt, welche Datenquellen sie für die Eingaben in das klinische Krebsregister verwenden.

Als häufigste Informationsquellen fungieren Befunde, Laborwerte und/oder Pathologieberichte sowie Arztbriefe und Tumorboard-Protokolle. Viele Register nehmen zudem Einsicht in die elektroni-schen Patientenakten oder das Krankenhausinformationssystem.

Explizite Melde- oder Dokumentationsbögen kommen in 34 der be-fragten 46 Register zum Einsatz (74%), 31 Register (67%) bezie-hen Daten aus den Einwohnermeldeämtern, 30 Register (65%) aus dem zuständigen epidemiologischen Krebsregister. Etwas mehr als die Hälfte der Register (N=27) greift zusätzlich auf Ab-rechnungsdaten sowie andere Daten aus dem Krankenhausinfor-mationssystem zurück. 23 Register (50%) werten zudem Todes-bescheinigungen aus. Da nur in einzelnen Bundesländern

20 Je nach Datentyp unterschiedliche Anzahl an Registern ohne Angaben.

den, spielen Daten aus dem Klinischen Landeskrebsregister nur eine untergeordnete Rolle (s. Abbildung 14).

Abbildung 14: Anzahl der Register, die folgende Datenquellen für ihre Eingaben ins klinische Krebsregister verwenden (Fallzahl, N=46).

3.4.2 Datenabgleich mit Einwohnermeldeämtern

Aussagekräftige Daten sind die Grundvoraussetzung dafür, dass die klinischen Krebsregister fundierte Angaben zur Struktur-, Pro-zess- und Ergebnisqualität der onkologischen Versorgung treffen können. Das Ergebnis bzw. der Erfolg einer Therapie bemisst sich dabei in zentraler Weise an der Überlebenszeit der betroffenen Patientinnen und Patienten.

Insofern wird die kontinuierliche Kontrolle des Vitalstatus (noch le-bend/ verstorben/ verzogen/ nicht auffindbar) als eine Hauptaufga-be der klinischen Krebsregister gesehen. Denn „ohne Zugang zu Vitalstatusinformationen können klinische Krebsregister ihre Auf-gaben nicht erfüllen, was dazu führt, dass Ärzte ihr Interesse an der Krebsregistrierung verlieren. Darunter leiden (…) auch die Landeskrebsregister, die auf die Datenlieferungen der klinischen

4

23 27

30 31

34 40

44 44

0 10 20 30 40

Daten aus Kl. Landeskrebsregister Todesbescheinigungen Abrechnungsdaten/ KIS Daten aus dem epid. Krebsregister Daten aus Einwohnermeldeämter Melde- oder Dokumentationsbögen Elektronische Patientenakte Arztbrief u.ä.

Befunde, Laborwerte, Pathologieberichte

Anzahl der Register

fiziente, maschinelle Verfahren angewiesen. Ein solches Verfahren ist zum Beispiel der (elektronische) Abgleich der Registerdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter oder kommunalen Rechen-zentren.

Allerdings ist diese Möglichkeit der Vitalstatusermittlung nicht in al-len Bundesländern datenschutzrechtlich erlaubt. Daher wurden die klinischen Krebsregister in der Strukturanalyse danach gefragt, ob solche Abfragen im betreffenden Bundesland grundsätzlich daten-schutzrechtlich zugelassen werden, und wenn ja, wie häufig diese Abgleiche in den Registern durchgeführt werden.

39 der 46 Register (85%) geben an, dass solche Anfragen oder solche Melderegisterabgleiche zum Befragungszeitpunkt grund-sätzlich erlaubt sind. Dennoch berichtet die Hälfte der Register (N=24; 52%), dass in der Praxis kein Abgleich mit den Daten aus den Melderegistern erfolgt. Lediglich 6 (13%) bzw. 9 Register (20%) führen diesen Abgleich mehrmals pro Jahr bzw. einmal pro Jahr durch. 7 Register (15%) berichten von einem unregelmäßigen Abgleich.

Ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit des Abgleichs und der Kostenpflicht, die dabei anfällt, ist an dieser Stelle zu vermu-ten. Im Rahmen von telefonischen Nachfragen bei den Registern wurde deutlich, dass zwischen einzelnen kommunalen, regionalen Meldeämtern sowie landesweiten Kernmelderegistern an dieser Stelle erhebliche Unterschiede bestehen.

3.4.3 Datenabgleich zwischen klinischen und epidemiologischen Krebsregistern

Als eine der wesentlichen Voraussetzungen erfolgreicher klini-scher Krebsregister wird im Zielepapier 8 eine enge Vernetzung zwischen den klinischen und epidemiologischen Krebsregistern hervorgehoben. Dies bedeutet vor allem, dass die klinischen Krebsregister „die notwendigen Daten vollzählig an die jeweiligen Landesregister“ liefern.22

Im Strukturbogen hatten die Register die Möglichkeit, entweder die Regelmäßigkeit des Datenaustausches mit dem epidemiologi-schen Register zu beschreiben oder anzugeben, dass der Daten-austausch über eine klinische Landesregisterstelle erfolgt, in der die Daten der klinischen Krebsregister zusammengeführt werden.

Ist Letzteres der Fall, kann nicht direkt von einem Datenaustausch Zugleich könnte einen Zusammenarbeit in der Gestalt erfolgen, dass die epidemiologischen Krebsregister den klinischen Krebsregistern die von ihnen bereits ermittelten Da-ten zum Vitalstatus der Patientinnen und PatienDa-ten übermitteln.

22 Arbeitsgruppe 2 des Nationalen Krebsplans (2010).

zwischen epidemiologischen und klinischen Krebsregister gespro-chen werden.

Bei 10 der befragten Register erfolgt der Datenaustausch über ei-ne solche (klinische) Landesregisterstelle.

Für 36 der 46 befragten Register gilt dagegen, dass sie direkt Da-ten mit einem epidemiologischen Krebsregister austauschen. Ab-bildung 15 stellt dar, wie intensiv diese Zusammenarbeit bereits er-folgt. 34 der insgesamt 36 Register (94% der klinischen Krebsre-gister, deren Datenaustausch nicht über die Landesregisterstelle erfolgt) liefern ihre Daten regelmäßig an das jeweils zuständige epidemiologische Landeskrebsregister. Im Gegenzug erhalten 20 Register (56%) regelmäßig und 6 unregelmäßig Daten vom epi-demiologischen Krebsregister (17%).10 Register geben an, dass sie gar keine Daten beziehen (28%).

Abbildung 15: Zusammenarbeit zwischen klinischen und epidemio-logischen Krebsregistern (Fallzahl, N=36)

3.4.4 Vollzähligkeit der klinischen Krebsregister

34

20 2

6 10

0 4 8 12 16 20 24 28 32 36 40 44

Lieferung an das epid. Krebsregister

Bezug vom epid.

Krebsregister

Anzahl der Register

Gar nicht Unregelmäßig Regelmäßig

ligkeit erreichen als die einrichtungsbezogenen Register. Gleich-zeitig ist festzustellen, dass über beide Registertypen hinweg bei der Gruppe der Mammakarzinome die höchste Vollzähligkeit er-reicht wird. Dies ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass Mammakarzinome im Fokus verschiedener Qualitätssicherungsin-strumente stehen (s.a. Kapitel 3.6.7).

Abbildung 16: Durchschnittliche Vollzähligkeit der klinischen Krebsregister (in Prozent)

Bei der Interpretation ist zu beachten, dass den Vollzähligkeits-aussagen der unterschiedlichen Registertypen konzeptionsgemäß verschiedene Referenzpunkte zugrunde liegen. Für einrichtungs-bezogene Register ist ausschlaggebend, wie viel Prozent der an der oder den jeweiligen Einrichtungen onkologisch behandelten Patientinnen und Patienten im Krebsregister erfasst werden. Be-handlungs- und bevölkerungsorientierte Register orientieren sich dagegen an der für ihr Einzugsgebiet prognostizierten Zahl der aufgetretenen Krebserkrankungen. Insofern sind die Angaben zur Vollzähligkeit (s. Tabelle 6 und Tabelle 7) nur eingeschränkt ver-gleichbar.

Die in Tabelle 6 und Tabelle 7 dargestellten Spannweiten machen deutlich, dass erhebliche Differenzen innerhalb der Gruppe der kli-nischen Krebsregister bei beiden Registertypen bestehen. Wäh-rend einige Tumorentitäten in einzelnen Registern gar nicht erfasst werden, geben andere Register – gemessen an Fallzahlschätzun-gen – eine Vollzähligkeit von über 100% an. Dies unterstreicht er-neut die erhebliche Heterogenität der bestehenden klinischen Krebsregister.

Behandlungsort- und bevölkerungsbezogene Register Einrichtungsbezogene Register

Tabelle 6: Einrichtungsbezogene Register: Vollzähligkeit (in Prozent)

Spannweite Arithm.

Mittel Median N*

Mamma-Ca 80 bis 100 96,4 98,5 20

Colorektales-Ca 40 bis 100 89,1 98 21

Prostata-Ca 25 bis 100 87,1 95 20

Lungen-Ca 0 bis 100 77,4 90 19

Haut-Tumore 0 bis 100 64,1 90 15

Vollzähligkeit

insgesamt 40 bis 100 81,9 90 16

* Fallzahl

Tabelle 7: Behandlungsort- und bevölkerungsbezogene Register:

Vollzähligkeit (in Prozent)

Spannweite Arithm.

Mittel Median N*

Mamma-Ca 80 bis 115 99,0 100 24

Colorektales-Ca 43 bis 100 82,5 85 23

Prostata-Ca 62 bis 116 88,9 90 24

Lungen-Ca 25 bis 102 81,8 85 23

Haut-Tumore 64 bis 107 84,1 80 19

Vollzähligkeit

insgesamt 70 bis 108 89,6 90 22

* Fallzahl

3.4.5 Datenqualität: Vollzähligkeitskontrollen

Angesichts des erheblichen Datenumfangs, mit dem die klinischen Krebsregister agieren, ist es im Sinne verlässlicher Auswertungen notwendig, dass regelmäßig die Datenqualität überprüft wird. Ha-ben die klinischen Krebsregister den Anspruch, vollzählig zu do-kumentieren, setzt dies entsprechende regelmäßige Vollzählig-keitskontrollen voraus.

Insgesamt geben 41 der befragten Register (89%) an, dass sie solche Vollzähligkeitskontrollen regelmäßig durchführen. Wie aus Abbildung 17 ersichtlich wird, sind Vollzähligkeitskontrollen jedoch

tet. Wichtiges Instrument ist zudem der Abgleich mit Pathologiebe-funden.

Abbildung 17: Angewandte Methoden zur Vollzähligkeitskontrolle (Fallzahl, N=46, Mehrfachnennungen möglich)

3.4.6 Datenqualität: Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrollen

Neben der beschriebenen Kontrolle der Vollzähligkeit wurden die klinischen Krebsregister nach regelmäßigen Qualitätskontrollen zur Überprüfung von Vollständigkeit, Plausibilität und Doppel- oder Mehrfacherfassungen gefragt. Abbildung 18 zeigt die von den kli-nischen Krebsregistern angewandten Methoden.

Mit Ausnahme eines Registers geben alle befragten klinischen Krebsregister an, dass sie regelmäßige Qualitätskontrollen durch-führen (N=45). Besonders häufig werden hierzu Plausibilitätspro-gramme (im Rahmen der Dokumentationssoftware, N=35) sowie statistische Auswertungen (N=34) angewendet, die fehlende Wer-te und/oder Mehrfacherfassungen kenntlich machen. 70% der be-handlungsort- und bevölkerungsbezogenen Register sowie 27%

der einrichtungsbezogenen Register führen zudem Vergleiche mit anderen abteilungs- oder zentrumsspezifischen Dokumentationen durch.

Im Vergleich zwischen den Registertypen zeigt sich, dass die be-handlungsort- und bevölkerungsbezogenen Register häufiger mehrere Instrumente zur Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrol-le einsetzen als die einrichtungsbezogenen.

5

17 10

7

11 11

18 19

0 4 8 12 16 20 24

Keine Vollzähligkeitkontrollen Bezug von Todesbescheinigungen Abgleich mit KIS/ Abrechnungsdaten Abgleich mit Pathologiebefunden Vergl. mit Sollwerten auf Basis von

Schätzungen des epi. Registers Vergl. mit Sollwerten auf Basis von

Schätzungen des RKI

Anzahl der Register

Behandlungsort- und bevölkerungsbezogene Register Einrichtungsbezogene Register

Neben den oben beschriebenen Methoden werden nach Auskunft der klinischen Krebsregister die Daten zum Teil bereits bei der Eingabe auf Plausibilität geprüft oder es erfolgt ein Abgleich der Daten mit dem Krankenhausinformationssystem oder den Einwoh-nermeldeämtern (allgemeine Stammdaten der Patientinnen und Patienten). Zur Gewährleistung der medizinischen Plausibilität der Datenerfassung sowie zur Schulung der Dokumentare kommen in einigen Krebsregistern auch Prüfärzte zum Einsatz.

Abbildung 18: Angewandte Methoden zur Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle (Fallzahl, N=46, Mehrfachnen-nungen möglich)