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Maßnahmen der Landesregierung Fußball Fanprojekte | MS

6 Gut und gerne in Sachsen-Anhalt leben

6.1 Jugendarbeit, Kultur, Sport und Freizeit

6.4.4 Maßnahmen der Landesregierung Fußball Fanprojekte | MS

Im Bereich des Sports fördert das Land jeweils ein Fanprojekt beim 1. FC Magdeburg und beim Halleschen FC. Die Fanprojekte sind explizit als sozialpädagogische Angebote für junge

Menschen bis 27 Jahre angelegt. Ihre Aufgabe ist es, präventiv mit der jungen Fangemeinde zusammenzuarbeiten, um Respekt, Fairness und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Fans anderer Mannschaften und damit insgesamt anderen Menschen gegenüber zu entwickeln.

Sie sind wichtige Partner beim „Runden Tischen gegen Gewalt beim Fußball“, der vom

310 vgl. Zebralog GmbH (Hrsg.) 2020

311 vgl. Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (Hrsg.) 2014 S. 20 312 vgl. Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. (Hrsg.) 2019, S. 50

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Innenministerium durchgeführt wird. Neben dem Land werden die Fanprojekte von der Kommune sowie vom DFB finanziert.

Theaterprojekte zur Prävention sexueller Gewalt | MS

Um Kinder und Jugendliche stark zu machen, Gefahren des sexualisierten Missbrauchs zu erkennen, sich zu schützen und im Gewaltfall besonnen und entschlossen zu handeln, hat das Land mit Partnern altersgerechte Präventions-Theaterprojekte sowie interaktive Ausstellungen für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit der „theaterpädagogischen werkstatt osnabrück gGmbH“ werden in Kindertagesstätten und Grundschulen Präventionsstücke aufgeführt. Gemeinsam mit der Hochschule Merseburg und dem PETZE-Institut für

Gewaltprävention gGmbH Kiel werden interaktive Ausstellungen zu den Themen Sexualität, Pubertät sowie auch zu sexuellen Grenzverletzungen angeboten, die in Kinder-, Schul- und Jugendeinrichtungen gezeigt werden. Neu wird im Jahr 2020 eine solche Ausstellung für junge Menschen mit Handicap angeschafft.

Damit Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, umgehend professionelle Hilfe erhalten, ist eine permanente Professionalisierung der Fachkräfte in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe vonnöten. Fortbildungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden insbesondere über das Landesjugendamt angeboten.

Maßnahmen der schulischen Gewalt- und Suchtprävention | MB

Nach Abschluss des Beratungsprozesses im Landtag liegt seit Oktober 2018 ein

„Maßnahmenkatalog zur Gewalt- und Suchtprävention an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ vor.

Dieses Konzept zeigt die bereits eingeleiteten Maßnahmen und Ansatzpunkte für die

Weiterentwicklung schulischer Gewalt- und Suchtprävention auf. Die Präventionsarbeit wird dabei als regulärer Bestandteil von Schulentwicklung eingeordnet. Ausgehend von der Einschätzung, dass sich schulische Präventionsmaßnahmen zu unterschiedlichen Themen in ihren Inhalten und Ansätzen in wesentlichen Teilen überschneiden, bildet der Maßnahmenkatalog ein systemisches Bedingungsgefüge für eine ganzheitliche, gelingende Prävention an Schulen ab. Weitere

Information sind auf dem Bildungsserver JISSA zu finden. Näheres hierzu findet sich auch im Kapitel „Gesundheit und Wohlergehen“.

Präventionsmaßnahmen der Polizei Sachsen-Anhalt | MI

Im Jahr 2019 führte die Polizei 1.641 Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zu den Themenbereichen Rechtsextremismus, Gewaltprävention, polizeiliche Sucht- und

Drogenprävention und sexuelle Selbstbestimmung durch und erreichte 37.973 Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Dafür wurden die Präventionsprojekte wie z. B. „Abseits?!“, Nicht mit mir“,

„Schritte gegen Tritte“, „Coole Schule – Kreativ gegen Drogen und Gewalt“, „Wir sind Klasse“ oder

„Zerrissen“ im Rahmen von Projekttagen, Workshops, Rollenspielen, Selbstbehauptungskursen, Vorträgen oder Elternabenden durchgeführt.

Dafür konnte auf eine Vielzahl polizeilicher Präventionsmedien zurückgegriffen werden, z. B. auf die vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt herausgegebenen Faltblätter „Gewalt in

Paarbeziehungen“ und „Kindeswohlgefährdung“ oder die im Kontext stehende Ausstellung

„Zerrissen – Kinder als Opfer häuslicher Gewalt“.

Um insbesondere Eltern, Erziehungsverantwortliche und pädagogisches Personal sensibilisieren zu können, standen auch die von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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veröffentlichte Broschüre „Wege aus der Gewalt– So schützen Sie Ihr Kind“ sowie das Medienpaket „Abseits?!“ zur Verfügung.

Zudem bot die von Sozialarbeitern gewährleistete Jugendberatung bei der Polizei auch im Jahr 2019 wieder Beratung und Hilfe für Jungtatverdächtige an, um diesen Wege aufzuzeigen, nicht wieder straffällig zu werden.

Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“ | MI

Das Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“ verfolgt das Ziel, demokratische Strukturen des Sports in Sachsen-Anhalt zu stärken und (rechts-)extremistischen Tendenzen

entgegenzuwirken.

Schutz im Onlinebereich

Zur Unterstützung und zum Schutz von jungen Menschen im Onlinebereich fördern und

unterstützen verschiedene Ministerien des Landes Angebote, die im Kapitel „Digitalisierung und Onlinemedien“ ausführlich beschrieben sind.

Das Internet macht keinen Halt an Ländergrenzen. Daher unterstützt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit allen anderen Bundesländern und dem Bund das „Gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von jungen Menschen im Internet – jugendschutz.net“. Es recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten und fordert Anbieter und Betreiber auf, ihre

Angebote so zu gestalten, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Finanziert wird jugendschutz.net von den Obersten Landesjugendbehörden, den

Landesmedienanstalten und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gewalt- und Kriminalitätspräventionsprojekte der Justiz | MJ

Um Kinder-, Jugend- und Gewaltkriminalität (einschließlich Fremdenfeindlichkeit)

entgegenzutreten und deren Folgen zu vermeiden, werden durch im Zuständigkeitsbereich

„Sozialer Dienst der Justiz, Kriminologie und Kriminalprävention, Opferberatung” Gewalt- und Kriminalitätspräventionsprojekte im Kinder- und Jugendbereich umgesetzt.

Ziel der Projekte ist die soziale Integration straffällig gewordener oder von Straffälligkeit bedrohter Jugendlicher und Heranwachsender, um ihnen Lebensperspektiven aufzuzeigen und Jugendlichen die Grundlagen für eine bessere Bewältigung ihres Lebens zu vermitteln, damit Straffälligkeit vorgebeugt oder erneute Straffälligkeit vermieden wird. Schwerpunkte sind vor allem die Bekämpfung von Gewaltkriminalität einschließlich Fremdenfeindlichkeit und politischem Extremismus. Hierzu gehören ebenfalls Projekte, die gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln oder erhalten.

Folgende Träger der freien Straffälligenhilfe und deren Gewalt- und Kriminalitätspräventions-projekte werden gefördert:

 Kreis- Kinder- und Jugendring Mansfeld-Südharz e.V. Hettstedt; Projekt: „Präventive Maßnahmen für gewaltbereite u. rechtsorientierte Jugendliche"

 Jugendförderungszentrum Gardelegen e.V.; Projekt: „Handeln statt zu warten gegen Gewalt und Rechtsextremismus"

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 Rückenwind Schönebeck e. V.; Projekt: „Ringen um die Köpfe — Strategien zur Vermeidung rechtsextremistischer Entwicklungen bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden"

 Verband für Straffälligenbetreuung und Bewährungshilfe Stendal e. V.; „Anti-Aggressionstraining"

 Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung e.V. Magdeburg; Projekt

„Kriminalprävention"

 Anti-Gewalt-Zentrum Harz e. V.; Projekt: „Kriminalpädagogisches Schülerprojekt"

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7 Ausblick

Wie in der Einleitung bereits dargestellt, beschreibt das Jugendpolitische Programm die aktuelle jugendpolitische Situation und die dazu von der Landesregierung eingeleiteten Vorhaben und Maßnahmen. Es gibt den jugendpolitischen Ist-Stand wieder und ist damit gleichzeitig

Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der jugendpolitischen Strategie des Landes.

Insofern ist es unerlässlich, dass das Jugendpolitische Programm regelmäßig fortgeschrieben wird.

Schon bei der Erstellung des Programms ist deutlich geworden, dass einzelne Themen nicht konsensual diskutiert werden konnten, z. B. im Bereich der Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen (u. a. Wohnheime). Diese offenen Punkte wurden in einen

„Themenspeicher“ aufgenommen, den es dann im Rahmen der Fortschreibung immer wieder zu öffnen gilt.

Die für die Erstellung des Programms geschaffenen Strukturen, wie die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG), in die zukünftig nunmehr auch unser neu bestellter Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes aufgenommen werden kann, sowie die Verzahnung mit dem regelmäßigen Kinder- und Jugendbericht des Landes sollten dabei weiterhin genutzt werden. Die IMAG-Mitglieder haben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der ressortübergreifende Austausch zu den verschiedenen Themenbereichen, die sich im Jugendpolitischen Programm wiederfinden, ausgesprochen hilfreich und zielführend ist. Sie sollten jedoch mit weitreichenderen Verantwortlichkeiten ausgestattet werden, um den „geschützten Raum der kritisch-konstruktiven Diskussionen“ besser nutzen zu können. Im Ergebnis können neue oder andere jugendpolitische Kooperationen und Strategien entwickelt und den politisch Verantwortlichen vorgeschlagen werden.

Die modellhaften Erfahrungen, Expertisen und Ansätze des KJR mit dem Projekt „Jugend Macht Zukunft“ sollten genutzt werden, um weiterhin die Begleitung des Prozesses und die Steuerung eines partizipativen Austausches der IMAG mit jungen Menschen zu ermöglichen.

Des Weiteren ist es mit Blick auf die Datenlage erforderlich, das „Berichtswesen“ zu den

Lebenslagen junger Menschen zu verbessern. Neben quantitativen Daten wären jedoch qualitative Daten, d. h. die Befragung junger Menschen, ggf. auch erwachsener Feldexperten, sinnvoll. Bei der Erstellung des 7. Kinder- und Jugendberichtes ist ein solches Vorgehen bereits angestrebt worden. Allerdings ist die Datenlage zum Teil sehr komplex, oft nicht vergleichbar oder zu unspezifisch. Insofern bedarf es einer grundsätzlichen Entscheidung, welche Daten und Fakten regelmäßig zu betrachten wären, damit diese in ihrer Erhebung und Auswertung im Hinblick auf den Bereich „Jugend“ optimiert werden können. Das wäre auch mit Blick auf die Erstellung des 8.

Kinder- und Jugendberichtes des Landes eine wertvolle Unterstützung. Denkbar ist auch,

ausgewählte Themenbereiche der Jugendpolitik in einem zweijährigen Schnellbericht regelmäßig abzubilden. Ähnlich dem Bildungsbericht entstünde so ein Monitoring, z. B. in Form eines Jugend-Panel.

Die Fortschreibung und Weiterentwicklung dieses ersten Jugendpolitischen Programms sollten Aufnahme in eine zukünftige Regierungspolitik finden.

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