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Die leistungsfähige Verkehrsanbindung des Überseehafens an die Bundesautobahn A 27

Bau des Hafen­

tunnels im Bereich östlich der Bahn­

querung

»Mit dem Hafentunnel stellt die Seestadt nicht nur die optimale Verkehrsanbin-dung des Hafens an die Autobahn sicher.

Er wird die Bewohner und Anlieger rund um die Cherbourger Straße, die bisher dem jetzigen Verkehrsaufkommen schutzlos ausgeliefert sind, stark entlas-ten. Gesundheitsgefährdende Lärm- und Schadstoffimmissionen werden dann kein Thema mehr sein. Das Leben und Wohnen im Norden der Stadt gewinnt

entscheidend an Qualität. Damit bildet der Hafen-tunnel auch eine bedeutsame Maßnahme im Luftreinhalte- und Aktionsplan, den die Stadt auf-grund der ständigen Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen im Verlauf der Cherbourger Straße entwickelt hat.«

Dr. Jeanne-Marie Ehbauer,

Baudezernentin der Seestadt Bremerhaven, im Dezember 2014

Als Ergebnis aus dem nachfolgenden Vergleich einer Vielzahl von Varianten stellte sich eine im Tunnel geführte Trassenlage südlich des derzeitigen Verlaufes der Cherbourger Straße als Vorzugsvariante dar. Der Anschluss des Hafentunnels im Osten erfolgt über Ein- und Ausfahrrampen an der Cherbourger Straße.

Durch diesen Anschluss ist eine leistungsfähige und verkehrssichere Führung der hafenbezogenen Ver-kehre gegeben. Im Westen erreicht der Tunnel über eine Rampe das Straßenniveau mittig in der Cher-bourger Straße, hierbei wird der Hauptstrom der Ver-kehre bevorrechtigt zum Hafen geführt. Die nachge-ordneten Verkehrsströme werden über sogenannte

»Ein- und Ausfahrkeile« sicher an den Hauptstrom angebunden sowie abgeleitet.

Hafentunnel:

Visualisierung des westlichen Eingangs Baudock 11 im Eichenweg

Historie

2006 – 2008

Entwicklung, Vorstellung und Diskussion verschiede-ner Varianten im Zuge der Grundlageverschiede-nermittlung und Vorplanung unter Einbeziehung der Bürger und weiterer Dritter.

18.12.2008

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Variante »3.2+E« als Vorzugsvariante für die Hafen-anbindung. Der Beschluss sagt aus, dass diese Vari-ante weiterverfolgt und hierfür die Planfeststellung beantragt werden soll.

08.03.2011

Das Stadtplanungsamt Bremerhaven stellt den Antrag auf Planfeststellung nach § 33 Bremisches Landes-straßengesetz (BremLStrG) beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa (SUBVE später SUBV). Nach eingehender Prüfung durch die Anhörungsbehörde des Bausenators erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen im Stadtplanungsamt in Bremerhaven.

09.05.-22.06.2011

Im Zuge und Nachgang der öffentlichen Auslegung haben Bürger die Möglichkeit schriftlich Einwendun-gen geEinwendun-gen das Vorhaben einzubrinEinwendun-gen.

21.-23.11.2011

In einem Erörterungstermin erhalten sämtliche Ein-wender die Möglichkeit zur Erörterung mit einer Vielzahl von Projektbeteiligten. Im weiteren Arbeits-ablauf prüft die Planfeststellungsbehörde (SUBV) die Gesamtunterlagen und wägt unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen ab.

02.-15.01.2013

Der Planfeststellungsbeschluss ergeht am 19.12.2012 und liegt im Januar 2013 öffentlich aus. Danach gilt der Planfeststellungsbeschluss am 16.01.2013 als bekannt gemacht. Der Sofortvollzug des Beschlusses wird angeordnet.

02.09.2013

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage von drei Grundstückseigentümern gegen den geplanten Hafentunnel in Bremerhaven abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungs-beschluss für das Bauvorhaben rechtmäßig, es gab weder formelle noch materielle Fehler. Zudem bestehen keinerlei Zweifel am Bedarf für den Tunnel.

Streckenverlauf des Tunnels an der Wurster Straße (Einfahrt West) in die Claus-Groth-Straße und weiter-führend in Richtung Eichenweg

22.11.2013

Einweihung eines Bauschildes in der Cherbourger Straße durch den parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Enak Ferlemann, den Präsidenten des Bremer Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen, Oberbürgermeister Melf Grantz sowie als Vertreter der Hafenwirtschaft Jörg Colberg, Geschäftsführer des Container Terminals MSC.

Winter 2013/2014

Rodungsarbeiten im Bereich der Tunneltrasse April 2014

Beginn der erforderlichen Kanalverlegungen im westlichen Bereich der Cherbourger Straße.

ab Mai 2014

veränderte Verkehrsführung im Bereich der Cherbourger Straße West

Juni 2014

Beginn der Spundwandarbeiten in der Cherbourger Straße, am Lärmschutzwall westlich der Wurster Straße.

15.08.2014

Beauftragung der ARGE »Hafentunnel Cherbourger Straße«

21.11.2014

Verkehrsfreigabe der neu zu erstellenden Fuß- und Radwegbrücke im Zuge der Gaußstraße. Aushub der alten Brücke.

Aktuell

Derzeit werden im Bereich der Tunneltrasse die Baugruben (sogenannte Baudocks) mit Schlitzwänden für den späteren Tunnel hergestellt. Der in offener Bauweise hergestellte Tunnel wird im Schutz von ins-gesamt 23 Baudocks gebaut. In den ersten Baudocks ist der Aushub erfolgt, und erste Tunnelblöcke sind hergestellt worden.

Beim Bau des Hafentunnels müs-sen auch die inner-städtischen Ver-kehrsbeziehungen aufrechterhalten werden

Übersicht

Die Autobahn A 281, eine Eckverbindung zwischen den bestehenden Bundesautobahnen A 27 und A 1, ist eine Fernstraßenbaumaßnahme der Bundesrepublik Deutschland. Der Trassenverlauf ist das Ergebnis lang-jähriger Planungen und Abstimmungen. Mit einer neuen Weserquerung ist sie seit vielen Jahren heraus-ragendes Ziel bremischer Verkehrspolitik; dieses wird unter anderem deutlich durch die Formulierung in der Koalitionsvereinbarung der Bremischen Bürgerschaft für die Legislaturperiode 2015 bis 2019. Hier steht:

»Der Ringschluss der A 281 bleibt für uns das zentrale Ziel der Verkehrspolitik…«

Die vorhandene und die prognostizierte Verkehrs-situation im Land Bremen machen diesen Neubau unumgänglich. Ein Großteil des Verkehrs von und zum ältesten und größten deutschen Güterverkehrs-zentrum (GVZ) bzw. den Bremischen Häfen quält sich über die hochbelastete B 6 / B 75 oder über die eben-falls stark befahrene Neuenlander Straße. Hier beträgt der Anteil des Schwerlastverkehrs zwischen 15 und 20 Prozent. Durch den Bau der A 281 sollen die Wohn-quartiere an hochbelasteten Straßen wie der Neuen-lander Straße oder der Kattenturmer Heerstraße durch Minderung des Lärms und der Luftschadstoffe entlastet werden.

Neben einer deutlichen Entlastung von innerstädti-schen Straßenzügen führt die Autobahneckverbin-dung A 281 auch zur spürbaren Entlastung auf Teilbe-reichen der A 1, der A 27 sowie der Stephanibrücke im Zuge der B 75. Mit einem der Kernelemente der A 281, einer neuen Weserquerung, wird die trennende Wirkung der Weser für den Kfz-Verkehr aufgehoben.

Damit ist das Zusammenwachsen von räumlich benach-barten, aber durch die Weser getrennten Wirtschafts-räumen möglich.

Wirtschaftlich wichtig für das heute schon äußerst erfolgreiche GVZ, für die Bremischen Häfen sowie den Bremer Flughafen ist die verkehrliche Verknüpfung mit dem internationalen Fernstraßennetz.

Das dringende Erfordernis einer Autobahneckverbin-dung A 281 wird zudem im Entwurf des Bundes-verkehrswegeplans 2030 mit der Einstufung der noch zu realisierenden Bauabschnitte BA 2/2 und BA 4 in die höchsten Prioritätsstufe »Vordring licher Bedarf«

doku mentiert.

Aufgrund des Investitionsvolumens in Höhe von ca.

750 Mio. Euro für die Bauabschnitte 2/1, 2/2, 3/1, 3/2 und 4 war und ist es erforderlich, die Autobahneck-verbindung in Bauabschnitten zu planen und zu bauen. Mitte der 1990er Jahre wurde ein erster Bau-abschnitt BA 1 zwischen A 27 und der Hafenrand-straße realisiert.

Aufgaben und Ziele

• Bessere Anbindung des Güterverkehrs-zentrums und anderer Gewerbegebiete an das internationale Fernstraßennetz

• Entlastung und Aufwertung der inner-städtischen Wohnquartiere

• Zusammenwachsen von Wirtschafts-räumen

Bau der Schrägseil-brücke der A281 am Flughafendamm

Autobahneckverbindung A 281