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Landschaftsschutzgebiet Feldhausen/Overhagen

Im Dokument Landschaftsplan Fortschreibung (Seite 98-101)

2.2 Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG)

2.2.3 Landschaftsschutzgebiet Feldhausen/Overhagen

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst insbesondere:

- die landwirtschaftlich geprägten Flächen des Feldhauser Höhenrückens mit großflächigem Acker- und Gemüseanbau sowie Obstplantagen, - hofnahe Wiesen und Weiden mit kleinen Feld- und Hofgehölzen,

- ein großes Laubwaldgebiet südlich Lippweg und südlich Hackfurthstraße,

- das Tal des Brabecker Mühlenbaches auf dem Gebiet der Stadt Bottrop,

- den Feldhauser Mühlenbach und den Schlossteich im Bereich Haus Beck,

- die alten Hoflagen mit umgebendem Grünland in Feldhausen.

Die Wälder südlich Lippweg sind Bereiche für den Schutz der Natur und Kernflächen des regionalen Biotopverbundes (GEP, Ziel 19).

Ferner sind weiterhin großflächige Teile des LSG Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung und Bestandteile des regionalen Grünzuges (GEP, Ziel 22).

Folgende Biotope des Gebietes sind nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützt:

GB-4307-0073 - Nass- und Feuchtgrünland (Flutrasen)

Folgende schutzwürdige Biotope liegen innerhalb des Gebietes: BK-4307-0067 (tlw.), 4307-0076 (tlw.), 4307-0081 (tlw.), BK-4307-0083, BK-4307-0096 und BK-4307-0098.

Als gefährdete Pflanzenarten sind Hohe Schlüsselblume und Braune Segge im Gebiet bekannt. Gefährdete Brutvogelarten sind Kiebitz, Wiesen-Schafstelze, Rebhuhn, Feldlerche, Feldsperling und Mäusebussard.

Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 47 LG sind straßen- und

wegebegleitende Baumreihen und Baumhecken entlang Mesteroth, Tappenhof, Auf dem Schimmel, Auf dem Timpen und am Hof Umberg. Die Linden-Allee entlang der Feldhausener Straße ist nach § 47a gesetzlich geschützt.

Kulturdenkmale sind die Bauerschaft

Feldhausen, eine Hoflage am Repeler Weg von 1804 und der Rittersitz Haus Brabeck (Mkz.

4407,65). Darüber hinaus ist der Schlossteich

Bestandteil des Kulturdenkmals Wasserschloss Haus Beck.

Im Landschaftsschutzgebiet sind kleinflächig im Norden schutzwürdige (sw1) trockene

Sandböden vorhanden. Im Bereich Haus Beck, beidseitig der Feldhausener Straße in Kirchhellen und östlich der BAB 31 reichen besonders schutzwürdige (sw3) Moorböden aus den Gewässerauen (Feldhauser Mühlenbach bzw. Schölsbach) in das LSG hinein. Weitere Moorböden bzw. lehmig-sandige Anmoorböden sind in der weiten Aue des Grenzbaches und nahezu vollständig in der Aue des

Bornemannsbaches ausgebildet. Besonders schutzwürdige (sw3) Böden aus kreidezeitlichen Ablagerungen treten durchgehend entlang des Brabecker Mühlenbaches auf (GD 2004, Bodenschätzung).

Die Flächen nördlich Hackfurthstraße liegen fast vollständig innerhalb eines

Wasserschutzgebietes (Schutzzone IIIb).

Das LSG ist überwiegend Vorranggebiet für die Landwirtschaft.

Nach der Waldfunktionskarte (Stand 1980) haben die Waldflächen südlich Lippweg und südlich Hackfurthstraße

Immissionsschutzfunktion. Die Wälder südlich Lippweg haben darüber hinaus Erholungs- und die Wälder südlich Hackfurthstraße auch Klimaschutzfunktion. Die weiteren

Gehölzbestände des LSG haben eine besondere Bedeutung für die Landschaftsökologie und das Lokalklima.

Größe (in ha): 587,2

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist nach

§ 26 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 BNatSchG erforderlich, - zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des

Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen des Wasser- und Klimaschutzes, Boden-, Biotop- und Artenschutzes,

- zur Erhaltung und Optimierung der nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW geschützten Biotope,

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Funktionen innerhalb des regionalen Biotopverbundes,

insbesondere durch Erhaltung und Optimierung der Gewässerstrukturen und den bachbegleitenden Gehölzen,

- zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich geprägten, überwiegend offenen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung und Entwicklung der

Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von

landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft,

- zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Wälder,

Feldgehölze, Hecken, Baumreihen) als gliedernde und belebende Elemente in der freien Landschaft,

- zum Erhalt zusammenhängender, wenig bebauter Landschaftsräume,

- zur Sicherung der Freiräume wegen ihrer besonderen Bedeutung für die naturnahe, ruhige Feierabend- und Wochenenderholung,

- zur Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Objekte.

Zur nachhaltigen Erfüllung des Schutzzweckes sind zusätzlich zu den unter den Buchstaben (1) bis (4) aufgeführten Geboten folgende Maßnahmen erforderlich:

(5) naturnahe Waldbewirtschaftung, Verbesserung der Artenzusammensetzung durch Umbau der nicht standortgerechten Gehölze in Bestände, die der potenziell natürlichen Vegetation entsprechen,

(6) Erhalt von Altholzinseln und Belassen von Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter,

(7) Ergänzung von Immissionsschutzgehölzen entlang der BAB 31,

(8) Anlage von Blühstreifen, Ackerrainen sowie Nutzung weiterer betriebsintegrierter

Naturschutzmaßnahmen zur Förderung von Tier- und Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft,

(9) Erhalt und Pflege von landschaftsbildprägenden Hofgehölzen (insbesondere Eichenbestände) und Ersatz abgängiger Bäume,

(10) Vorhaltung eines jeweils ausreichend breiten Korridors für die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer,

(11) Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer,

(12) Schutz der Fließgewässer und Gräben durch ausreichend breite Pufferzonen vor Viehtritt, Verschmutzung und Nährstoffeintrag,

Die besonderen Gebote werden nur im Einvernehmen mit den

Eigentümern/Nutzungsberechtigten umgesetzt (z. B. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes).

zu (9)

Schlagabraum ist einer ordnungsgemäßen Folgenutzung (Recycling) zuzuführen.

zu (10 und 12)

Die Maßnahmen für den Brabecker Mühlenbach auf Bottroper Stadtgebiet und den Unterlauf des Bornemannsbaches sollen entsprechend des Gewässerentwicklungskonzeptes "Brabecker Mühlenbach" umgesetzt werden. Die Maßnahmen dienen der Wiederherstellung intakter Fließgewässer und Auen und stärken den Biotopverbund. Das eingetragene Bodendenkmal "Haus Brabeck" ist in seiner Substanz zu schützen.

zu (11)

Die Durchgängigkeit des Feldhauser

Mühlenbaches wird durch den Schlossteich am Haus Beck vollständig unterbunden. Der Teich wirkt als Sediment- und Organismenfalle. Zur Wiederherstellung eines intakten

Fließgewässers ist die Anlage einer Umflut um den Schlossteich erforderlich. Die Maßnahme ist Bestandteil des

Gewässerentwicklungskonzeptes

"Schölsbachsystem".

Die verrohrten Nebenläufe des Schölsbaches südöstlich Repeler Weg und nördlich

Hackfurthstraße sollen offen gelegt und naturnah

(13) Erhalt der unbefestigten bzw. gering befestigten Feld-, Wiesen- und Wirtschaftswege.

gestaltet werden. Die Maßnahmen sind im Gewässerentwicklungskonzept

"Schölsbachsystem" beschrieben und dienen der Wiederherstellung von Fließgewässerfunktionen und des Biotopverbundes.

zu (13)

Diese Maßnahme dient dem Erhalt der

Lebensraumbedingungen von Offenlandarten, z.

B. dem Rebhuhn.

Im Dokument Landschaftsplan Fortschreibung (Seite 98-101)