5. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (§ 26 LG NRW)
5.1.6 Anlage/Optimierung von Stillgewässern
Die Festsetzung wird für in der Festsetzungskarte mit Ziffer 5.1.5-1 bis 5.1.5-7 bezeichnete Flächen
getroffen.
Stillgewässer bieten vielen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Amphibien und Insekten, entsprechenden Lebensraum (Fortpflanzungs-, Nahrungshabitat, Teillebensraum etc.). Stillgewässer mit ihrer vielfältigen Flora und Fauna haben als belebende Landschaftselemente eine visuelle Bedeutung und erhöhen den Erlebniswert der Landschaft.
Durch die Verbesserung der Strukturen bestehender Stillgewässer und die Anlage neuer Gewässer sollen die typischen Habitate für artenreiche, aquatisch und amphibisch geprägte Lebensgemeinschaften der Stillgewässer geschaffen werden.
Die folgende Festsetzung wird für in der Festsetzungskarte mit der entsprechenden Ziffernkombination gekennzeichnete Flächen getroffen:
Die Feldgehölze sollen einen gestuften Aufbau aus standortgerechten, einheimischen Baum- und Straucharten der potenziell natürlichen Vegetation (Pflanzenliste I) erhalten. In der Regel sollen
Sträucher (im Mittel 3- bis 5-triebig, 100 - 150 cm) ver-wendet werden. Der Pflanz- und Reihenabstand beträgt in der Regel 150 cm.
Um ein Anwachsen der Neuanpflanzungen nachhaltig sicherzustellen, müssen über einen Zeitraum bis zu 5 Jahren nach der Anlage der Pflanzung die Pflanzen gegen Wildverbiss geschützt werden und sich entwickelnder Krautwuchs mit mechanischen Mitteln niedrig gehalten werden. Ausgefallene Pflanzen sind durch Neuanpflanzungen zu ersetzen.
Feldgehölze stellen insbesondere in
Siedlungsbereichen herausragende naturnahe Lebens- und Rückzugsräume dar. Sie sind als Wohn- und Nistplatz, Nahrungs- und
Fortpflanzungsstätte, Ansitzwarte und Überwinterungsquartier für viele Arten Teillebensstätte bzw. Ganzjahreslebensraum.
Die Anlage von Feldgehölzen dient auch der landschaftsgerechten Eingrünung technischer Anlagen und zukünftiger Gewerbeansiedlungen und dem Immissionsschutz. Die Anpflanzungen wirken sich positiv auf das Kleinklima sowie den Boden- und Grundwasserschutz aus. Darüber hinaus führen die Feldgehölze zu einer Gliederung, Belebung und Bereicherung des Siedlungs- und Landschaftsbildes.
5.1.6-1 Anlage einer Wiesenblänke im LB In der Miere
Die Blänke soll mit sehr flachen Böschungsneigungen, abwechslungsreichen Uferlinien und einer maximalen Wassertiefe von 0,40 m parallel zum Bräukebach angelegt werden. Der Bodenaushub ist aus dem Gebiet zu entfernen.
Die Maßnahme ist entsprechend des Pflege- und Entwicklungsplanes „In der Miere“ (NZO-GmbH 2002) umzusetzen.
Gemarkung 5132, Flur 019, Flst. 0110 tlw.
Blänken sind flach in das umgebende Gelände (i. d. R. Grünland) eingeschnittene, temporär wasserführende Mulden und Senken, die insbesondere zu den Zugzeiten von Wat- und Wiesenvögeln, also im zeitigen Frühjahr, Spätsommer oder Herbst eingestaut werden und als Ruhe-, Rastplatz oder Nahrungshabitat dienen. Während der übrigen Zeiten können die Blänken auch trockenfallen. Blänken können rein aufgrund von Niederschlägen, oder - bei Lage in einer Fließgewässeraue - auch durch
überbordendes Wasser bei
Hochwasserereignissen eingestaut werden. Die Maßnahme in der Aue des Bräukebaches dient somit auch der Verbesserung des
Retentionsvermögens der Aue.
Das Abschieben des Oberbodens im Bereich der Blänke trägt auch zur Schaffung mesotropher Standortverhältnisse, zur Regeneration von Niedermoorböden mit niedermoortypischen Pflanzenarten bei.
Die Fläche ist Bestandteil des schutzwürdigen Biotops BK-4307-0055 des Biotopkatasters des LANUV NRW.
Die Anlage von Wiesenblänken ist auch in weiteren Landschaftsräumen sinnvoll und möglich, z. B. im LSG Schölsbachsystem im Bereich der im Gewässerentwicklungskonzept ausgewiesenen möglichen
Kompensationsflächen in den Auen der Gewässer (NZO-GmbH 2006).
5.1.6-2 Rückbau des Teiches im LB Quellbereich an der Straße Auf dem Schimmel
Naturnahe Gestaltung des Quellbereiches und des Quellbachoberlauf, Rückbau der Teichanlage Gemarkung 5132, Flur 065, Flst. 0176 tlw.
Es handelt sich um den Quellbereich des Bornemannsbaches, der in einem Teich aufgestaut wird. Quellbereich und Teich sind mit Faschinen und Drahtmatten befestigt.
5.1.6-3 Optimierung des Heidesees im FFH-NSG Heidesee
Zulassen der natürlichen Sukzession der Schilf- und Röhrichtentwicklung am östlichen Ufer zur
Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe mit typischem Pflanzenarteninventar.
Abschnittsweise Freistellen des westlichen Ufers von beschattenden Gehölzen zur Förderung der
Röhrichtentwicklung.
Punktuell Belassen von Totholz am westlichen Ufer zur Förderung der Strukturvielfalt.
Vermeidung von Trittschäden im Uferbereich durch Einbringung von Holzschnitt in bestimmten
Uferbereichen zur Verhinderung des Zugangs zum Gewässer (s. MAKO der Stadt Bottrop).
Beschränkung der Angeltätigkeit auf die im
Pachtvertrag mit dem ASV Petri Heil bezeichneten
Der Heidesee unterliegt den Einwirkungen des untertägigen Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft. Nach Prognosen des Instituts für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS November 2009) werden die
Bergsenkungen bis 2019 zu einer Verflachung des östlichen und Versteilung des westlichen Ufers führen. Durch die Entstehung von Flachwasserzonen werden die bereits vorhandenen Röhricht- und Schilfinitiale am Ostufer durch natürliche Sukzession gefördert.
Dies entspricht dem Schutzziel des
Maßnahmenkonzeptes der Stadt Bottrop für das FFH-Gebiet DE-4407-303 „Heidesee“.
Der Heidesee ist Bestandteil des schutzwürdigen Biotops BK-4407-007 des Biotopkatasters des LANUV NRW und nach § 30 BNatSchG i. V. m.
§ 62 LG NRW gesetzlich geschütztes Biotop (GB-4407-001).
Angelstellen.
Gemarkung 5132, Flur 026, Flst. 0059 tlw.
Gemarkung 5132, Flur 027, Flst. 0029, 0030 tlw., 0034 tlw., 0036 tlw.
Gemarkung 5132, Flur 031, Flst. 0027 tlw.
5.1.6-4 Optimierung des Kleingewässers im FFH-NSG Heidesee nördlich des Wanderweges
Naturnahe Gestaltung des Kleingewässers durch abschnittsweise Abflachung der Uferböschungen, insbesondere an südexponierten Stellen, so dass buchtenreiche und vielgestaltige Uferlinien mit Flach- und Steilufern entstehen. Neben den Flachufern ist - in Abhängigkeit von zukünftigen Wasserständen - eine Tiefenwasserzone anzulegen. Überschüssiger Boden sowie ggf. entnommener Schlamm sind aus dem Gebiet zu entfernen. Das südexponierte Flachufer ist in regelmäßigen Abständen von aufkommendem Gehölzwuchs freizuhalten.
Eine fischereiliche Nutzung sowie Besatzmaßnahmen sind unzulässig.
Gemarkung 5132, Flur 031, Flst. 0027 tlw.
Das Kleingewässer nördlich des Weges zum Heidesee ist tief in das Gelände eingeschnitten und besitzt steile Uferböschungen. Die naturnahe Gestaltung ist zur Verbesserung der Habitatstrukturen für eine vielfältige
stillgewässertypische Flora und Fauna erforderlich.
Das Kleingewässer ist Bestandteil des schutzwürdigen Biotops BK-4407-007 des Biotopkatasters des LANUV NRW und nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 62 LG NRW gesetzlich geschütztes Biotop (GB-4407-003).
5.1.6-5 Optimierung des Kleingewässers im LSG Abelheide/Fernewald
Naturnahe Gestaltung des Kleingewässers durch abschnittsweise Abflachung der Uferböschungen, insbesondere an südexponierten Stellen, so dass buchtenreiche und vielgestaltige Uferlinien mit Flach- und Steilufern entstehen. Neben den Flachufern ist eine Tiefenwasserzone von ca. 2,0 m anzulegen.
Überschüssiger Boden sowie ggf. entnommener Schlamm sind aus dem Gebiet zu entfernen. Das südexponierte Flachufer ist in regelmäßigen Abständen von aufkommendem Gehölzwuchs freizuhalten.
Gemarkung 5132, Flur 035, Flst. 0007 tlw.
Das Kleingewässer ist allseits von einer Verwallung umgeben und weist steile
Uferböschungen auf. Die naturnahe Gestaltung ist zur Verbesserung der Habitatstrukturen für Amphibien und Libellen sowie zur Entwicklung einer Uferzonierung mit typischen Arten der Stillgewässer erforderlich.
5.1.6-6 Optimierung der Stadtteiche im NSG Köllnischer Wald
Naturnahe Gestaltung der beiden Stadtteiche durch Herausnahme der Steinschüttungen und
abschnittsweise Abflachung der Uferböschungen, insbesondere an südexponierten Stellen, so dass buchtenreiche und vielgestaltige Uferlinien mit Flach- und Steilufern entstehen. Nicht einheimische und nicht standortgerechte Bäume und Sträucher sind von den Uferböschungen und aus der unmittelbaren
Die Ufer der beiden Stadtteiche sind massiv mit Steinen befestigt. Eine naturnahe Gestaltung ist zur Verbesserung der Habitatstrukturen für Amphibien und Libellen sowie zur Entwicklung einer Uferzonierung mit typischen Arten der Stillgewässer erforderlich. Darüber hinaus wird durch eine naturnahe Gestaltung der Erholungs- und Erlebniswert der Stadtteiche verbessert.
Die Stadtteiche sind Bestandteil des schutzwürdigen Biotops BK-4407-0122 des Biotopkatasters des LANUV NRW.
Umgebung zu beseitigen. Überschüssiger Boden sowie ggf. entnommener Schlamm sind aus dem Gebiet zu entfernen. Das südexponierte Flachufer ist in regelmäßigen Abständen von aufkommendem Gehölzwuchs freizuhalten.
Gemarkung 5130, Flur 142, Flst. 0300 tlw., 0310 tlw.