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6. Verbesserung der Agrarstruktur

6.1 Ländliche Neuordnung – Agrarbehörde

Die Angelegenheiten der Bodenreform (Flurneuordnung, Almen, Agrargemeinschaften, Einforstungsrechte, Bringungs-rechte) werden von der Abteilung Ländliche Neuordnung beim Amt der Oö. Landesregierung als Agrarbehörde besorgt.

Ihre Aufgabe ist die Erhaltung und Schaffung einer wett-bewerbsfähigen und umweltverträglichen Land- und Forst-wirtschaft durch eine verbesserte räumliche Gestaltung und Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Oberösterreich, einschließlich der im Bergland liegenden Almflächen.

6. Verbesserung der Agrarstruktur

FoFo

6.1 Ländliche Neuordnung – Agrarbehörde | 6.2 Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds

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6. Verbesserung der Agrarstruktur

können neue Wirtschaftswege errichtet oder Grunddienstbar-keiten begründet werden. Die Grundstücke werden vermessen und die Ergebnisse der Neuordnung in Grundbuch und Kataster eingetragen. Die neu gebildeten Grundstücke kommen in der Regel in den Grenzkataster und bieten damit Rechtssicherheit hinsichtlich des Grenzverlaufes. Diese Maßnahmen werden durch einen Bescheid der Agrarbehörde rechtlich festgelegt und sind dadurch dauerhaft gesichert.

Die Agrarbehörde hat seit ihrer Gründung im Jahr 1910 in 1.588 Verfahren insgesamt 235.336 ha neu geordnet. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde in 17 Verfahren eine Fläche von 1.808 ha neu ausgeformt.

Durch Kooperationen mit anderen Planungsträgern werden Eingriffe in die Agrarstruktur durch Vorhaben im öffentlichen Interesse wie zum Beispiel Straßen- oder Hochwasserschutz-bauten behoben oder zumindest gemildert. Begleitende Flur-neuordnungsverfahren und der Bau von Ersatzwegen können Maßnahmen zur Auflassung von Bahnübergängen unterstützen und so einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben wirkt die Abteilung Ländliche Neuordnung im Rahmen von Korridoruntersuchungen bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Agrarstruktur mit.

Mit Flurbereinigungsübereinkommen und landwirtschaft-lichen Siedlungsverfahren (im Regelfall handelt es sich dabei um die Aufstockung des Grundbesitzes) können Käufe und Täusche von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken einfach und effizient unterstützt werden. Damit werden die Flurstruktur und die Besitzverhältnisse an die Erfordernisse der Bewirtschafter angepasst und der Weiterbestand bäuerli-cher Familienbetriebe gesibäuerli-chert. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden mit 2.149 Flurbereinigungsverträgen 3.172 ha und mit 553 Siedlungsverfahren 2.078 ha land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche übertragen.

Freiwilliger Nutzungstausch

Als zusätzliches Instrument der Bodenneuordnung dient der Freiwillige Nutzungstausch (FNT) ebenfalls der Sicherung einer zeitgemäßen, leistungsfähigen und umweltgerechten Landwirt-schaft. Die Neuordnung der Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken sowohl von Eigen- als auch Pachtflächen dient der Schaffung wettbewerbsfähiger Schlaggrößen und erfolgt im rechtlichen Rahmen von Pachtverträgen. Die Eigentums-verhältnisse bleiben dabei unverändert. Die Umsetzung einer verbesserten betrieblichen Agrarstruktur wird hierbei durch die Freiwilligkeit der teilnehmenden Betriebe beschleunigt.

Stand der Verfahren der Agrarbehörde

Quelle: Land Oberösterreich (DORIS); Stand 2019

Verfahren in Bearbeitung Verfahren abgeschlossen

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Waldtausch und Waldneuordnung

Die klimatischen Veränderungen der letzten Jahre verbunden mit Trockenstress für manche Baumarten und einer raschen Vermehrung und Ausbreitung von Schädlingen hat zu einer Zunahme von Anfragen betreffend Tausch von Waldflächen geführt. Bei kleinflächigen Besitzverhältnissen ist dem Waldei-gentümer eine großflächige Bekämpfung des Borkenkäferbefalls nicht möglich. Dadurch hat sich die Bereitschaft zum Tausch und zur Zusammenlegung von teilweise auf Stock gesetzten Waldflächen erhöht.

Im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren werden als Grundlage für den Tausch die Flächengröße sowie der Wert des Waldbodens und der Gehölzbestände erhoben.

Kompakte Waldflächen eröffnen dem Grundeigentümer bzw.

der Grundeigentümerin einen größeren Handlungsspielraum bei waldbaulichen Maßnahmen und erleichtern die Holzernte mit einer geringeren Beeinträchtigung von angrenzenden Fremd-beständen. Gesamtheitlich betrachtet hat die Zusammenlegung kleiner Waldflächen positive Auswirkungen auf die nachhaltige Nutzung des Waldes und die Erhaltung der Produktionskraft des Waldbodens.

Wegebau

Die Errichtung neuer und die Sanierung bestehender Wirt-schaftswege unterstützt und optimiert die Vorteile der geschaffe-nen Flurneuordnung. Diese Wegebaumaßnahmen gewährleisten

so die ausreichende Erschließung von Grundstücken und Hofstellen. Seit Beginn der Flurneuordnungsverfahren wurde die Verkehrsinfrastruktur des ländlichen Raums mit insgesamt 3.322 km Wirtschaftswegen maßgeblich mitgestaltet. Übliche Wirtschaftswege werden in Schotterbauweise errichtet. Im Bedarfsfall erfolgt zusätzlich eine Fahrbahnbefestigung in Form von Betonspurwegen oder Asphaltstraßen. In Einzelfällen können Wirtschaftswege auch außerhalb von Grundstücksneu-ordnungen errichtet werden.

Im Zeitraum 2017 bis 2019 wurden insgesamt 30 km Wirt-schaftswege hergestellt, davon 15 km als Schotterwege und 15 km als Betonspur- oder Asphaltwege.

Ökologie

Zur Erhaltung und Schutz von Ökosystemen stellen öko-logische Maßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft dar. Deshalb ist die Erhaltung, Verbesserung und Neugestaltung der ökologischen Landschaftsinfrastruktur ein wesentlicher Teil des Planungsauftrages in Flurneuordnungsverfahren. Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Biodiversität mit ihrer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräumen werden gezielt Maßnahmen, wie etwa die Pflanzung landschaft-lich markanter Einzelbäume, die Anlage von Streuobstgärten, Gehölzgruppen, Teichbiotopen, die Verlegung von extensiven Rainen, die Umsiedelung von hügelbauenden Waldameisen bis hin zur Errichtung ökologisch hochwertiger Biotopverbund-systeme umgesetzt.

Waldneuordnung Kinham

Quelle: Land Oberösterreich, Abt. LNO, 2019

vor dem Waldtausch nach dem Waldtausch

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25 % des gesamten Futterertrages werden aus Waldweide-flächen erzielt, Waldweide-flächenmäßig liegt der Waldweideanteil bei 55 %.

Aufgrund des landwirtschaftlichen Strukturwandels musste seit den 1970er-Jahren auf einem Viertel der Almen die Bewirtschaf-tung von unwirtschaftlichen Almflächen aufgegeben werden.

Die Anzahl der gealpten Rinder konnte im Zeitraum 2001 (4.689 Rinder) bis 2019 (4.804 Rinder) leicht gesteigert werden.

Dies ist vornehmlich auf die erfolgreich umgesetzten Verfahren zur Neuordnung von Alm und Weide zurückzuführen. Dadurch wurde der Rückgang auf sehr steilen und unerschlossenen Hochalmen ausgeglichen. Bei der Schafalpung ist ein deutlicher Rückgang um 26 % auf 925 Stück und bei der Alpung von Milchkühen um 77 % auf 38 Stück zu verzeichnen. Die Anzahl der Tierhalter bzw. Tierhalterinnen hat sich vergleichbar dem allgemeinen Trend zur Abnahme von landwirtschaftlichen Betrieben von 808 im Jahr 2001 auf nur mehr 631 Tierhalter bzw. Tierhalterinnen im Jahr 2019 verringert.

Jährlich werden durch die Abteilung Ländliche Neuordnung durchschnittlich etwa 30 bis 60 Almentwicklungsprojekte aus den Bereichen „Neubau und Verbesserung von Almwirt-schaftsgebäuden in regionaltypischer Bauweise“, „Wasser- und Energieversorgung“, „Neuschaffung von Almweideflächen durch Rodung“ und „Wegebau“ projektiert, umgesetzt und gefördert.

Ein besonderer Erfolg ist nach wie vor die Fördermaßnahme

„Errichtung von regionaltypischen Holzdächern“ auf Ober-österreichs Almgebäuden. Seit mehr als 20 Jahren werden 95 % aller neuen Almgebäudedächer mit Holzschindeln oder Holzbrettern eingedeckt. Der Erhalt alter Gebäude mit ihren Holzschindeldächern und traditionellen Zaunformen trägt so zur Bewahrung alter Handwerkstechniken bei. Bäuerliche Kultur spiegelt sich auch in der Almwirtschaft wider. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden 10 Almwirtschaftsgebäude neu errichtet, weitere sind in Planung.

Derzeit sind in allen Almregionen große integrale Wald/

Weide-Neuordnungsprojekte mit dem Ziel einer Trennung von Wald und Weide anhängig. Voraussetzung für das Gelingen dieser Projekte sind die gute Zusammenarbeit der Fachexper-ten und Fachexpertinnen aus den Bereichen Almwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz bei Planung und Umset-zung, der große Einsatz der Almbäuerinnen und Almbau-ern bei Arbeitsleistung und Finanzierung und die Unterstüt-zung durch ein effizientes Almfördersystem. Diese Projekte tragen entscheidend zur Existenzsicherung der beteiligten bergbäuerlichen Betriebe bei. Seit 2001 konnten in mehr als In den Jahren 2017 bis 2019 wurde in Zusammenarbeit

mit den Bäuerinnen und Bauern eine Fläche von mehr als 6 ha mit ca. 10.000 Sträuchern, Laub- und Obstbäu-men bepflanzt. Dabei kaObstbäu-men ausschließlich bodenständige Obstsorten und heimische Laubgehölze zum Einsatz. Zu den ökologischen Maßnahmen gehören auch Anlagen zur Minderung von Bodenerosion und zur Minderung und Lenkung des Oberflächenwasserabflusses. Auf einer Ge-samtfläche von 0,77 ha wurden naturnahe Wasserhaltungs-maßnahmen, wie begrünte Abflussmulden (1.230 lfm), Absetzbecken und Gewässerrenaturierungen (4.275 lfm) umgesetzt.

Almschutz und Almentwicklung

Für die kleinstrukturierte Landwirtschaft im Berggebiet Oberösterreichs stellen die Almen eine wichtige Futter-grundlage dar und tragen damit zur Existenzsicherung der Betriebe wesentlich bei. Aufgrund ihrer multifunktionalen Bedeutung als Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum steigt die gesellschaftliche Relevanz der Almen.

Oberösterreich hat Anteil an 6 Almregionen:

■ Salzkammergut-West

■ Salzkammergut-Süd

■ Salzkammergut-Nord

■ Steyr-Kremstal

■ Pyhrn-Priel

■ Oberösterreichisches Ennstal

Almen nach Besitzformen

Agrargemeinschaften 21

Einforstungsalmen 270

Einzel- + Einforstungsalm 19 Einzelalmen Einzelalm ( Pacht ) 51 Einzelalm ( Privat ) 245 Gemeinschafts- und Genossenschaftsalmen 32

Summe 638

Quelle: Land Oberösterreich, Abt. LNO, Oö. Almkataster

Es gibt in Oberösterreich 638 Almen mit einer Gesamt- fläche von etwa 36.500 ha, wovon im Jahr 2018 etwa zwei Drittel (443  Almen) mit Weidetieren genutzt wurden.

Die bewirtschaftete Netto-Almfläche nach INVEKOS beträgt in Oberösterreich rd. 4.000 ha.

(Quelle: INVEKOS-Daten, BMLRT in: „Der Alm- und Bergbauer“ 1-2/2020, MR DI Otto Hofer)

6. Verbesserung der Agrarstruktur

Grüner Bericht 2020 | 89 nutzt jeweils eine Fläche von weniger als einem Hektar, während nur 12 % eine Flächenausstattung von mehr als 100 ha haben. Insgesamt wird mehr als 3/4 der agrargemein-schaftlichen Gesamtfläche von der letztgenannten Gruppe bewirtschaftet.

Bei sehr kleinen Agrargemeinschaften wird deren Überführung in Einzeleigentum angestrebt, wohingegen bei größeren Agrargemeinschaften der Schwerpunkt auf ihrer nachhaltigen Wirtschaftsführung und Entwicklung liegt.

Die Agrarbehörde betreut Agrargemeinschaften in recht-licher und wirtschaftrecht-licher Hinsicht, um eine gesicherte und nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen im Sinne der Landeskultur sicherzustellen.

6.2 Landwirtschaftlicher