• Keine Ergebnisse gefunden

Seit der letzten Jahrhundertwende ist zu beobachten, dass zunehmend das Thema „Kindheit“ wieder im Kontext von Familienleben gesehen wird, so-gar quasi darin aufgeht. Die Kinderrechtsbewegung hat sich nicht weiter ver-stärkt. Der wissenschaftliche Beirat für Familienfragen hat 1998 ein Plädoy-er für die Integration von KindPlädoy-erpolitik und Familienpolitik vPlädoy-eröffentlicht (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998 a, S. 19 ff). Begründet wird diese Empfehlung damit, dass trotz Institutionali-sierungstendenz und Entstehung ausdifferenzierter Erfahrungswelten von Kindern die Familie als solidarischer Schutz- und Entwicklungsraum für das Kind unersetzlich ist. Politische Entscheidungen müssen deshalb immer bei-de Aspekte – Familie und Kind – berücksichtigen. Vielleicht hat diese Emp-fehlung des Beirats, der von der Bundesregierung beauftragt war, ihre Wir-kung gezeigt.

Seit das Thema „Familie“ in der öffentlichen politischen Diskussion einen breiten Raum einnimmt, taucht das Thema „Kindheit“ dort kaum mehr als selbständiges auf. Es ist zu vermuten, dass die öffentliche Diskussion und Sorge über die wirtschaftliche Lage Deutschlands, die demografische Situa-tion und die Ergebnisse der Pisa-Studie die Familie als sozialen Nahraum für

Es scheint zwischen der politischen Landschaft und der Rezeption in der Praxis ein Gefälle zu bestehen. Während das Thema „Kindheit“ für die inte-ressierte Öffentlichkeit kaum mehr als politisches Thema mit entsprechen-den Diskussionen und Maßnahmen auftaucht, ist in der Bundespolitik eine intensive Beschäftigung mit dem Thema zu vermerken, und zwar u. a. durch die Kinder- und Jugendberichte (vgl. Bundesministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend 1998 b und 2002). Hierfür wird alle 4 Jahre eine Sachverständigen-Kommission ausgewählt. Sie erstellt einen Bericht zur Lage junger Menschen in Deutschland sowie zu den Bestrebungen und Leis-tungen in Kinder- und Jugendhilfe. Neben der Bestandsaufnahme sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe enthalten sein. Die Bundesregierung veröffentlicht dazu eine Stellungnahme. Schlag-lichtartig sollen im Folgenden die drei letzten Kinder- und Jugendberichte beleuchtet werden mit dem Ziel, aufzuzeigen, unter welchem Fokus „Kind-heit“ im politischen Kontext in den letzten Jahren bearbeitet wurde.

3.2.2.1 Zehnter Kinder- und Jugendbericht

Dies ist der erste Bericht, der sich auf die Lebenssituationen der Kinder und auf die Kinder- und Jugendhilfe konzentriert (Bundesministerium für Fami-lie, Senioren, Frauen und Jugend, 1998 b). Er bezieht sich auf 12,3 Millionen Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. In diesem Bericht geht man von einem umfassenden und übergreifenden Ansatz aus, der unterschiedliche Lebenssituationen und Sichtweisen einbezieht. Er konzentriert sich darauf, für eine „Kultur des Aufwachsens“ zu werben, in der Kinder die Grundvor-aussetzungen eines sinnerfüllten Lebens mit anderen erwerben können (vgl.

ebd., S. 19). Der Bericht stellt fest, dass es verschiedene Auffassungen über Kindheit in unserer Gesellschaft gibt. Die Kommission definiert Kindheit

nicht explizit. Als Fazit aus den verschiedenen Kapiteln lässt sich ziehen, dass Kindheit eine Phase des Aufwachsens ist, in denen das Kind in einem

„weit gespannten Netz von Personen und Einrichtungen“ (ebd., S. 19) die Versorgung, Betreuung, Anregung und Belehrung bekommt, um sich das aneignen zu können, was es zum selbständigen Leben braucht. Corsaros Begriff der „interpretativen Reproduktion“ wird angeführt, um deutlich zu machen, dass die nachwachsende Generation sich die Kultur in gewissem Sinne neu erarbeiten muss (ebd., S. 18). Leitmotiv für Analyse und Überle-gungen soll die Subjektstellung, die dem Kind zugewiesen wird, sein. Es ist also nicht primär auf die Erwartungen der Erwachsenen zu beziehen, son-dern ist durch die Perspektive des Kindes geprägt. Kinder werden ausdrück-lich in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft als zukünftige Leistungsträger und Produzenten gewürdigt. Für die überwiegende Mehrheit der Kinder wird die Familie als Ort der Kindheit identifiziert. Kinder und Familien haben laut Stellungnahme der Arbeitsgruppe eine bedeutende Rolle für die Zukunftsfä-higkeit unserer Gesellschaft.

3.2.2.2 Elfter Kinder- und Jugendbericht

Dieser Bericht ist der fünfte Gesamtbericht seit Einführung der Berichterstat-tung 1965, der einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln soll (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau-en und JugFrau-end, 2002).14 Er verfolgt den Ansatz, die Lebenslagen junger Menschen in ihren wesentlichen Lebensbereichen zu beschreiben und daran die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu messen. Das

Leitmo-14Jeder dritte Bericht soll laut § 84 (SGB VIII) ein Gesamtbericht sein.

tiv ist „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ (ebd., S. 3). Dem Thema „Bildung“ wird ein hoher Stellenwert beigemessen.

In diesem Bericht wird betont, dass Kindheit unter veränderten Rahmenbe-dingungen stattfindet. Der gesellschaftliche Umbruch – Globalisierung, Mig-ration, Mobilität, soziale Ungleichheit, Heterogenität der Lebensumstände und eine Vielfalt der Lebensstile - prägt das Bild der heutigen Gesellschaft.

Familie ist immer noch der zentrale Ort des Aufwachsens, hat aber laut Be-richt ihre beherrschende Stellung verloren. Kindheit ist zu einer institutiona-lisierten Lebensphase geworden. Deshalb fordert die Kommission ein neues Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder.

Dies soll aber nicht Verstaatlichung von Erziehung und Bildung heißen, sondern im Gegenteil die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern befördern.

3.2.2.3 Zwölfter Kinder- und Jugendbericht

Der zwölfte Kinder- und Jugendbericht ist kein Bericht herkömmlicher Art, da er vor dem Hintergrund der Trias „Bildung, Betreuung und Erziehung“

konzipiert wurde (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend, 2005 a, online, S. 25).15Deutschlands Nachholbedarf in diesen Feldern wird angemahnt. Bildung war viel zu lange im Aufgabenbereich der Schule verortet, während Betreuung und Erziehung in der Familie angesiedelt war.

Schule und Familie bildeten quasi das Koordinatensystem für das Aufwach-sen der Kinder. Diese „bundesrepublikanische Nachkriegskonstellation“ ist

15Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005 a, online) in:

http://www.bmfsfj.de/doku/kjb/data/download/kjb_060228_ak3.pdf

brüchig geworden. Deshalb widmete sich die Arbeitsgruppe in diesem Be-richt der Bildung außerhalb der Schule. „Bildung von Anfang an“ ist einer der Leitgedanken, mittels dessen die Bildungsfrage in den ersten Lebensjah-ren in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Das andere Leitmotiv ist: „Bil-dung ist mehr als Schule“ (vgl. ebd., S. 28 ff). Es sollte zum Ausdruck brin-gen, dass Bildungsprozesse jenseits und diesseits der Schule stattfinden. Es stellt sich also die Frage, wie Bildungsprozesse derart gestaltet werden kön-nen, dass Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichen Wegen und in mög-lichst breiter Form erreicht werden können. Der Bericht war von der Idee geleitet,

„dass öffentliche Bildungs- , Betreuungs- und Erziehungsangebote so or-ganisiert werden müssen, dass dadurch nicht nur ein Aufwachsen in ei-nem neuen Zusammenspiel von privater und öffentlicher Erziehung, von Familie und Kindertagesbetreuung, von Schule und außerschulischen, auch gewerblichen Angeboten ebenso verlässlich wie qualifiziert möglich wird, sondern dass dadurch auch nachhaltige familien- und kindheitspoli-tische Effekte zu erwarten sind. (ebd., S. 29)

In diesem Bericht stehen nicht die Bildungsinstanzen, sondern das Bildungs-geschehen aus dem Blickwinkel des kindlichen und jugendlichen Lebens-laufs im Mittelpunkt. Es wird analog zu neueren Forschungsergebnissen be-sonderer Wert auf die Entwicklungs- und Bildungsprozesse der ersten Le-bensjahre und hier besonders auf den Zeitrahmen der ersten drei Jahre ge-legt. Hier wird ein Modell der Entwicklung als Transaktionsprozess und dy-namischer Interaktionsprozess zugrunde gelegt. Betont wird in diesem Zu-sammenhang das Angewiesensein des Kleinkindes auf verlässliche, pflegen-de und betreuenpflegen-de Beziehungen in beschützenpflegen-den und verlässlichen Settings

fundierter Begriff definiert.

„Bildung ist ein umfassender Prozess der Entwicklung einer Persönlich-keit in der Auseinandersetzung mit sich und ihrer Umwelt. Das Subjekt bildet sich in einem aktiven Ko-Konstruktions- bzw. Ko-Produktionsprozess, eignet sich die Welt an und ist dabei auf bildende Gelegenheiten, Anregungen und Begegnungen angewiesen, um kulturel-le, instrumentelkulturel-le, soziale und personale Kompetenzen entwickeln und entfalten zu können.“ (ebd., S. 31)

Bildung wird in einem weiten Sinn benutzt, der es erlaubt, Prozesse der Betreuung und Erziehung einzulagern. Sie wird als Aneignung von Welt in den vier Bezügen „kulturelle Welt“, „materiell-dingliche Welt“, „soziale Welt“ und „subjektive Welt“ verstanden (vgl. ebd., S. 31 f). Sie ist ein Pro-zess des Aufbaus und der Vertiefung von Kompetenzen, die den vier Welt-bezügen entsprechen.

Die konzeptuellen Grundlagen bilden sich aus fünf Leitlinien und skizzieren das Konzept einer öffentlichen Unterstützung der Familien in ihren Leistun-gen in Bildung, Erziehung und Betreuung:

„1. Im Mittelpunkt stehen der Lebenslauf und die Bildungsbiografie der Kinder. Ausgangspunkt sind also nicht die Interessen und Erfordernisse der Systeme sondern ihre Wirkungen auf die Heranwachsenden....

2. Ausgangspunkt ist die Trias von Bildung, Erziehung und Betreuung.

Diese sind so aufeinander abzustimmen, dass diese Dimensionen zu sys-tematischen Bestandteilen von pädagogischen Konzepten werden....

3. Grundlegend ist ein erweitertes Bildungsverständnis mit einer Vielfalt von Orten, Gelegenheiten und Inhalten....

4. Es besteht eine öffentliche Gesamtverantwortung für eine „Bildung für

alle“....

5. Anzustreben sind tragfähige Zukunftskonzepte in einem verbesserten Zusammenspiel der drei Dimensionen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie in Kooperation aller bildungs- und lernrelevanten Akteure.“ (ebd., S. 40 f)

Die Empfehlungen, die im Bericht ausgesprochen werden, legen einen deut-lichen Schwerpunkt auf die öffentliche Verantwortung von Erziehung, Bil-dung und Betreuung von Kindern. In Punkt eins wird zwar das Ziel formu-liert, die Familie in ihrer Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsaufgabe zu unterstützen. Es sollen unzumutbare Einbrüche im Haushaltsnettoeinkom-men vermieden werden. Weiterhin wird empfohlen, Netzwerke zur Eltern-bildung und Unterstützung von Familien auszubauen. In den weiteren acht Empfehlungen geht es dann jedoch ausschließlich um den quantitativen und qualitativen Ausbau der öffentlichen Einrichtungen.

3.2.3 „Kindheit“ im Spiegel der Medien

Welches Bild von „Kindheit“ wird in den Medien vermittelt? Im Zuge des epochalen Themas „Individualisierung“ erstaunt es, dass der Aspekt „Kind als Individuum“ wenig Raum in der öffentlichen Diskussion einnimmt.

Vielmehr hat man den Eindruck, dass – vielleicht eben gerade im Kontext der Individualisierung - die Gruppenanpassung, die Sozialfähigkeit der Kin-der stärker thematisiert wird. So kann man eher indirekt durch das Auftau-chen von Erziehungsprogrammen und ihrem Beliebtheitsgrad Rückschlüsse auf „Kindheit heute“ ziehen. Anhand von öffentlich diskutierten und emp-fohlenen Erziehungskonzepten lässt sich folgender Trend ausmachen:

Anpassung an die Gruppe. Kinder sind tendenziell kleine Tyrannen, die durch effektive Methoden an die Gruppe angepasst werden müssen.

Eltern sind tendenziell hilflose, hilfsbedürftige Teilnehmer im Gruppenleben – ratlos und orientierungslos. Sie werden offensichtlich auf der gleichen E-bene betrachtet und betreut wie die Kinder.

Sowohl im Spiegel der Wissenschaft als auch im Spiegel der Politik spielen die Medien selbstverständlich eine große Rolle, da sie genutzt werden, um die Themen in die Öffentlichkeit zu transportieren. Die Medien sind jedoch nicht nur Thementransport, sondern gestalten die Themen auch durch die Art der Berichterstattung aktiv mit. Dieser Aspekt sollte an anderer Stelle bear-beitet werden. Es spielt m. E. auch für die Motivation und den Mut junger Menschen für die Übernahme von Elternverantwortung eine Rolle, welches Bild in der Öffentlichkeit von Elternschaft gezeichnet wird.

Beispiel 1:

Positive Parenting Programm (Triple P): Seit einiger Zeit erfreut sich das

„Positive Parenting Programm“ zunehmender Beliebtheit. In den Medien wurde vielfach darüber berichtet. Triple P wird auch in Erziehungsfachkrei-sen diskutiert und oft begeistert empfohlen, teilweise jedoch auch kritisiert.16 Das in Australien entwickelte Programm für Elternkurse basiert auf dem be-havioristischen Theoriekonzept. Es ist eine Differenzierung und medienge-rechte Überarbeitung der Konzepte von Elterntrainings, welche auf die Ex-perimente der Arbeitsgruppe um Patterson in den 80er Jahren zurückgehen.

16Deegener und Hurrrelmann haben eine kritische Stellungnahme zu „Triple P“ verfasst.

Zentrale Kritikpunkte sind: Fragwürdigkeit der empfohlenen Erziehungsmaßnahmen, Pro-pagierung einer zu rigiden, dressurmäßigen, kochbuchhaften Erziehungshaltung, Setzung fragwürdiger Verhaltensnormen seitens der Kinder, enge Definition von Problemverhalten

Deren Wirksamkeit als wirksame präventive Ansätze wurde in vielen Stu-dien nachgewiesen. Es ist für universelle, selektive und indizierte Prävention angelegt. Ziel des Programms ist es, Eltern günstiges Erziehungsverhalten zu vermitteln und nahe zu bringen und somit kindliche Verhaltensprobleme zu reduzieren oder zu verhindern.

„Triple P“ enthält fünf Interventionsebenen mit ansteigendem Intensitätsgrad zur flexiblen Unterstützung der Eltern. Begründet wird diese Struktur damit, dass Eltern nicht in allen Bereichen Defizite aufweisen und deshalb

auf individuell zugeschnittene Maßnahmenkataloge angewiesen sind.17 Beispiel 2: „Super-Nanny“

Seit einiger Zeit erobert „Die Super-Nanny“ Quoten im abendlichen Fern-sehprogramm. Unter dem Stichwort „Edutainment“ verspricht diese Sen-dung spannende Unterhaltung mit Familien, die massive Probleme im Alltag mit ihren Kindern haben. Verschiedene Pädagoginnen sind im Einsatz, um den Eltern Wege aufzuzeigen, wie sie ein harmonisches Familienleben füh-ren können. Die Expertinnen leben einige Tage bei den Familien, beobach-ten, diagnostizieren und bieten dann konkrete Maßnahmen an, die erziehe-risch wertvoll sein sollen.

Die Sendung ist offensichtlich auf der Grundlage des „Positive Parenting Programme“ konzipiert. Grundthemen sind: klare Ansprache, klare Regeln für alle, Konsequenz, Lob und Strafe, es darf nicht geschlagen werden,

(Deegener, Hurrelmann in Hahlweg, Kessemeier, 2003. S. 1)

17Stufe 1: Universelle Informationen über Erziehung, Kurzberatung für spezifische Erzie-hungsprobleme, Stufe 2 und 3: Kurzberatung (bis zu vier Einzelberatungen für Eltern, die durch Kinderärzte, Erzieher, Hebammen oder Lehrer durchgeführt werden), Stufe 4: Inten-sives Elterntraining, Stufe 5: Erweiterte Interventionen auf Familienebene. (Tschöpe-Scheffler, 2005, S. 56 f)

Raum für die freundliche Beschäftigung mit dem Kind, Rituale.

Die Kinder werden auch gefilmt, wenn sie allein im Raum sind, um ihr Ver-halten beobachten und kontrollieren zu können. Die Pädagogin ist immer anwesend, agiert jedoch kaum, sondern weist an und gibt teilweise auch Sät-ze vor, welche die Eltern zu ihrem Kind sprechen sollen. Nach ein paar Ta-gen wird die Familie ihrem Schicksal überlassen, versucht sich im neu ge-lernten Erziehungsstil. Regelmäßig machen die Eltern aber wieder schwiegende Fehler, die von der Pädagogin per Video diagnostiziert wer-den. Sie kommt dann nochmals, um im zweiten Anlauf die Eltern erfolg-reich anzuleiten, das Familienleben sinnvoll und gelingend zu gestalten.

Auf Form und Inhalt der Art von Edutainment soll an dieser Stelle nicht ein-gegangen werden. Abgesehen von moralischen Bedenken wäre hier auch zu begründen, warum diese Art von „Familienberatung“ nicht geeignet bzw.

kontraproduktiv für die Erreichung der in dieser Arbeit formulierten Ziele bezüglich einer entwicklungsförderlichen „Kultur des Aufwachsens“ ist.