KAPITEL II ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE
5. Ausgewählte Nutzungseinrichtungen
5.3. Hoteleinrichtungen
Barrierefrei zugängliche Hotelzimmer wurden auf der Grundlage der Berliner Gaststättenverordnung geplant. Bei Neubauten wurde für 10 % der Zimmer barrierefreie Zugänglichkeit gefordert.
Mit Inkrafttreten des Gaststätten
gesetzes ab 01.07.2005 unterliegen Beherbergungsbetriebe nicht mehr diesem Regelungsbereich. Die Vor
schrift ist damit entfallen. Ziel ist es, die 10 %-Regelung in die geplante neue Betriebsverordnung aufzunehmen.
Ein Hotel ist nutzungsgerecht für alle Gäste zu gestalten. Dabei ist dem Integrationsgedanken ein hoher Stel
lenwert zuzuordnen, denn kein Gast möchte besonders auffällig oder betrof
fen erscheinen. Das Nutzungsangebot soll sich so normal wie möglich und für jeden individuell erschließen.
Die baulichen Grundvoraussetzungen sollen besonders im Neubau geschaf
fen werden, allerdings bleiben entspre
chende Serviceleistungen unumgäng
lich und sind in geeigneter Weise vom Betreiber zu berücksichtigen.
Auch unter den Marktbedingungen einer zunehmenden und aktiven Gäs
teklientel der zweiten Lebenshälfte gestaltet sich ein gut durchdachtes Hotelkonzept mit entsprechenden Gestaltungsmomenten in dieser Hin
sicht sinnvoll.
Empfohlene Maßnahmen:
Die für Gäste vorgesehenen Funktions
bereiche einer Hotelanlage sind barrie
refrei zu gestalten. Sie sind sowohl auf Nutzer mit eingeschränkten motori
schen als auch sensorisch - kognitiven Bedürfnissen auszurichten.
Grundsätzlich sind die Anforderungen an Funktionsbereiche und Funktions
elemente wie sonst auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden umzusetzen.
Das betrifft:
· Erschließung
· Parken
· Eingang, Rezeption
· Lobby
· Konferenz- und Gastronomiebereiche, Selbstbedienungsbereiche
· Öffentliche Sanitärbereiche
· Wellness- und Sportbereiche
· Außenanlagen
· horizontale/vertikale Erschließung
· Orientierung
· Beleuchtung.
Weitere, für Hotelanlagen spezifische Kriterien:
Barrierefrei zugängliche Gästezimmer Die Vielschichtigkeit der unterschiedli
chen Nutzeranforderungen soll Berück
sichtigung finden. Komplizierte Projekt
bedingungen, bei dem Grundstückszu
schnitt oder der Etagenanzahl - auch in Bezug auf Betreiberkonzepte - erfordern planerische Anpassungen. Auf Grund der differenzierten Anforderungen 58
Öffentlich zugängliche Gebäude
werden meist Varianten notwendig. Das betrifft z.B. die Größe der Bewegungs
flächen oder der Duschflächen bzw. die Anordnung von Bedienelementen sowie Ausstattungen. Die Grundanforde
rungen der Barrierefreiheit sind dennoch sicherzustellen.
Unter Berücksichtigung sehbehinderter oder blinder Gäste ist auf eine kon
trastreiche Gestaltung der Zimmer zu achten. Besonders Türen und Bediene
lementen sind entsprechende Aufmerk
samkeit in der Gestaltung zu schenken.
Sanitärraume sollten in dieser Hinsicht besondere Betonung erhalten. Sind z.B.
in den Bewegungsraum hineinragende Ausstattungen unvermeidbar, so sind diese optisch und taktil zu markieren.
Für Familien oder Gäste mit Begleitper
sonen sind Grundrisslösungen mit intern untereinander verbundenen Zimmern sinnvoll.
Auch Allergikern ist gezielte Aufmerk
samkeit zu schenken. Das betrifft insbe
sondere die Materialien der Einrichtung, Teppiche, Wäsche u.a.
Hörbehinderten Gästen können z. B.
spezielle Telefonzusatzgeräte angeboten werden.
TV- Geräte mit Videotext ermöglichen es der Hotelleitung, z.B. Informationen jegli
cher Art sowohl visuell als auch akustisch an die Gäste zu vermitteln ( z.B. Veran
staltungskalender, Speisekarte, Offerten, Rettungsanweisungen etc.)
Zugang zum Gästezimmer (allgemeine Informationen siehe Kapitel II, 3.1.) Bedienelemente zum Öffnen der Tür, wie z.B. Chipkarten oder andere Kontrollsys
teme sind auf eine Höhe von 0.85 bis 1,05 m auszurichten. Sie sind taktil und kontrastreich zu gestalten. Sind Türspi
one geplant, so ist auch ein Angebot für Rollstuhlbenutzer bzw. für Kleinwüchsige oder Kinder vorzusehen (Höhe 1,20 m).
Zur Türöffnung bei Drehflügeltüren sind neben dem Türblatt (Griffseite) mind.
0,50 m Abstand zur Wand oder zu Aus
stattungen frei zu halten. (siehe Kapitel II, 4.5.) Zimmertüren müssen aus Rettungs
gründen von außen zu öffnen sein.
Frei nach: Hotellobby
„Courtyard by Marriott“
Öffentlich zugängliche Gebäude
Akustische Signalgeber für Notfälle sind unter Berücksichtigung hörbehinderter Gäste auch optisch zu übermitteln.
Bewegungsfläche
Der Gestaltung barrierefreier Zimmer ist eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m zu Grunde zu legen (Kapitel II, 3.2.). Diese ist im Eingangsbereich, neben einem Bett und vor Schränken und Fenstern sowie im Sanitärraum nachzuweisen. Zur optimalen Grundrissgestaltung können sich Bewegungsflächen überlagern.
Die Zimmerangebote können variieren, sodass sich die Flächenforderungen bei einem Teil der barrierefrei zugänglichen Zimmer auf ein funktionell notwendi
ges Maß reduzieren lassen. Basis bleibt die standardisierte Grundfläche eines Rollstuhles und dessen notwendiger Aktionsraum.
Ausstattung Garderobe:
· kein einschränkendes Mobiliar
· zusätzliche Kleiderhaken oder -stangen in Bedienhöhe und Handhabung für Rollstuhlbenutzer, ev. mobiles Möbel
stück
Bedienelemente:
· z.B. Klimaanlage, Garderobe, Ablage in 0,85 m Höhe und 0,50 m von der Ecke entfernt
· taktile und kontrastreiche optische Merkmale beachten
80-85 cm 100 cm 67-70 cm
· automatischer Antrieb mittels Fernbe
dienung (kontrastreich, taktil) chränke sollten mit den Fußstüt
en des Rollstuhls unterfahrbar (Höhe
50 cm
mind. 30 cm unterfahrbar
0,30 m) bzw. seitlich anfahrbar sein und über ausziehbare Funktionsteile verfü
gen. (alternativ: offene Regalteile, mobile Nachttische)
Steckdosen sind in Höhe von mindes
tens 0,40 m OKF, bis maximal 0,85 m hoch vorzusehen. Optimale Höhe für Hotelbetten sind 0,50 m. Noch günstiger sind Betten mit verstellbarer Höhe.
Bei der Planung von Arbeitsplätzen, Kit
chenetten u.ä. sind diese im unmittelba
ren Spül- und Kochbereich unterfahrbar zu gestalten (Höhe 0,70 m; Breite 0,90 m).
Fenster
siehe Kapitel II, 4.6.
Notruf
Notrufeinrichtungen sollten im Sanitär
raum und in Nähe des Bettes erreichbar sein. (Höhe maximal 0,20 m über OKF) Eine optisch auffällige Gestaltung ver
steht sich von selbst. Ein transportables Notrufgerät ist möglich.
Sanitärraum (allg. Anforderungen siehe Kapitel II, 3.8.)
Das allgemeine Ambiente des Hotels sollte trotz der konkreten Ausstattungs
erfordernisse beibehalten werden. Einer kontraststarken Gestaltung des Sanitär
raumes ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Tür, Ausstattungsgegen
stände, Armaturen, Bedienelemente, Sanitärraumtür).
Bei der allgemein üblichen Aufschlag
richtung der Sanitärraumtür zum Ein
gangsbereich (Flur) wird aus funktionel
len Gründen der Aufschlag in Richtung Eingangstür und die Öffnung zur Zim
merseite angeordnet.
Dusche / Wanne: Neben der boden
gleichen Dusche sollte das Wannenbad nicht gänzlich vernachlässigt werden.
Es bietet sich der Einbau einer Wanne z.B. bei zusammenschließbaren Zimmern an.
WC- Becken: Beidseitige Umsteige
flächen neben dem WC-Becken sind anzustreben. Kompensation kann mit wechselseitigem Rechts - Links -Angebot geschaffen werden.
Waschtisch: z. Z. beliebte Ausführun
gen von oben aufgesetzten Wasch
becken können die Anforderungen nicht erfüllen. Bei Eckwaschtischen muss ggf.
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die Armatur seitlich installiert werden.
Höhenverstellbare Waschtische bieten z.B. unter Berücksichtigung von Familien mit Kindern oder Kleinwüchsigen ein sinnvolles Angebot.
Armaturen sind als Einhebelmischer zu konzipieren. Temperaturbegrenzer sind unbedingt zu empfehlen.
Stütz- und Haltegriffe können bei Ver
wendung entsprechender Montagehal
terungen variabel nach Bedarf eingesetzt werden.
Rettungswege (Kapitel II, 3.3) Informationen zur Rettung im Gefah
renfall sind in optischer und akustischer Form in Zimmern und an der Rezeption vorzuhalten. (z.B. Rauchmelder mit Blitz, persönliche Einweisungen) Eine Belegung der barrierefreien Zimmer ausschließlich mit Rollstuhlbenutzern erfordert besondere Maßnahmen im Rettungsfall. Die Verteilung der Zimmer für Rollstuhlfahrer in vertikaler Anord
nung (übereinander) gewährleistet im Gefahrenfall besser die Selbstrettung in geschützte Bereiche (Wartezonen). Dazu gehören geeignete Aufstellflächen in geschützten Bereichen oder der Wechsel in einen anderen Brandabschnitt oder andere technisch gleichwertige Lösun
gen.
Richtungweisende Markierungen, Sig
nale und Beleuchtungen sollen den Ret
tungsweg leicht erfassbar gestalten.
Service
Um die Ausstattung der Gästezimmer möglichst individuell gestalten zu können, sind neben den baulichen Erfor
dernissen u.a. Serviceangebote wichtig.
Einige bauseitige Ausstattungen in mobiler Form bieten Vorteile und sollten entsprechend vorgehalten werden.
Dazu zählen z.B.:
· Duschhocker / Duschstuhl
· aufsteckbare Haltegriffe
· Toilettensitzerhöhungen
· Umsetzhilfen (z.B. Lifter für Bett und Badewanne)
· Telefon mit optischer Anzeige oder mit zentralem Orientierungspunkt auf Taste
„5“. Der Telefonhörer soll über eine Telefonspule verfügen. So ist gewähr
leistet, dass Hörgeräteträger über die Induktionsspule ihres Hörgerätes telefo
nieren können.
· Faxgerät
· Fernbedienungen mit geeigneter Tasta
tur, (kontraststark, farbig, ausreichend groß, und taktil)
· ggf. Abstellplatz für Wechselrollstühle mit Auflademöglichkeit für Rollstuhlbat
terien.
Einweisungen und Erläuterungen sollten auch in schriftlicher Ausführung bzw.
auf akustischen Tonträgern hinterlegt werden.
Beispiele:
· Erläuterungen zu Funktionsbereichen oder Zimmeraufbau mit
· Bedieneinrichtungen (technische Aus
stattung, Geräte, Klimaanlage, Telefon, Notruf ect.)
· Rettungswege
· Angebote der Gastronomie Hinweise
Neben technischen Hilfsmitteln gibt es unterschiedliche Verhaltensregeln, wie Hotelpersonal unauffällig und problem
los mit Gästen, deren motorische, sensorische oder kognitive Fähigkeiten nicht voll ausgebildet sind, umgehen kann. Betroffenenverbände geben dazu gern entsprechende Hinweise oder Schulungen, um so eine barrierefreie Kommunikation/ Umgang für ange
nehme Hotelaufenthalte zu ermögli
chen.
Folgendes verdient dabei besondere Aufmerksamkeit:
· Reiseplanung
· Barrierefreier Internetauftritt sowie Anmeldemöglichkeiten (Informationen unter www.dbsv.org/computer
· Barrierefreier elektronischer Eincheck
· Informationen zur Infrastruktur am Standort
· zu barrierefreien Wegen in der Umge
bung (Wanderwege) gilt:
a) zum ÖPNV, digitalisierter Stadtplan mit GPS –System
b) zu Parkplatzangeboten
c) zu barrierefreien Attraktionen der Kultur
d) zu medizinischen Einrichtungen
Öffentlich zugängliche Gebäude
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