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Heimaufsicht

Im Dokument Jahresbericht: (Seite 62-75)

Die Heimaufsicht wirkt darauf hin, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürf-nisse von älteren, pflegebedürftigen oder behinderten volljährigen Menschen in betreuten Wohnformen geachtet und geschützt werden.

Eine angemessene Lebensgestaltung, eine hohe Lebensqualität und eine fachgerechte Betreuung sollen gesichert und Gefahren abgewendet

wer-den. Dies geschieht durch Information und Bera-tung von Bewohner/innen, Nutzer/innen betreu-ter Wohngemeinschaften und Bewohnerbeiräten und -fürsprechern, Angehörigen, Pflegekräften und Betreibern von Einrichtungen, sowie durch regelmäßige Überwachung von voll- und teilstati-onären Einrichtungen.

Die Tätigkeiten der Heimaufsicht basieren auf den Vorschriften des Wohnteilhabegesetzes (WTG), der WTG-Personalverordnung, die zum 1.8.2011 in Kraft getreten ist sowie der Heim-mindestbauverordnung und der Heimmitwirkungsverordnung nach dem bisherigen „Bundes-“

Heimgesetz.

Mit dem Wohnteilhabegesetz wird neben dem besonders hohen Schutzbedürfnis von Bewohner/innen in Einrichtungen auch dem Schutzbedürfnis von Nutzer/innen in Wohngemeinschaften Rechnung getragen. Bei dieser Wohnform nehmen die Bewohner/innen einer Wohngemeinschaft Pflege- und Betreu-ungsleistungen durch externe Leistungserbringer in Anspruch. Diese inzwischen weit verbreitete Wohnform stellt für viele Menschen eine Alterna-tive zu einer stationären Einrichtung dar.

Ambulante Pflegedienste sind nach dem Wohn-teilhabegesetz verpflichtet, die Pflegewohnge-meinschaften zu melden, in denen sie Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen. So wurden von den Pflegediensten bis Ende 2011 rund 440 Pflegewohngemeinschaften in Berlin gemeldet.

Darüber hinaus findet das WTG Anwendung auf die rund 380 Wohngemeinschaften für behinder-te oder seelisch erkrankbehinder-te Menschen.

Da Wohngemeinschaften privaten Wohnraum nutzen, finden dort keine regelmäßigen Prüfung statt. Die Heimaufsicht wird nur dann tätig, wenn sich die Nutzer/innen oder deren Angehörige über den Leistungserbringer beschweren oder in Hinblick auf die Organisations- und Ablaufstruk-tur und die Vertragsgestaltung berechtigte Zwei-fel am Status als betreute Wohngemeinschaft bestehen. Im Falle berechtigter Zweifel ist die Heimaufsicht verpflichtet, eine Überprüfung des Wohnformstatus vorzunehmen (Zuordnungsprü-fung).

So überprüfte die Heimaufsicht 2011 insgesamt 26 Wohngemeinschaften und ging 27 Beschwer-den nach. In drei Fällen stellte sie fest, dass die-se Wohngemeinschaften aufgrund der Aufbau-struktur nicht die Kriterien einer WG erfüllen und diese als kleine stationäre Einrichtungen anzuse-hen sind.

Soziales Heimaufsicht

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Seite 62 Soziales Heimaufsicht

Anzahl Einrichtungen - Statistik der Prüfungen und Beschwerden 2007 - 2011 Der Arbeitsschwerpunkt der Heimaufsicht ist die Überwachung von 577 Pflege- und Behinderten-einrichtungen mit über 38.600 Plätzen durch an-lassbezogene (z.B. bei Beschwerden) und wieder-kehrende Prüfungen. Die teil- und vollstationären Einrichtungen werden von der Heimaufsicht re-gelmäßig aufgesucht und auf die Sicherstellung der Mindeststandards sowie die Einhaltung der Grundlagen der Struktur- und Prozessqualität überprüft. In Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Branden-burg (MDK) soll jede Pflegeeinrichtung mindes-tens einmal im Jahr überprüft werden.

2011 führte die Heimaufsicht zwei Sonderprü-fungen zum Thema „Freiheitsentziehende

Maß-nahmen“ durch. Es wurden 47 Einrichtungen unangemeldet aufgesucht. Hierbei wurde der Umgang und die Dokumentation von freiheits-entziehenden Maßnahmen anhand von Stichpro-ben überprüft. Im Ergebnis war der Umgang der Einrichtungen in Bezug auf solche Maßnahmen überwiegend mängelfrei.

Stellt die Heimaufsicht bei einer Prüfung Mängel fest, wird der Einrichtungsträger zunächst bera-ten und ihm eine angemessene Frist zur Mängel-beseitigung eingeräumt. Wenn dieser die Mängel nicht fristgerecht beseitigt, kann die Heimauf-sicht als Ordnungsbehörde die Beseitigung von Mängeln gebührenpflichtig anordnen. Bei sehr schwerwiegenden Mängeln kann sie anordnen, dass bis zur Mängelbeseitigung keine neuen Be-wohner/innen aufgenommen werden dürfen (sog.

Belegungsstopp). 2011 wurden in 492 Einrich-tungen 565 Prüfungen durchgeführt (2010: in 447 Einrichtungen 508 Prüfungen). Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die allgemeine Be-ratung durch die Heimaufsicht. Es wurden 2.145 (2010: 2152) Beratungen, schriftlich, telefonisch, bei Besuchen in der Dienststel-le oder in den Einrichtungen vor Ort durch-geführt. Sie betrafen die Erstberatung für potenzielle Betreiber von betreuten Wohn-formen und Fragen von Bewohner/innen und Angehörigen zu Verträgen und Entgel-ten von Pflege- und Betreuungsleistungen, Personalausstattungen in Einrichtungen, Mitwirkungsrechten von Bewohnerbeirä-ten bzw. Bewohnerfürsprecherinnen und -fürsprechern, Wohngemeinschaften sowie

zum Wohnteilhabegesetz.

Die von der Heimaufsicht zu über- wachenden Einrichtungen 2007 - 2011

jeweils zum 31.12. 2007 2008 2009 2010 2011

Pflegeheime: 294 294 295 295 288

Kurzzeitpflege: 32 30 32 32 32 Tagespflege: 60 62 68 77 80 Hospize: 8 8 10 10 11 Behinderteneinrichtungen: 130 134 136 140 141 Übergangswohnheime

für psychisch Kranke: 8 8 7 7 7

Altenheime: 5 5 5 5 5 Altenwohnheime: 4 4 5 9 9 Seniorenwohnhäuser: 9 9 9 4 4

Gesamt 550 554 567 579 577

Aus einer Pflegeeinrichtung erreichten die Heimaufsicht mehrere Beschwerden über eine Pflegekraft, die sich insbesondere gegenüber schwerpflegebedürftigen Bewohne-rinnen mit Demenz wiederholt sehr rabiat und herabwürdigend verhalten hat. Die Bewohnerin-nen fühlten sich von dieser Pflegekraft bedroht und fürchteten um ihre Gesundheit. Die Heimauf-sicht fand diese Vorwürfe nach Befragungen von Bewohnerinnen und Pflegepersonal bestätigt.

Daraufhin wurde der Einrichtungsträger unter Fristsetzung aufgefordert, diese Pflegekraft nicht mehr unmittelbar in der Pflege und Betreuung einzusetzen. Andernfalls könnte ein Beschäfti-gungsverbot für diese Pflegekraft angeordnet werden. Der Einrichtungsträger kündigte die Pflegekraft.

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Soziales

Soziales Integrationsamt

Integrationsamt

Das Amt für die Integration schwerbe-hinderter Menschen im Arbeitsleben ist Ansprechpartner in allen Fragen des Be-rufslebens schwerbehinderter Menschen. Die

Der gesetzliche Auftrag an das Integrationsamt ist im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetz-buch - Neuntes Buch - (SGB IX) Teil 2 festgelegt:

Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam Seit 2009 gehört auch die "Unterstützte Beschäftigung" (UB) zum Leistungsspektrum des SGB IX. Gefördert wird die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, bei denen eine positive Prognose besteht, dass sie mit Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. UB umfasst die individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung. Für die Berufsbegleitung ist nach

§ 38a SGB IX das Integrationsamt zuständig.

wichtigsten Aufgaben des Integrationsamtes sind: Beschäftigungsverhältnisse schwerbehin-derter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern.

Erhebung der Ausgleichsabgabe

Ein wichtiges Instrument, um die gleichbe-rechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, ist die Ausgleichs-abgabe. Sie soll Arbeitgeber motivieren, schwer-behinderte Menschen zu beschäftigen. Das Schwerbehindertenrecht verpflichtet Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigs-tens 5 % dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommt der Arbeitge-ber seiner Beschäftigungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nach, hat er eine Ausgleichs-abgabe an das Integrationsamt zu entrichten.

2011 betrug die Höhe der Ausgleichsabgabe je Monat und unbesetzten Pflichtplatz zwischen 105 und 260 €. Vom jährlichen Aufkommen der Aus-gleichsabgabe sind 20 % an den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben beim Bundesministe-rium für Arbeit und Soziales abzuführen. Mittel, die dem Integrationsamt verbleiben, werden ge-sondert verwaltet und sind zweckgebunden - sie dürfen ausschließlich für die Förderung der be-ruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen verwendet werden. Die Einnahmen aus der Aus-gleisabgabe in Höhe von 20.707.449 € sind 2011 leicht gestiegen (2010: 20.312.227 €).

Verwendung der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe hat nicht nur eine An-triebs-, sondern auch eine Ausgleichsfunktion:

In Form der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben fließt sie größtenteils in die Betriebe zurück.

Die Ausgaben aus der Ausgleichsabgabe 2011 sind im Vergleich zu 2010 um 1.708.288 € gestie-gen. Innerhalb der Leistungskataloge wie etwa der Leistungen an Arbeitgeber und Leistungen an schwerbehinderte Menschen sind in der Entwick-lung jedoch deutliche Unterschiede zu verzeich-nen. Die Leistungen an Arbeitgeber sind von 9.664.101 € (2010) auf 10.913.678 € (2011) ge-stiegen. Dieser Anstieg ergibt sich vor allem aus der verstärkten Förderung der Leistungen bei au-ßergewöhnlichen Belastungen (2010: 6.673.098

€; 2011: 7.434.879 €) sowie der Leistungen für die behinderungsgerechte Gestaltung des Ar-beitsplatzes (2010: 1.455.024 €; 2011: 2.110.037

€). Die Förderung von Integrationsprojekten ist jedoch zurückgegangen (2010: 3.154.799 €;

2011: 2.161.321 €).

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Die Leistungen an schwerbehinderte Menschen sind 2011 um 511.066 € gestiegen. Allein die För-derung der notwendigen Arbeitsassistenz stieg um 303.944 €. Ein weiterer Investitionsfaktor war die neue Leistungsart Unterstützte Beschäfti-gung, die das Integrationsamt 2011 mit 5.399 € gefördert hat. Es ist anzunehmen, dass die dies-bezüglichen Ausgaben in den kommenden Jah-ren an Bedeutung gewinnen werden.

Die personelle Verstärkung des Bereichs Be-rufsbegleitung der Integrationsfachdienste (IFD) war auch 2011 ein wesentlicher Investitionsfaktor (2010: 4.692.392 €; 2011: 5.060.239 €). Darüber hinaus leistete das Integrationsamt einen Beitrag zur Realisierung der Werkstätten- und Wohn-heimplanung im Land Berlin. Die Finanzierung solcher förderfähigen Einrichtungen für behin-derte Menschen entwickelte sich wie folgt: 2010:

356.658 €; 2011: 689.616 €.

Die Ausgleichsabgabe hat somit ihre wichtigste Funktion, Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu unterstützen, vollumfänglich erfüllt.

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe umfasst einen gesetzlich umrissenen Katalog von Maßnahmen, der die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben ermöglicht und sichert. Dabei han-delt es sich um Leistungen an schwerbehinderte Menschen sowie deren Arbeitgeber, die Förde-rung von Integrationsprojekten und die Finanzie-rung der IFD. Darüber hinaus führt das Integra-tionsamt Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam durch. Die Maßnahmen der begleitenden Hilfe sind darauf ausgerichtet, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Hier gilt allerdings wie beim

be-sonderen Kündigungsschutz, dass allgemeine Strukturprobleme des Arbeitsmarktes nicht

kom-pensiert werden können.

Allein mit finanziellen Leistungen sind die Probleme schwerbehinderter Men-schen im Arbeitsleben oft nicht zu lösen.

Deshalb sind Beratung und Information ganz wesentliche Bestandteile der beglei-tenden Hilfen. Neben dem Technischen Beratungsdienst (TBD) des Integrations-amtes werden für die Erfüllung dieser Auf-gaben die IFD hinzugezogen. Der TBD unterstützt schwerbehinderte Arbeitneh-mer sowie Arbeitgeber bei der Beurteilung der technischen Möglichkeiten zur Ausstattung von Arbeitsplätzen, während die IFD bei allen übrigen beruflichen Problemen helfen, die eine Behinde-rung nach sich ziehen kann.

Umfang und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles und liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Integra-tionsamtes. Beispielsweise kann die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Anschaffung von technischen Arbeitshilfen finanziert werden. Das Integrationsamt arbeitet dabei eng mit der Bun-desagentur für Arbeit und den übrigen Trägern der Rehabilitation zusammen.

Förderung der Arbeitgeber

Die Unterstützung von Arbeitgebern, die schwer-behinderte Menschen beschäftigen, ist eine we-sentliche Aufgabe des Integrationsamtes. Dazu gehört die Förderung der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse schwerbehin-derter Menschen. Durch diese Maßnahmen wird die Chancengleichheit zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen gefördert. Die sta-bile Einnahmesituation in der Ausgleichsabgabe machte es 2011 möglich, Berliner Arbeitgeber umfassend zu fördern.

Schaffung von Arbeitsplätzen

Neben einer umfassenden Beratung zu den För-derkriterien erhalten Arbeitgeber bei Bedarf kos-tenlose und kompetente Unterstützung durch den TBD. Dieser informiert, berät und erstellt Gutach-ten, wenn es um die behinderungsgerechte Ge-staltung von Arbeitsplätzen und des Arbeitsum-feldes geht. 2011 besuchten die Ingenieure des TBD 654 Betriebe und erarbeiteten dabei 690 Lö-Einnahmeentwicklung der

Ausgleichsabgabe 2007-2011

Soziales Integrationsamt

Seite 65 sungsvorschläge in Form von Gutachten.

Behinderungsbedingt notwendige Investitionen im Rahmen der Schaffung eines Arbeitsplatzes werden in der Regel vollständig finanziert. An den behinderungsunabhängigen Investitionen muss sich der Arbeitgeber in der Regel mit ei-nem Anteil in Höhe von 20 % beteiligen. Mit Hil-fe von Zuschüssen und Darlehen an Arbeitgeber konnten für schwerbehinderte und gleichgestell-te Menschen 202 Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden (2010: 161).

Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

Die Unterstützung der Betriebe bei der behinde-rungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese orien-tiert sich an den Erfordernissen des schwerbe-hinderten Menschen und trägt dazu bei, behin-derungsbedingte Leistungsdefizite zu reduzieren bzw. auszugleichen. Gefördert wird:

Leistungen an Arbeitgeber 2009 2010 2011

Arbeitsplatzschaffungen 884.010 € 1.533.968 € 1.366.039 €

Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes 958.714 € 1.455.024 € 2.110.037 €

Gebühren Berufsausbildung 486 € 211 € 542 €

Prämien und Zuschüsse bei Berufsausbildung 966 € 1.800 € 2.180 €

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 6.086.428 € 6.673.098 € 7.434.879 €

Leistungen an Arbeitgeber insgesamt 7.930.604 € 9.664.101 € 10.913.678 €

Leistungen an schwerbehinderte Menschen 2009 2010 2011

Technische Arbeitshilfen 352.618 € 324.479 € 342.299 €

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 223.474 € 134.335 € 281.646 €

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit 30.483 € 30.036 € 36.237 €

Wohnungshilfen 15.595 € 1.889 € 20.955 €

Fortbildung 119.414 € 60.850 € 64.598 €

Hilfen in besonderen Lebenslagen 31.067 € 52.822 € 60.398 €

Notwendige Arbeitsassistenz 1.303.319 € 1.596.948 € 1.900.892 €

Unterstützende Beschäftigung 5.399 €

Leistungen an schwerbehinderte Menschen insgesamt 2.075.970 € 2.201.358 € 2.712.424 €

Integrationsprojekte 2.212.746 € 3.154.799 € 2.161.321 €

Integrationsfachdienste 3.674.489 € 4.692.392 € 5.060.239 €

Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen 127.517 € 304.768 € 310.392 € Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnstätten 1.379.981 € 356.658 € 689.616 €

Entwicklung der Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen 2009 - 2011

Die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte, z. B. der Einbau von elektromotorischen Rollläden Die Einrichtung oder Umrüstung eines Arbeitsplatzes als Teilzeitarbeitsplatz Die Anschaffung von technischen Arbeits-hilfen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, sofern es Art und Schwere der Behinderung erfordern, z. B. Stehpult.

Die Kosten bei behinderungsgerechten Ausstat-tungen werden in der Regel bis zur vollen Höhe übernommen. Persönliche Beratung und finanzi-elle Hilfen sichern und erleichtern nicht nur die Berufstätigkeit schwerbehinderter Mitarbeiter, sondern fördern die Beschäftigungsbereitschaft der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen. Insbesondere für kleine und mittel-ständische Betriebe ist dieses soziale Engage-ment oft ohne die Zuschüsse des Integrationsam-tes nicht zu realisieren.

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Manfred C. arbeitet seit 15 Jahren in einer Bundesbehörde. Der schwerbehindere Bote leidet an einer Lähmung des rech-ten Arms und hat Herzbeschwerden. Täglich hat er vier Botenrunden sowie einzelne Zwischenlie-ferungen durchzuführen. Auf der Grundlage einer Arbeitsanweisung bekam Manfred C. beim Trans-port und Heben von schweren Paketen Unterstüt-zung von Kollegen. Stand jedoch niemand unter-stützend zur Verfügung, kam es bei der Lieferung der Post zu Verzögerungen. Durch das ständige einseitige Schieben des Botenwagens ist der

lin-ke Arm von Manfred C. inzwischen kaum belast-bar. Dieser Umstand führte dazu, dass der Bote nur noch als Springer auf einem Schonarbeits-platz eingesetzt wurde. Auf Empfehlung des TBD wurde ein vorhandener Vierradwagen auf das touch2move System umgebaut - die dafür not-wendigen Investitionen leistete das Integrations-amt. Durch den Einsatz eines elektrisch angetrie-benen Botenwagens mit Einhandsteuerung wird nun die körperliche Belastung von Manfred C.

deutlich gesenkt und die Arbeitsleistung erhöht.

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

Der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen erfolgt in der Regel in zwei Fallkonstellationen:

Zum Ausgleich einer erheblichen behinderungs-bedingten Minderleistung und als Ausgleich für eine notwendige personelle Unterstützung des schwerbehinderten Menschen. Auch dieses För-derinstrument sichert nicht nur bestehende Ar-beitsverhältnisse, sondern ist ein wichtiger Anreiz für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen ein-zustellen bzw. weiter zu beschäftigen.

Grundsätzlich werden diese Leistungen nur bei Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses erbracht und wenn alle anderen Möglichkeiten zur Sicherung dessen ausgeschöpft sind. Die Leistungen bei außergewöhnlichen Belastun-gen sind mit Abstand die kostenintensivste Leis-tungsart. Sie betrugen mit 7.434.879 € 68% der Gesamtleistungen an Arbeitgeber in 2011 (2010:

6.673.098 € = 69% ).

Leistungen an schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte berufstätige Menschen kön-nen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben folgende Leistungen vom Integrationsamt erhalten: Kosten einer notwendigen Arbeitsassis-tenz, technische Arbeitshilfen, Hilfen zur wirtsch-atlichen Selbständigkeit, Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes.

Diese Leistungen tragen dazu bei, die Wettbe-werbsfähigkeit schwerbehinderter Menschen zu stärken und die Chancengleichheit gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern zu verbessern.

Der Umfang der Zuschüsse hat sich erhöht (2010:

2.201.358 €; 2011: 2.712.424 €).

Seit 2000 haben schwerbehinderte Menschen ei-nen Rechtsanspruch auf notwendige Arbeitsassis-tenz. Notwendig sind Assistenzleistungen, wenn der schwerbehinderte Mensch zur Ausübung sei-ner Arbeitsleistung - auch nach Ausschöpfung aller unterstützenden Maßnahmen - ohne perso-nelle Unterstützung nicht in der Lage ist. Bei die-ser Leistungsart steigt die Nachfrage seit Jahren an (2009: 1.303.319 €; 2010: 1.596.948 €; 2011:

1.900.892 €).

Integrationsprojekte

Es gibt drei Formen von Integrationsprojekten:

Integrationsunternehmen, unternehmensinterne Integrationsbetriebe oder von öffentlichen Ar-beitgebern geführte Betriebe und Integrations-abteilungen. In Integrationsprojekten arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.

Der Anteil der schwerbehinderten Menschen be-trägt mindestens 25 % und soll in der Regel 50 % nicht übersteigen. Es handelt sich um schwerbe-hinderte Menschen, die trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten nur geringe Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäf-tigung zu finden. Zu diesem Personenkreis ge-hören überwiegend Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehr-fachbehinderung (besonders betroffene schwer-behinderte Menschen). In Integrationsprojekten werden sie ausgebildet, beschäftigt und arbeits-begleitend betreut. Zusätzlich zu einer projektbe-zogenen Förderung können Integrationsprojekte auch eine fallbezogene Arbeitgeberförderung er-halten (z. B. Lohnkostenzuschuss bei Leistungs-minderung). 2011 förderte das Integrationsamt 31 Projekte (2010: 30), davon 27 Integrations-unternehmen und 4 Integrationsabteilungen. Es

Soziales Integrationsamt

Seite 67 werden Dienstleistungen in den Bereichen

Gas-tronomie, Partyservice, Gebäudereinigung, Gar-ten- und Landschaftsbau, Wäscherei und Büro-service erbracht. 2011 fanden 1.261 Menschen in Integrationsprojekten des Landes Berlin Beschäf-tigung, 573 davon waren besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Das traditionelle Unternehmen Späth`sche Baumschulen Handel GmbH gründete 2011 eine Integrationsabteilung - das Hof-café. Dank der Förderung des Integrationsamtes wurden zwei neue Arbeitsplätze für schwerbe-hinderte Menschen geschaffen, die im Service-bereich tätig sind. Für die berufsbegleitende Be-treuung der neu eingestellten schwerbehinderten Meschen wurde ein Angestellter des Unterneh-mens speziell geschult. Die gelungene Koope-ration aller beteiligten Akteure (Arbeitgeber, IFD, Integrationsamt) machte die erfolgreiche Umset-zung des Projekts möglich. Das geschmackvoll eingerichtete Hofcafé im Bezirk Treptow-Köpe-nick ergänzt den Hofladen mit regionalen Pro-dukten und lädt zum Verweilen und Genießen ein.

Prävention

Mit Inkrafttreten des SGB IX zum 1.7.2001 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Eintreten von perso-nen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwie-rigkeiten, die zur Gefährdung eines Beschäfti-gungsverhältnisses schwerbehinderter Menschen führen können, frühzeitig das Integrationsamt zu involvieren. Somit hat der Gesetzgeber der Prä-vention einen hohen Stellenwert eingeräumt. Ziel der betrieblichen Prävention ist es, gemeinsam mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber sowie den Mitgliedern des betriebli-chen Integrationsteams konstruktiv nach Möglich-keiten zu suchen, bestehende SchwierigMöglich-keiten zu beseitigen und somit das Beschäftigungsverhält-nis zu erhalten bzw. zu sichern. Bei Einhaltung dieser Vorschriften gelingt es oft, einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung zu vermeiden.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit gilt eine spezielle Regelung - im konkreten Einzelfall soll das Be-triebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an-gewendet werden. Dieses Instrument gilt sowohl für (schwer-)behinderte als auch für nicht behin-derte Beschäftigte. Die Durchführung eines BEM soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.

Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Arbeitge-ber, die das Arbeitsverhältnis mit einem schwer-behinderten Menschen kündigen wollen, grund-sätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes benötigen. Geschützt wird dabei in erster Linie vor Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Schwerbehinderte Men-schen haben diesen besonderen schutz zusätzlich zum allgemeinen Kündigungs-schutz.

Aufgabe des Integrationsamtes ist es, den Sach-verhalt zu ermitteln, die Beteiligten zu hören und eine Entscheidung zu treffen. Durch diese Ver-fahrensweise können alle Möglichkeiten, das ge-fährdete Beschäftigungsverhältnis doch noch zu erhalten, genau geprüft und ausgeschöpft wer-den. Das bedeutet jedoch nicht, dass schwerbe-hinderte Arbeitnehmer unkündbar sind. Die neu-trale Rolle des Integrationsamtes verpflichtet es, zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten sorgfältig abzuwägen. Gleichwohl ist das Integrationsamt in allen Fällen bestrebt, auf eine gütliche Eini-gung hinzuwirken.

Die finanziellen Leistungen und die Beratungs- und Betreuungsleistungen im Rahmen der be-gleitenden Hilfe bieten eine wesentliche Unter-stützung, das Arbeitsverhältnis zu erhalten. 2011 gingen im Integrationsamt 1.200 Anträge auf Zu-stimmung zur Kündigung eines schwerbehinder-ten Menschen ein (2010: 1.129). Abschließend bearbeitet wurden - einschließlich noch aus 2010 übernommener Anträge - 1.203 Verfahren. In 18,5

% der Fälle konnte das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen durch den beson-deren Kündigungsschutz erhalten werden (2010:

18,6 %). Die Kündigungsursachen in abgeschlos-senen Fällen waren zu 37,1 % personenbedingt, zu 22,7 % verhaltensbedingt und zu 40,2 % be-triebsbedingt. In betriebsbedingten Kündigungs-fällen kann der besondere Kündigungsschutz nur sehr eingeschränkt wirksam werden.

Integrationsfachdienste (IFD)

IFD sind Dienste Dritter, die durch das Integra-tionsamt für die Begleitung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben flächendeckend vor-gehalten und finanziert werden. Sie können so-wohl vom schwerbehinderten Menschen als auch Soziales

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Preisverleihung Land der Ideen

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vom Arbeitgeber hinzugezogen werden. Bei auf-tretenden Problemen sind die Fachkräfte der IFD in der Lage, für die jeweils Ratsuchenden geeig-nete individuelle Lösungsvorschläge und Hand-lungsmöglichkeiten anzubieten. Die Sicherung der Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen ist die Kernauf-gabe der IFD. Außerdem halten die IFD einen Bereich für die Vermittlung schwerbehinderter Menschen vor. Der Vermittlungsdienst wird nur zum Teil vom Integrationsamt finanziert - zusätz-lich finanziert sich dieser durch die Aufträge der Rehabilitationsträger sowie die Vergütungen aus den Vermitlungsgutscheinen der Agentur für Ar-beit und der Jobcenter.

Seit der Übernahme der Strukturverantwortung 2005 ist es dem Integrationsamt gelungen, das vorhandene Netz von IFD zu einem stabilen, fach-lich hochentwickelten Netzwerk für schwerbehin-derte Menschen auszubauen. Berlin verfügt über neun IFD, davon sechs regional ausgerichtete - für alle Behinderungsarten - sowie drei überre-gionale, zielgruppenspezifische Fachdienste (für gehörlose und hörbehinderte Menschen, für den Übergang schwerbehinderter Schüler bzw. für den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt).

Die Arbeit der IFD wird in hohem Maße nach-gefragt. 2011 wurden 5.416 schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Men-schen beraten bzw. längerfristig betreut (2009:

4.672; 2010: 5.251). Der kontinuierliche Anstieg der Inanspruchnahme des IFD resultiert u. a. aus dem erhöten Bedarf an Beratung und Betreuung sowie der wachsenden Zusammenarbeit mit ein-zelnen Kooperationspartnern.

SchwoB 2010

Im Herbst 2009 startete das Landesprogramm zur Förderung der beruflichen Integration schwerbe-hinderter Menschen „Schwerbehinderten-Jobof-fensive Berlin 2010“ (SchwoB 2010).

Hiermit wurden die Voraussetzungen geschaffen, die berufliche Integration von besonders betrof-fenen schwerbehinderten Menschen zu verbes-sern. Hierzu gehören u. a. schwerbehinderte Menschen, die im Arbeitsbereich der Werkstät-ten für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind und einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeits-markt erwägen. Darüber hinaus bedarf es einer verstärkten Unterstützung von

schwerbehinder-ten Schülern, die den Übergang auf den allge-meinen Arbeitsmarkt anstreben. Mit den Säulen Förderung neuer Arbeitsplätze, Förderung neuer Ausbildungsplätze sowie Begleitung und Bera-tung durch die IFD setzt das Programm genau an diesen Stellen an. 2011 wurden für 100 schwer-behinderte Menschen Arbeitsplätze geschaffen (2010: 66; 2009: 8). Die Durchschnittsförderung je Arbeitsplatz beträgt 39 T€, davon entfallen 11 T€ auf investive Zuschüsse. Außerdem förderte das Integrationsamt 2011 16 Ausbildungsplätze (2010: 15; 2009: 13).

Der IFD Übergang Schule - allgemeiner Arbeits-markt hat 2011 an neun Pilotschulen mit den För-derschwerpunkten Hören, Sehen und geistige Entwicklung insgesamt 31 Schüler fallbezogen beraten und betreut (2010: 35). Dieser Integra-tionsfachdienst wurde 2011 im bundesweiten Wettbewerb „365 Orte im Land der Ideen“ aus-gezeichnet. Damit ist der Berliner IFD einer der Preisträgern, die von der Initiative „Deutschland - Land der Ideen“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und in Kooperation mit der Deutschen Bank prämiert werden. Gewürdigt wurde das vorbildliche Engagement der Integ-rationsexperten: Unter Beteiligung aller Akteure (Schule, Eltern, Arbeitgeber, Agentur für Arbeit) erarbeiteten sie individuelle Beratungslösungen und Berufswegeplanungen für Jugendliche mit Sinnesbehinderung und/oder Lernschwierigkei-ten. Der IFD Übergang WfbM - allgemeiner Ar-beitsmarkt ist zuständig für die insgesamt 17 an-erkannten WfbM in Berlin. Das Leistungsangebot richtet sich an Werkstattbeschäftigte, die eigen-motiviert sind und von der WfbM für einen mögli-chen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt empfohlen werden. Dieser IFD leistete 2011 56 Beratungen und Betreuungen (2010: 40).

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