Das LAGeSo ist neben der Ausländerbehörde Ansprechpartner für Asylbewerber und Spät-aussiedler, die nach Berlin kommen. Neben Hilfe- und Beratungsaufwendungen, wer-den Leistungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts während der Dauer des Asylver-fahrens bis hin zur Unterbringung gestellt.
Ferner gehört es zu den Aufgaben des
LAGeSo dafür zu sorgen, dass die Interessen
und Bedürfnisse von alten, behinderten und
pflegebedürftigen Menschen, die in Heimen
untergebracht sind, beachtet und geschützt
werden. Als Rehabilitierungsbehörde des
Lan-des Berlin ist das LAGeSo zuständig für die
be-rufliche und verwaltungsrechtliche
Rehabiltie-rung von Verfolgten des DDR-Regimes und für
die Gewährung der Kapitalentschädigung und
Opferrente für ehemalige politische Häftlinge
der ehemaligen DDR.
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Die Tätigkeiten der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber basieren auf dem Asyl-verfahrensgesetz (AsylVfG) sowie den Aufenthaltsgesetzen (AufenthG). Der materiellen Ver-sorgung der Flüchtlinge durch die Zentrale Leistungsstelle liegt das Asylbewerberleistungsge-setz (AsylbLG) zugrunde.
Zum vierten Mal in Folge ist in Deutsch-land ein Anstieg der jährlichen Asylbe-werberzahlen zu verzeichnen. Während 2007 noch 19.164 Flüchtlinge Asyl beantragten, waren es 2011 45.741. Die erneute Steigerung der Zahl der Asylbewerber ist vor allem auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftslän-dern Afghanistan, Pakistan, Syrien, Iran, Serbien und Irak zurückzuführen. 16,4 % aller Asylbewer-ber erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention, 5,9 % wurde der sogenannte „subsidiäre Schutz“ (Abschiebungs-verbot) gewährt.
Zugänge von Asylbegehrenden in Berlin in den Jahren 2006 bis 2011
In Berlin ist der Zugang von Asylsuchenden mit 2.316 Personen (2010: 1.963) um 18,1 % gestie-gen. Die Gesamtvorsprachen lagen mit 5.413 Personen (2010: 4.228) um 28 % höher als 2010.
Rangieren bundesweit auch 2011 die Länder Af-ghanistan und Irak auf den Plätzen 1 und 2 der TOP-Ten-Länder, bildete in Berlin die Russische Föderation den “Spitzenreiter”. Der sich bereits 2010 abzeichnende Trend der Asylantragstellung von mehrheitlich tschetschenischen Volkszuge-hörigen, die über Polen direkt nach Berlin kom-men, setzte sich weiter fort. Platz 2 der Haupther-kunftsländer belegte Serbien. In einer Studie zu Zentrale Aufnahmeeinrichtung /
Leistungsstelle für Asylbewerber mit Sozialdienst Asylsuchende Menschen melden sich in Berlin in der Zentralen Aufnahmeeinrich-tung. Hier werden sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens in Berlin aufgenommen oder in ein von der Verteilungsstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittel-tes Bundesland weitergeleitet. Bei Durchführung des Asylverfahrens in Berlin wird die materielle
Lebensgrundlage der Flüchtlinge (Unterkunft, Ernährung, Bekleidung, Hygienebedarf, persön-licher Bedarf sowie medizinische Versorgung) durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewer-ber sichergestellt. Bei Problemen in allen persön-lichen Lebenslagen steht der Sozialdienst den Flüchtlingen beratend und unterstützend zur Ver-fügung.
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Soziales
den erhöhten Asylbewerberzahlen aus dem Bal-kan (Europäische Stabilitätsinitiative, Brüssel, Juli 2011) wurde daher angeregt, die Staaten der Visaliberalisierung in der Asylverfahrensrichtli-nie als sichere Herkunftsstaaten zu defiAsylverfahrensrichtli-nieren.
Die Verfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beim Herkunftsland Serbien dauerten im November 2011 bei Erst- und Folgeverfahren durchschnittlich 2,4 Monate von der Antragstel-lung bis zur ZustelAntragstel-lung des Bescheides (Quelle:
BAMF, Entscheiderbrief 12/2011).
Mit der Zustellung des Bescheides ist das Asyl-verfahren in der Regel jedoch nicht beendet.
Auch während der Dauer eines Klageverfahrens gegen die Entscheidung des BAMF ist die Zentra-le LeistungsstelZentra-le zuständig. Hier sind die ZahZentra-len der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbe-werberleistungsgesetz beziehen, 2011 gestiegen.
Mit durchschnittlich monatlich 2.670 zu betreu-enden Personen waren dies ca. 25 % mehr als 2010. Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung und Leistungsgewährung an Asylbewerberinnen
und Asylbewerber war 2011 die Unterstützung beim Bezug von eigenem Wohnraum. Insgesamt konnten 356 Personen in die “eigenen vier Wän-de” ziehen. Das LAGeSo bietet seit Juni 2011 mit dem Kooperationsvertrag “Wohnungen für Flüchtlinge” eine konkrete Wohnungsvermittlung an. Mit sechs großen, städtischen Wohnungsge-sellschaften wurde vereinbart, dass diese jähr-lich Wohnungen im Ein- und Mehrzimmerbereich zur Verfügung stellen. Flüchtlingen, die auf eine Entscheidung im Asylverfahren warten, wird es ermöglicht in einer eigenen Wohnung zu leben.
Die Auswahl der in Frage kommenden Flüchtlin-ge trifft der Sozialdienst. Für die Betroffenen wer-den passende Wohnungen gesucht und Besich-tigungstermine mit den Wohnungsgesellschaften vereinbart. Diese Termine werden in der Regel von Sprachmittlern des LAGeSo begleitet, um vor Ort möglichst viele Fragen klären zu können.
Bis zum 31.12.2011 kam es zu 24 Mietvertrags-abschlüssen (9 Mietverträge mit Alleinstehenden, 15 mit Familien).
Russ.
Föd. Vietnam Serbien
Afgha-nistan Türkei Iran Irak Syrien Libanon Kosovo
Palästi-nens. Maze-donien
2011 394 330 303 267 148 147 91 72 58 30 24 7
2010 319 459 260 223 75 96 78 44 50 43
2009 234 363 133 52 46 64 33 51
2008 174 378 50 31 58 54 55
2007 117 231 55 88 36
2006 137 156 68 33
Bei freien Feldern liegen aus den Vorjahren keine Daten vor
Hauptherkunftsländer der Asylbewerber in Berlin (Personen) im Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren
Frau I. ist alleinerziehende Mutter, die zu-sammen mit ihrem Sohn, ihrer Schwes-ter und dem minderjährigen Bruder aus Tschetschenien nach Deutschland geflüchtet ist.
Frau I. ist Rollstuhlfahrerin und auf die Unter-stützung ihrer Schwester angewiesen. Die Um-stände im Wohnheim haben sie in ihrem Alltag deutlich eingeschränkt. Beim Kleidungswechsel musste der Sohn das Zimmer verlassen, da Frau I. sich nicht in seiner Gegenwart umziehen
woll-te. Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist es für Asylbewerber nicht leicht, angemessene, eigene Wohnungen zu finden. Bei Frau I. war die Suche aufgrund ihrer Behinderung besonders schwer.
Durch „Wohnungen für Flüchtlinge“ wurde für Frau I. eine barrierefreie Wohnung gefunden, in der sie sich mit ihrem Sohn heimisch und wohl fühlt. Es gibt keine Schwierigkeiten mehr mit der Privatsphäre.
Zentrale Rückkehr- und
Weiterwanderungsberatungsstelle Berlin
Seite 58 Soziales Rückkehr- und Weiterwanderung Ausreisen 2011
Häufigste Zielstaaten
Grundlage der Arbeit sind die jährlich durch Bund und Länder abgestimmten Rückkehrpro-gramme REAG und GARP.
Durch langjährige Erfahrungen und einem Netzwerk an Kontakten in die bezirklichen Sozial- und Jugendämter, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, den Auslandsvertretungen sowie der International Or-ganisation for Migration (IOM) begleitet die RuW die Ausreisewilligen von der Erstberatung bis zum Ticket in die Heimat. Informative Unterstüt-zung leistet das Projekt ZIRF-Counselling. ZIRF ist die Zentralstelle für die Informationsvermitt-lung zur Rückkehrförderung. Es handelt sich um
ein datenbankgestütztes Auskunftssystem über die Lebensbedingungen in den Heimatländern.
Die Zahl der zurückgekehrten Personen ist stark angestiegen. 2011 wurden 559 Personen (2010:
305) beraten sowie 477 (2010 : 315) Anträge auf freiwillige Ausreise entgegengenommen. Insge-samt sind 327 (2010: 212) Personen ausgereist.
Das ist eine Steigerung von über 54%. Zusätz-lich wurden 90 (2010: 120) Personen bei der Be-schaffung von Passdokumenten unterstützt.
Die Rückkehr- und Weiterwanderungsbe-ratungsstelle (RuW) führt seit 1996 die Rückkehrprogramme der Bundesregie-rung REAG (Reintegration and Emigration Pro-gramme for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Pro-gramme) im Auftrag der Bezirksämter von Berlin
als zentrale Stelle durch. Zu den Aufgaben zäh-len u.a. die Beratung in Ausreisefragen, die kon-krete Organisation der Ausreisen in die Heimat-länder sowie Hilfestellungen bei der Beschaffung von Pässen und Reisedokumenten zur Erfüllung ausländerrechtlicher Pflichten.
Zielland Ausreisen
Serbien 135
Vietnam 46
Russische Föderation 22
Mazedonien 17
Bosnien und Herzegowina 15
Irak 8
Angola 6
Georgien 6
Griechenland 5
Iran 5
Rest 62
Eine dreiköpfige Familie will 2011 in die russische Förderation nach Wladiwostok ausreisen und informiert sich in der Rü-ckehrberatungsstelle über die Ausreisebedingun-gen. Die Familie stellt den Antrag auf Förderung der Ausreise. Der zuständige Kostenträger be-scheinigt die Mittellosigkeit der Familie, damit die Ausreise finanziell gefördert werden kann. Sind alle Voraussetzungen wie die Vorlage gültiger Reisedokumente erfüllt, wird die Organisation der Ausreise durch die Rückkehrberatungsstelle in Abstimmung mit IOM durchgeführt. Die Eltern erhalten nach dem REAG-Programm je 200 € und das Kind 100 € Reisebeihilfe. Neben der Reise-beihilfe erhält die Familie eine GARP-Starthilfe in Höhe von 400 € für jeden Erwachsenen und 200
€ für das Kind. Ein Flug wird gebucht. Die Familie erhält die Start- und Reisebeihilfe vor der Ausrei-se ausgezahlt und reist in ihr Heimatland zurück.
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Soziales
Soziales Berliner Unterbringungsstelle