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Soziales

Im Dokument Jahresbericht: (Seite 56-60)

Das LAGeSo ist neben der Ausländerbehörde Ansprechpartner für Asylbewerber und Spät-aussiedler, die nach Berlin kommen. Neben Hilfe- und Beratungsaufwendungen, wer-den Leistungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts während der Dauer des Asylver-fahrens bis hin zur Unterbringung gestellt.

Ferner gehört es zu den Aufgaben des

LAGeSo dafür zu sorgen, dass die Interessen

und Bedürfnisse von alten, behinderten und

pflegebedürftigen Menschen, die in Heimen

untergebracht sind, beachtet und geschützt

werden. Als Rehabilitierungsbehörde des

Lan-des Berlin ist das LAGeSo zuständig für die

be-rufliche und verwaltungsrechtliche

Rehabiltie-rung von Verfolgten des DDR-Regimes und für

die Gewährung der Kapitalentschädigung und

Opferrente für ehemalige politische Häftlinge

der ehemaligen DDR.

Seite 56 Soziales Zentrale Aufnahmeeinrichtung

Die Tätigkeiten der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber basieren auf dem Asyl-verfahrensgesetz (AsylVfG) sowie den Aufenthaltsgesetzen (AufenthG). Der materiellen Ver-sorgung der Flüchtlinge durch die Zentrale Leistungsstelle liegt das Asylbewerberleistungsge-setz (AsylbLG) zugrunde.

Zum vierten Mal in Folge ist in Deutsch-land ein Anstieg der jährlichen Asylbe-werberzahlen zu verzeichnen. Während 2007 noch 19.164 Flüchtlinge Asyl beantragten, waren es 2011 45.741. Die erneute Steigerung der Zahl der Asylbewerber ist vor allem auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftslän-dern Afghanistan, Pakistan, Syrien, Iran, Serbien und Irak zurückzuführen. 16,4 % aller Asylbewer-ber erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention, 5,9 % wurde der sogenannte „subsidiäre Schutz“ (Abschiebungs-verbot) gewährt.

Zugänge von Asylbegehrenden in Berlin in den Jahren 2006 bis 2011

In Berlin ist der Zugang von Asylsuchenden mit 2.316 Personen (2010: 1.963) um 18,1 % gestie-gen. Die Gesamtvorsprachen lagen mit 5.413 Personen (2010: 4.228) um 28 % höher als 2010.

Rangieren bundesweit auch 2011 die Länder Af-ghanistan und Irak auf den Plätzen 1 und 2 der TOP-Ten-Länder, bildete in Berlin die Russische Föderation den “Spitzenreiter”. Der sich bereits 2010 abzeichnende Trend der Asylantragstellung von mehrheitlich tschetschenischen Volkszuge-hörigen, die über Polen direkt nach Berlin kom-men, setzte sich weiter fort. Platz 2 der Haupther-kunftsländer belegte Serbien. In einer Studie zu Zentrale Aufnahmeeinrichtung /

Leistungsstelle für Asylbewerber mit Sozialdienst Asylsuchende Menschen melden sich in Berlin in der Zentralen Aufnahmeeinrich-tung. Hier werden sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens in Berlin aufgenommen oder in ein von der Verteilungsstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittel-tes Bundesland weitergeleitet. Bei Durchführung des Asylverfahrens in Berlin wird die materielle

Lebensgrundlage der Flüchtlinge (Unterkunft, Ernährung, Bekleidung, Hygienebedarf, persön-licher Bedarf sowie medizinische Versorgung) durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewer-ber sichergestellt. Bei Problemen in allen persön-lichen Lebenslagen steht der Sozialdienst den Flüchtlingen beratend und unterstützend zur Ver-fügung.

Seite 57 Soziales Zentrale Aufnahmeeinrichtung

Soziales

den erhöhten Asylbewerberzahlen aus dem Bal-kan (Europäische Stabilitätsinitiative, Brüssel, Juli 2011) wurde daher angeregt, die Staaten der Visaliberalisierung in der Asylverfahrensrichtli-nie als sichere Herkunftsstaaten zu defiAsylverfahrensrichtli-nieren.

Die Verfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beim Herkunftsland Serbien dauerten im November 2011 bei Erst- und Folgeverfahren durchschnittlich 2,4 Monate von der Antragstel-lung bis zur ZustelAntragstel-lung des Bescheides (Quelle:

BAMF, Entscheiderbrief 12/2011).

Mit der Zustellung des Bescheides ist das Asyl-verfahren in der Regel jedoch nicht beendet.

Auch während der Dauer eines Klageverfahrens gegen die Entscheidung des BAMF ist die Zentra-le LeistungsstelZentra-le zuständig. Hier sind die ZahZentra-len der Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbe-werberleistungsgesetz beziehen, 2011 gestiegen.

Mit durchschnittlich monatlich 2.670 zu betreu-enden Personen waren dies ca. 25 % mehr als 2010. Ein wesentlicher Bestandteil der Beratung und Leistungsgewährung an Asylbewerberinnen

und Asylbewerber war 2011 die Unterstützung beim Bezug von eigenem Wohnraum. Insgesamt konnten 356 Personen in die “eigenen vier Wän-de” ziehen. Das LAGeSo bietet seit Juni 2011 mit dem Kooperationsvertrag “Wohnungen für Flüchtlinge” eine konkrete Wohnungsvermittlung an. Mit sechs großen, städtischen Wohnungsge-sellschaften wurde vereinbart, dass diese jähr-lich Wohnungen im Ein- und Mehrzimmerbereich zur Verfügung stellen. Flüchtlingen, die auf eine Entscheidung im Asylverfahren warten, wird es ermöglicht in einer eigenen Wohnung zu leben.

Die Auswahl der in Frage kommenden Flüchtlin-ge trifft der Sozialdienst. Für die Betroffenen wer-den passende Wohnungen gesucht und Besich-tigungstermine mit den Wohnungsgesellschaften vereinbart. Diese Termine werden in der Regel von Sprachmittlern des LAGeSo begleitet, um vor Ort möglichst viele Fragen klären zu können.

Bis zum 31.12.2011 kam es zu 24 Mietvertrags-abschlüssen (9 Mietverträge mit Alleinstehenden, 15 mit Familien).

Russ.

Föd. Vietnam Serbien

Afgha-nistan Türkei Iran Irak Syrien Libanon Kosovo

Palästi-nens. Maze-donien

2011 394 330 303 267 148 147 91 72 58 30 24 7

2010 319 459 260 223 75 96 78 44 50 43

2009 234 363 133 52 46 64 33 51

2008 174 378 50 31 58 54 55

2007 117 231 55 88 36

2006 137 156 68 33

Bei freien Feldern liegen aus den Vorjahren keine Daten vor

Hauptherkunftsländer der Asylbewerber in Berlin (Personen) im Jahr 2011 im Vergleich zu den Vorjahren

Frau I. ist alleinerziehende Mutter, die zu-sammen mit ihrem Sohn, ihrer Schwes-ter und dem minderjährigen Bruder aus Tschetschenien nach Deutschland geflüchtet ist.

Frau I. ist Rollstuhlfahrerin und auf die Unter-stützung ihrer Schwester angewiesen. Die Um-stände im Wohnheim haben sie in ihrem Alltag deutlich eingeschränkt. Beim Kleidungswechsel musste der Sohn das Zimmer verlassen, da Frau I. sich nicht in seiner Gegenwart umziehen

woll-te. Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist es für Asylbewerber nicht leicht, angemessene, eigene Wohnungen zu finden. Bei Frau I. war die Suche aufgrund ihrer Behinderung besonders schwer.

Durch „Wohnungen für Flüchtlinge“ wurde für Frau I. eine barrierefreie Wohnung gefunden, in der sie sich mit ihrem Sohn heimisch und wohl fühlt. Es gibt keine Schwierigkeiten mehr mit der Privatsphäre.

Zentrale Rückkehr- und

Weiterwanderungsberatungsstelle Berlin

Seite 58 Soziales Rückkehr- und Weiterwanderung Ausreisen 2011

Häufigste Zielstaaten

Grundlage der Arbeit sind die jährlich durch Bund und Länder abgestimmten Rückkehrpro-gramme REAG und GARP.

Durch langjährige Erfahrungen und einem Netzwerk an Kontakten in die bezirklichen Sozial- und Jugendämter, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, den Auslandsvertretungen sowie der International Or-ganisation for Migration (IOM) begleitet die RuW die Ausreisewilligen von der Erstberatung bis zum Ticket in die Heimat. Informative Unterstüt-zung leistet das Projekt ZIRF-Counselling. ZIRF ist die Zentralstelle für die Informationsvermitt-lung zur Rückkehrförderung. Es handelt sich um

ein datenbankgestütztes Auskunftssystem über die Lebensbedingungen in den Heimatländern.

Die Zahl der zurückgekehrten Personen ist stark angestiegen. 2011 wurden 559 Personen (2010:

305) beraten sowie 477 (2010 : 315) Anträge auf freiwillige Ausreise entgegengenommen. Insge-samt sind 327 (2010: 212) Personen ausgereist.

Das ist eine Steigerung von über 54%. Zusätz-lich wurden 90 (2010: 120) Personen bei der Be-schaffung von Passdokumenten unterstützt.

Die Rückkehr- und Weiterwanderungsbe-ratungsstelle (RuW) führt seit 1996 die Rückkehrprogramme der Bundesregie-rung REAG (Reintegration and Emigration Pro-gramme for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Pro-gramme) im Auftrag der Bezirksämter von Berlin

als zentrale Stelle durch. Zu den Aufgaben zäh-len u.a. die Beratung in Ausreisefragen, die kon-krete Organisation der Ausreisen in die Heimat-länder sowie Hilfestellungen bei der Beschaffung von Pässen und Reisedokumenten zur Erfüllung ausländerrechtlicher Pflichten.

Zielland Ausreisen

Serbien 135

Vietnam 46

Russische Föderation 22

Mazedonien 17

Bosnien und Herzegowina 15

Irak 8

Angola 6

Georgien 6

Griechenland 5

Iran 5

Rest 62

Eine dreiköpfige Familie will 2011 in die russische Förderation nach Wladiwostok ausreisen und informiert sich in der Rü-ckehrberatungsstelle über die Ausreisebedingun-gen. Die Familie stellt den Antrag auf Förderung der Ausreise. Der zuständige Kostenträger be-scheinigt die Mittellosigkeit der Familie, damit die Ausreise finanziell gefördert werden kann. Sind alle Voraussetzungen wie die Vorlage gültiger Reisedokumente erfüllt, wird die Organisation der Ausreise durch die Rückkehrberatungsstelle in Abstimmung mit IOM durchgeführt. Die Eltern erhalten nach dem REAG-Programm je 200 € und das Kind 100 € Reisebeihilfe. Neben der Reise-beihilfe erhält die Familie eine GARP-Starthilfe in Höhe von 400 € für jeden Erwachsenen und 200

€ für das Kind. Ein Flug wird gebucht. Die Familie erhält die Start- und Reisebeihilfe vor der Ausrei-se ausgezahlt und reist in ihr Heimatland zurück.

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Soziales

Soziales Berliner Unterbringungsstelle

Im Dokument Jahresbericht: (Seite 56-60)