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Handlungsfeld „Grundversorgung für Jung und Alt“

5.3 Handlungsfelder und Ziele

5.3.1 Handlungsfeld „Grundversorgung für Jung und Alt“

In der Strukturanalyse wurde deutlich, dass die Bevölkerung des Landkreises in den zentra-len Bereichen der Grundversorgung aufgrund des starken Bevölkerungsrückgangs unter ei-nem Ausdünnen der Infrastrukturen und Angebote leidet.

Von den Folgen sind Jung wie Alt gleichermaßen betroffen. So gilt es in diesem Handlungs-feld u.a. Schulschließungen, einem mangelnden dezentralen Weiterbildungsangebot, Proble-men in der Wiederbesetzung von Arztstellen bis hin zum Wegfallen von Einzelhandelsläden zur Nahversorgung mit bewährten und neuen Lösungen zu begegnen. Da dieses Handlungs-feld die elementaren Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung aufgreift, besitzt es für die Akteure des Landkreises eine besondere Relevanz.

Das Handlungsfeld umfasst die folgenden Ziele:

1.1 Bedarfsgerechte Sicherung und Anpassung der Bildungsinfrastruktur und -angebote 1.2 Stärkung von altersgerechter und sozialer Wohninfrastruktur

1.3 Sicherung der medizinischen Versorgung und des qualitativen Hilfesystems 1.4 Gewährleistung von Versorgungs- und Begegnungseinrichtungen

1.5 Gewährleistung einer leistungsfähigen Breitbandversorgung sowie technischer Ba-sisdienstleistungen (Wasser, Strom, Müll)

Ziel 1.1 „Bedarfsgerechte Sicherung und Anpassung der Bildungsinfrastruktur und -angebote“

Teilbereich Infrastruktur

Im Bereich der Bildung wurde als Bedarf festgehalten, dass die nachgefragten Infrastruktu-ren noch konkreter angepasst werden müssen. Ziel ist es daher, die Bildungsinfrastruktur entsprechend den demografischen Herausforderungen zu gestalten und somit die Standort- oder Auslastungsdefizite von Kindertagesstätten und Schulen auch unter Berücksichtigung von Multimodal-Lösungen auszugleichen.

Die im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informationen sind in der fol-genden Abbildung zusammengefasst.

Abb. 67 Übersicht zu Ziel 1.1 – Fokus ILERL M-V Instrument der

ländli-chen Entwicklung Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in der gültigen Fassung

Fördergegenstände (nach Nummer 11.1.4 der ILERL M-V)

Basisdienstleitungen zur Grundversorgung

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleitungen für die ländliche Bevölkerung

 Sanierung, Um- und Ausbau, Neubau von:

a) Kindertageseinrichtungen b) Allgemeinbildenden Schulen

140 Zuwendungsempfänger  Gemeinden

 Gemeindeverbände

 Teilnehmergemeinschaften nach § 16 nach FlurbG sowie deren Zusam-menschlüsse nach §§ 26a bis 26e des FlurbG

 Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

 Natürliche Personen

 Personengesellschaften

 Juristische Personen des privaten Rechts Spezielle

Zuwendungs-voraussetzungen

 Vorhaben müssen im Einklang mit dem jeweils zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfeplanung oder Schulentwicklungsplanung

 Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Indust-riegebieten

 Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind

 Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung

 Abbruch bestehender baulicher Anlagen, es sei denn, die Abbruchmaß-nahme ist Voraussetzung für die Durchführung eines Vorhabens nach den Nummern 8-14 der ILERL M-V oder wird im Zusammenhang mit die-sem durchgeführt oder sie betrifft öffentliche bauliche Anlagen und dient der geordneten Innenentwicklung eines ländlich geprägten Ortes und wird nicht ausschließlich zur Ablösung einer Verkehrssicherungspflicht durchgeführt.

 Investitionsvorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern

 Vorhaben, die ausschließlich der energetischen Erneuerung oder der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen

 Infrastrukturinvestitionen nach den Nummern 8 bis 13 der ILERL M-V in den Hauptorten der Mittelzentren Anklam, Pasewalk, Seebad Uecker-münde und Wolgast (in den ländlich geprägten Ortsteilen außerhalb der Hauptorte können Infrastrukturinvestitionen gefördert werden)

 Infrastrukturinvestitionen nach den Nummern 8 bis 13 der ILERL M-V in den Hauptorten folgender zentralörtlicher Gemeinden: Loitz, Herings-dorf, Strasburg (Uckermark), Eggesin, Jarmen und Torgelow (in den ländlich geprägten Ortsteilen außerhalb der Hauptorte dieser Gemeinden können Infrastrukturinvestitionen gefördert werden)

Quelle: BTE & UmweltPlan 2015; Datengrundlage: ILERL M-V, Stand 18.11.2014

Die im Rahmen der Fördermaßnahme „nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informatio-nen sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst (entsprechend EPLR M-V 2014-2020).

Abb. 68 Übersicht zu Ziel 1.1 – Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden

Instrument Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums im Land Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 [EPLR M-V]; Maßnahme: nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum

Aktuell noch nicht veröffentlicht: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum sowie der Wiedernutzbarmachung von devastierten Flächen und der Rekultivie-rung von Deponien

Fördergegenstände (nach 7.4.e im EPLR M-V)

Unterstützung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehö-rige Infrastruktur

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung und Änderung von Gemeinbedarfs- und FolgeeinrichErrich-tungen, wie

 Schulen

 Kindertageseinrichtungen

 weitere Bildungs- und Kultureinrichtungen

141 Zuwendungsempfänger  Gemeinden

 Förderung richtet sich an Hauptorte der folgenden Grundzentren des Landkreises: Eggesin, Heringsdorf, Jarmen, Loitz, Strasburg (Ucker-mark), Torgelow

Zuwendungsvorausset-zungen

 Die Vorhaben müssen grundsätzlich den Zielen eines Integrierten Ländli-chen Entwicklungskonzeptes dienen, welches mit den lokalen Entschei-dungsträgern abgestimmt wurde

 Die Vorhaben müssen zur funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Siedlungsbereichen zu mindestens einem der folgenden Ziele beitragen:

 die negativen Folgen des demografischen Wandels einzudämmen

 die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu berücksichtigen

 die zukünftige Leistungsfähigkeit der zu fördernden Gemeinde zu si-chern

 die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Region zu steigern Nicht förderfähig sind

z.B.:

(nach 7.4.e im EPLR M-V)

 Finanzierung der Renovierung von Privathäusern

 Schaffung und Renovierung von Wohnraum im Innenbereich

Quelle: BTE & UmweltPlan 2015; Datengrundlage: EPLR M-V, Stand 30.01.2015

Als Indikatoren lassen sich die Folgenden benennen.

Abb. 69 Indikatoren zu Ziel 1.1

Output-Indikator Zielwert

Fokus ILERL M-V Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden Anzahl neugebauter, sanierter, um- und

ausgebau-ter Schulen 6 Schulen

Schulen in 5 Orten

2 Schulen

Schulen in 2 Orten Anzahl sanierter, um- und ausgebauter

Kinderta-geseinrichtungen 10

Kindertageseinrich-tungen 3

Kindertageseinrich-tungen Anzahl neugebauter Kindertageseinrichtungen 6

Kindertageseinrich-tungen 1

Kindertageseinrich-tung Wirkungsindikator

Auslastung vorhandener Einrichtungen Dichte an Betreuungseinrichtungen

Attraktivitätsgrad als Wohn- und Lebensstandort

Grad der Lebensqualität und Zufriedenheit bei Kindergarten-Kindern und Schülern

Teilbereich Angebot

Neben der Anpassung der Infrastrukturen kann als weiterer Bedarf des Bildungsbereiches festgehalten werden, das qualitative Bildungsangebot für lebenslanges Lernen aufrechtzuer-halten, auszubauen und Lösungsansätze zur dezentralen Erreichbarkeit zu finden. Diese Bil-dungsangebote tragen zur beruflichen Qualifizierung, aber auch zur Entwicklung von Ge-meinschaftsfähigkeit und Persönlichkeit bei. Das Ziel ist daher darauf ausgerichtet, die Trä-ger der non-formalen Bildungswelten in ihrer materiellen und personellen Ausstattung zu unterstützen.

142 Vorhaben, die Bildungsangebote betreffen, lassen sich nicht über die Richtlinie für die Förde-rung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) bzw. die nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum fördern.

Ein geeignetes Instrument zur ländlichen Entwicklung könnte hierfür das ESF-Bundesprogramm „Bildung integriert“ für Kommunen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sein, dass u.a. die Verbesserung des Zugangs zu passgenauen Bil-dungsangeboten und die Integration lokaler Bildungsakteure und -systeme zum Ziel hat.203

Ziel 1.2 „Stärkung von altersgerechter und sozialer Wohninfrastruktur“

Ziel ist es, den Bedarf an altersgerechter und sozialer Wohninfrastruktur zu befriedigen, die in der ansteigenden Bevölkerungsgruppe im fortgeschrittenen Alter sowie in der nicht ge-deckten Nachfrage nach Pflege- und betreuten Wohneinrichtungen begründet liegt.

Die im Rahmen der Fördermaßnahme „nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informatio-nen sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst (entsprechend EPLR M-V 2014-2020).

Abb. 70 Übersicht zu Ziel 1.2 – Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden

Instrument Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums im Land Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 [EPLR M-V]; Maßnahme: nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum

Aktuell noch nicht veröffentlicht: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum sowie der Wiedernutzbarmachung von devastierten Flächen und der Rekultivie-rung von Deponien

Fördergegenstände (nach 7.4.e im EPLR M-V)

Unterstützung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehö-rige Infrastruktur

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung und Änderung von Gemeinbedarfs- und FolgeeinrichErrich-tungen, wie Mehrgenerationenhäuser

Zuwendungsempfänger  Gemeinden

 Förderung richtet sich an Hauptorte der folgenden Grundzentren des Landkreises: Eggesin, Heringsdorf, Jarmen, Loitz, Strasburg (Ucker-mark), Torgelow

Spezielle Zuwendungs-voraussetzungen

 Die Vorhaben müssen grundsätzlich den Zielen eines Integrierten Ländli-chen Entwicklungskonzeptes dienen, welches mit den lokalen Entschei-dungsträgern abgestimmt wurde

 Die Vorhaben müssen zur funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Siedlungsbereichen zu mindestens einem der folgenden Ziele beitragen:

 die negativen Folgen des demografischen Wandels einzudämmen

 die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu berücksichtigen

 die zukünftige Leistungsfähigkeit der zu fördernden Gemeinde zu si-chern

 die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Region zu steigern Nicht förderfähig sind

z.B.:

 Finanzierung der Renovierung von Privathäusern

 Schaffung und Renovierung von Wohnraum im Innenbereich

203 vgl. BMAS (2015d): Europäischer Sozialfonds für Deutschland. Bildung integriert.

<http://www.esf.de/portal/generator/21748/bildung__integriert.html> (letzter Zugriff 12.02.2015).

143 (nach 7.4.e im EPLR M-V)

Quelle: BTE & UmweltPlan 2015; Datengrundlage: EPLR M-V, Stand 30.01.2015

Als Indikatoren lassen sich die Folgenden benennen.

Abb. 71 Indikatoren zu Ziel 1.2 – Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden

Output-Indikator Zielwert

Anzahl errichteter, um- und ausgebauter

Mehrge-nerationenhäuser 2 Einrichtungen

Einrichtungen in 2 Orten Wirkungsindikator

Attraktivitätsgrad als Wohn- und Lebensstandort

Grad der Lebensqualität und Zufriedenheit bei älteren Bewohnern

Vorhaben zu diesem Ziel lassen sich nicht über die Richtlinie für die Förderung der integrier-ten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) fördern.

Ein geeignetes Instrument zur ländlichen Entwicklung außerhalb der Hauptorte der oben benannten Grundzentren des Landkreises könnte zum Beispiel das Landesprogramm Wohn-raumförderung 2015 des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus sein, das die Mo-dernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum fördert. Hierbei soll auch das Angebot an barrierearmen Wohnun-gen verbessert werden.204 Für die Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäu-den, unabhängig von Einschränkung und Alter der Nutzer, vergibt die Kreditanstalt für Wie-deraufbau (KfW) im Rahmen der Richtlinie „Altersgerecht Umbauen“ zinsgünstige Darle-hen.205 Darüber hinaus werden bestehende Mehrgenerationenhäuser über das Aktionspro-gramm „Mehrgenerationenhäuser II“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.206

Ziel 1.3 „Sicherung der medizinischen Versorgung und des qualitativen Hilfesys-tems“

Die Mehrheit der Ärzte und medizinischen Einrichtungen konzentrieren sich in den Ober- und Mittelzentren. Zudem ist es eine große Herausforderung, bestehende Arztstellen wiederzube-setzen, wodurch im ländlichen Raum immer längere Anfahrtswege zu bewältigen sind. Vor diesem Hintergrund müssen Anreize geschaffen werden, die Stellen der bestehenden Arzt-praxen und medizinischen Einrichtungen zu erhalten bzw. wiederzubesetzen. Die angestrebte

204 vgl. Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern (2014): Landespro-gramm Wohnraumförderung 2015.

<http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/Themen/

Bau/Wohnraumfoerderung/index.jsp> (letzter Zugriff 12.02.2015).

205 vgl. BMWi (2015): Förderdatenbank. Altersgerecht Umbauen.

<http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=

d17413b1c1327f40f408d56d38c4cfe6;views;document&doc=11021&typ=KU> (letzter Zugriff:

16.02.2015).

206 vgl. BMFSFJ (2014): Mehrgenerationenhäuser – für nachhaltigen Zusammenhalt in der Gesell-schaft.

<http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/mehrgenerationenhaeuser.html> (letzter Zugriff: 16.02.2015).

144 Wiederbesetzung freiwerdender Arztstellen muss flankiert werden durch Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Praxen, durch die Schaffung von Zweigstellen sowie durch mobile, arztentlastende Maßnahmen (z.B. AGnES207, VERAH208, Telemedizin), die eine medizinische Kontrolle und Betreuung in der Fläche ohne Arztbesuche ermöglichen.

Teilbereich Infrastruktur

Hohe Kosten für Baumaßnahmen an Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen (wie z.B.

Umbau zur Barrierefreiheit, Wiedernutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes) stellen ein Erschwernis bei der Modernisierung bzw. dem Ausbau bestehender Gebäude dar. Wichtig ist daher die Sicherung der medizinischen Infrastruktur. Dieses Ziel fokussiert darauf, die Hür-den des Erhalts zu mindern und durch finanzielle Förderung von Baumaßnahmen einen An-reiz zu geben, um medizinische Infrastrukturen zu erhalten, zu modernisieren oder neue zu schaffen.

Die im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informationen sind in der fol-genden Abbildung zusammengefasst.

Abb. 72 Übersicht zu Ziel 1.3 – Fokus ILERL M-V Instrument der

ländli-chen Entwicklung Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in der gültigen Fassung

Fördergegenstände (nach Nummer 11.1.3 der ILERL M-V)

Basisdienstleitungen zur Grundversorgung

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleitungen für die ländliche Bevölkerung

 Baumaßnahmen einschl. der technischen Gebäudeausstattung zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen und andere medizinische Dienstleistungen, die den lokalen Bedürfnissen ländlicher Orte entsprechen

Zuwendungsempfänger  Gemeinden

 Gemeindeverbände

 Teilnehmergemeinschaften nach § 16 nach FlurbG sowie deren Zusam-menschlüsse nach §§ 26a bis 26e des FlurbG

 Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

 Natürliche Personen

 Personengesellschaften

 Juristische Personen des privaten Rechts Spezielle

 Für die Erbringung der medizinischen Dienstleistungen vorgesehene Geräte und Verbrauchsmittel

 Maßnahmen, die Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betreffen

 Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Indust-riegebieten

 Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind

 Abbruch bestehender baulicher Anlagen, es sei denn, die Abbruchmaß-nahme ist Voraussetzung für die Durchführung eines Vorhabens nach den Nummern 8-14 der ILERL M-V oder wird im Zusammenhang mit die-sem durchgeführt oder sie betrifft öffentliche bauliche Anlagen und dient

207 Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention

208 Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis

145 der geordneten Innenentwicklung eines ländlich geprägten Ortes und wird nicht ausschließlich zur Ablösung einer Verkehrssicherungspflicht durchgeführt

 Investitionsvorhaben in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern

 Vorhaben, die ausschließlich der energetischen Erneuerung oder der Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen

 Infrastrukturinvestitionen nach den Nummern 8 bis 13 der ILERL M-V in den Hauptorten der Mittelzentren Anklam, Pasewalk, Seebad Uecker-münde und Wolgast (in den ländlich geprägten Ortsteilen außerhalb der Hauptorte können Infrastrukturinvestitionen gefördert werden)

 Infrastrukturinvestitionen nach den Nummern 8 bis 13 der ILERL M-V in den Hauptorten folgender zentralörtlicher Gemeinden: Loitz, Herings-dorf, Strasburg (Uckermark), Eggesin, Jarmen und Torgelow (in den ländlich geprägten Ortsteilen außerhalb der Hauptorte dieser Gemeinden können Infrastrukturinvestitionen gefördert werden)

Quelle: BTE & UmweltPlan 2015; Datengrundlage: ILERL M-V, Stand 18.11.2014

Die im Rahmen der Fördermaßnahme „nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informatio-nen sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst (entsprechend EPLR M-V 2014-2020).

Abb. 73 Übersicht zu Ziel 1.3 – Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden

Instrument Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums im Land Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 [EPLR M-V]; Maßnahme: nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum

Aktuell noch nicht veröffentlicht: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum sowie der Wiedernutzbarmachung von devastierten Flächen und der Rekultivie-rung von Deponien

Fördergegenstände (nach 7.4.e im EPLR M-V)

Unterstützung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehö-rige Infrastruktur

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung und Änderung von Gemeinbedarfs- und FolgeeinrichErrich-tungen, wie so-ziale Einrichtungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft

Zuwendungsempfänger  Gemeinden

 Förderung richtet sich an Hauptorte der folgenden Grundzentren des Landkreises: Eggesin, Heringsdorf, Jarmen, Loitz, Strasburg (Ucker-mark), Torgelow

Spezielle Zuwendungs-voraussetzungen

 Die Vorhaben müssen grundsätzlich den Zielen eines Integrierten Ländli-chen Entwicklungskonzeptes dienen, welches mit den lokalen Entschei-dungsträgern abgestimmt wurde

 Die Vorhaben müssen zur funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Siedlungsbereichen zu mindestens einem der folgenden Ziele beitragen:

 die negativen Folgen des demografischen Wandels einzudämmen

 die Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu berücksichtigen

 die zukünftige Leistungsfähigkeit der zu fördernden Gemeinde zu si-chern

 die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Region zu steigern Nicht förderfähig sind

z.B.:

(nach 7.4.e im EPLR M-V)

 Finanzierung der Renovierung von Privathäusern

 Schaffung und Renovierung von Wohnraum im Innenbereich

Quelle: BTE & UmweltPlan 2015; Datengrundlage: EPLR M-V, Stand 30.01.2015

Als Indikatoren lassen sich die Folgenden benennen.

146 Abb. 74 Indikatoren zu Ziel 1.3

Output-Indikator Zielwert

Fokus ILERL M-V Fokus kleinstädtisch geprägte Gemeinden Anzahl sanierter, um- und ausgebauter Arztpraxen

und anderer medizinischer Dienstleistungen in ländlich geprägten Orten

5 Arztpraxen oder me-dizinische Einrichtungen Anzahl errichteter oder geänderter sozialer

Einrich-tungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft in kleinstädtisch geprägten Gemeinden

2 Einrichtungen

Wirkungsindikator

Versorgungsgrad mit medizinischen Dienstleistungen in ländlichen Orten Attraktivitätsgrad als Wohn- und Lebensstandort

Grad der Lebensqualität und Zufriedenheit bei der Bevölkerung

Teilbereich Angebot

Wie die Tabelle zeigt, sind die Maßnahmen teilweise förderfähig, welche die medizinische Infrastruktur betreffen. Neben der Schwierigkeit Arztpraxen und sonstige medizinische Ein-richtungen im ländlichen Raum anzusiedeln, steht der Landkreis auch der Herausforderung gegenüber Personal und Fachkräfte zu gewinnen, um bspw. Stellen wieder oder neu zu be-setzen. Dies betrifft Arztpraxen, medizinische Einrichtungen, aber auch die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes, die aufgrund von Personalmangel unter der Woche erhöh-te Eintreffzeierhöh-ten verzeichnen. Um Anreize für eine Ansiedlung von gut ausgebildeerhöh-tem Perso-nal von Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und des Brand- und Katastrophenschutzes zu setzen, sind neben den Erleichterungen von infrastrukturellen Maßnahmen auch gezielte nicht-investive Vorhaben notwendig.

Vorhaben hierzu lassen sich nicht über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländli-chen Entwicklung (ILERL M-V) bzw. die nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum fördern.

Unternehmensberatungen werden jedoch über das ESF-Programm „Unternehmensberatung – Förderung des unternehmerischen Know-hows“ für Unternehmen und freie Berufe geför-dert.209 Für Personen mit Migrationshintergrund, die Interesse an einer Ansiedlung haben, aber Herausforderungen in der Anerkennung ihres Berufsabschlusses gegenüberstehen, kön-nen im Rahmen des ESF-Programms „ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz“

ggf. Beratungsleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.210

Ziel 1.4 „Gewährleistung von Versorgungs- und Begegnungseinrichtungen“

Zielstellung ist es, dem Verlust des dörflichen Lebens entgegenzuwirken und gleichzeitig die Versorgungssituation der Landbevölkerung mit Produkten des täglichen Bedarfs zu

209 vgl. BMAS (2015e): Unternehmensberatung – Förderung des unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen für KMU und Freie Berufe.

<http://www.esf.de/portal/generator/21738/unternehmensberatung.html> (letzter Zugriff:

18.02.2015).

210 vgl. BMAS (2015f): ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz.

<http://www.esf.de/portal/generator/21712/esf__qualifizierungsprogramm.html> (letzter Zugriff:

18.02.2015).

147 sern. Einrichtungen der Nahversorgung und Begegnung (wie Dorfgemeinschaftshäuser) sind in Zeiten des Bevölkerungsrückgangs und der infrastrukturellen Ausdünnung einige der we-nigen Orte der sozialen Interaktion im ländlichen Raum. Um diese gesellschaftlichen wie ver-sorgungstechnischen Ankerpunkte aufrechtzuerhalten bzw. auszubauen, müssen dezentrale Lösungen zur Begegnung und Nahversorgung entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehö-ren stationäre wie mobile Ansätze. Um Ressourcen gezielt einzusetzen und Synergie-Effekte zu nutzen, sollte die Absicht verfolgt werden, verschiedene Nutzungen zu verknüpfen.

Die im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) möglichen Fördergegenstände und ergänzende Informationen sind in der fol-genden Abbildung zusammengefasst.

Abb. 75 Übersicht zu Ziel 1.4 – Fokus ILERL M-V Instrument der

ländli-chen Entwicklung Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in der gültigen Fassung

Fördergegenstände (nach Nummern 10.1.3, 11.1.1, 11.1.2 und 13.1.2 der ILERL M-V)

Basisdienstleistungen zur Grundversorgung

 Investitionen (einschl. Architekten- und Ingenieurleistungen) zur Errich-tung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung sowie Voruntersuchungen zu Nahversorgungsein-richtungen

 Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von stationären Nahver-sorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des tägli-chen Bedarfs; dazu zählen z.B.

a) Baumaßnahmen an Gebäuden einschl. der technischen Gebäude-ausstattung

b) Kauf der Erstausstattung (Mobiliar, Geräte) oder Modernisierung der Inneneinrichtung; ausgenommen ist die Beschaffung der zum Verkauf bestimmten Waren und der für die Erbringung der Dienst-leistungen erforderlichen Verbrauchsmittel

c) Herstellung der zur Nahversorgungseinrichtung gehörenden Au-ßenanlagen einschl. Kauf der Erstausstattung (Mobiliar, Geräte)

 Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von mobilen Angeboten der Nahversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs; dazu zählen z.B.

a) Kauf von Neufahrzeugen einschl. deren Ausstattung; ausgenom-men ist die Beschaffung der zum Verkauf bestimmten Waren und

a) Kauf von Neufahrzeugen einschl. deren Ausstattung; ausgenom-men ist die Beschaffung der zum Verkauf bestimmten Waren und