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Handlungsfeld „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“

5.3 Handlungsfelder und Ziele

5.3.9 Handlungsfeld „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“

Die ländlichen Räume besitzen einen herausragenden Stellenwert bei der unter dem Stich-wort „Energiewende“ forcierten Umgestaltung des Energiesystems hin zu einer kohlenstoff-armen Energieversorgung, denn hier stehen die notwendigen Flächen und Ressourcen zur Verfügung, die für Wind-, Wasserkraft, Biogas und Photovoltaik benötigt werden.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat bereits mit den in der Strukturanalyse beschrie-benen (Bio)Energiedörfern positive Ansätze vorzuweisen, die zur Einsparung von Treibhaus-gasen beitragen und sich durch Eigenproduktion von Energieimporten unabhängig machen.

Dennoch sind in verschiedenen Bereichen Optimierungsbedarfe notwendig, um eine erfolg-reiche Energiewende zu ermöglichen.

Nicht nur im Landkreis Vorpommern-Greifswald, sondern auch national und international, wird der Biomasseanbau auf landwirtschaftlicher Nutzfläche kontrovers diskutiert. Einerseits eröffnet der Anbau von Energiepflanzenkulturen für viele Land- und Forstwirte eine zusätzli-che Einkommensquelle. Andererseits steht die Erzeugung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebens- und Futtermittelproduktion. Regionale Wirtschaftskreisläufe (Erzeuger-Nutzer-Kooperationen) werden nicht immer automatisch mitgeplant und ohne angemessene Partizi-pationsmöglichkeiten sind Konflikte mit anderen Raumnutzungsansprüchen zu befürchten und der Anbau von Energiepflanzen führt derzeit noch zu einer gravierenden Reduzierung des Anbauspektrums (Monokulturen). Letzteres geht mit der Gefahr des Biodiversitätsverlus-tes und negativen Umweltauswirken einher.

In diesem Handlungsfeld sollen daher neben dem generellen Ausbau von Erneuerbaren Ener-gien auch Lösungen für einen nachhaltigen Energiepflanzenanbau, verbesserte Kooperatio-nen zwischen Erzeugern und Nutzern sowie die Partizipation der lokalen Bevölkerung unter-stützt werden.

252 vgl. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (2015): Förderfibel zur Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklen-burg-Vorpommern 2014-2020.

195 Das Handlungsfeld umfasst die folgenden Ziele:

9.1 Nachhaltiger Energiepflanzenanbau

9.2 Entwicklung von regionalen Kooperationen im Bereich Erneuerbare Energien 9.3 Ausbau von Erneuerbaren Energien – bedarfsgerecht und partizipativ

Ziel 9.1 „Nachhaltiger Energiepflanzenanbau“

Angesichts möglicher Fehlentwicklungen infolge der steigenden Nachfrage nach Energiepflan-zen werden Anpassungen in vielen Bereichen der land- und forstwirtschaftlichen Praxis un-abdingbar. Vor dem Hintergrund, dass sich der Biomasseanbau aufgrund des großen Flä-chenbedarfs am stärksten auf Natur, Landschaft und die ländlichen Räume auswirkt, müssen neuartige Anbauverfahren unterstützt werden, die eine hohe Flächenproduktivität gewähr-leisten, gleichzeitig aber auch eine räumlich differenzierte Nutzungsweise und hohe Arten-vielfalt aufweisen. Ferner gilt es, weitere geeignete Verfahren zu fördern, die einen Beitrag zur CO2-Bindung leisten. Diese umfassen die Anwendung einer Humusschonenden Bodenbe-arbeitung, den Verzicht auf die Umwandlung von Grünland zu Ackerflächen, die Wieder-vernässung von Mooren und Feuchtgebieten sowie die Aufforstung ehemals genutzter Flä-chen.

Grundsätzlich kann jedoch Landwirten die Fruchtfolge oder Kulturtechnik nicht vorge-schrieben werden, solange sie im Rahmen der „guten fachlichen Praxis“ und der Cross-Compliance-Regelungen253 der EU-Agrarpolitik stattfindet. In der Gesamtheit verlangt die Ausbreitung der energetischen Biomassenutzung eine aktive Steuerung auf Bundesebene, insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einschließlich des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Neben den gesetzlichen Regelungen stellt die Dynamik des Energie-marktes einen weiteren wichtigen Faktor für den Energiepflanzenanbau dar, der sich jedoch global abspielt und sich somit in Gänze dem Einfluss des Landkreises entzieht. Im Hinblick auf die Biomassenutzung im Landkreis Vorpommern-Greifswald gilt es neue Modelle zu for-cieren, die nicht mit der Erzeugung von Lebensmitteln konkurrieren. Hierzu zählen etwa die Produktion und Verwertung von Biomasse aus wiedervernässten bzw. nassen Mooren, wie sie im Peenetal praktiziert wird oder die Resteverwertung, indem Produkte wie Rapsstroh, Land-schaftspflegegut, Holzabfälle und -reste aus Verarbeitung und Natur allumfassend zum Ein-satz kommen und somit regionale Stoff- und Energiekreisläufe verstetigt werden.

Vorhaben zu diesem Ziel lassen sich nicht über die Richtlinie für die Förderung der integrier-ten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) bzw. die nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum fördern.

Über das Operationelle Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 ist jedoch bspw. die bessere Erschließung der Wissenspotenziale der Forschungseinrichtungen für regi-onale Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz förderfähig.254

253 Über das sogenannte Cross-Compliance (CC) wird seit dem Jahr 2005 die Einhaltung von EU-rechtlichen Umwelt-, Tierschutz- und Tiergesundheitsstandards und die Erhaltung landwirtschaftli-cher Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ zur Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen gemacht.

254 vgl. Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern (2014): Europäi-scher Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Förderperiode 2014 bis 2020. Genehmigt durch die Europäische Kommission am 29.10.2014.

196 Ziel 9.2 „Versorgung durch Erneuerbare Energien – regional und partizipativ“

Mit den (Bio)Energie-Dörfern und Klimaschutzkonzepten mancher Gemeinden kann der Landkreis gute Ansätze im Bereich Erneuerbare Energieversorgung vorweisen. Diese Initiati-ven tragen zu einer Reduzierung der Treibhausgase und einer autarken Eigenenergieversor-gung bei, jedoch bestehen noch Optimierungsbedarfe wie z.B. in Bezug auf die Erweiterung der bestehenden Initiativen, den wärmeseitigen Ausbau der Versorgung und die bürgerliche Teilhabe bei Ausbauprozessen.

Ziel ist es daher, die bestehenden Initiativen (auch wärmeseitig) auszuweiten, weitere Kom-munen für die Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien zu gewinnen und diese beim Auf-bau kommunaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen zu unterstützen. Dabei sollen zwei Aspekte besondere Berücksichtigung finden: Regionale Wertschöpfung und Partizipati-on.

So sollen die regionalen Stoffkreisläufe optimiert werden, indem die Vernetzung zwischen Erzeugern von Biomasse (z.B. Landwirten) und Weiterverwendern (wie kommunalen Betrei-bern von Biogasanlagen) unterstützt wird.

Angesichts der hohen Raumwirksamkeit von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms treten häufig Befürchtungen hinsichtlich einer verminderten Lebensqualität, wirtschaftlicher Folgeschäden und der Beeinträchtigungen des Naturhaushalts in Erscheinung. Daher muss bei Vorhaben zu diesem Ziel stets beachtet werden, dass die Teilhabe von Betroffenen an Planungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien aktiv zu befördern ist sowie Kompromisse mit ihnen anzustrengen sind, um so Konflikte zu minimieren oder ganz zu vermeiden.

Vorhaben zu diesem Ziel lassen sich nicht über die Richtlinie für die Förderung der integrier-ten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) bzw. die nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum fördern.

Ein geeignetes Instrument zur ländlichen Entwicklung bietet hier jedoch die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative-Wärmeversorgung-und-Machbarkeitsstudien-Förderrichtlinie).255 Gegenstand der Förderung sind investive Maß-nahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeer-zeugung sowie Vorplanungs- oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen.256

255 vgl. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (2015): Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative-Wärmeversorgung-und-Machbarkeitsstudien-Förderrichtlinie). Entwurfsfassung vom 26.01.2015.

256 vgl. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (2015): Förderfibel zur Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklen-burg-Vorpommern 2014-2020.

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