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Typengruppe 14: „Gefäße mit einer tiefen, feinen Einschnürung unter dem

10. D IE MÄNNLICHEN B ESTATTUNGEN VON G EMEINLEBARN A

10.1 Die Gräber

10.1.2 Die Grabgruben

Wie bereits oben angemerkt, befindet sich in zwei der untersuchten Grabgruben (Grab Nr. 192 und Grab Nr. 225) jeweils mehr als ein Individuum.

Von den 33 Grabgruben haben 24 eine rechteckige Form676 (73 %), fünf weisen eine ovale677 (15 %) und zwei (Grab Nr. 117 und Grab Nr. 196 entspricht 6 %) eine rechteckig-ovale Form auf (s. Diagramm 41). Bei zwei weiteren Grabgruben konnten keine

detaillierten Angaben zur Form der Grabgrube gemacht werden (Grab Nr. 41 und Grab Nr. 57).

Die Länge der untersuchten Grabgruben schwankt zwischen 1,20 m (z.B. Grab Nr. 74) und 2,40 m (Grab Nr. 117). Wie Diagramm 37 zeigt, weisen die meisten der untersuchten Grabgruben eine Länge zwischen 1,40 m und 1,80 m auf. Als mittlere Länge ergibt sich ein Wert von 1,76 m. Dieser liegt unter dem Durchschnittswert, der für die untersuchten weiblichen Bestattungen von Gemeinlebarn A – wie bereits in Kapitel 4.1.2 genannt – bei 1,88 m lag.

Die Breite der Grabgruben schwankt zwischen 0,70 m (Grab Nr. 74) und 1,40 m (Grab Nr. 191 und Grab Nr. 225), was einen Durchschnittswert von ca. 1,00 m für die Breite der Grabgruben ergibt (s. Diagramm 38). Die Grabgrube mit der geringsten Länge weist auch die geringste Breite auf. Auch bei der Breite der Grabgruben liegt also der

Durchschnittswert der weiblichen Bestattungen (mit 1,11 m) über dem der männlichen Bestattungen.

Die durchschnittliche Tiefe der Grabgruben mit eindeutig männlichen Bestattungen liegt bei etwa 1,04 m, wobei Grab Nr. 171 mit 0,30 m die geringste Tiefe und Grab Nr. 79 mit 2,05 m die größte Tiefe aufweisen. Eine Übersicht über die Tiefen der untersuchten Grabgruben mit eindeutig männlichen Bestattungen aus Gemeinlebarn A ist aus Diagramm 39 ersichtlich.

Das Volumen der untersuchten Grabgruben schwankt zwischen 0,21 m³ (Grab Nr. 163) und 4,05 m³ (Grab Nr. 79). Bei drei der Grabgruben (Grab Nr. 41, 57 und 191) konnte das Volumen nicht berechnet werden, da Angaben zur Form oder Tiefe der Grabgrube fehlen.

676 Gräber Nr.: 51, 79, 84, 113, 130, 138, 141, 154, 166, 167, 170, 171, 180, 182, 191, 192, 194, 211, 225, 248, 251, 256, 260.

677 Gräber Nr.: 32, 53, 74, 119, 163, 196, 202.

20 der untersuchten Grabgruben weisen ein kleines Grabvolumen von bis zu 1,8 m³ auf678, 10 weitere bilden eine Gruppe mit mittlerem Volumen zwischen 1,8 m³ und 6 m³ 679. Grabgruben mit einem großen Volumen von 6 m³ wurden nicht festgestellt (s. Diagramm 40). Dabei liegt die Höhe des durchschnittlichen Volumens der untersuchten Grabgruben bei 1,33 m³.

Mit diesem Wert liegen die Grabgruben der untersuchten männlichen Bestattungen von Gemeinlebarn A deutlich unter dem Wert der hier ausgewerteten Grabgruben mit eindeutig weiblichen Bestattungen desselben Gräberfeldes, der bei 2,332 m³ lag.

Dies bedeutet, dass im Vergleich der ausgewerteten Grabgruben von Gemeinlebarn A eine durchschnittlich geringere Arbeitsleistung für die Errichtung der Grabgruben für männliche Individuen, als für die Grabgruben mit weiblichen Bestattungen zugrunde liegt.

In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls erwähnt werden, dass das größte Volumen einer Grabgrube dieses Gräberfeldes mit einer eindeutig weiblichen Bestattung bei 7,728 m³ (Grab Nr. 174) liegt, während die größte Grabgrube mit der Bestattung eines eindeutig männlichen Individuums ein Volumen von 4,05 m³ aufweist. Das Volumen der größten Grabgrube mit einer eindeutig weiblichen Bestattung war somit nahezu 1,5-mal größer als das größte Volumen einer Grabgrube mit einer eindeutig männlichen

Bestattung in Gemeinlebarn A.

Einbauten jeglicher Art (Stein, Holz usw.) sowie Leichenbehältnisse aus Holz oder anderen organischen Materialien (wie beispielsweise Leder) konnten auch bei den

untersuchten männlichen Bestattungen dieses Gräberfeldes nicht nachgewiesen werden.

Das Ausbleiben von solchen Nachweisen wird – wie bereits in Kap. 4.1.2 erwähnt – auf mangelnde Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Freilegung und Bergung der

Bestattungen zurückgeführt.

678 Gräber Nr.: 32, 53, 74, 84, 117, 119, 138, 141, 154, 163, 166, 167, 170, 171, 180, 194, 196, 202, 225, 256.

679 Gräber Nr.: 51, 79, 113, 130, 182, 192, 211, 248, 251, 260.

10.1.3 Lage und Ausrichtung der Bestattungen

24680 (72,7 %) der untersuchten männlichen Bestattungen von Gemeinlebarn A wurden in nord-südlicher Richtung mit dem Kopf im Norden in die Grabgrube eingebracht.

Bei vier Bestattungen (12,1 %, Gräber Nr. 32, 74, 163 und 251) wurde dagegen eine Ausrichtung der Bestattung in süd-nördlicher Richtung festgestellt. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dieser Ausrichtung um die eigentlich regelhafte Orientierung für weibliche Individuen dieses Gräberfeldes handelt (s. Kap. 4.1.3). Lediglich die Gräber Nr. 74 und 163 können aufgrund ihrer Beigaben in die Stufen 1-2 nach Bertemes datiert werden681. Sie gehören damit wie die bereits erwähnten „falsch“ orientierten weiblichen Bestattungen von Gemeinlebarn A (s. Kap. 4.1.3) in die frühe Belegungsphase dieses Gräberfeldes.

In fünf weiteren Grabgruben konnte die ursprüngliche Orientierung der Bestattung nicht mehr eindeutig festgestellt werden682.

Somit kann hier festgehalten werden, dass die Orientierung in Nord-Süd Richtung mit dem Kopf im Norden die regelhafte Orientierung für die eindeutig als männliche Individuen bestimmten Bestattungen in Gemeinlebarn A anzusehen ist.

Aufgrund der nicht immer eindeutigen Dokumentationslage wird eine detaillierte

Zuordnung der bestatteten Individuen zu einer bestimmten Lage und Haltung erheblich erschwert. So ließen sich 17 (51,5 %)683 der eindeutig männlichen Bestattungen als linke Hocker, drei als rechte Hocker (9 %, Gräber Nr. 51, 163, 251), vier als Hocker (12,1 %)684, zwei als fragliche Hocker (6 %, Gräber Nr. 41, 202) sowie zwei weitere als extreme linke Hocker (6 %, Gräber Nr. 79, 211) ansprechen. Bei den übrigen fünf Bestattungen (15,1 %)685 konnte die ursprüngliche Haltung des bestatteten Individuums nicht mehr festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass zwei der als rechte Hocker

bestatteten eindeutig männlichen Individuen (Gräber Nr. 163 und 251) zudem in der für weibliche Individuen regelhaften Süd-Nord Ausrichtung bestattet wurden. Diese beiden Männer wurden folglich sowohl was die Haltung der Bestattung als auch die Ausrichtung der Bestattung angeht, entsprechend der regelhaften Bestattungssitte für weibliche Individuen dieses Gräberfeldes bestattet.

680 Gräber Nr.: 41, 51, 53, 57, 79, 113, 117, 130, 138, 141, 154, 167, 170, 171, 180, 191, 192, 194, 196, 202, 211, 225, 248, 256.

681 Bertemes, 1989, 113.

682 Gräber Nr.: 84, 119, 166, 182, 260.

683 Gräber Nr.: 53, 57, 113, 130, 138, 141, 154, 170, 171, 180, 191, 192, 194, 196, 225, 248, 256.

684 Gräber Nr.: 32, 74, 117, 167.

685 Gräber Nr.: 84, 119, 166, 182, 260.

Wie bereits in Kapitel 4.1.3 erwähnt kommen diese „falsch“ bestatteten Individuen auch bei den weiblichen Bestattungen des Gräberfeldes vor. Hier wurden bei den untersuchten weiblichen Bestattungen neun von der üblichen Ausrichtung abweichende Individuen festgestellt, von denen wiederum fünf Individuen auch als linke Hocker (und somit gänzlich nach dem „männlichen“ Ritus) bestattet wurden. Zunächst scheint es also so zu sein, dass eine „falsche“ (im Sinne von: für das jeweilige Geschlecht falsch ausgerichtete) Bestattung häufiger bei weiblichen als männlichen Individuen dieses Gräberfeldes

vorkommt. Für das vorliegende Gräberfeld von Gemeinlebarn A kann festgehalten werden, dass 11,2 % der untersuchten eindeutig weiblichen Bestattungen und 6,1 % der eindeutig männlichen Bestattungen dem jeweils für das andere Geschlecht üblichen Ritus gemäß bestattet wurden. Dies würde bedeuten, dass im Falle von Gemeinlebarn A die Bestattung von weiblichen Individuen nach dem Bestattungsritus für männliche Individuen annähernd doppelt so häufig vorkommt wie die Bestattung von eindeutig männlichen Individuen nach weiblichem Ritus.

Diese Aussage muss jedoch vorsichtig bewertet werden, da dieses Ergebnis aufgrund einer sehr dürftigen Datenbasis (gemessen an der Zahl der zur Verfügung stehenden auswertbaren Bestattungen, die zudem durch die schlechte Dokumentation nicht vollkommen gesichert sind) gewonnen wurde und somit nicht ausreichend belastbar ist.

Immerhin kann festgestellt werden, dass von der „falschen“ Ausrichtung der Bestattung mehr weibliche als männliche Individuen betroffen sind. Dieses Ergebnis muss allerdings auch im Zusammenhang mit der Betrachtung der anderen zu untersuchenden

Gräberfelder eingehender analysiert werden.

Was die Ausstattung der nach der weiblichen Bestattungssitte ausgerichteten männlichen Bestattungen dieses Gräberfeldes angeht, kann keine von der Regel abweichende oder auffällige Ausstattung beobachtet werden. Dies war auch bei den „falsch“ orientierten weiblichen Individuen nicht der Fall. Zudem gehören die beiden männlichen Individuen in den Gräbern Nr. 163 und 251 zur Altergruppe der adulten Individuen und stellen somit – was die Altersstufe betrifft – keine herausragende Bestattung dar.

Bezüglich der beiden anderen erwähnten Bestattungen von männlichen Individuen in S-N-Richtung (Grab Nr. 32 und 74) kann keine Aussage über die ursprüngliche Haltung der Bestattung gemacht werden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Bestattung als seitlicher, linker Hocker in N-S Richtung mit dem Kopf im Norden für männliche Individuen auf dem Gräberfeld von Gemeinlebarn A

die am häufigsten auftretende Bestattungsform ist und somit als regelhaft für männliche Individuen dieser Bestattungsgemeinschaft angesehen werden kann.

Auf die Gründe für eine von dieser regelhaften bipolar geschlechtsdifferenzierten Bestattungssitte abweichende Bestattung wurde für den Fall der weiblichen Individuen bereits in den Kapiteln 4.1.3 und 9 ausführlicher eingegangen. Für die männlichen Individuen gelten prinzipiell ähnliche Annahmen (Auflockerung des Totenrituals; nicht konsequent eingehaltener Bestattungsritus; Personen, die innerhalb der

Bestattungsgemeinschaft besondere Positionen innehatten oder außerhalb der sozialen Ordnung standen usw.).

Wie bereits für die untersuchten weiblichen Bestattungen dieses Gräberfeldes

zusammengefasst, sollen hier im Folgenden auch die durch Bertemes mit Hilfe eines vier- bis fünfstelligen Zahlencodes ermittelten Haltungs-„Typen“ bei den untersuchten männlichen Individuen betrachtet werden.

Für elf (33,3 %) der untersuchten männlichen Individuen konnte aufgrund der schlechten Dokumentationslage auch mit Hilfe des ermittelten Zahlencodes die ursprüngliche Haltung der Bestattung nicht mehr ermittelt werden686.

Unter Berücksichtigung der ermittelten Codes können neun der untersuchten männlichen Bestattungen als extreme Hocker687 (nach Bertemes Typ 1120, 1111, 11121), vier als halbextreme Hocker688 (Typ 1121, 1122, 1221) und sieben als mäßige Hocker689 (Typ 1000, 1231, 1223, 1331) angesprochen werden.

Aufgrund der hohen Anzahl der nicht bestimmbaren Haltungsarten bei eindeutig

männlichen Bestattungen dieses Gräberfeldes kann keine bevorzugte Haltung festgestellt werden. Dies ist allerdings sicherlich auch auf die Qualität der von Szombathy

angefertigten Zeichnungen zurückzuführen, die nicht in jedem Fall eine eindeutige Zuordnung zu einem Haltungstypus ermöglichte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regelhafte Bestattungsart für eindeutig männliche Individuen in Gemeinlebarn A der auf der linken Körperseite in N-S Richtung orientierte Hocker war. Eine bevorzugte Haltung der bestatteten Individuen lässt sich bei den untersuchten Bestattungen nicht eindeutig feststellen.

686 Gräber Nr.: 32, 74, 84, 119, 138, 166, 171, 182, 202, 225, 260.

687 Gräber Nr.: 41, 57, 79, 191, 194, 196, 202, 211, 256.

688 Gräber Nr.: 53, 130, 154, 248.

689 Gräber Nr.: 113, 117, 141, 167, 170, 180, 192.

10.1.4 Beraubung

Wie für die bereits untersuchten eindeutig weiblichen Bestattungen des Gräberfeldes Gemeinlebarn A wurden auch die untersuchten eindeutig männlichen Bestattungen in die von Bertemes erstellten Beraubungskategorien 0, 1 und 2 eingeteilt690.

Von den untersuchten 33 männlichen Bestattungen wurden 15 (45,5 %)691 in die Kategorie 0 (ungestörte Gräber) und 11 (33,3 %)692 in die Kategorie 1 (leicht gestörte Gräber) eingestuft. Die übrigen sieben (21,2 %) Bestattungen waren stark gestört und gehören somit zur Kategorie 2 nach Bertemes (s. Diagramm 42)693.

Wie bereits in Kapitel 4.1.4 erwähnt, lässt sich die große Anzahl der ungestörten bzw.

leicht gestörten Bestattungen dadurch erklären, dass nur bei einer wenig bzw.

ungestörten Bestattung eine eindeutige Geschlechtsbestimmung auf diesem Gräberfeld möglich war.

Ebenfalls bereits erwähnt wurden die möglichen Gründe der Störung bzw. die Möglichkeit einer oberirdischen Markierung der Grabgruben, die eine gezielte Störung der – sowohl männlichen als auch weiblichen – Bestattungen ermöglicht bzw. erleichtert haben könnten. Auch im Falle der untersuchten männlichen Bestattungen von Gemeinlebarn A konnte bei einigen der leicht gestörten Bestattungen eine gezielte Beraubung des

Schädel- und/oder Oberkörperbereiches festgestellt werden (z.B. Gräber Nr. 74, 138, 166, 191, 202, 225, 256). Diese Beobachtung wurde ebenfalls bereits für einige der

ausgewerteten eindeutig weiblichen Individuen gemacht. Dies würde darauf hinweisen, dass für die gezielte Störung der Bestattungen Kenntnisse des Bestattungsrituals der Bestattungs-gemeinschaft von Gemeinlebarn A vorauszusetzen waren, was wiederum auf eine Störung der Gräber durch die Mitglieder der eigenen Bestattungsgemeinschaft hinweisen könnte.

In diesem Kontext soll zudem untersucht werden, ob ein Zusammenhang zwischen dem Grad der Störung und dem Volumen der Grabgruben besteht. Anders formuliert, ob große Grabgruben – die somit auch auf „reichere“ Ausstattung schließen lassen könnten – häufiger oder stärker gestört wurden als Bestattungen in kleineren Grabgruben.

Wie bei den weiblichen Bestattungen bereits vorgenommen soll auch der Untersuchung der männlichen Bestattungen die von Sprenger für Franzhausen I verwendete Einteilung

690 Bertemes, 1989, 23.

691 Gräber Nr.: 51, 53, 57, 130, 141, 154, 163, 170, 171, 180, 192, 194, 196, 211, 248.

692 Gräber Nr.: 32, 41, 74, 79, 113, 138, 166, 191, 202, 225, 256.

693 Gräber Nr.: 84, 117, 119, 167, 182, 251, 260.

in kleine (unter 1,8m³), mittlere (1,8 – 6m³) und große (über 6 m³) Grabvolumina zugrunde gelegt werden.

Dabei bleibt zunächst festzuhalten, dass sich keine der untersuchten eindeutig männlichen Bestattungen in einer Grabgrube mit einem Volumen von mindestens 6 m³ – somit der nach Sprenger zur Gruppe der großen Grabgruben gehörig – befand.

Wie bereits erwähnt, hat die größte Grabgrube (Grab Nr. 79) von Gemeinlebarn A mit einer eindeutig männlichen Bestattung ein Volumen von 4,059 m³.

Wie Diagramm 44 zeigt, weisen 64,3 % der 15 Gräber der Beraubungskategorie 0 ein Grabvolumen von unter 1,8 m³ auf und 35,7 % dieser Gräber ein mittleres Grabvolumen.

Von den 11 leicht gestörten Gräbern hatten 77,8 % ein kleines Volumen, 22,2 % ein mittleres Volumen und von den sieben stark gestörten Bestattungen wiesen 57,1 % ein kleines und 42,9 % ein mittleres Grabvolumen auf.

Somit lässt sich feststellen, dass die kleineren Grabgruben sowohl in der Gruppe der ungestörten Gräber den größeren Anteil bilden als auch in der Gruppe der stark gestörten Bestattungen. Dies deutet darauf hin, dass – zumindest im Fall der eindeutig männlichen Bestattungen von Gemeinlebarn A – die Größe (sprich: das Volumen) der Grabgrube keine eindeutigen Rückschlüsse auf den Grad der Störung der Bestattung zulässt. Damit steht dies im Gegensatz zu der bereits oben gewonnenen Beobachtung, dass vor allem weibliche Bestattungen in großen und mittleren Grabgruben das Ziel von Störungen und der damit einhergehenden Entnahme von Beigaben waren.

10.1.5 Altersstruktur

Im Falle der als eindeutig männlich bestimmten Individuen von Gemeinlebarn A lassen sich vier Altersstufen feststellen.

Drei (9 %) der Individuen gehörten demnach in die Alterstufe der Juvenilen (Grab Nr. 57, 74 und 138) und ein (3 %) Individuum in die Stufe juvenil-adult (Grab Nr. 260).

Jeweils 14 (je 42 %) der untersuchten Bestattungen konnten den Altersstufen adult694 und matur 695 zugeordnet werden (s. Diagramm 43).

Wie bereits bei den untersuchten weiblichen Bestattungen dieser

Bestattungsgemeinschaft beobachtet, konnte nur eine geringe Anzahl bzw. – im Fall der männlichen Bestattungen – keine Bestattung eines Kindes mit in die Auswertung

einbezogen werden. Dies erklärt sich vor allem durch das bereits mehrfach erwähnte

694 Gräber Nr.: 41, 51, 84, 113, 117, 154, 163, 166, 180, 182, 191, 202, 225, 251.

695 Gräber Nr.: 32, 53, 79, 130, 141, 167, 170, 171, 192, 194, 196, 211, 248, 256.

Problem, dass bei Skeletten von Kindern eine eindeutige Geschlechtsbestimmung meist nicht gewährleistet werden kann.

Im Gegensatz zu den untersuchten weiblichen Individuen aus Gemeinlebarn A zeigt sich jedoch bei den männlichen Individuen eine hohe Anzahl von im maturen (d.h. zwischen 40 und 60 Jahren) Alter verstorbenen Personen. Bei den weiblichen Bestattungen dagegen überwog die Anzahl der bereits im juvenilen oder adulten Alter verstorbenen Individuen. Dieser geschlechtsspezifische Unterschied lässt sich vor allem durch die bereits erwähnte hohe Sterblichkeitsrate von in archaischen Gesellschaften lebenden Frauen im Kindbett erklären.

Für ein männliches Mitglied der Bestattungsgemeinschaft von Gemeinlebarn A scheint somit die Aussicht auf ein vergleichsweise längeres Leben größer gewesen zu sein als für die Frauen in der Gemeinschaft.

Zur Frage nach einem ggf. vorliegenden Zusammenhang zwischen dem Alter des verstorbenen Mannes und dem Volumen der ausgehobenen Grabgrube kann hier festgestellt werden, dass in keinem Fall eine eindeutig männliche Bestattung in einer großen Grabgrube aufgefunden wurde (s. Diagramm 45)696. Auch bei den Grabgruben von kleiner oder mittlerer Größe lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Alter des bestatteten Individuums und dem Volumen der Grabgrube feststellen.

696 Definition der Grabgrubengrößen nach Sprenger, 1999, 78.