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Ü BERLEGUNGEN ZUM Z USAMMENHANG ZWISCHEN A LTER UND

Typengruppe 14: „Gefäße mit einer tiefen, feinen Einschnürung unter dem

8. Ü BERLEGUNGEN ZUM Z USAMMENHANG ZWISCHEN A LTER UND

A

USSTATTUNG BEI DEN EINDEUTIG WEIBLICHEN

B

ESTATTUNGEN DER

UNTERSUCHTEN

G

RÄBERFELDER

Zur Frage nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Alter des verstorbenen Individuums und seiner Ausstattung kann nur dann eine verlässliche Aussage getroffen werden, wenn genügend Gräber zur Auswertung zur Verfügung stehen, die nicht gestört wurden und in denen Individuen unterschiedlicher Altersstufen bestattet wurden.

Für Gemeinlebarn A stehen für eine solche Fragestellung 18 Gräber der

Beraubungskategorie 0 mit eindeutig weiblichen Bestattungen (ungestörte Gräber, s.o.) zur Verfügung. In diesen 18 Gräbern befanden sich zwei Individuen der Altersstufe „Infans II“, vier der Stufe „Juvenil“, zwei der Stufe „Juvenil-Adult“, sieben der Stufe „Adult“ und drei der Stufe „Matur“663. Da diese Gräber zum einen ungestört sind und zum anderen nahezu alle Altersstufen repräsentieren, kann eine Untersuchung, ob sich bestimmte Ausstattungen bei bestimmten Altersstufen finden lassen, in diesem Fall – vorbehaltlich der Tatsache, dass diese geringe Anzahl an auswertbaren Individuen nur unter

Umständen allgemein gültige Rückschlüsse zulässt – durchgeführt werden.

Zumindest kann es als wahrscheinlich gelten, dass sich hierdurch Tendenzen aufzeigen lassen könnten, die einen Zusammenhang zwischen dem Alter des verstorbenen

Individuums und der Ausstattung wahrscheinlich machen.

Bemerkenswert ist, dass die beiden vorliegenden Bestattungen von Mädchen der

Altersstufe Infans II (Gräber Nr. 144a und 184) eine identische Ausstattung aufweisen. Es finden sich in beiden Gräbern jeweils eine Henkelschale und ein Henkeltopf sowie eine Fleischbeigabe (vom Schaf und/oder Rind). Chronologisch betrachtet gehören diese Bestattungen beide zur Stufe 1. Dies und die Tatsache, dass es sich hierbei eventuell um die Bestandteile einer Minimalausstattung handeln könnte, lässt eine Aussage, ob die Art der Ausstattung dieser Altersstufe nicht auch ein Charakteristikum der Stufe 1 sein könnte, nicht sicher zu. Da keine weiteren ungestörten Bestattungen der Altersstufe Infans II und der Stufen 2 bis 4, vorliegen, können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.

663 Infans II/Gräber Nr.: 144a, 184; Juvenil/Gräber Nr.: 134, 176, 237, 253; Juvenil-Adult/Gräber Nr.: 198, 217; Adult/Gräber Nr.: 50, 76, 80, 144b, 187, B12; Matur/Gräber Nr.: 29, 44b, 193.

Bei allen übrigen Altersstufen (von Juvenil bis Matur) sind Beigaben wie Keramik, aus Knochen, Spiralröllchen, aus Dentalien sowie Noppenringe zu finden.

Dagegen scheinen Trachtbestandteile, wie Armreifen und Armbänder sowie

Ösenhalsreifen und Bronzenadeln, erst ab dem Erwachsenenalter zur Ausstattung gehört zu haben. Eine Ausnahme bildet lediglich Grab Nr. 134, in dem sich eine juvenile

Bestattung mit einem Bronzearmreif und einer Rudernadel befindet.

Allerdings muss bei diesen Betrachtungen ebenso die chronologische Stellung der untersuchten Gräber miteinbezogen werden. So gehören zwei der maturen Bestattungen (Grab Nr. 29 und 44b), in denen sich Bronzenadeln und Bronzearmreifen/-armbänder befinden, den Stufen 3 und 4 an, wohingegen die mature Bestattung aus Grab Nr. 193 keine Bronzenadeln oder bronzene Armreife/Armbänder aufweist, da die Bestattung der Stufe 1 angehört, in der solche Beigaben üblicherweise nicht vorkommen.

Festzuhalten bleibt also, dass es scheinbar unterschiedliche Ausstattungen für die

verschiedenen Altersstufen bei weiblichen Bestattungen in Gemeinlebarn A gegeben hat.

Es lassen sich jedoch kaum verlässliche weiterführende Aussagen dazu treffen, da meist nur wenige aussagefähige Gräber einer Altersstufe vorliegen. Zudem spielt die

chronologische Einordnung der einzelnen Bestattungen eine nicht zu vernachlässigende Rolle, da in den verschiedenen Stufen verschiedene Ausstattungen regelhaft waren.

Neugebauer versuchte in seiner Publikation von 1991 einen Zusammenhang zwischen dem Alter des bestatteten Individuums und der Ausstattung für das Gräberfeld

Gemeinlebarn F herzustellen664.

Der von ihm herausgearbeitete Zusammenhang ist jedoch aufgrund der starken Störung des Gräberfeldes umstritten.

Für eine solche Untersuchung stehen von den 39 untersuchten eindeutig weiblichen Bestattungen lediglich diejenigen Bestattungen zur Verfügung, bei denen Nachweise für die Ausstattung mit einem Blechband gefunden werden konnten. Im Falle aller anderen Beigaben und Trachtgegenständen ist die jeweilige Zahl der nachweisbaren Beigaben aufgrund der starken Störung zu gering, um sichere Schlüsse auf einen eventuellen Zusammenhang ziehen zu können665. Aufgrund dieser Beschränkung auf nur einen Gegenstand der Trachtausstattung müssen die Ergebnisse der folgenden Untersuchung äußerst kritisch betrachtet werden.

664 Neugebauer, 1991, 89ff.

665 Neugebauer, 1991, 89ff.

Wie bereits oben bemerkt (s. Kap. 5.2.5), ist aus zwölf der hier bearbeiteten Gräber von Gemeinlebarn F die Ausstattung mit Blechbändern nachweisbar (30,8 %). Von diesen zwölf Gräbern wurde in acht Fällen (= 66,7 %) ein weibliches Individuum der Altersstufe

„Adult“ mit einem solchen Blechband ausgestattet666. In einem weiteren Fall (Grab Nr.

169) ist die genaue Bestimmung des Alters nicht exakt feststellbar, es handelt sich aber um ein wahrscheinlich juveniles bis adultes Individuum. In jeweils einem Fall wurde ein Blechband als Ausstattung für ein matures Individuum (Grab Nr. 185), ein matur-seniles (Grab Nr. 170) und ein seniles Individuum (Grab Nr. 191) mitgegeben.

Aufgrund dieser Verteilung kommt man zu dem Ergebnis, dass die Ausstattung der weiblichen Individuen der Bestattungsgemeinschaft von Gemeinlebarn F mit

Blechbändern als Besatz von Kopfbedeckungen erst ab dem Erwachsenenalter erfolgte.

Zu dieser Feststellung gelangte Neugebauer ebenfalls667.

Es bleibt folglich festzuhalten, dass die Ausstattung mit Blechbändern im Fall der

eindeutig weiblichen Bestattungen von Gemeinlebarn F höchstwahrscheinlich erst ab dem Erwachsenenalter erfolgte. Inwieweit ein solches Ergebnis auch auf andere Ausstattungs- und Beigabengegenstände beziehungsweise Bestattungsgemeinschaften übertragen werden kann, ist nicht sicher, da aufgrund der starken Störung zu wenige Nachweise für eine weiterführende Untersuchung vorliegen.

Im Fall der eindeutig weiblichen Bestattungen von Franzhausen I stehen für eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Alter und Ausstattung lediglich fünf eindeutig ungestörte Bestattungen (BK 1) und neun wahrscheinlich ungestörte Bestattungen (BK 1?) zur Verfügung. Wie bereits oben bemerkt wurde, macht dies lediglich einen Prozentsatz von 10,5 % der hier untersuchten 133 Bestattungen aus.

Aus diesem Grund müssen auch für Franzhausen I die Beobachtungen für einen eventuell vorhandenen Zusammenhang zwischen Alter und Ausstattung äußerst vorsichtig beurteilt werden und gelten nur eingeschränkt.

Nach Neugebauer zeigt sich, dass Mädchen ab einem Alter von etwa 14 Jahren – ebenso wie die erwachsenen Frauen – mit Kappen und auf diesen aufgenähten Bronzeblechen ausgestattet wurden.668 Beigaben wie etwa Noppenringe oder Nadeln finden sich bei allen Altersstufen der weiblichen Bestattungen, wobei Nadeln meist aber bei erwachsenen

666 Gräber Nr.: 56, 57, 71, 75, 135, 152, 180, 187.

667 Neugebauer, 1991, 93.

668 Neugebauer, 1994, 87.

Frauen vorkommen669. Armschmuck kommt bei weiblichen Individuen, die im maturen oder senilen Alter verstorben sind, nicht vor670.

Sprenger zufolge erhielten im Gräberfeld Franzhausen I bestattete Mädchen ab dem Erreichen eines bestimmten Alters die gleiche Ausstattung wie die erwachsenen Frauen671.

Von den hier untersuchten ungestörten, weiblichen Bestattungen der

Beraubungskategorie 1 sind fünf Individuen im adulten Alter verstorben (Gräber Nr. 110, 113, 164, 777a, 844). Aus der Beraubungskategorie BK 1? sind eindeutig weibliche Bestattungen eines infans II-juvenilen Individuums (Grab Nr. 849), eines juvenilen Individuums (Grab Nr. 907), drei frühadulter Individuen (Gräber Nr. 47, 524, 747), drei adulter (Gräber Nr. 75, 84b, 491) und eines matur-senilen Individuums (Grab Nr. 118) zur Auswertung geeignet.

Es ist folglich besonders bei den Bestattungen der Beraubungskategorie 1 nicht möglich, altersabhängige Unterschiede in der Ausstattung der Verstorbenen zu erkennen, da hier ausschließlich adulte weibliche Individuen erfasst werden können. Bemerkenswert ist, dass bei der adulten Bestattung aus Grab Nr. 164 keinerlei Beigaben aufgefunden wurden, obwohl bei diesem keine Spuren einer Störung festgestellt werden konnten.

Zudem findet sich bei Neugebauer kein Hinweis darauf, dass Verfärbungen am Skelett der Frau aus diesem Grab festgestellt wurden, die möglicherweise auf ursprünglich vorhandene Beigaben aus Metall hinweisen würden672. Es scheint somit möglich, dass einige erwachsene Frauen nicht mit Beigaben versehen wurden, während die übrigen Bestattungen der Altersklasse adult und der Beraubungskategorie 1 mit zahlreichen Beigaben und Trachtgegenständen ausgestattet waren.

Für diesen Befund lassen sich unterschiedliche Erklärungen finden. Zum einen wäre es möglich, dass die Bestattungen ausschließlich mit Beigaben aus organischen Materialien ausgestattet wurden, die sich nicht mehr oder nur mit Hilfe spezieller und teilweise

aufwendiger Untersuchungen nachweisen lassen. Dabei wäre an Dinge wie zum Beispiel Blumen, Federn, Stoffe, Leder, Beigaben aus Holz oder Ähnliches zu denken. Geht man dagegen davon aus, dass sich in den Beigaben einer Frauenbestattung der Reichtum ihrer Familie, ihres Mannes oder ihr eigener Reichtum bzw. ihre soziale Stellung in der Gesellschaft widerspiegelt, so liegt im Fall von beigabenlosen Bestattungen die

669 Sprenger, 1999, 52f.

670 Sprenger, 1999, 53.

671 Auch: Sprenger, 1999, 53.

672 Neugebauer, 1997, 153.

Vermutung nahe, dass es sich um Bestattungen besonders armer oder sozial niedrig stehender Individuen handelt.

Allerdings könnte auch der Fall vorliegen, dass die verstorbene Person keine

Angehörigen hinterlässt, sich folglich niemand um die Ausstattung der Verstorbenen kümmerte. Ebenso wäre jedoch eine absichtliche soziale Ausgrenzung der bestatteten Person – wenn es sich beispielsweise um eine Person handelt, die sich eines

Verbrechens schuldig gemacht hatte, oder um eine fremde Person, die nicht zur Bestattungsgemeinschaft gehörte – eine mögliche Erklärung für eine beigabenlose Bestattung.

Beigaben und Trachtgegenstände wie Noppenringe, Armspiralen, verschiedene

Bronzenadeln, Keramik, Tierknochen, Gewandbleche, Stirnbleche und Ösenhalsreifen, kommen in den untersuchten ungestörten Gräbern der erwachsenen weiblichen

Individuen vor.

Die neun Bestattungen der Beraubungskategorie 1? eignen sich ebenfalls nur bedingt für eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Alter und Ausstattung. Zwar sind in dieser Gruppe nahezu alle Altersstufen vertreten, allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass sich die Unversehrtheit der Gräber nicht eindeutig nachweisen lässt. Es besteht somit durchaus die Möglichkeit, dass Beigaben aus dem Grabzusammenhang entfernt wurden.

Bei den Bestattungen der Altersstufen Infans II bis Juvenil der Beraubungskategorie 1?

zeigt sich, dass die Ausstattung kaum von den Ausstattungen der erwachsenen

weiblichen Individuen abweicht. So befinden sich in Grab Nr. 849 und Grab Nr. 907 unter anderem Noppenringe, Bronzenadeln und Spiralröllchen/Spiralröllchenhalsreif. Die adulten und das matur-senile Individuum der Beraubungskategorie 1? weisen eine ähnliche Ausstattung wie die der Beraubungskategorie 1 auf.

Die wenigen der hier für eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Alter und Ausstattung geeigneten Bestattungen bestätigen folglich die bereits erwähnte von Sprenger postulierte Feststellung, dass die Mädchen von Franzhausen I eine in der Größe angepasste, ähnliche Ausstattung erhielten wie die erwachsenen Frauen673.

Aufgrund der geringen Anzahl der in Pottenbrunn für eine Auswertung zur Verfügung stehenden eindeutig weiblichen Bestattungen ist es schwierig – wenn nicht in diesem Fall

673 Sprenger, 1999, 53.

gar unmöglich – eine belastbare Aussage zu einem eventuell bestehenden Zusammenhang zwischen dem Alter des verstorbenen Individuums und seiner Ausstattung zu machen.

Mehr noch als bei den drei anderen untersuchten Gräberfeldern ist bei den eindeutig weiblichen Bestattungen in Pottenbrunn die Schwierigkeit gegeben, dass eine nicht als ausreichend zu betrachtende Anzahl Bestattungen aus verschiedenen Altersstufen für eine solche Untersuchung zur Verfügung steht.

Bis auf die Bestattung eines juvenilen Individuums aus Grab Nr. 687, bei der lediglich Reste von Bronzedraht aufgefunden wurden, gehören alle übrigen hier untersuchten weiblichen Bestattungen den Altersstufen adult bzw. matur oder senil an.

Der größte Unterschied in der Ausstattung von Frauen könnte in der Übergangsphase von Kind bzw. junger Frau zur erwachsenen Frau beobachtet werden, da dies eine Phase des Umbruchs auch für den gesellschaftlichen Status einer jungen Frau ist, die vermutlich durch eine veränderte Ausstattung mit Trachtgegenständen zum Ausdruck gebracht wurde.

Eine solche Veränderung der Ausstattung, die vermutlich im Zusammenhang mit dem Alter der Verstorbenen einhergeht, zu beobachten, ist aufgrund der vorgenannten Gründe für Pottenbrunn nicht möglich, kann allerdings für die bei den übrigen drei Gräberfeldern ansatzweise untersuchten Bestattungen als Möglichkeit angesehen werden.