• Keine Ergebnisse gefunden

Geheimdienst und NKVD-Truppen

Im Dokument sowjetischen Besatzung 1945–1955 (Seite 195-200)

Das am Schnittpunkt zwischen Ost und West gelegene, viergeteilte Österreich sollte ab April 1945 Operationsgebiet der sowjetischen Aufklärungsdienste und Spionageorganisationen werden. Hier prallten die Interessen der USA und der UdSSR aufeinander, hier kam es zu einer Projektion des Konfliktes zweier Weltanschauungen und zweier unterschiedlicher Systeme.159 Direkte und indi-rekte Informationsbeschaffung über Entwicklungen und Ereignisse der jeweils anderen Besatzungszone gewann rasch an strategischer und auch politischer Bedeutung.160 Völlig unproportional zur Größe und Bedeutung des Landes wurde Österreich zu einem „internationalen Tummelplatz von Agenten, In-formanten, Provokateuren und Spionen“ der Geheim- und Nachrichtendienste der Protagonisten des Kalten Krieges, aber auch von Diensten der Nachbarlän-der.161 Mitarbeiter des sowjetischen Besatzungsapparates rief man zu besonde-rer Aufmerksamkeit und Vorsicht auf, da sie sich schließlich auf dem Gebiet eines „kapitalistischen“ Landes befänden.162 Österreicher, die sich tatsächlich oder vermeintlich von westlichen Geheimdiensten wie der amerikanischen militärischen Spionageabwehr CIC für Spionageaktivitäten anwerben hatten lassen, erhielten drakonische Strafen bis hin zum Tod durch Erschießen.163 Füh-rende sowjetische Repräsentanten in Österreich – wie etwa Hochkommissar Il’ičev – hatten zuvor beim militärischen Geheimdienst GRU des Generalstabes gedient oder sollten – wie der ehemalige sowjetische Militärkommissar in Ös-terreich Vladimir Kurasov – ihre Karriere dort fortsetzen.164

159 Pavlenko, Österreich im Kraftfeld der sowjetischen Diplomatie, S. 575. Vgl. dazu allgemein: Harald Irnberger, Nelkenstrauß ruft Praterstern. Am Beispiel Österreich: Funktion und Arbeitsweise gehei-mer Nachrichtendienste in einem neutralen Staat. Wien 1983.

160 Siegfried Beer, Wien in der frühen Besatzungszeit. Erkundungen des US-Geheimdienstes OSS/SSU im Jahre 1945. Eine exemplarische Dokumentation, in: Ferdinand Opll – Karl Fischer (Hg.), Studien zur Wiener Geschichte. Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Bd. 51. Wien 1995, S.

35–92, hier: S. 39.

161 Siegfried Beer, Nachrichten- und Geheimdienste in Österreich, 1945–1955, in: Stefan Karner – Gott-fried Stangler (Hg.), „Österreich ist frei!“ Der Österreichische Staatsvertrag 1955. Beitragsband zur Ausstellung auf Schloss Schallaburg 2005. Unter Mitarbeit von Peter Fritz und Walter M. Iber. Horn – Wien 2005, S. 221–226, hier: S. 221.

162 Vgl. dazu etwa: RGVA, F. 32903, op. 1, d. 48, S. 86–88, Befehl des provisorischen Leiters der NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der Südlichen Gruppe der Streitkräfte, Oberst Semenenko, an alle Kommandeure der NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der Südlichen Gruppe der Streitkräfte über die Handhabung geheimer Dokumente, 18.8.1945.

163 Siehe dazu auch das Kapitel B.I.2.2 „Verurteilt zum Tod durch Erschießen“ in diesem Band.

164 Siehe dazu auch das Kapitel A.III.3.1 „Die Spitze der Befehlspyramide: Oberbefehlshaber und Mili-tärrat“ in diesem Band.

„Razvedka“, das russische Wort für Spionage, bezieht sich sowohl auf die Sammlung von Nachrichten als auch auf die Organisation zur Durchführung dieser Aufgabe und das „Ausspähen“. Im sowjetischen System befassten sich das Verteidigungsministerium (NKO/MO), das Ministerium für Staatssicher-heit (NKGB/MGB) bzw. ab 1954 das Komitee für StaatssicherStaatssicher-heit (KGB) und das Ministerium für innere Angelegenheiten (NKVD/MVD) mit der geheim-dienstlichen Tätigkeit. Dabei war die militärische Spionage von der Haupt-verwaltung für Spionage (GRU) des Generalstabes der Roten Armee bzw. der Sowjetischen Armee organisiert und stand unter dessen Leitung.165

Moskau spannte ab April 1945 ein geheimdienstliches Netz über österrei-chischen Boden, in dem insgesamt vier sowjetische Geheimdienste agierten:

der als 4. Abteilung des Generalstabes organisierte militärische Geheimdienst GRU; die Spionageabwehr „Smerš“ (wörtlich: „Tod den Spionen“) beim Volkskommissariat für Verteidigung (NKO/MO); weiters die Einheiten des Volkskommissariats für Inneres (NKVD/MVD) mit den Grenztruppen zur Sicherung des Fronthinterlandes und schließlich die politische Geheimpolizei des Volkskommissariats für Staatssicherheit (NKGB/MGB).166

Der NKGB/MGB verfügte über eine eigene Geheimdienstabteilung bei der zentralen sowjetischen Verwaltungsbehörde in Österreich, der SČSK, welche wiederum eng mit der Verwaltung für Spionageabwehr (UKR)

„Smerš“ beim Armeestab in Baden kooperierte. Gleichzeitig tauschten die 3. Hauptverwaltung des NKGB/MGB und die Geheimdienstabteilung des Sowjetischen Teils der Alliierten Kommission Informationen aus und hielten Moskau auf dem Laufenden. Die im Folgenden ausführlicher beschriebenen Grenztruppen des NKVD/MVD waren nicht nur für „Säuberungsaktionen“

im sowjetisch besetzten Gebiet zuständig, sondern bespitzelten auch die ei-genen Militärangehörigen. Gegen unerlaubte Grenz- oder Zonenübertritte mussten sie ebenso einschreiten wie gegen antisowjetische Aktionen. Bei der Sicherstellung der Kommunikation und der Verhinderung von „Diver-sionsakten“ wurden sie von operativen Spezialgruppen der militärischen Spionageabwehr „Smerš“ unterstützt. Diese wiederum holte „nach Möglich-keit“ Informationen über Aktionen der Westmächte ein und leitete sie nach Moskau weiter.167 Gemäß der Tradition der sowjetischen Nachrichtentätigkeit

165 Raymond L. Garthoff, Die sowjetischen Spionageorganisationen, in: B. H. Lidell Hart (Hg.), Die Rote Armee. Gießen o. J., S. 280–289, hier: S. 281. Zum Apparat des NKVD bzw. MGB in Deutsch-land vgl. N. Petrov – Ja. Foitcik (Hg.), Apparat NKVD-MGB v Germanii 1945–1953. Rossija XX vek.

Dokumenty. Moskau 2009.

166 Beer, Nachrichten- und Geheimdienste in Österreich, S. 224; Vadim J. Birstein, SMERSH. Stalin‘s Secret Weapon. Soviet Military Counterintelligence in WWII. London 2011, S. 362f.

167 Christoforov, Sowjetische Geheimdienste in Österreich, S. 158.

entstand somit in vielen Bereichen ein Parallelismus, die Tätigkeit der einzel-nen Netze überlappte und duplizierte sich und die ausgedehnte Doppelarbeit führte nicht selten zu Misstrauen unter den rivalisierenden Organen.168

Dabei entwickelten sich die Organe der militärischen Spionageabwehr in der Ostzone Österreichs zum Hauptinstrument der sowjetischen Repres-sionspolitik. Sie unterstanden der Hauptverwaltung für Spionageabwehr (GUKR) „Smerš“169 des Volkskommissariats für Verteidigung (NKO) und waren direkt Stalin in seiner Funktion als Volkskommissar für Verteidigung unterstellt. Die Verwaltung für Spionageabwehr (UKR) „Smerš“ verfüg-te über eigene Truppen bei den Fronverfüg-ten und Gruppen der Streitkräfverfüg-te, die Abteilungen für Spionageabwehr (OKR) bei den Armeen, Korps und Divi-sionen. Während der Besatzungszeit richtete die UKR „Smerš“ laufend Son-dermitteilungen an die GUKR „Smerš“, die sich unter anderem auf die „po-litische Stimmung“ in Wien und anderen Städten bezogen. Auch die GUKR

„Smerš“ des NKO beobachtete die innenpolitische Lage in Österreich und stellte entsprechende Berichte zusammen. Allerdings blieb es nicht bloß bei

168 Garthoff, Die sowjetischen Spionageorganisationen, S. 286.

169 Die GUKR „Smerš“ war per Beschluss des Rates der Volkskommissare der UdSSR vom 19. April 1943 Nr. 415-138ss „Über die Reorganisation der Verwaltung der Sonderabteilungen des NKVD der UdSSR in die Hauptverwaltung für Spionageabwehr des Volkskommissariats für Verteidigung

‚Smerš‘“ beim Volkskommissariat für Verteidigung ins Leben gerufen worden. Vgl. Christoforov, Zu den Dokumenten über die österreichische Widerstandsbewegung, S. 199.

Abb. 24: Übergang von der sowjetischen in die amerikanische Zone auf der Ennsbrücke bei Enns.

Bei den Kontrollen wurden mehrere Österreicherinnen und Österreicher verhaftet, darunter Margarethe Ottillinger. (Quelle: Sammlung Karner, Bestand Charlampiev)

Beobachtungen: Die Organe der „Smerš“ nahmen Verhaftungen und Verhö-re in der Operationszone der sowjetischen Truppen vor – so auch in Öster-reich.170 Der stellvertretende Leiter der GUKR „Smerš“ des NKO, General-major N. Rozanov, verhörte etwa den österreichischen Widerstandskämpfer Carl Szokoll mehrmals persönlich.171

Darüber hinaus überwachten die Abwehroffiziere in den Streitkräften auch die politische Haltung und Tätigkeit der sowjetischen Armeeangehöri-gen und griffen bei antisowjetischen AussaArmeeangehöri-gen ein.172 Gerade zu Kriegsende musste sich die Gegenspionage vermehrt mit Desertionen, Übergriffen, Un-fällen, Fällen von Trunkenheit und Selbstmordversuchen unter den eigenen Soldaten auseinandersetzen.173 Hinzu kamen „Anwerbungsversuche seitens der Geheimdienste der Alliierten unter Einsatz einheimischer Frauen“. Die unterschiedlichen „Rückfälle“, so eine aktuelle Publikation über die „Smerš“, hingen mit dem „moralisch-psychologischen Zustand einiger Offiziere und Soldaten zusammen, die nach den schwierigen Zeiten des Krieges nun die Atmosphäre eines relativ friedlichen Lebens“ erfuhren. Auf die „negativen Erscheinungen in der Armee“ reagierte man durch „Überzeugungsarbeit und Zwang“, aber auch mittels einer Reorganisation der Kader. Gerade Letzteres erschwerte die Tätigkeit der militärischen Gegenspionage.174

Hinweise auf Vaterlandsverräter und gegnerische Spione übermittelten unter anderem die sowjetischen Militärkommandanten: Diese waren ver-pflichtet, „verbrecherische Elemente“ den nächstgelegenen Einheiten der Gegenspionage „Smerš“ und der Militärstaatsanwaltschaft zu übergeben.175 Zur „erfolgreicheren Erfüllung ihrer Aufgaben“ kooperierten die NKVD-Truppen in Österreich mit der Abteilung für Gegenspionage „Smerš“, den sowjetischen Militärkommandanturen, Einheiten der Roten Armee und ört-lichen Behörden.176

170 Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/MVD, S. 219; Christoforov, Zu den Dokumenten über die österreichische Widerstandsbewegung, S. 199.

171 Siehe dazu auch das Kapitel A.II.2.4 „Szokolls Verhaftung und Verhöre“ in diesem Band.

172 Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/MVD, S. 219; Christoforov, Zu den Dokumenten über die österreichische Widerstandsbewegung, S. 199.

173 Siehe dazu auch das Kapitel B.I.2 „‚Amoralische Erscheinungen‘, Straftaten und ihre Verfolgung“ in diesem Band.

174 V. S. Christoforov et al., SMERŠ. Istoričeskie očerki i archivnye dokumenty. Moskau 2003, S. 97.

175 CAMO, F. 243, op. 2922, d. 49, S. 168–177, Provisorische Verordnung über die Militärkommandan-turen auf dem von der 3. Ukrainischen Front eingenommenen Gebiet Österreichs, 20.4.1945. Ab-gedruckt in: Karner – Stelzl-Marx – Tschubarjan, Die Rote Armee in Österreich, Dok. Nr. 59. Mit abweichender Übersetzung in: Wagner, Die Besatzungszeit aus sowjetischer Sicht, S. 139–146.

176 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 166, S. 154–165, hier: S. 160, Tätigkeitsbericht von Zimin-Kovalev über die Tätigkeit der NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der CGV im Jänner und Februar 1946, 10.3.1946.

4.1 Die Inneren Truppen des NKVD/MVD

Der NKVD verfügte über „operative Gruppen“, deren Einsatzgebiet im Fronthinterland der vorrückenden Roten Armee lag. Vor dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 hatten diese NKVD-Grenztruppen den Grenz-schutz der UdSSR innegehabt. Mit Kriegsbeginn wurden die zum Schutz der Westgrenzen abgestellten Grenztruppen dem Armeekommando und in ope-rativer Hinsicht den Militärräten der Fronttruppen der Roten Armee „zum Schutz des Hinterlandes“ unterstellt. Am 29. September 1941 erfolgte die Umwandlung der Grenztruppen in Grenzregimenter und der Verwaltungen der Grenzbezirke in die „Verwaltungen der Truppen des NKVD der UdSSR zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee“.177

Am 28. April 1942 erteilte der NKVD den Befehl, die Verantwortung für die Organisation und den Schutz des Fronthinterlandes der Hauptverwal-tung der Inneren Truppen des NKVD der UdSSR zu übertragen. Zum Ver-band der NKVD-Truppen zählten neben der Hauptverwaltung elf Verwal-tungen, eine Sondergrenzbrigade, 37 Grenzregimenter, sechs Grenztruppen, fünf Sondergrenzkommandanturen, drei Sondergrenzbataillone und 23 Un-terabteilungen „zur Gewährung der Kampfkraft“. Ihre Gesamtstärke lag bei knapp 66.000 Mann.178

Gleichfalls am 28. April 1942 legten der stellvertretende Volkskommissar für Verteidigung, Boris M. Šapošnikov, und der stellvertretende Volkskom-missar für innere Angelegenheiten, Arkadij Apollonov, die Aufgaben der NKVD-Truppen per Verordnung fest. Grundsätzlich waren die „eigens be-reitgestellten Truppen des NKVD der UdSSR“ gemeinsam mit Truppenteilen des NKO für den „Schutz des Hinterlandes der Fronten“ zuständig, der orga-nisatorisch in der Verantwortung der jeweiligen Militärräte lag. Als eine Art Frontpolizei ergriffen die NKVD-Truppen in den rückwärtigen Armeegebie-ten Deserteure und Marodeure aus den Reihen der RoArmeegebie-ten Armee, verhafteArmeegebie-ten Personen, die unter dem Verdacht auf „antisowjetische Tätigkeit“ standen, und überprüften bei Bedarf Dokumente von Personen, die sich auf dem vom NKVD kontrollierten Gebiet aufhielten. Dabei waren sie verpflichtet, „ent-schlossen und konsequent vorzugehen, bis zum Waffeneinsatz“. Im Detail fielen den NKVD-Truppen zunächst folgende vier Aufgabenbereiche zu:

1. „Kampf gegen Diversanten, Spione und Banditenelemente im Hin-terland der Front;

2. Kampf gegen Deserteure und Marodeure;

177 Eliseeva, Zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, S. 91.

178 Ebd.

3. Zerschlagung kleiner feindlicher Einheiten und Gruppen, die ins Hinterland eindrangen oder dort operieren (MP-Schützen, Fall-schirmspringer, Signalgeber u. Ä.);

4. in besonderen Fällen (auf Beschluss des Militärrates der Front) Be-wachung der Kommunikation in bestimmten Abschnitten.“179 Ihre Hauptaufgabe bestand darin, jede organisierte Tätigkeit, die sich tatsäch-lich oder vermeinttatsäch-lich gegen die Interessen der sowjetischen Regierung und der Partei richtete, zu unterbinden. Besondere Aufmerksamkeit widmeten ihre eigenen Nachrichtennetze organisiertem Widerstand oder Aufruhr gegen das Sowjetregime.180 Der Chef der NKVD-Truppen zum Schutz des Fronthinterlan-des unterstand zwar dem Leiter der Hauptverwaltung der Inneren Truppen des NKVD, war jedoch in operativer Hinsicht zugleich dem Militärrat der je-weiligen Front unterstellt. Auch in anderen Bereichen war die Armee zustän-dig: So erfolgten Truppenverlegungen des NKVD zu einer anderen Front auf Beschluss des Generalstabes der Roten Armee, wobei der NKVD lediglich den Befehl für die Durchführung erteilen konnte. Die Armee hatte zudem die Ver-sorgung der NKVD-Truppen „mit jeglicher Verpflegung (auch mit Waffen)“

zu gewährleisten. Hingegen fielen sämtliche Fragen betreffend die Organisa-tionsstruktur, das Kaderpersonal und die Auffüllung des Mannschaftsstandes ausschließlich in den Verantwortungsbereich des NKVD der UdSSR.181

Die Tiefe des Fronthinterlandes, d. h. den Aktionsradius der NKVD-Trup-pen, definierte zunächst der Generalstab der Roten Armee gemeinsam mit dem NKVD. Doch bereits am 27. Juli 1942 bestimmten der Chef des Gene-ralstabes, Aleksandr Vasilevskij, und der stellvertretende Volkskommissar Apollonov, dass fortan die Militärräte der Fronten gemeinsam mit den Lei-tern der Verwaltungen der Truppen die Tiefe des von den NKVD-Truppen geschützten Fronthinterlandes festzulegen hätten.182

Ab Anfang 1945 erweiterte sich der Aufgabenkomplex der NKVD-Truppen zum Schutz des Fronthinterlandes: Abgesehen von

Verhaftun-179 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 169f., Verordnung über die NKVD-Truppen zum Schutz des Hin-terlandes der Roten Armee, 28.4.1942. Vgl. Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/MVD in Ös-terreich, S. 225; Eliseeva, Zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, S. 92. Die Verordnung ist zudem unvollständig archiviert unter: RGVA, F. 32900, op. 1, d. 226, S. 313. Abgedruckt in: Karner – Pickl, Die Rote Armee in der Steiermark, Dok. Nr. 1.

180 Garthoff, Die sowjetischen Spionageorganisationen, S. 288.

181 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 169f., Verordnung über die NKVD-Truppen zum Schutz des Hin-terlandes der Roten Armee, 28.4.1942.

182 RGVA, F. 32905, op. 1, d. 163, S. 171, Überarbeitung der Verordnung über die NKVD-Truppen zum Schutz des Hinterlandes der Roten Armee, 27.6.1942. Vgl. Petrov, Die Inneren Truppen des NKVD/

MVD in Österreich, S. 226.

Im Dokument sowjetischen Besatzung 1945–1955 (Seite 195-200)