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Finanzierung der Kindertagesbetreuung

Im Dokument Bildung im Landkreis Elbe-Elster (Seite 43-47)

A.5. Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt

A.6.1. Finanzierung der Kindertagesbetreuung

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuungsangebote erfolgt durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 16 KitaG), die Träger (30,7 % der Kindertagesein-richtungen befinden sich in freier Trägerschaft), Elternbeiträge sowie Gemeinden. An dieser

55 Statistisches Bundesamt et. al. (Hg.) (2013): S. 75.

2011 wurden aus dem kommunalen Haushalt:

478 €/ Einwohner

3.055 €/ unter 12-Jäh-rige

1.497 €/ 6- bis 21-Jäh-riger finanziert

Stelle sollen die Entwicklung der Zuschüsse des Landkreises als örtlichen Träger der öffentli-chen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Beteiligung des Landes an den Kindertagesbetreuungskosten einer detaillierten Betrachtung unterzogen werden. Aus-gaben für private Kindertageseinrichtungen sind nur in Höhe der Zuschüsse des öffentlichen Trägers enthalten.

Bis zum Jahr 2010 gewährte der Landkreis Elbe-Elster den Trägern der Kindertageseinrichtun-gen 84 Prozent der Kosten für das pädagogisch notwendige Personal. Mit der am 15. Juli 2010 verabschiedeten Novelle des Kindertagesstättengesetzes wurde neben der Verbesserung des Personalschlüssels auch die Bezuschussung verändert.56 Seitdem werden die Personalkosten differenziert nach dem Alter der betreuten Kinder bezuschusst. Gemäß dem neuen Schlüssel gewährt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe 86,3 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind im Alter bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, 85,2 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und 84 Prozent dieser Kosten für jedes betreute Kind im Grundschulalter (vgl. § 16 Abs. 2 KitaG). Dies führte bereits in der Haushaltsplanung des Landkreises für 2010 zu einer Steigerung der Personalkos-ten. Betrugen die Zuweisungen des Landkreises an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 16 Mio. € im Jahr 2009, waren es knapp eine Mio. € mehr im folgenden Jahr. Diese Erhöhung der Personalkosten liegt auch in einem neuen Tarifvertrag begründet, der für den Sozial- und Erzieherdienst im Jahr 2010 in Kraft trat.57 In 2011 gewährte der Landkreis einen Zuschuss von 18,7 Mio. € für das pädagogisch notwendige Personal und im Jahr 2013 19,4 Mio. €. Aufgrund des Personalmehrbedarfs durch den geänderten Rechtsanspruchs ab 1. August 2013 auf Be-treuung und des Anspruchs auf frühkindliche Förderung vom vollendeten ersten Lebensjahr an sowie erneuter Tariferhöhungen, ist mit weiter steigenden Personalkosten zu rechnen.58

Das Land Brandenburg beteiligt sich gemäß § 16 Abs. 6 und § 16a des Kindertagesstättenge-setzes (KitaG) an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zu-schuss an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Bemessungsgrundlage des Landeszuschusses wurde im Jahr 2000 geändert. Bis dahin wurden den Einrichtungen pro be-legtem Platz 50 Prozent der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals nach dem KitaG vom 10. Juni 1992 erstattet. Seitdem wird der damals vom Land aufgewandte Betrag nicht mehr nach den belegten Plätzen sondern nach der Zahl der Kinder bis zum vollendeten zwölften Le-bensjahr im Gebiet des jeweiligen örtlichen Trägers gemäß der Statistik des Amtes für Statistik

56 HHP LK EE (2015/16): S. 461.

57 Ebd.: (2009): S. 37.

58 In diesem Ansatz sind die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen für Eltern mit einem geringen Einkommen nach Abzug des Mindestkostenbeitrages sowie Mittel für die Sprachstandsförderung enthal-ten (HHP LK EE (2015/16): S. 69).

Personalkosten der Kita-Träger werden seit 2010 für

< 3-Jährige mit 86,3 %

3- bis 6-Jährige mit 85,2 %

Hortkinder mit 84 % bezuschusst

Zuschuss für Kitas be-trug 2013 19,4 Mio. €

Berlin-Brandenburg zum Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres verteilt; der sog.

Kinderkostenpauschale (vgl. § 16 Abs. 6 KitaG). Weiterhin ist ein Zuschuss vom Land für die Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung enthalten. Dieser orientiert sich an der Zahl der Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die Landeszuschüsse werden im Zwei-Jahres-Rhythmus der Kinderzahl, der Personalkostenent-wicklung sowie dem Umfang des Tagesbetreuungsangebotes angepasst.

Die Umstellung des Verteilungsgrundsatzes im Jahr 2000 sollte den Jugendämtern mehr Ge-staltungsmöglichkeiten eröffnen, den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und ihrer Fami-lien durch differenzierte, neue Angebote zu entsprechen. Denn eine Mitfinanzierung bestimm-ter belegbestimm-ter Plätze ist grundsätzlich strukturkonservativ, weil neue Angebotsformen erst nach-träglich in das Finanzierungssystem aufgenommen werden können. Das bis zum Jahr 2000 kaum offerierte Angebot der Kindertagespflege kann mit dieser Struktur begründet werden.

Seit der Bezuschussung durch das Land stieg das Angebot.59

Abb. 23 Entwicklung der Landeszuschüsse für Kindertagesbetreuung in Elbe-Elster und Bran-denburg (2004-2013)

Quelle: Landtag Brandenburg (2014): Anlage 1.

Die Entwicklung der Landeszuschüsse im Zeitverlauf zeigt für den Elbe-Elster-Kreis einen An-stieg von 5.5 Mio. € in 2004 auf 8.6 Mio. € in 2013 (Abb. 23). Gemäß dem vorliegenden Be-scheid des MBJS erhöhten sich die Zuwendungen für das Jahr 2014 erneut auf insgesamt 8,9 Mio. €. Der deutliche Zuwachs im Jahr 2011 ist u. a. auf die Änderung der Landeszuschussan-passungsverordnung zum 15. April 2011 zurückzuführen, wodurch die Aufwendungen zwischen 2010 und 2011 um 30 Prozent zugenommen haben, u. a. bedingt durch die Erhöhung der Kinder-kostenpauschaule um fast 200 €. Während die Zuweisungen des Landes für den Landkreis

59 Landtag Brandenburg (2014): S. 26.

0 €

50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 €

0 € 1.000.000 € 2.000.000 € 3.000.000 € 4.000.000 € 5.000.000 € 6.000.000 € 7.000.000 € 8.000.000 € 9.000.000 €

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Brandenburg

Elbe-Elster

Elbe-Elster Brandenburg

Landeszuschuss an LK EE 2013: 8,6 Mio. €

Elster über den gesamten Betrachtungszeitraum um mehr als die Hälfte (55 %) zugenommen ha-ben, stiegen sie insgesamt für alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg um 81 Prozent. Zwischen 2008 und 2013 konnte ein Zuwachs von 46 Prozent im Landkreis und 59 Prozent auf Landesebene verzeichnet werden. Dieser prozentual höhere Anstieg im Land Brandenburg ist u. a. auf die Differenz bei der Entwicklung der Kinderzahlen zwischen Land und Landkreis zurückzuführen, an die die Landeszuschüsse gekoppelt sind. Die für die Berechnungen ausschlaggebenden Zahlen der Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres stiegen zwischen 2008 und 2013 in Brandenburg um fünf Prozent. Gleichzeitig nahm auch die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr um vier Prozent zu. Demgegenüber verzeichnete in Elbe-Elster im selben Betrachtungszeitraum die Zahl der unter 12-Jährigen einen Rückgang von drei Prozent und der unter Sechsjährigen von 6,5 Prozent. Zudem verringerte sich die Anzahl der Schulanfänger mit niedrigem Sozialstatus im Landkreis Elbe-Elster in 2013 um 11,5 Prozent ge-genüber dem Jahr 2010 und in Brandenburg um nur 4,3 Prozent.

Trotz der gestiegenen Zahl der im Jahresdurchschnitt betreuten Kinder unter 14 Jahren von 1,4 Prozent haben sich sowohl die Aufwendungen des Landkreises zur Bezuschussung des pä-dagogisch notwendigen Personals als auch die Landeszuweisungen zur Kindertagesbetreuung an den Landkreis Elbe-Elster je Kind erhöht

Tab. 5 Entwicklung der rechnerischen Zuweisungen zur Kindertagesbetreuung je betreutem Kind vom Land Brandenburg und Landkreis Elbe-Elster (2010-2013)

Jahr Kita-Zuschuss Kreis an Gemeinden Kita-Zuschuss Land an Kreise

2010 2.666,72 € 1.032,08 €

2011 2.905,01 € 1.290,89 €

2012 2.918,61 € 1.275,74 €

2013 3.010,54 € 1.327,47 €

Quelle: HHP LK EE; Landtag Brandenburg (2014), Anlage 1; Jugendamt LK EE, eigene Berechnungen

Die auf Basis der Transferaufwendungen an die kreisangehörigen Kommunen (19,4 Mio. €) und jahresdurchschnittlich betreuten Kinder (6.440) errechneten Zuweisungen je betreutem Kind zu den Personalkosten in Kindertageseinrichtungen vom Landkreis beliefen sich auf rund 3.011 € im Jahr 2013 (Tab. 5). Die vom Landkreis pro betreutem Kind gewährten Transferaufwendungen an die kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden stiegen um 13 Prozent seit dem Jahr 2010. Dem-gegenüber erhielt der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe rein rechnerisch 1.327,47 € je betreutem Kind an Zuweisungen vom Land. Im Zeitraum von 2010 bis 2013 stiegen die Landeszuwendungen zur Kindertagesbetreuung je Kind in Elbe-Elster um 28,6 Prozent.

Differenz zw. Zuschuss des Landes und des not-wendigen Zuschusses durch den LK an die Träger vergrößert sich zulasten des LK

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