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7.1 Vorbereitende Kurse auf Berufs- und höhere Fachprüfungen 7.1.1 Kantonaler Nettoaufwand aktuell und neu

Ausgegangen wird vom Voranschlag 2014, in welchem die Entlastungspakete 2012 und 2013 sowie die ASP-Massnahmen berücksichtigt sind:

in CHF Mio.

VK Rg.12 VA 14 nBerG VK BP/HFP kant./subv. Bildungsanbieter 8.2 8.0 7.1 VK BP/HFP - FSV (ausserkantonale Kursbesuche) 1.2 1.2 0.9

Neue Angebote VK BP/HFP 0 0 1.2

Total VK BP/HFP 9.4 9.2 9.2

Die Ausgaben für den ausserkantonalen Kursbesuch sinken aufgrund des vorgesehenen neuen kleineren Lektionbeitrags. Berechnungen zeigen, dass mit einem Lektionenbeitrag pro Teilnehmenden von CHF 6 für die gewerblich-industriellen Berufsgruppen und CHF 2 für die Bereiche Wirtschaft und Dienstleistung (dort wo ein Angebotsmarkt besteht) der Wechsel von einer Aufwandfinanzierung zu einer Pauschalfinanzierung haushaltneutral umgesetzt werden könnte. Dabei können auch die Anbieter, die heute von Subventionen ausgeschlossen sind, berücksichtigt werden. Zu prüfen sein wird aber auch eine Variante 6/0, mit der Begründung, dass der Kanton nicht in einen funktionierenden Bildungsmarkt mit Subventionen eingreifen soll und dass eine öffentliche Subventionierung selbsttragender Angebote aus finanzpoliti-schen Überlegungen sowie aus Sicht der Staatsbeitragsgesetzgebung (Art. 7 Abs. 2 StBG) zu hinterfragen ist. Ein entsprechender Entscheid wird der Regierungsrat auf Verordnungsebene zu fällen haben.

Die heutigen Weiterbildungen oder die heutigen NDS im Gesundheitsbereich, die gemäss einem schweizerischen Projekt zu BP oder HFP umgebaut werden, müssen mit dem heute für die NDS (vgl. Kap. 7.3) getätigten Aufwand finanziert werden. Zusätzliche Mittel können nicht eingestellt werden.

7.1.2 Kursgebühren

Die Kursgebühren richten sich heute nach den kantonalen Vorgaben. Die neuen Kursgebüh-ren müssen kalkuliert werden. Die Berechnungen des MBA gehen davon aus, dass bei einer Abgeltung von CHF 6 pro Lektion und Studierende für Kurse, welche mindestens eine Klas-sengrösse von 18 aufweisen, die Gebühren nur leicht steigen. Bei Kursen, welche bereits heute kostendeckend oder nur minimal defizitär geführt werden (insbesondere im Bereich Wirtschaft und Dienstleistung) müsste eine Abgeltung bereits ab CHF 2 pro Lektion und Stu-dierende zu einer Senkung der Gebühren führen. Die kostspieligsten Angebote sind Meister-prüfungen im Gewerbe. Man wird in diesen vereinzelten Fällen auch den Lektionenumfang und die Anforderungen überprüfen müssen. Immerhin ist – entgegen zur Regelung im Kanton Zürich – derzeit keine generelle Plafonierung der subventionsberechtigten Lektionen (ZH: 500 Lektionen) beabsichtigt.

7.2 Bildungsgänge an höheren Fachschulen 7.2.1 Kantonaler Nettoaufwand aktuell und neu

Folgende Darstellung gibt einen Überblick, wie die Umstellung der Aufwandfinanzierung auf die Pauschalfinanzierung haushaltneutral umgesetzt werden kann. Ausgegangen wird vom Voranschlag 2014, in welchem die Entlastungspakete 2012 und 2013 sowie die ASP-Massnahmen berücksichtigt sind. Allerdings zeigen die ASP-ASP-Massnahmen (Kostensenkungen bei den HF) im Jahre 2014 erst geringe Wirkung. Voll zu Buche schlagen werden diese erst im Jahre 2017. Die Modellrechnungen nBerG beruhen ebenfalls auf dem Umsetzungsstand ASP per 2014. Nachfolgende Zahlen geben den Nettoaufwand wieder:

in CHF Mio.

HF Rg.12 VA 14 nBerG

Kantonale/subventioniere HF Gesundheit, Soziales 43.7 43.4 43.5 Kantonale/subventioniere HF übrige Fachbereiche 17.9 18.4 17.0 FSV/ neu HFSV (ausserkantonale Schulbesuche) 5.8 5.8 5.7

Neue Angebote HF 0 0 1.4

Total HF 67.4 67.6 67.6

Der grösste Ausgabenposten betrifft die Bildungsgänge zur diplomierten Pflegefachfrau bzw.

zum diplomierten Pflegefachmann und die medizinisch-technischen Bildungsgänge, wie bio-medizinische Analytik, Rettungssanität, Operationstechnik, Aktivierung, medizinisch-technische Radiologie. Für diese Bildungsgänge kommt eine Finanzierung alleine mit der HFSV-Pauschale nicht in Frage. Nach dem Kostendeckungsprinzip würden dabei Studienge-bühren in der Höhe von mehreren Tausend Franken resultieren. Der Kanton hat aber auf-grund des Spitalversorgungsgesetzes den Auftrag, genügend Nachwuchs für das Gesund-heitswesen auszubilden. Hohe Gebühren, insbesondere für den Bildungsgang HF Pflege, hätten einen unverantwortbaren Nachfragerückgang zur Folge. Zudem müsste bei Studieren-den mit Berufsmaturitätsabschluss mit einem Umstieg zur Fachhochschule, welche die Pflege auf Hochschulniveau anbietet, gerechnet werden.

Aufgrund der interkantonalen Kostenerhebung stehen den Kantonen erstmals Vergleichszah-len zu den Vollkosten zur Verfügung. Die Kosten im Kanton Bern müssen dort, wo sie über dem schweizerischen Durchschnitt liegen, mittelfristig auf diesen Durchschnitt gesenkt wer-den. Das Entlastungsprogramme 2012 und 2013 sowie die geplanten ASP-Massnahmen bei diesen Schulen sind die ersten Schritte dazu. Weil diese Bildungsgänge weiterhin ausfinan-ziert werden, sind auch die Studiengebühren vom Kanton festzulegen. Im Hinblick auf das Studienjahr 2013/14 wurden die Semestergebühren für die Bildungsgänge HF Gesundheit von heute 600 Franken auf neu 750 Franken erhöht, analog der Gebührenerhöhung an den Hoch-schulen. Dies war eine Massnahme des Entlastungsprogramms 2012.

Bei den übrigen Fachbereichen kommt es infolge der Umstellung auf die Pauschalfinanzie-rung zu einer leichten Senkung des Aufwandes für den Kanton. Dies wird bei einzelnen Bil-dungsgängen moderate Gebührenerhöhungen zur Folge haben (vgl. unten).

Für die neuen Angebote, d.h. für bis heute rein private Bildungsgänge HF ohne öffentliche Unterstützung, stehen neu aufgrund der Einsparungen bei den bisher unterstützen Bildungs-gängen maximal CHF 1.4 Millionen zur Verfügung. Bei einer geschätzten durchschnittlichen Semesterpauschale von 2’500 Franken und mit einer geschätzten Anzahl von 180 zusätzlich zu unterstützenden Studierenden, ergeben sich Ausgaben in dieser Höhe.

7.2.2 Studiengebühren

Heute richten sich die Studiengebühren nach den kantonalen Vorgaben. Die neuen Studien-gebühren müssen aufgrund der Restkosten kalkuliert werden. Nachfolgende Schätzungen basieren auf den provisorischen Tarifen für 2012 der HFSV und einer Klassengrösse von 18 Studierenden. Anhand von ausgewählten Studiengängen wurden die Studiengebühren vor und nach der Umstellung auf Pauschalfinanzierung berechnet.

Prov. Studiengebühren/Semester in CHF Kanton Bern bisher neu

Bildungsgänge mit HFSV-Pauschalen, die 50 % der Kosten betragen:

Techniker/in HF Bauführung / Bauplanung /

Gebäudetechnik 2’000 2’300

Techniker/in HF Multimedia 1’800 2’000

Techniker/in HF Telekommunikation 1’550 2’100

Wirtschaftsinformatiker/in HF 4’200 4’500

Betriebswirtschafter/in HF 3’000 2’000

Erwachsenenbildner/in HF 1’100 1’300

Gestalter/in HF Kommunikationsdesign 1’800 2’000

Bildungsgänge mit HFSV-Pauschalen, die bis zu 90 % der Kosten betragen:

Agrotechniker/in HF 950 1’000

Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in HF 1’200 1’800

Kindererzieher/in HF 1’200 1’200

Sozialpädagog/in HF 1‘200 1‘200

Studiengänge mit gesetzlichem Versorgungsauftrag:

Z.B. Pflegefachfrau/-mann HF und NDS 600 750

Studiengänge mit HFSV-Pauschale 50 % und Kantonsbeitrag 2 von bis zu 40 %:

Hôtelier/ère – Restaurateur/trice HF (Hotelfachschule Thun) 3’000 3’500 Techniker/in Garten- und Landschaftsbau (Oeschberg) 1’600 2’000 Techniker/in HF Holztechnik (Höhere Fachschule Biel) 1’600 2’000 Techniker/in HF Maschinenbau / Systemtechnik (HFTM) 1’700 2’000

Diese Studiengebühren entsprechen (mit Ausnahme des Bildungsgangs Pflegefachfrau/-mann HF) den Kosten abzüglich der Pauschale. Für die kantonale HF Holztechnik, die Hotel-fachschule Thun, die Gartenbauschule und die kürzlich privatisierte HF Technik Mittelland sieht die Konzeption der Erziehungsdirektion eine verstärkte Förderung gestützt auf Art. 27 Abs. 3 nBerG vor, da die neue Kalkulation mit einer Finanzierung mit interkantonalen Pau-schalen von 50 Prozent zu nicht konkurrenzfähigen Studiengebühren führen würden. Einer-seits ist der Kanton Bern daran, bei den durch die EDK durchgeführten Kostenerhebungen darauf hinzuwirken, dass diese noch besser der Kostenwahrheit Rechnung tragen. Weiter müssen Kostenoptimierungen erfolgen (siehe auch ASP). Schliesslich müssen moderate Ge-bührenerhöhungen in Kauf genommen werden.

7.3 Nachdiplomstudiengänge

NDS müssen grundsätzlich kostendeckend durchgeführt werden (vgl. Art. 98 BerV). Zur Si-cherstellung eines Versorgungsauftrags ist eine Förderung möglich. Der Aufwand für NDS in der Gesundheitsbildung (z. B. Anästhesiepflege, Intensivpflege, Notfallpflege) betrug im Rechnungsjahr 2012 CHF 7.8 Millionen. Auch hier wurden die Studiengebühren auf das Stu-dienjahr 2013/14 auf CHF 750 angehoben. Bei den NDS wird ebenfalls nach Kostenoptimie-rungen gesucht.

7.4 Kostenentwicklung aufgrund einer Ablösung der FSV durch die HFSV im Bereich HF Die nachfolgenden Berechnungen für die Kostenentwicklung aufgrund eines Wechsels von der FSV zur HFSV für neurechtliche Bildungsgänge HF stützen sich auf die HFSV-Pauschaltarife, die gestützt auf die Ergebnisse der ersten schweizerischen Kostenerhebung

berechnet worden sind. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Anzahl Studierenden im Jahre 2011. Die Zahlen für das Jahr 2012 liegen erst im Oktober 2013 vor.

Das bedeutet, dass bei gleichbleibenden Studierendenzahlen sich der Saldo für den Kanton Bern um rund 660'000 Franken verbessern würde. Im Oktober 2013 werden die neuen immer noch provisorischen Tarife basierend auf der Kostenerhebung 2012 zur Verfügung stehen. Es ist im Bereich Gesundheit mit einer massgeblichen Erhöhung des Tarifs zu rechnen, welcher den Saldo zu Gunsten des Kantons Bern bis zu CHF 2 Millionen erhöhen könnte.

7.5 Kostenentwicklung bei den vorbereitenden Kursen aufgrund des Wiederbeitritts zur FSV Die Erziehungsdirektion beantragt dem Regierungsrat, dass der Kanton Bern der FSV nach der Kündigung per 30. September 2014 wieder beitreten sollte. Auch hier weist der Kanton Bern eine positive Bilanz auf. Ausserkantonale Kursbesuche sollen jedoch nur noch sehr zu-rückhaltend bewilligt werden, nämlich dann, wenn es kein vergleichbares Angebot im Kanton Bern gibt. Diese Massnahme wird die Ausgaben auf Seiten des Kantons schätzungsweise bis zu einer halben Million Franken senken. Der heutige Teilnehmerlektionenbeitrag von CHF 9 führt nach Berechnungen zu einer Überfinanzierung. Der Kanton Bern beabsichtigt deshalb, bereits auf das Schuljahr 2014/15 hin, die Lektionenbeiträge auf voraussichtlich CHF 6 bzw.

CHF 2 oder 0 (vgl. Ziff. 7.1.1) zu senken. Diese Massnahme wird den Saldo zugunsten des Kantons Bern verringern, weil er auf der Einnahmenseite stärker zu Buche schlägt. Der Kan-ton Bern hat aktuell folgenden Aufwand und Ertrag aufgrund seiner Mitgliedschaft bei der FSV:

Vorbereitende Kurse, BP/HFP Jahr 2010 Jahr 2011

Grundlagen: FSV / BEJUNE Anzahl CHF Anzahl CHF

Total Einnahmen bernische Schulen (Ausserkant. in BE) 988 2'028'130 1'470 2'431'092 Total Ausgaben MBA (BE in anderen Kantonen) 713 1'258'756 707 1'551'644

Saldo BP/HFP Kanton Bern 275 769'374 763 879'448

Berechnungen mit dem neuen Tarif CHF 6 für gewerblich-industrielle Angebote und CHF 2 für den Bereich Wirtschaft und Dienstleistung ergeben folgende Bilanz für den Kanton Bern:

Vorbereitende Kurse, BP/HFP (Szenario 6/2) Jahr 2014

Grundlagen: FSV / BEJUNE Anzahl CHF

Total Einnahmen bernische Schulen (Ausserkantonale in BE) 1'470 1'459'313

Total Ausgaben MBA (BE in anderen Kantonen) 707 909'393

Saldo BP/HFP Kanton Bern 763 549'920

7.6 Fazit der finanziellen Auswirkungen

Die Kostenschätzungen ergeben, dass die Neukonzeption der finanziellen Steuerung entspre-chend der Vorgabe durch den Regierungsrat haushaltneutral erfolgen kann. Die Einsparun-gen aus den Entlastungspaketen 2012 und 2013 sowie den ASP-Massnahmen von insgesamt ca. 4.5 Millionen Franken (Umsetzungsstand 2014; ab 2017 CHF 10.4 Mio.) sind berücksich-tigt. Ausgehend davon, dass der Systemwechsel und die Aufnahme neuer Angebote einlau-fend vollzogen wird, ist auch die Übergangszeit zum neuen System haushaltneutral. Ein klei-nes Risiko besteht darin, wenn mehr neue Angebote aufgenommen bzw. finanziert werden müssten, als sich aufgrund der einlaufenden Einsparungen in den bisherigen Angeboten er-geben. In diesem Fall kann eine Verzögerung der Haushaltneutralität von ein bis zwei Jahren nicht ausgeschlossen werden.

8. Personelle und organisatorische Auswirkungen

8.1 Personelle Auswirkungen

In der kantonalen Verwaltung wird sich der Aufwand für die Administration nach dem Über-gang vom bisherigem zum neuen Recht nur geringfügig ändern. Die Umstellung auf Pauschal-finanzierung bringt Vereinfachungen, allerdings ist mit dem Abschluss von ca. 30 neuen Leis-tungsverträgen zu rechnen. Entsprechend ist mit diesen Anbietern auch ein Reporting und Controlling durchzuführen. Auch wenn dieses vereinfacht ist, muss mit einem Mehraufwand gerechnet werden. Dieser muss mit Umstrukturierungen aufgefangen werden können.

8.2 Organisatorische Auswirkungen

Die Umstellung bei den höheren Fachschulen auf Pauschalfinanzierung bringt eine Vereinfa-chung bei der Budgetierung und Abrechnung. Die Schulen müssen weiterhin von jeder studie-renden Person einen Nachweis über den stipendienrechtlichen Wohnsitz verlangen, damit sie wissen, welcher Kanton die interkantonal vereinbarte Pauschale übernehmen muss. Sowohl im Bereich der höheren Fachschulen und vor allem bei den vorbereitenden Kursen müssen neue Leistungsverträge mit denjenigen Anbietern abgeschlossen werden, die bisher keine Unterstützung erhielten oder eine Pauschale gemäss FSV erhielten.

Neu werden die bisherigen Anbieter die Gebühren resp. die Kurskosten kalkulieren müssen.

Bis anhin galten die kantonalen Gebührenvorgaben.