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feldern, in denen im Jahr 2019 Fragen von grundsätzlicher Bedeutung erwartet werden

„HIN+WEG“

-Entgeltregulierung und Marktaufsicht

Die Beschlusskammer für den Postbereich wird regel mäßig aufgrund von Beschwerden und Anträgen tätig.

Daher ist nicht in vollem Umfang absehbar, mit wel chen Themenschwerpunkten die Kammer im Jahr 2017 befasst sein wird. Einige Entgeltgenehmigungs anträge sind jedoch wegen des Auslaufens bestehender Entgeltgenehmigungen zu erwarten.

-Price-Cap-Maßgrößenverfahren

Da die Beschlusskammer das Price-Cap-Maßgrößen verfahren im Jahr 2018 aufgrund der besonderen Umbruchsituation der Deutschen Post AG nicht abschließen konnte, wird die Price-Cap-Regulierung auch den Jahresbeginn 2019 ganz entscheidend prägen.

Nicht nur die endgültige Festlegung der Maßgrößen, sondern auch die Genehmigung der Entgelte für die der Price-Cap-Regulierung unterliegenden Produkte (u. a. Standard-, Kompakt, Groß- und Maxibrief, Post karte, abgehende Auslandssendungen, aber auch Zusatzleistungen wie Einschreiben, Nachnahme) wird durchzuführen sein. Mögliche Auswirkungen auf die Geschäftskundenprodukte (Teilleistungen), deren Ent geltbemessung sich als Rabatt auf die Basisprodukte darstellt, werden zu beachten sein. Diese Teilleistungs rabatte gelten auch für Konsolidierer und stellen daher eine entscheidende Komponente für die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Postmärkten dar.

-E-Postbrief

Die Kammer wird voraussichtlich im letzten Quartal 2019 über den Fortsetzungsantrag der Deutschen Post E-POST Solutions GmbH für die Postdienstleistungen

„E-Postbrief mit klassischer Zustellung“ entscheiden, da die Entgeltgenehmigungen Ende 2019 auslaufen.

Dabei handelt es sich um die Entgelte, die für die physi sche Beförderung elektronisch eingelieferter Sendun

-gen erhoben werden. Da das Entgelt von den Porti für die Standardbriefdienstleistungen und den Teilleis tungsrabatten abhängig ist, könnte sich auch zuvor schon ein Anpassungs- und Überprüfungsbedarf ergeben, wenn aufgrund der noch ausstehenden Maß größenentscheidung und der sich anschließenden Price-Cap-Entgeltgenehmigung Entgeltänderungen in den Grundprodukten erfolgen.

-„HIN+WEG“

Die Kammer wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 über den Fortsetzungsantrag der Deutschen Post AG für das Bring- und Abholprodukt

„HIN+WEG“ entscheiden. Auch diese Entgeltgenehmi gung läuft zum Jahresende 2019 aus. Die Deutsche Post AG bietet „HIN+WEG“ seit 1997 an. Der Service wird grundsätzlich sowohl Geschäfts- als auch Privatkun den angeboten. Erfahrungsgemäß besteht jedoch bei Privatkunden kein Bedarf für zeitgenaues Abholen und Bringen der Tagespost, so dass die Serviceleistungen nahezu ausschließlich von Geschäftskunden nachge fragt werden. Anders als bei anderen Produkten geneh migt die Beschlusskammer bei „HIN+WEG“ kein kon kretes Entgelt, sondern eine Entgeltformel, die die Berücksichtigung individueller Unterschiede (Menge, Entfernungsparameter, Zeitaufwand beim spezifischen Kunden) zulässt.

Die Deutsche Post AG hat ein neues Produkt „Digitale Kopie“ mit einem voraussichtlichen Marktstart zum 01.01.2019 entwickelt. Sie verspricht sich mit dem Pro dukt eine Sicherung des Kerngeschäfts, da sie es für wesentlich bei der digitalen Transformation des Brief geschäfts hält. Die digitale Kopie soll zunächst als reines Geschäftskundenprodukt angeboten werden.

Die Deutsche Post setzt dazu die aus der Einführung des Infrastrukturrabatts resultierenden Voraussetz ungen (elektronische Vorankündigung im Auftrags managementportal und neue Frankier-ID) ein. Mit der digitalen Kopie erhält der (private) Empfängerkunde neben der physischen Sendung vorab ein digitales Abbild (= digitale Kopie) des Briefs in sein elektroni sches Postfach. Die physische Sendung wird also (zunächst) nicht ersetzt. Dazu wird es erforderlich sein, dass der Versender der Deutschen Post AG ein solches Abbild (als elektronische Datei) zur Verfügung stellt.

Ein Scannen von Briefen durch die Deutsche Post AG wird nicht erfolgen. Die datenschutzrechtliche Unbe denklichkeit sei mit der Bundesdatenschutzbeauftrag ten bereits abgeklärt.

-BUNDESNETZAGENTUR | JAHRESBERICHT 2018 154 |

Die Teilnahme an der digitalen Kopie sollen für Ver sender und Empfänger – zumindest in der Markt penetrationsphase – kostenfrei gewährt werden. Ziel ist es, ein möglichst hohes Empfängerinteresse zu generieren, um Versender und Empfänger an den digitalen Versand zu gewöhnen. Für den Fall einer

„Digitalisierungsoffensive“, die zu einem Einbruch physischer Versendungen führen könnte, würde der Deutschen Post AG dann ein etabliertes System zur Verfügung stehen. Es ist anzunehmen, dass sich im Zusammenhang mit diesem Produkt postregulato rische Fragen der Verbraucher und Wettbewerber ergeben. Bei der Bewertung dürfte insbesondere auch die Abgrenzung zwischen Postdienstleistung und Telekommunikationsdienst bedeutsam werden.

-Internationales

ERGP – Stellungnahme zur Überprüfung des Rechts rahmens für Postdienste

-Als Mitglied der Gruppe der Europäischen Regulie rungsbehörden für Postdienste (ERGP) wird die Bundesnetzagentur im Jahr 2019 an einer Stellung nahme der ERGP zur Überprüfung und möglichen Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens für die Regulierung des Postsektors mitwirken. Die Stellungnahme soll auf einem aktuellen Bericht der Regulierergruppe über die Marktentwicklungen im Postbereich und deren Auswirkungen für die Regulie rung aufbauen.

-Ziel des Projekts sind konkrete Empfehlungen und Vorschläge an den europäischen Gesetzgeber, die in eine mögliche Reform der europäischen Richtlinie einfließen können. Der Fokus wird dabei auf der For mulierung von zukunftsfähigen Rahmenbedingungen liegen. Diese sollen nicht nur eine Anpassung an die umfassenden Entwicklungen auf dem Postsektor in den letzten Jahren erlauben, sondern den Regulie rungsbehörden auch ausreichend Flexibilität für zukünftige Herausforderungen auf den Postmärkten bieten. Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess unterstützen und ihre Expertise aktiv in die Erarbei tung der Stellungnahme einbringen.

-Förderung von offenen Standards und Interoperabilität Die Bundesnetzagentur begleitet in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Standardisierungsaktivitäten im Post bereich in den internationalen, europäischen und nationalen Gremien. Die Bundesnetzagentur ist in der konkreten Gremienarbeit tätig an der Schnittstelle zwischen Regulierung und Normung. Der Fokus in den Gremien ist derzeit verstärkt auf den (grenzüber schreitenden) Päckchen- und Paketverkehr gerichtet.

-Die EU Finanzminister haben Mitte Dezember 2017 das Auslaufen der bestehenden Freigrenzen für grenzüber schreitende Warensendungen (zumeist EUR 22) Ende 2020 beschlossen. Gleichzeitig werden fortgeschrittene elektronische Datensysteme zur vorzeitigen Informati on über im jeweiligen Land ankommende Postsendun gen, die sogenannte elektronische Datenvoranmeldung (Electronic Advanced Data), verpflichtend eingeführt.

-Die Bundesnetzagentur wird im Jahr 2019 ihre Mit wirkung an der Entwicklung eines Standards für ein europa- und weltweit abgestimmtes Daten-Set zur Übermittlung elektronischer Daten, die sich eindeutig auf eine bestimmte postalische Warensendung bezie hen, fortsetzen. Die zu übermittelnden Daten beziehen sich in erster Linie auf die Beförderung der jeweiligen Postsendungen, betreffen gleichzeitig aber auch den Inhalt, den Wert, die Beschaffenheit der Sendung und beinhalten sicherheits- und umsatzsteuerrelevante Informationen.

-Reform des Weltpostvereins

Seit dem Jahr 1948 ist der Weltpostverein die für internationale Postverbindungen zuständige Sonder organisation der Vereinten Nationen. Heute zählt er 192 Mitgliedsländer.

-Zur Sicherung seiner Vorhaben und damit seines Fortbestands ist der Weltpostverein seit einiger Zeit bemüht, ein nachhaltiges neues Beitragssystem zu entwickeln, das nicht mehr auf der freien Wahl von Beitragsklassen durch die Mitgliedsländer beruht und das die Belange der Mitgliedsländer und des die Geschäfte führenden Internationalen Büros berück sichtigt und möglichst per Konsens verabschiedet werden soll. Die Bundesnetzagentur wird 2019 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter stützen, das die Leitung der Task Force zur Entwick lung dieses neuen Systems übernommen hat.

-VORHABENPLAN | 155

Wesentliche Aufgaben und Organisation