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Europäische und internationale Normung

-Auf der ersten Vollversammlung stellte der Vorsit zende für das Jahr 2019, Joao Cadete de Matos von der portugiesischen Regulierungsbehörde ANACOM, den Entwurf des Arbeitsprogramms 2019 vor. Ein Schwer punkt ist der ERGP-Input zur anstehenden Überar beitung der Postdienste-Richtlinie. Auch das Thema

„Future postal regulatory framework“ mit dem Titel

„When digital meets postal – Evolution or revolu

-tion?“ stand im Fokus des ersten ERGP-Stakeholder-Forums.

Außerdem wurde auf der Vollversammlung über die Fragebögen und Grundsätze der EU-Paketverordnung vom 18. April 2018 berichtet, die die Paket-Arbeits gruppe unter Vorsitz der Bundesnetzagentur erarbei tet hatte. Die ERGP hat diese bereits verabschiedet.

Die Grundsätze der Paketverordnung für die Daten erhebung müssen ab 2019 in allen Mitgliedstaaten einheitlich übernommen werden.

-Schließlich verabschiedete die Vollversammlung den ERGP-Bericht zur Zugangsregulierung. Auf der zwei ten Sitzung in Belgrad wurde das ERGP-Arbeitspro gramm 2019 verabschiedet. Darüber hinaus wurde insbesondere der Bericht „Developments in the postal sector and implications for regulation“ zur öffent lichen Konsultation gestellt, die vom 11. Dezember 2018 bis zum 24. Januar 2019 lief. In dem Bericht analysiert die ERGP die Marktgegebenheiten und die Veränderungen seit 1997 im Postsektor, z. B. durch die Digitalisierung, und befasst sich mit den sich daraus ergebenden Implikationen für den künftigen Regulierungsrahmen. Die ERGP plant, zum künftigen Rechtsrahmen – gestützt auf den Report und die Konsultation – eine „Opinion“ abzugeben, in der sie Schlussfolgerungen zum Änderungsbedarf des jetzigen Postregulierungsrahmens ziehen wird.

-Zum ERGP-Chair 2020 wurde Dr. Spyros Pantelis von der griechischen Regulierungsbehörde (EETT) gewählt. Die Arbeitsgruppenstruktur wurde aktua lisiert. Für die Überarbeitung der Postdienste-Richt linie wurde eine Arbeitsgruppe „Regulatory Frame work“ gegründet. Außerdem wurde für die Überar beitung der ERGP Medium Term Strategy 2020–2022 eine Task Force aufgestellt. Die Arbeitsgruppe „Cross border parcel delivery“ wird gemeinsam von Experten der Bundesnetzagentur und der EETT geleitet. Wei tere verabschiedete Dokumente finden sich auf der ERGP-Website.2

-2 https://ec.europa.eu/growth/sectors/postal-services/ergp_en

Europäische und internationale Normung

Die Entwicklung europäischer Standards wird im Postbereich durch das Europäische Komitee für Normung (CEN, Comité Européen de Normalisa tion) wahrgenommen. Mitglied im CEN sind 34 nationale Normungsgremien aus den 28 EU-Mit gliedstaaten, den drei EFTA-Staaten sowie aus der Türkei, Mazedonien und Serbien. Transparenz, offener Zugang, Kohärenz und Konsens sind die Grundsätze der Zusammenarbeit auf CEN-Ebene.

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Im Postbereich werden europäische Normen bzw.

technische Spezifikationen im technischen Aus schuss für postalische Dienstleistungen (CEN/TC 331) erarbeitet und festgelegt. Sie dienen der Harmonisierung der technischen Verfahren zur Messung der Dienstgüte, der Verbesserung der Zusammenarbeit aller Akteure im Postwesen und ermöglichen die Interoperabilität der jeweiligen Systeme.

-Vor allem die EU-Kommission, aber auch interes sierte Wirtschaftskreise treiben im CEN regelmäßig die Entwicklung marktgerechter Normen voran. Es besteht ein enges Zusammenspiel von nationaler, europäischer und weltweiter Normung.

-CEN/TC 331 besteht aktuell aus vier Arbeitsgrup pen, die spiegelbildlich beim Deutschen Institut für Normung (DIN) – und dort beim Arbeitsausschuss Postalische Dienstleistungen – eingerichtet sind. In den Arbeitsgruppen sitzen Post- und Logistikunter nehmen, Kurier-, Express- und Paketunternehmen, Onlinehändler, Industrie, Regulierungsbehörden, Verbände und Verbraucherorganisationen.

-Seit Ende 2016 hat die Bundesnetzagentur auf europäischer Ebene den Vorsitz des CEN/TC 331 inne. Sie stellt derzeit auch den Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses. In den Gremien tritt die Bundesnetzagentur für offene Standards ein, um auf diese Weise Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber bzw. einer Übertragung von Markt macht vom physischen auf den elektronischen Postbereich frühzeitig vorzubeugen. Dabei achtet sie auf die nötige Transparenz bei der Entwicklung der Normen, einen diskriminierungsfreien Zugang und Kommunikation an alle Marktteilnehmer.

-Post-und KEP-Dienstleister, aber auch die Zoll- und Finanzbehörden stehen angesichts des zwei stelligen Wachstums an grenzüberschreitenden Warensendungen vor großen Herausforderungen.

Im Schnitt stehen in den west- und mitteleuropäi schen EU-Mitgliedstaaten täglich mehr als 100.000 grenzüberschreitende Warensendungen mit geringem Wert zur Bearbeitung an.

-Bei Sendungen aus Drittstaaten, speziell aus Fernost, fehlt in vielen Fällen eine verifizierbare Deklarierung durch den Versender, die korrekte Wertangabe, die Inhaltsbeschreibung oder die erforderliche Umsatzsteueranmeldung auf Basis einer Identifikationsnummer. Eine gesetzeskon forme Entrichtung der Umsatzsteuer im Empfän

-gerland ist zumeist nicht gewährleistet, was zu Umsatzsteuerausfällen in den EU-Mitgliedstaaten führen kann.

Hinzu kommt, dass ab 2021 die bestehenden Frei grenzen für grenzüberschreitende Warensendungen von zumeist 22 Euro wegfallen. Zudem fordern die EU-Zollvorschriften zukünftig für alle Warensen dungen eine elektronische Datenvoranmeldung.

-Zur Umsetzung dieser Regelungen bedarf es fortge schrittener elektronischer Datensysteme. Zusammen mit dem Weltpostverein arbeitet CEN an der Ent wicklung einer standardisierten Schnittstelle für die elektronische Datenvoranmeldung, die es ermöglicht, alle wesentlichen Daten zur eindeutigen Identifikation von Warensendungen, zu Inhalt, Wert, Empfänger- und Einfuhrumsatzsteueridentifikation in standardi sierter Form direkt digital an die Zoll- und Finanz behörden zu übermitteln. Ferner werden unter Mit wirkung von CEN/TC 331 zwei Projekte bei der Inter nationalen Organisation für Normung (ISO) gestartet.

-Das erste Projekt dient der Transaktionssicherung im Onlinehandel: Zwischen den Ländern dient es der internationalen technischen Zusammenarbeit bei der Überprüfung der Marken und der Warenqualität.

Verkäufern und Käufern hilft es ferner bei der Dokumentation der Echtheit eines Transaktions prozesses sowie dem einfachen Zugang zu Online plattformen oder Onlineshops, dem Schutz der Handelsmarken und der Sicherstellung der Authen tizität und Integrität der Informationen über die angebotenen Waren. Für den Verbraucher schließlich sind weitere Vorteile gegeben: Die Echtheit und Integrität der Identifikationsdaten von Onlineshops und Anbietern im Onlinehandel werden sichergestellt.

Gleichzeitig wird der Kunde über die Herkunft und Qualität der Ware informiert. Zudem schützen Informationen über die Streitschlichtung und einheitliche Schlichtungsverfahren den Verbraucher und geben ihm mehr Sicherheit bei der Abwicklung seiner Onlineeinkäufe.

-In dem zweiten Projekt wird eine Norm mit dem Titel

„Indirekte, temperaturgeführte Kühllieferdienste – Landtransport von Kühlpaketen mit Zwischenüber gabe“ entwickelt. Hier geht es um den in einigen Ländern rapide zunehmenden Versand und Transport von temperaturempfindlichen Waren in Form gekühlter und tiefgekühlter Lebensmittel in Paketen.

Bestehende Regelungen decken die Besonderheiten dieser Transporte nicht ausreichend ab. Daher sollen in der neuen ISO-Norm die Anforderungen an die

-BUNDESNETZAGENTUR | JAHRESBERICHT 2018 110 |

Anbieter dieser Dienste hinsichtlich Qualität und Einheitlichkeit festgelegt werden und künftig als Richtschnur dienen. Dies wiederum erhöht die Sicherheit für den Verbraucher, der anhand der bereitzustellenden Informationen seinen Kühlliefer dienst zuverlässig auswählen kann. Eine bereits bestehende DIN-Norm über den Frischeversand von Lebensmitteln wird in die Entwicklung der ISO-Norm einfließen.

-Weltpostverein

Unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Bundesnetzagentur im Weltpostverein (WPV) aktiv. Dieser zählt heute 192 Mitgliedsländer. An seinen Sitzungen nehmen Regierungen, Regulierungsbehörden und Postdienst leister teil. Alle vier Jahre bestimmt ein Weltpost kongress die strategische und finanzielle Ausrichtung des WPV. Zum zweiten Mal in der Geschichte des WPV fand vom 3. bis zum 7. September 2018 ein außerordentlicher Kongress in Addis Abeba statt.

Dieser war erforderlich, um den WPV zu reformieren, das Beitragssystem zu seiner Finanzierung zu erneu ern, die Altersversorgung für dessen Beschäftigte anzupassen und einen integrierten Produktplan (IPP) für die benannten Betreiber zu verabschieden. Nach diesem Kongress wurde die Konkretisierung der Themen im Verwaltungsrat (CA) und im Rat für Postbetrieb (POC) fortgeführt. Vorbereitungen für die Räte und das Tagesgeschäft zwischen den Welt postkongressen erledigt das Internationale Büro (IB) unter der Leitung eines Generaldirektors.

erhöht. Damit erhalten die afrikanischen Länder, die sich unterrepräsentiert fühlten, vier Sitze mehr als zuvor, Asien zwei, Amerika und Osteuropa jeweils einen Sitz mehr. Die Sitze für die westeuropäischen Länder bleiben unverändert. Außerdem soll bei jedem ordentlichen Kongress ein Drittel der Mitglie der des POC innerhalb der jeweiligen geografischen Region erneuert werden.

-Integrierter Produktplan

Beim IPP wird nicht mehr nach Formaten

unterschieden, sondern nach Waren- und Dokumen tensendungen. Ziel ist die Anpassung des Produkt portfolios an die Bedürfnisse des E-Commerce.

Weiterführende Arbeiten werden dazu aktuell im POC vorgenommen, der sich u. a. mit Mindestspezi fikationen für physische Dienste im Hinblick auf verbesserte Laufzeiten und eine verbesserte Dienst güte befasst.

-Beitragssystem

Beim Eintritt in den WPV haben die Mitgliedsländer freie Beitragsklassenwahl. Die Klassen liegen zwischen 0,5 und 50 Einheiten. Senkungen sind nur bei den Kongressen und nur um eine Klasse (maxi mal fünf Einheiten) möglich. Da Beitragsreduzie rungen bei einem gegebenen Budget zu Lasten anderer Beitragszahler gehen, wurde über ein neues Beitragssystem beraten. Weil beim außerordentli chen Kongress keine Einigung erzielt werden konnte, wurde beschlossen, zunächst Zwischenstufen bei den Beitragsklassen einzuziehen, sodass die Beiträge künftig um maximal drei Einheiten gesenkt werden können. Die Arbeiten an einem neuen Beitrags system werden aktuell unter deutscher Leitung fortgeführt.

-Reform der Altersversorgung

Der WPV verfügt über einen eigenen Rentenfonds für die Beschäftigten des IB. Da nach schweizeri schem Recht eine Deckungslücke im Fonds besteht und die Altersstruktur der Beschäftigten ungünstig ist, sollen alternative Möglichkeiten für die Alters versorgung beraten werden. Dazu gehört auch die Überführung des Rentenfonds in denjenigen der Vereinten Nationen, United Nations Joint Staff Pension Fund (UNJSPF), der sich auf alle teilnehmen den UN-Organisationen stützt. Die Verhandlungen mit dem UNJSPF werden von einer Arbeitsgruppe des CA begleitet.

-Endvergütungen

Zu den Endvergütungen wurde beim außerordent lichen Kongress kein Ergebnis erzielt. Vielmehr wurde beschlossen, sich bei der Sitzung des POC im Oktober 2018 weiter mit dem Thema zu beschäftig ten. Dieser Beschluss wurde letztlich überholt von der Ankündigung der USA, wegen der unzureichen den Endvergütungen aus dem WPV auszutreten.

-Die USA führten aus, dass sie sich zuletzt beim außerordentlichen Kongress von Addis Abeba dafür eingesetzt hatten, für eingehende Waren sendungen (insbesondere Päckchen) faire und kostenorientierte Endvergütungen von den auslän dischen Postpartnerunternehmen zu erhalten, dies aber nicht bzw. nicht schnell genug gelungen sei.

-Beim WPV wird derzeit ein Klassifizierungssystem angewendet, das die Mitgliedsländer in Kategorien entsprechend ihrem postalischen Entwicklungs stand einteilt. Dieses System legt fest, welche Endvergütungen für Warensendungen unter zwei Kilo gezahlt werden. Länder mit einem höheren

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Entwicklungsstand zahlen mehr, um Entwicklungs länder zu unterstützen, Entwicklungsländer ent sprechend weniger.

-Die Regelung erscheint zunächst fair. Jedoch wird China trotz seiner rasch anwachsenden Wirtschaft weiterhin als Entwicklungsland geführt. Der WPV hat diese Klassifizierung lange nicht aktualisiert.

Anpassungen konnten im Kontext der rund 200 stimmberechtigten Länder nicht durchgesetzt werden.

Jährlich werden etwa 300 Millionen Päckchen von China aus in die USA gesendet (ca. 60 Prozent der in

die USA eingeführten Warensendungen). Dabei kostet die USA die Zustellung eines Päckchens etwa einen US-Dollar mehr, als sie an Endvergütung erhalten. Die US-Regierung sieht dies als Subven tionierung der chinesischen Wirtschaft an. Sollte binnen eines Jahres eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, wären die USA bereit, vom angekündigten Austritt Abstand zu nehmen.

-Deutschland wird sich im Rahmen des WPV weiter hin für ein globales Postnetz, für einen reibungs losen Ablauf des internationalen Postverkehrs, für den Multilateralismus und dessen nachhaltige Entwicklung einsetzen.

-Paketverordnung soll grenzüberschreitenden Onlinehandel verbessern