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Exkurs: Auswirkungen der Coronapandemie auf den bremischen Arbeitsmarkt

Im Dokument Lebenslagen im Land Bremen - 2021 (Seite 138-143)

FRÜHKINDLICHE UND SCHULISCHE BILDUNG

2.1 Frühkindliche und schulische Bildung

2.2.8 Exkurs: Auswirkungen der Coronapandemie auf den bremischen Arbeitsmarkt

Angesichts der seit Frühjahr 2020 andauernden und wiederkehrenden Einschränkungen aufgrund der Corona-pandemie sowie der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen haben sich die schwierigen Problemfelder im Land Bremen noch verschärft. Es ist mit langfristigen Folgen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zu rechnen.

Obwohl Deutschland und Bremen mit angepassten Kurzarbeitsregelungen, Lohnzuschüssen und der Unter-stützung von Unternehmen den Verlust an Arbeitsplätzen zu begrenzen versuchen, hat die Pandemie weitreichende Folgen auf den Arbeitsmarkt im Land Bremen. Arbeitslosigkeit und Einkommensungleichheit nehmen weiter zu, Möglichkeiten des Beschäftigungsaufbaus ab. Durch die Verschärfung sozioökonomischer Ungleichheiten und bestehender Herausforderungen steigt das Armutsrisiko weiter. Die Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation trifft insbesondere schutzbedürftige, ohnehin benachteiligte Personengruppen wie Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund und/oder mit Fluchterfahrung, Alleinerziehende, (Langzeit-)Arbeitslose sowie junge Menschen in schulischen oder beruflichen Übergängen.

Die Verhinderung struktureller Einbrüche und sozialer Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unter-stützung der Arbeitsmarkterholung nach der Krise finden daher in der Arbeitsmarktstrategie Berücksichtigung.

Da durch die Krise bestehende Unterschiede noch weiter verstärkt werden (z. B. geringes Qualifikationsniveau, Migrationshintergrund), soll die „Erholung“ dabei gleichstellungsorientiert erfolgen und insbesondere die Auswirkungen der Krise auf benachteiligte Personengruppen abschwächen. Es sind wirksame Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich, um besonders schutzbedürftige benachteiligte Menschen auf der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen zu unterstützen.

Die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig absehbaren Folgen und Entwicklungen aufgrund der Coronapandemie werden entsprechend in die laufende Entwicklung und Anpassung der bremischen Arbeits-marktstrategie einfließen.

Förderungen aufgrund der Coronapandemie

Vor dem Hintergrund der negativen Auswirkungen der Coronapandemie und zur Bekämpfung ihrer Folgen hat die EU mit der Initiative „REACT-EU“ zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen Maßnahmen zur Krisenbewältigung der Corona-Krise weitergeführt und ausgebaut werden.

Auf Bundesebene sollen mit diesen Mitteln bereits bestehende Bundesprogramme zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie ihrer Beschäftigten erweitert werden, zum Beispiel bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik. Außerdem werden Programme zur Förderung von Sozialunternehmen und Aufstockung bestehender Mikrokreditfonds neu aufgelegt.

Auf Landesebene sollen mit den für den ESF in Bremen zusätzlich zur Verfügung stehenden etwa 17 Millionen Euro vor allem die beiden neu geschaffenen, außerbetrieblichen Ausbildungsverbünde in Bremen und Bremerhaven gefördert werden. Diese sollen dem Angebotsrückgang an betrieblichen Ausbildungs-plätzen aufgrund der Coronapandemie entgegenwirken. Ziel ist es einerseits, jungen Menschen den Start einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Andererseits soll allen, deren Ausbildungsverhältnis aufgrund von Insolvenz oder Kurzarbeit beendet wurde/wird, eine Perspektive zur Beendigung ihrer Ausbildung gegeben werden. Zu diesem Zweck wurden zum Ausbildungsjahr 2020/2021 70 außerbetriebliche Ausbildungsplätze in Bremen und 90 in Bremerhaven geschaffen. Die jungen Menschen sollen möglichst schnell in eine betrieb-liche Ausbildung übergehen.

Förderungen im „Bremen Fonds“

Aus den Mitteln des „Bremen Fonds“ sollen im Bereich Arbeit folgende Projekte gefördert werden.

„Perspektive Arbeit Frauen“ (PAF) / „Perspektive Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund“

Ziel ist die Sicherung existenzsichernder Beschäftigung von Frauen, die während der Coronapandemie ihre Arbeitsstelle in der Gastro- oder Eventbranche, im Einzelhandel oder in davon abhängigen Branchen (z. B.

Reinigungsgewerbe) verloren haben. So sollen öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit berufs-begleitender Qualifizierung in Einsatzgebieten mit derzeit hohem Personal- und Unterstützungsbedarf geschaffen werden. Zielgruppe von PAF sind Frauen, insbesondere Alleinerziehende und Frauen mit Migra-tions-/Fluchtbiografie. Zielgruppe von „Perspektive Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund“ sind Menschen mit Migrations-/Fluchtbiografie.

Fachkräfte für klein- und mittelständische KI-Unternehmen

Ziel ist die Sicherung des Bedarfs von klein- und mittelständischen Unternehmen an Fachkräften ohne Studi-enabschluss. Dazu sollen 40 Menschen ohne Arbeit bzw. Arbeitssuchende sowie junge Menschen ohne Ausbildung mittels Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen für Berufe ausgebildet werden, die in Unternehmen der Bereiche künstlichen Intelligenz (KI) oder Onlinehandel einsetzbar sind. Zielgruppe sind insbesondere Frauen und alleinerziehende Menschen sowie Menschen mit Migrations-/Fluchtbiografie.

Ausweitung dezentraler Angebote der Jugendberufsagentur (JBA)

Ziele sind die Ansprache und Begleitung junger Menschen mit pandemiebedingt besonderen Unterstützungs-bedarfen während des Übergangs von der Schule in das berufsbildende System und in die Ausbildung. Dazu soll es eine Verstärkung der Koordinierung der dezentralen Beratungsangebote der Jugendberufsagentur, verstärkte Übergangsbegleitung und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit mit jugendgerechten Angeboten geben. Zielgruppe sind insbesondere junge Menschen mit Fluchtgeschichte oder eigener/familiärer Migra-tionsbiografie, die aufgrund der Pandemie besonders benachteiligt sind.

Digitalisierung von Weiterbildungseinrichtungen

Die Unterstützung der Digitalisierung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in Bremen und Bremer-haven soll dazu beitragen, beschäftigungspolitische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz der Einschrän-kungen aufgrund der Coronapandemie mittel- und langfristig weiterführen zu können. Außerdem sollen die digitalen Kompetenzen zur Partizipation an derartigen Maßnahmen ausgebaut werden.

Ausbildungsunterstützung im Gastgewerbe

Auszubildende im Gastgewerbe sollen trotz der Betriebsschließungen eine praktische Ausbildung erhalten und zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss geführt werden. Dies geschieht mittels Prüfungsvorbe-reitung, Praxisnachmittage oder die längerfristige Ausbildungsunterstützung durch einen Bildungsträger.

Coronapandemie: Spezielle Maßnahmen für Leistungsbeziehende Erleichterter Zugang zum SGB II - § 67 SGB II

Der erleichterte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Bewältigung der wirtschaft-lichen Folgen der COVID-19-Pandemie ist Bestandteil des sogenannten Sozialschutzpakets der Bundesre-gierung. Er greift für alle Bewilligungszeiträume beginnend ab dem 01.03.2020 und gilt bis zum 31.12.2021.

Wesentliche Regelungen sind:

Vereinfachte Vermögensprüfung

Vorhandenes Vermögen verhindert einen Leistungsanspruch nur dann, wenn es erheblich ist. Dieses wird erst angenommen ab einem sofort verwertbaren Vermögen in Höhe von 60.000 Euro für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller und in Höhe von jeweils 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushalts-mitglied. Diese Maßnahme dient einerseits der Verfahrenserleichterung, andererseits wird hierdurch der Kreis der Anspruchsberechtigten bewusst erweitert. So sollen gerade Soloselbstständige grundsätzlich nicht gezwungen sein, aufgrund bloß vorübergehender, pandemiebedingter finanzieller Engpässe ihr (Betriebs-) Vermögen einzusetzen und damit ggf. die wirtschaftliche Grundlage dafür aufzugeben, ihren Betrieb nach Ablauf der Krise fortzuführen oder ihre Altersvorsorge aufzubrauchen.

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Kosten für Unterkunft und Heizung werden zunächst unabhängig von der tatsächlichen Höhe übernommen.

Sie gelten generell für die Dauer von mindestens sechs Monaten, maximal jedoch bis zum Ende des im „Schutz-zeitraum“ begonnenen Bewilligungsabschnittes als angemessen. Damit ist gesichert, dass Betroffene, die infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, grundsätzlich in ihrer Unterkunft bleiben können und die dafür anfallenden Kosten vollständig gedeckt sind. Die Jobcenter sehen in diesen Fällen erst einmal von der Erstellung der sonst üblichen Kostensenkungsaufforderung (sog. Angemessenheitsprüfung) ab.

Vorläufige Leistungsbewilligung

Bei unklarem Monatseinkommen wird üblicherweise eine vorläufige Entscheidung über die Leistungs-bewilligung im SGB II ausgesprochen und nach Ende des Bewilligungszeitraumes die tatsächliche Einkom-menshöhe festgestellt. Für vorläufig bewilligte Leistungen, deren Bewilligungszeitraum jedoch in der Zeit ab dem 01.03.2020 beginnt, ergeht eine solche abschließende Entscheidung nur, wenn der/die Leistungsberech-tigte es selbst beantragt. Das heißt, das Jobcenter prüft nur auf Antrag, ob das zunächst bei Antragstellung geschätzte Einkommen vom tatsächlich erzielten Einkommen abweicht. Wer aktuell vorläufige Leistungen erhält, muss sich demnach nicht sorgen, wegen einer nicht genau zutreffenden Einkommensschätzung Leistungen eventuell später zurückzahlen zu müssen. Andererseits kann der/die Leistungsberechtigte aber eine abschließende Entscheidung verlangen, wenn die ursprüngliche Einkommensprognose zu hoch war, ihr oder ihm also tatsächlichen höhere Leistungen zustehen.

GESUNDHEIT

KAPITEL 2 | 2.3

2.3 Gesundheit

Zahlreiche Studien haben nachgewiesen, dass Menschen mit einer niedrigeren sozioökonomischen Position häufiger gesundheitlich benachteiligt sind als Menschen mit einer hohen sozioökonomischen Position.

Erstere sind erhöhten gesundheitsbezogenen Risikofaktoren ausgesetzt, leiden häufiger an gesundheitlichen Einschränkungen sowie Erkrankungen und sterben früher als wohlhabendere Menschen143. Gesundheitliche Einschränkungen wirken sich auf nahezu alle Lebensbereiche aus.

Im Dokument Lebenslagen im Land Bremen - 2021 (Seite 138-143)