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Entwicklung Bezugs von Transferleistungen im Land Bremen 2012 bis 2019

Im Dokument Lebenslagen im Land Bremen - 2021 (Seite 77-81)

PRIVATE VERSCHULDUNG IM LAND BREMEN

1.6 Private Verschuldung im Land Bremen

1.7.1 Entwicklung Bezugs von Transferleistungen im Land Bremen 2012 bis 2019

In diesem Kapitel werden die übergreifenden Entwicklungen auf dem Gebiet der Transferleistungen darge-stellt. Die Entwicklung der einzelnen Leistungsarten wird in den darauffolgenden Abschnitten dargelegt.

Transferleistungsdichte ist hier definiert als Anteil der Summe Leistungsbezieher:innen von Leistungen nach dem SGB XII (3. Kapitel; HLU außerhalb von Leistungen (a. v. E.) und dem 4. Kapitel, GSiAE a. v. E.), nach dem AsylbLG sowie nach dem SGB II (Leistungsberechtigte, LB) an der Bevölkerung (Zensus)102.

Insgesamt ist die Anzahl der Transferleistungsbeziehenden 2019 gegenüber 2012 um rund 9,5 Prozent gestiegen103.

96 Auf Leistungen gemäß SGB III (Arbeitslosengeld I) sowie der Kriegsopferfürsorge wird an dieser Stelle nicht einge-gangen; zum Wohngeld siehe Kapitel 2.6.4.

97 Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 98 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe

99 Hilfen zur Gesundheit (SGB XII, 5. Kapitel), Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII, 6. Kapitel), Hilfe zur Pflege (SGB XII, 7. Kapitel), Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII, 8. Kapitel)

100 Vgl. Asylbewerberleistungsgesetz

101 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland, Leistungen nach dem SGB XII und dem SGB II 2015, Kapitel 2.2, Seite 12

102 Diese Definition weicht ab von der der Mindestsicherungsquote, wie sie das Statistische Bundesamt ausweist. Dort werden in die Mindestsicherungsquote auch die Bezieher:innen von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII inner-halb von Einrichtungen berücksichtigt, für das SGB II werden die Regelleistungsberechtigten einbezogen.

103 Betrachtung jeweils zum Jahresende.

Diese Entwicklung wird ganz wesentlich von der Entwicklung der Zahl der Beziehenden von SGB II Leistungen beeinflusst, die die größte Gruppe darstellt. Insbesondere im Jahr 2015 wirkte sich auch die Entwicklung bei den Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG aus, die sich im Jahr 2015 gegenüber 2014 nahezu verdoppelte.

Seit 2016 ist wieder ein Rückgang zu verzeichnen, der u. a. damit zusammenhängt, dass viele ehemalige Beziehende von Leistungen nach dem AsylbLG in den Leistungsbezug nach SGB II wechselten und wechseln.

Zu Beginn des Jahres 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zählweise der Personen in Bedarfsge-meinschaften spezifiziert. Seither werden neben denjenigen, die SGB II-Leistungen erhalten, auch Personen ausgewiesen, die in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft leben, aber selbst keine SGB II-Leistungen erhalten.

In der vorstehenden Grafik sind ausschließlich Leistungsberechtigte104 (LB) mit Leistungsanspruch nach dem SGB II ausgewiesen.

Grafik 1.7.1-1

Transferleistungsbeziehende im Land Bremen, 2012 bis 2019 (3. und 4. Kapitel SGB XII a. v. E., SGB II, AsylbLG)

Quellen: Statistisches Landesamt Bremen, Infosystem; Bundesagentur für Arbeit, Strukturen der Grundsicherung SGB II; eigene Berechnungen, eigene Darstellung

Die SGB II-Zahlen für das Jahr 2012 ff. entsprechen der neuen Zählweise und sind nicht identisch mit denen im 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2015 für das Land Bremen.

Die Transferleistungsdichte ist außer von der Entwicklung der Zahl der Leistungsbeziehenden auch von der Entwicklung der Bevölkerung abhängig. Bei bspw. gleichbleibender Zahl der Leistungsbeziehenden und sinkender Bevölkerungszahl steigt die Dichte, entsprechend sinkt sie bei steigender Bevölkerungszahl.

104 Das SGB II regelt, wer leistungsberechtigt im Sinne dieses Gesetzes ist. Ergibt sich ein Leistungsbezug, handelt es sich tatsächlich um (berechtigte) Leistungsbeziehende. Leistungsberechtigte erhalten nicht immer tatsächlich auch Leistungen (weil sie z. B. keinen Antrag stellen).

106.137 109.089 112.973 122.820 120.723 120.644 117.484 116.253

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Summe Leistungsbeziehender Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Leistungen nach dem AsylbLG SGB II (Leistungsberech�gte (LB))

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)

Die folgende Tabelle weist die Entwicklung für die einzelnen Leistungsbereiche und für die Bevölkerung aus.

Tabelle 1.7.1-1

Transferleistungsbeziehende außerhalb von Einrichtungen (a. v. E.) im Land Bremen, 2012 bis 2019

Art der Sozialleistung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Veränd.

2019 ggü.

2012 in % Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 1.710 1.806 1.918 1.871 1.826 1.776 1.680 1.569 - 8,2 Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung (GSiAE) 11.576 12.386 12.937 13.255 13.223 13.476 13.817 14.144 22,2 Leistungen nach dem AsylbLG 3.286 4.240 5.994 11.159 6.133 3.932 3.698 3.999 21,7 SGB II

(Leistungsberechtigte (LB)) 89.565 90.657 92.124 96.535 99.541 101.460 98.289 96.541 7,8 Summe

Leistungsbeziehender 106.137 109.089 112.973 122.820 120.723 120.644 117.484 116.253 9,5 Dichte

(je 1.000 Einwohner:innen) 162,10 165,94 170,68 182,91 177,86 177,15 172,02 170,66

Quellen: Statistisches Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen, Daten jeweils vom Dezember des betreffenden Jahres

Die Zahl der Leistungsberechtigten SGB II liegt Ende 2019 um 9,5 Prozent über dem Wert Ende 2012. Anzumerken ist, dass mit dem vermehrten Zuzug Geflüchteter ab Herbst 2015 die Zahl der Leistungsbeziehenden im SGB II deutlich zugenommen hat, nach einem vorläufigen Hoch im Jahr 2017 gehen die Zahlen zurück. Erfreulich stellt sich die Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dar. Insbesondere in diesem Bereich wird in den Jahren ab 2020 die weitere Entwicklung zu betrachten sein. Infolge der Coronapandemie und des durch die Bundesregierung in diesem Zusammenhang temporär ermöglichten erleichterten Zugangs in das Leistungssystem SGB II wird die Zahl vermutlich steigen. Für Personen, die zunächst Leistungen nach dem SGB III beziehen, erfolgt der mögliche nachfolgende SGB II-Bezug zeitversetzt, ggf. erst im Jahr 2022.

Auf vergleichsweise konstantem Niveau ist die Zahl der Empfänger:innen von „Hilfe zu Lebensunterhalt (HLU)“. Seit 2015 ist hier ein moderater Rückgang zu verzeichnen.105

Kontinuierlich angestiegen ist die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-derung (GSiAE a. v. E.) erhalten. Diese Leistung wird im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung von den Kommunen gewährt, aber seit 2014 zu 100 Prozent vom Bund erstattet. Die Kommunen halten allerdings die personellen und fachlichen Kapazitäten für die Beratung und Bewilligung vor.

Die Zunahme in diesem Leistungsbereich ist zu einem großen Teil auf diskontinuierliche Erwerbsbiografien sowie auf niedrige Einkommensniveaus zurückzuführen. Mit den daraus entstehenden Ansprüchen für die Altersversorgung kann der Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert werden. Ende 2019 erhielten im Land Bremen 14.140 Personen, darunter rund 7.600 (53,7 %) Frauen diese Leistung. Zu erwarten ist eine weitere stetige Zunahme von Leistungsbeziehenden. Dies ist auch eine Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), auf das hier nicht näher eingegangen wird, da die Auswirkungen erst ab 2021/2022 sichtbar sein werden.

105 Die Zahlen für das SGB XII (3. und 4. Kapitel, HLU und GSiAE) sind der Bundesstatistik entnommen. Sie weichen von Zahlen, wie sie die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in anderen Zusammenhängen ausweist (z.B.

im Produktgruppencontrolling) ab, da diese Auswertungen aus dem Fachverfahren Open Prosoz generiert werden und für die Auswertung eine andere Definition gilt (in Bremen bspw. werden die Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten erhoben (analog zu den Auswertungen der BA zum SGB II).

Leistungen nach dem AsylbLG sind stark geprägt vom Zuzug Geflüchteter im Herbst 2015. Der deutliche Rückgang ab 2016 ist zumindest zum Teil dem Übergang in den Leistungsbezug nach dem SGB II geschuldet.

Die Entwicklungen in den beiden Stadtgemeinden

In der Stadtgemeinde Bremen hat sich die Gesamtzahl der Transferleistungsbeziehenden im Zeitraum 2012 bis 2019 deutlich verändert (+10,2% 2019 gegenüber 2012), wobei im Jahr 2018 und im Jahr 2019 ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

Tabelle 1.7.1-2

Transferleistungsbeziehende a. v. E. in der Stadt Bremen, 2012 bis 2019

Art der Sozialleistung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Veränd.

2019 ggü.

2012 in % Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 1.403 1.495 1.631 1.565 1.501 1.448 1.374 1.250 - 10,9 Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung (GSiAE) 9.046 9.817 10.299 10.578 10.644 10.873 11.125 11.410 26,1 Leistungen nach dem AsylbLG 2.762 3.610 5.060 8.694 5.672 3.638 2.780 2.936 6,3 SGB II

(Leistungsberechtigte (LB)) 71.212 71.816 72.089 75.012 78.359 80.584 78.621 77.480 8,8 Summe

Leistungsbeziehender 84.423 86.738 89.079 95.849 96.176 96.542 93.899 93.075 10,2 Dichte

(je 1.000 Einwohner:innen) 154,49 158,12 161,44 171,94 170,01 169,97 164,92 163,99 6,1

RLB 70.694 71.279 71.483 74.405 78.190 80.450 78.468 77.335 9,4

Summe LB mit RLB (ohne SLB) 83.905 86.201 88.473 95.242 96.007 96.408 93.746 92.930 10,8 Quellen: Statistisches Landesamt Bremen, Bremer Infosystem, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen und Darstellung

Im Bereich HLU gibt es seit 2015 rückläufige Zahlen. Die Zahl der Leistungsbeziehenden liegt Ende 2019 10,9 Prozent unter dem Niveau von 2012, allerdings ist dieses mit 1.250 Personen die kleinste der Empfänger-gruppen.

Die Zahl der Leistungsberechtigten (LB) nach SGB II ist im gesamten Zeitraum gestiegen (+8,8 % Ende 2019 gegenüber 2012), allerdings folgt nach dem bis 2017 zu verzeichnenden Anstieg in 2018 und 2019 ein Rückgang. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt 2019 4,9 Prozent über 2012, allerdings sind auch hier bis 2017 steigende und 2018/2019 zurückgehende Zahlen zu verzeichnen. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist ggü. Ende 2012 um 21,2 Prozent gestiegen und seit 2017 auf gleich-bleibendem Niveau.

Die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist erheblich gestiegen (+26,1 %).

Die Zahl der Beziehenden von Leistungen nach dem AsylbLG hat bis Ende 2015 zugenommen, geht seither zurück und liegt 2019 auf dem Niveau von 2012 (+6,3 %). Viele der Geflüchteten erhalten inzwischen statt Leistungen nach dem AsylbLG Leistungen nach dem SGB II.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven hat die Zahl von Transferleistungsbeziehenden im Zeitraum 2012 bis 2019 um 6,6 Prozent zugenommen. Besonders auffällig ist hier, dass die Zahl der Empfänger:innen106 von Leistungen nach dem AsylbLG rund 103 Prozent über dem Wert von 2012 liegt. Gegenüber einem Tiefstand im Jahr 2017 liegt die Zahl 2019 um 769 Personen höher und hat sich damit etwa verdreifacht. Allerdings führen extrem niedrige Ausgangswerte naturgemäß zu größeren prozentualen Veränderungen, was ihre Aussagekraft relativiert.

Tabelle 1.7.1-3

Transferleistungsbeziehende a. v. E. in der Stadt Bremerhaven, 2012 bis 2019

Art der Sozialleistung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Veränd.

2019 ggü.

2012 in %

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 301 306 281 296 313 311 291 302 0,3

Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung (GSiAE) 2.474 2.554 2.572 2.605 2.513 2.530 2.618 2.656 7,4

Leistungen nach dem AsylbLG 524 630 934 2.465 460 294 918 1.063 102,9

SGB II (Leistungsberechtigte (LB)) 18.353 18.841 20.035 21.523 21.182 20.876 19.668 19.061 3,9

dar. ELB 13.667 13.746 14.436 15.396 15.062 14.620 13.673 13.117 - 4,0

dar. NEF 4.597 4.967 5.434 5.918 6.002 6.076 5.794 5.690 23,8

dar. SLB 89 128 165 209 118 180 201 254 185,4

Summe Leistungsbeziehender 21.652 22.331 23.822 26.889 24.468 24.011 23.495 23.082 6,6 Dichte (je 1.000

Einwohner:in-nen) 199,88 205,17 216,33 235,82 216,47 212,42 206,76 203,11

Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, eigene Berechnungen, eigene Darstellung

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