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ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. OKTOBER 2009

Geschäftsjahres am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei den Zahlstellen sowie bei den Vertriebs- und Informationsstellen zur Verfügung gestellt. Halbjahresberichte, die, soweit ge -setz lich vorgesehen, geprüft werden, werden innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Periode, auf welche sie sich beziehen, in entsprechender Form zur Verfügung gestellt.

Sonstige Informationen über die Fonds oder die Verwaltungs -gesellschaft sowie die Anteilswerte und die Ausgabe-, Um-tausch- und Rücknahmepreise der Anteile werden an jedem Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt a.M. am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahlstellen und den Vertriebs-und Informationsstellen bereitgehalten. Die Preise werden darüber hinaus börsentäglich in jeweils einer Tageszeitung des Landes veröffentlicht, in dem die Anteile der Fonds öffentlich vertrieben werden. Sämtliche Veränderungen des Verwaltungsreglements werden im Mémorial veröffentlicht.

Wichtige Informationen an die Anteilsinhaber/innen werden in mindestens einer überregionalen Tageszeitung der Länder, in denen Anteile öffentlich vertrieben werden, veröffentlicht.

Eine Liste der Veränderungen im Wertpapierbestand für die Periode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Oktober 2009 ist auf Anfrage der Anteilinhaber/innen frei am Sitz der Verwal-tungsgesellschaft und den Zahlstellen erhältlich. Weiterhin sind folgende Unterlagen am Sitz der Verwaltungsgesell -schaft, der Zahlstellen und der Vertriebsstellen während der normalen Geschäftszeiten kostenlos für die Anteilinhaber/

innen und sonstige Interessent/inn/en erhältlich:

die Satzung der Verwaltungsgesellschaft

der Depotbank- und Zahlstellenvertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der BGL S.A.

das Verwaltungsreglement

die jeweiligen letzten Jahres- und Halbjahresberichte

ERLÄUTERUNG 1 – Allgemeines

Der Investmentfonds „ÖKOWORLD“ ist ein nach Luxemburger Recht als Umbrellafonds mit der Möglichkeit der Auflegung verschiedener Teilfonds in der Form eines Fonds commun de placement à compartiments multiples errichtetes Sonder -vermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermögens -werten. Er wurde nach Teil I des Gesetzes vom 30. März 1988 über Organismen für gemeinsame Anlagen unter dem Namen

„ÖKOVISION“ gegründet. Seit dem 29. Juni 2006 unterliegt er Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002. Der Fonds wurde am 31. August 2007 in einen Umbrellafonds um-gewandelt und mit dem Investmentfonds „ÖKOTREND“

fusioniert. Der Teilfonds ÖKOWORLD ÖKOTREND STOCKS EUROPE wurde am 26. Januar 2009 mit dem ÖKOWORLD ÖKOVISION EUROPE fusioniert.

Der Fonds wird von der ÖKOWORLD LUX S.A. verwaltet. Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 26. Oktober 1995 unter dem Namen ÖKOVISION LUX S.A. nach dem Recht des Groß -herzogtums Luxemburg für eine unbestimmte Dauer gegrün-det. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft ist im Mémorial C, Recueil des So-ciétés et Associations vom 22. Dezember 1995 veröffentlicht und ist beim Handels- und Gesellschaftsregister des Bezirks-gerichtes Luxemburg hinterlegt, wo die Verwaltungsge-sellschaft unter Registernummer B-52642 eingetragen ist.

Die Namensänderung in ÖKOWORLD LUX S.A. erfolgte am 2. Juli 2003. Das gezeichnete Kapital der Verwaltungsge-sellschaft beträgt 1.175.000 Euro.

Das Kapital wird zur Zeit von der versiko ag, Hilden, und der versikoVermögensverwaltung GmbH, Hilden, gehalten. Der Zweck der Gesellschaft ist die Auflegung und/oder Verwal-tung von gemäß der Richt linie 85/611/EWG zugelassenen luxemburgerischen und/oder ausländischen OGAW und die zusätzliche Verwaltung anderer luxemburgischer und/oder ausländischer OGA, die nicht unter diese Richtlinie fallen.

Es werden derzeit Anteile der folgenden Teilfonds angeboten:

ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC ÖKOWORLD ÖKOVISION EUROPE ÖKOWORLD ÖKOVISION GARANT 20 ÖKOWORLD ÖKOTREND BONDS ÖKOWORLD KLIMA

ÖKOWORLD WATER FOR LIFE ÖKOWORLD ÖKOTRUST

Das erste Geschäftsjahr des Fonds endete am 31. Juli 1996.

Nach dem Jahresabschluss zum 31. Juli 1997 wurde das Ende des Geschäftsjahres des Fonds auf den 31. Dezember verlegt.

Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde das Ende des Geschäftsjahres des Fonds auf den 31. Oktober verlegt. Dem zufolge ergibt sich ein verkürztes Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Oktober 2009.

ERLÄUTERUNG 2 – Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung

a) Berechnung des Anteilwertes

Die Berechnung erfolgt durch Teilung des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag

b)Berechnung des Netto-Fondsvermögens

Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, wer-den zum letzten verfügbaren bezahlten Kurs bewertet.

Soweit Wertpapiere an mehreren Börsen amtlich notiert sind, ist der letzte verfügbare bezahlte Kurs des ent-sprechenden Wertpapiers an der Börse maßgeblich, die Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.

Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsge-sellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft werden können.

Falls solche Kurse nicht marktgerecht sind oder falls für an-dere als oben genannte Wertpapiere keine Kurse festgelegt werden, werden diese Wertpapiere ebenso wie alle an-deren Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bew-ertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaft-sprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.

Die flüssigen Mittel werden zu ihrem Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet. Festgelder mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 60 Tagen können mit dem jeweiligen Ren-ditekurs bewertet werden, vorausgesetzt, ein entsprechen-der Vertrag zwischen dem Finanzinstitut, welches die Festgelder verwahrt, und der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, dass diese Festgelder zu jeder Zeit kündbar sind und

Future-Kontrakte werden mit dem unrealisierten Ergebnis bewertet, das sich aus dem tagesaktuellen Terminkurs und dem vereinbarten Terminkurs ermittelt.

Alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte werden zum letzten Devisenmittelkurs in diese Teilfondswährung umgerechnet.

c) Realisierter Nettogewinn /-verlust aus Wertpapierkäufen:

Die aus den Verkäufen von Wertpapieren realisierten Gewinne oder Verluste werden auf der Basis des durch-schnittlichen Einstandspreises der verkauften Wertpapiere berechnet.

d) Fondswährung

Der Anteilwert lautet in Euro. Alle auf eine andere Währung als Euro lautenden Vermögenswerte werden zum letzten Devisenmittelkurs (s.Tabelle auf Seite 94) in Euro umge-rechnet.

ERLÄUTERUNG 3 – Ausgabe-, Rücknahme- und Umtausch von Anteilen

Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabe -aufschlags von bis zu 5% für ÖKOWORLD ÖKOVISION CLAS-SIC, ÖKOWORLD KLIMA, ÖKOWORLD ÖKOVISION EUROPE, ÖKOWORLD WATER FOR LIFE, ÖKOWORLD ÖKOVISION GARANT 20 sowie ÖKOWORLD ÖKOTRUST und von bis zu 3,5% ÖKOWORLD ÖKOTREND BONDS. Der Ausgabepreis

teilklassen beziehungsweise der betreffenden Teilfonds.

Dabei kann eine Umtauschprovision zugunsten der Vertrieb-stelle des Teilfonds erhoben werden, in den getauscht wer-den soll. Wird eine Umtauschprovision erhoben, so beträgt diese höchstens 2% des Anteilwertes des Teilfonds, in welchen der Umtausch erfolgen soll; eine Nachzahlung der et-waigen Differenz zwischen den Ausgabeaufschlägen auf die Anteilwerte der betreffenden Teilfonds bleibt hiervon un-berührt. Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeaufträge, welche bis spätestens 16.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind, werden zum Ausgabepreis des selben Bewertungstages abgerechnet.

Zeichnungsaufträge, welche nach 16.00 Uhr eingehen, wer-den zum nächsten Be-wertungstag abgerechnet. Anteilin-haber können an jedem Bewertungstag die Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Anteile können über die Depotbank, die Ver-waltungsgesellschaft oder die Zahlstellen des Fonds zurück-gegeben werden.

ERLÄUTERUNG 4 – Taxe d’abonnement

Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxem-burg einer Steuer („taxe d'abonnement“) von 0,05% p.a. für C-Anteilsscheine bzw. 0,01% p.a. für I-Anteilsscheine , die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Teilfonds vermögen zahlbar ist. Die Einkünfte der Teil-fonds werden in Luxemburg nicht besteuert.

ERLÄUTERUNG 5 – Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des ÖKOWORLD ÖKOVISION CLASSIC ein Entgelt von bis zu 1,76% p.a., aus dem Vermögen des ÖKOWORLD ÖKOTREND BONDS ein Entgelt von bis zu 0,95% p.a., aus dem Vermö-gen des ÖKOWORLD ÖKOVISION EUROPE ein Entgelt von bis zu 1,76% p.a., aus dem Vermögen des ÖKOWORLD KLIMA ein Entgelt von bis zu 1,76% p.a., aus dem Ver-mögen des ÖKOWORLD WATER FOR LIFE ein Entgelt von bis zu 1,76% p.a., aus dem Vermögen des ÖKOWORLD ÖKOVISION GARANT 20 ein Entgelt von bis zu 1,76%

p.a. und aus dem Vermögen des ÖKOWORLD ÖKOTRUST ein Entgelt von bis zu 1,76% p.a. des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds zu erhalten, das auf der Basis des jeweiligen durchschnittlichen Netto-Teilfonds vermögens wäh rend des entsprechenden Kalendermonats pro rata temporis zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist.

Der Teilfonds ÖKOWORLD ÖKOTRUST hat in 2009 nur in Zielfonds mit einer Verwaltungsgebühr von max. 3,5% p.a. investiert.

Für die Abgeltung der mit der laufenden Betreuung der Anteilinhaber verbundenen Kosten ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des jewei ligen Teilfonds eine Betreuungsgebühr von bis zu 0,2% p.a. des Netto-Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds zu erhalten, das auf der Basis des jeweiligen durchschnitt -li chen Netto-Teilfonds vermögens während des entsprechenden Kalendermonats pro rata temporis zu be rechnen und monat lich nachträglich auszuzahlen ist.

ERLÄUTERUNG 7 – Ausstehende Devisentermingeschäfte ÖKOWORLD ÖKOTREND BONDS

Käufe Verkäufe Ablaufdatum Nicht realisierter Gewinn/Verlust

EUR 165.376,73 CHF 250.000,00 14. 12. 2009 (180,14)

EUR 817.718,33 CHF 1.235.000,00 14. 12. 2009 (132,87)

EUR 167.205,44 NOK 1.500.000,00 14. 12. 2009 (11.851,05) EUR 789.132,52 NOK 7.000.000,00 14. 12. 2009 (46.451,44) EUR 979.126,80 NZD 2.200.000,00 14. 12. 2009 (104.927,50) (163.543,00) ERLÄUTERUNG 6 – Ausstehende Termingeschäfte

ÖKOWORLD ÖKOTREND BONDS

Anzahl Bezeichnung Monat Betrag Währung Nicht realisierter Gewinn (50) Euro Bund Future 09.09 6.060.500,00 EUR 760,00

Umrechnungskurse zum 31. Oktober 2009

1 EUR = 1,6207 AUD 1 EUR = 2,57515 BRL 1 EUR = 1,58625 CAD 1 EUR = 1,51065 CHF 1 EUR = 7,44305 DKK 1 EUR = 0,8949 GBP 1 EUR = 11,48475 HKD 1 EUR = 69,9507 INR 1 EUR = 212,5 ISK 1 EUR = 135,46335 JPY 1 EUR = 5,07535 MYR 1 EUR = 8,36575 NOK 1 EUR = 2,02435 NZD 1 EUR = 70,7435 PHP 1 EUR = 10,34875 SEK 1 EUR = 2,07185 SGD 1 EUR = 48,26905 TWD 1 EUR = 1,48185 USD

Zusätzliche Informationen für Anleger aus der Schweiz

Die Satzung des Fonds, der Prospekt, der vereinfachte Pro- Käufe und Verkäufe hinsichtlich des Wertpapierbestandes

des Fondsvermogens und den Wertpapierbestand zum 31. Oktober 2009, die Ertrags- und Aufwandsrechnung und die Entwicklung des Netto-Fondsvermogens fUr das an diesem Datum abgelaufene Geschaftsjahr sowie eine Zusam-menfassung der wesentlichen RechnungslegungsgrundsiUze und -methoden und die sonstigen Erlauterungen zu den Aufstellungen enth13lt.

Verantwortung des Verwaltungsrats

der Verwaltungsgesellschaft ffir den Jahresabschluss Die Erstellung und die den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechende Darstellung dieses Jahresabschlusses gem13B den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Verwal-tungsrats derVerwaltungsgesellschaft. Diese Verantwortung umfasst die Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des internen Kontrollsystems hinsichtlich der Erstellung und den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses, so dass dieser frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhangig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder VerstiiBen resultieren, sowie die Aus-wahl und Anwendung von angemessenen Rechnungs-legungsgrundsatzen und -methoden und die Festlegung angemessener rechnungslegungsrelevanter Schatzungen.

Verantwortung des Reviseur d'Entreprises

In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer AbschlussprUfung Uber diesen Jahresabschluss ein PrUfung-surteil zu erteilen. Wir fUhrten unsere AbschlussprUfung nach den yom Institut des Reviseurs d'Entreprises umgesetzten in-ternationalen PrUfungsgrundsatzen (International Standards on Auditing) durch. Diese Grundsatze verlangen, dass wir die Berufspflichten und -grundsatze einhalten und die PrUfung dahingehend planen und durchfUhren, dass mit hinreichen-der Sicherheit erkannt werden kann, ob hinreichen-der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist.

Eine AbschlussprUfung beinhaltet die DurchfUhrung von PrU-fungshandlungen zum Erhalt von PrUfungsnachweisen fUr die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansatze und Informa-tionen. Die Auswahl der PrUfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Reviseur d'Entreprises ebenso wie die Be-wertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentliche . unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder VerstiiBen enthalt.

sachlichen Verhaltnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umstanden angemessenen PrUfungshand-lungen festzulegen, nicht jedoch um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.

Eine AbschlussprUfung beinhaltet ebenfalls die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs-grundsatze und -methoden und der Angemessenheit dervom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft vorgenomme-nen Schatzungen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstel-lung des Jahresabschlusses.

Nach unserer Auffassung sind die erlangten PrUfungsnach-weise als Grundlage fUr die Erteilung unseres PrUfungsurteils ausreichend und angemessen.

PrUfungsurteil

Nach unserer Auffassung vermittelt der jahresabschluss in Obereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetz-lichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Ver-mogens- und Finanzlage des OKOWORLD und seiner Teil-fonds zum 31. Oktober 2009 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Netto-Fondsvermogens fUr das an diesem Datum abgelaufene Geschaftsjahr.

Sonstiges

Die im jahresbericht enthaltenen erganzenden Angaben wur-den von uns im Rahmen unseres Auftrags durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer PrUfungshandlun-gen nach den oben beschriebenen Grundsatzen. Unser PrUfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben.

1m Rahmen der Gesamtdarstellung des jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben.

Deloitte SA

Luxemburg, den 25. Februar 2010 560, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg

VERÖFFENTLICHUNG DER BESTEUERUNGSGRUNDLAGEN GEMÄSS §5 INVSTG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2009 BIS 31. OKTOBER 2009