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Generelles Erhaltungsziel ist die Erhaltung der Lebensstätten der Arten in ihrer räumlichen Ausdehnung sowie die Erhaltung der Arten in einem günstigen Erhaltungszustand. Bezogen auf das jeweilige FFH-Gebiet ist damit gemäß FFH-Richtlinie zumindest der Erhaltungszu-stand zu erhalten, der frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der FFH-Richtlinie vor-handen war. Dies schließt auch die Wiederherstellung von Lebensstätten ein, bei denen im Vergleich zu früheren Kartierungen ein Verlust bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungs-zustands eingetreten ist.

5.2.1 Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) [1037]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von naturnahen, reich strukturierten Fließgewässern mit sandig-kiesig-steinigem Grund, gewässertypischer Dynamik, halbschattigen und besonnten Gewässerabschnitten und einer abwechslungsreich strukturierten Uferzone.

• Erhaltung eines naturnahen Wasserregimes sowie eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Nährstoffbelastungen.

• Erhaltung von gewässerbegleitenden, zur Flugzeit insektenreichen Jagdhabitaten, wie Wiesen und Hochstaudenfluren.

• Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung.

Entwicklungsziele:

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen geeigneter Habi-tatstrukturen für alle Entwicklungsstadien der Art fördern.

5.2.2 Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von grund- oder quellwassergeprägten, dauerhaft wasserführenden, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, besonnten Wiesenbächen und Wie-sengräben mit geringer Fließgeschwindigkeit.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials sowie eines hohen Sauerstoffgehalts der Gewässer.

• Erhaltung einer gut entwickelten Gewässervegetation, mit Arten wie Aufrechter Merk (Berula erecta), Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) und Wasser-Ehrenpreis-Arten (Veronica spp.) als Eiablagesubstrate und Larval-Lebensräume.

• Erhaltung von gewässerbegleitenden, zur Flugzeit insektenreichen Jagdhabitaten, wie magere Wiesen und Hochstaudenfluren.

• Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine angepasste Gewässerunterhaltung.

• Erhaltung der Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

• Reduzierung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft in bestehende Lebens-stätten.

• Förderung einer geeigneten Gewässerstruktur, Wasser- und Ufervegetation.

129 5.2.3 Hecken-Wollafter (Eriogaster catax) [1074]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung eines Verbundsystems aus sehr lichten, vorzugsweise eichenreichen Laubmischwäldern mit gut ausgeprägter Strauchschicht oder sonstigen gebüsch-reichen, windgeschützen und bodennah besonnten Habitaten mit vielfältigen, mo-saikartigen Strukturen aus offenen Bereichen im Wechsel mit Hecken, Einzelge-büschen oder gestuften Waldmänteln.

• Erhaltung insbesondere von Schlehen und Weißdorn in allen Altersstadien als Ei-ablage- und Raupenentwicklungsplätze.

• Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Bewirtschaftung oder Pfle-ge.

• Erhaltung der Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer sehr lichter, vorzugsweise eichenreicher Laubmischwälder mit einer gut ausgeprägten Strauchschicht insbesondere von Schlehe und Weiß-dorn.

• Entwicklung regelmäßig verteilter bodennah besonnter Lichtungen und Schneisen in windgeschützter Lage und Erhöhung des Anteils mosaikartiger Strukturen aus offenen Bereichen im Wechsel mit gestuften Waldrändern, Hecken oder Einzel-gebüschen.

• Entwicklung einer engeren Vernetzung gut ausgeprägter Habitate

• Entwicklung einer nachhaltigen Pflege der von der Art bevorzugten Waldstruktu-ren.

5.2.4 Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria) [*1078]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung eines Verbundsystems aus besonnten, krautreichen Säumen und Staudenfluren im Offenland und Wald sowie deren strauchreiche Übergangsbe-reiche.

• Erhaltung von blütenreichen, im Hochsommer verfügbaren Nektarquellen insbe-sondere in krautreichen Staudenfluren mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum) oder Gewöhnlichem Dost (Origanum vulgare).

Entwicklungsziele:

• Für die Art sind aktuell keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.2.5 Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von Laub(misch)-wäldern mit ihren besonnten Rand- und Saumstruktu-ren in wärmebegünstigten Lagen.

• Erhaltung von lichten Baumgruppen und Einzelbäumen beispielsweise in Parkan-lagen, waldnahen Streuobstwiesen und Feldgehölzen.

• Erhaltung von Lichtbaumarten insbesondere der standortheimischen Eichen (Quercus spp.), Birken (Betula spp.) und der Vogel-Kirsche (Prunus avium).

• Erhaltung eines nachhaltigen Angebots an liegendem, morschem, auch stark di-mensioniertem Totholz mit Bodenkontakt, insbesondere Stubben, Wurzelstöcke und Stammteile.

• Erhaltung von vor allem sonnenexponierten Bäumen mit Saftfluss.

• Erhaltung einer die Lichtbaumarten, insbesondere Eiche, fördernden Laubwald-bewirtschaftung.

• Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten, bestandsfördernden Be-wirtschaftung oder Pflege des Baumbestands im Offenland, insbesondere der Streuobstbäume.

Entwicklungsziele:

• Erhöhung der Eichenanteile in den Waldbeständen.

• Entwicklung von gesäumten und gestuften Waldrändern im Übergangsbereich von Wald zu Offenland.

• Förderung von Habitatstrukturen (Alt- und Totholz) im Wald, die der Art dauerhaft dienen.

5.2.6 Eremit (Osmoderma eremita) [*1084]

Erhaltungsziele:

• Es sind keine Erhaltungsziele vorgesehen, da im FFH-Gebiet keine aktuellen Nachweise der Art vorliegen.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung und Förderung von Habitatbäumen, insbesondere Pappeln (Populus spp.) mit geeigneten Großhöhlenstrukturen.

5.2.7 Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von strukturreichen, sauerstoffreichen Fließgewässern mit naturnahen Abflussverhältnissen, überströmten kiesigen Sohlbereichen und ausreichend mit Sauerstoff versorgten Feinsedimentablagerungen.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen.

• Erhaltung einer natürlichen Gewässerdynamik, die fortwährend zur Entstehung oder Regeneration von Reproduktions- und Aufwuchshabitaten führt.

• Erhaltung von durchwanderbaren Fließgewässern und einer Vernetzung von Teil-lebensräumen und Teilpopulationen.

• Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtun-gen im Bereich von WasserkraftanlaFischschutzeinrichtun-gen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Durchgängigkeit der als Habitat für die Art geeigneten Fließge-wässer Rhein und Möhlin.

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen geeigneter Habi-tatstrukturen für alle Entwicklungsstadien der Art fördert.

131 5.2.8 Lachs (Salmo salar) [1106]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von strukturreichen, sauerstoffreichen Fließgewässern mit naturnahen Abflussverhältnissen, hoher Tiefenvarianz und kiesigen Sohlbereichen.

• Erhaltung von gut durchströmten Gewässerbereichen mit kiesigen unverschlamm-ten Substraunverschlamm-ten als Laich- und Aufwuchshabitate sowie einer natürlichen Geschie-bedynamik.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen.

• Erhaltung von durchgängigen Wanderrouten mit ausreichender Wasserführung und der Vernetzung von Teillebensräumen und Teilpopulationen.

• Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtun-gen im Bereich von WasserkraftanlaFischschutzeinrichtun-gen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Durchgängigkeit der als Habitat für die Art geeigneten Fließge-wässer Rhein und Möhlin.

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen flach überströmter Bereiche mit kiesigem Substrat als geeignete Laichhabitate für die Art fördert.

5.2.9 Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) [1134]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von stehenden bis schwach strömenden, pflanzenreichen und som-merwarmen, dauerhaft wasserführenden Gewässern und Gewässerbereichen, mit Vorkommen von Großmuscheln (Unioniden).

• Erhaltung einer ausreichenden Sauerstoffversorgung über dem Gewässergrund zur Sicherung der Wirtsmuschelbestände.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen

• Erhaltung einer Vernetzung zwischen den Hauptgewässern und Zuflüssen, Auen-gewässern, Gräben oder sonstigen vom Bitterling besiedelten Gewässern.

• Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtun-gen im Bereich von WasserkraftanlaFischschutzeinrichtun-gen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Durchgängigkeit der als Habitat für die Art geeigneten Fließge-wässer Rhein und Möhlin.

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen geeigneter Habita-te für die Art sowie für Großmuscheln (Unioniden) fördert.

5.2.10 Steinbeißer (Cobitis taenia) [1149]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von langsam fließenden und stehenden Gewässern mit einem hohen Anteil an lockeren, feinsandigen und detritushaltigen Sohlsubstraten sowie sub-mersen Pflanzenbeständen.

• Erhaltung einer ausreichenden, dauerhaften Wasserführung sowie einer natürli-chen Gewässer- und Überschwemmungsdynamik.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer, auch im Hinblick auf die Vermeidung von hohen organischen Be-lastungen des Sediments.

• Erhaltung einer Vernetzung von Auen- und Seitengewässern mit dem jeweiligen Hauptgewässer, auch im Hinblick auf Durchwanderbarkeit.

• Erhaltung der Art, auch im Hinblick auf eine an die Ansprüche der Art angepass-ten Gewässerunterhaltung oder -pflege sowie auf einen ausreichenden Fisch-schutz im Bereich von Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Durchgängigkeit der als Habitat für die Art geeigneten Fließge-wässer Rhein und Möhlin.

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen geeigneter Habi-tatstrukturen für alle Entwicklungsstadien der Art fördert.

5.2.11 Groppe (Cottus gobio) [1163]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von naturnahen, strukturreichen, dauerhaft wasserführenden Gewäs-sern mit lockerer, kiesiger bis steiniger Gewässersohle und einer natürlichen Ge-wässerdynamik.

• Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen.

• Erhaltung von geeigneten Versteck- und Laichmöglichkeiten wie Totholz, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Uferunterspülungen und Hohlräume.

• Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern.

• Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtun-gen im Bereich von WasserkraftanlaFischschutzeinrichtun-gen und Wasserentnahmestellen.

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Durchgängigkeit der als Habitat für die Art potenziell geeigne-ten Fließgewässer Rhein und Möhlin.

5.2.12 Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung eines Mosaiks aus dauerhaft wasserführenden, möglichst fischfreien, störungsarmen und ausreichend besonnten Aufenthalts- und Fortpflanzungsge-wässern mit einer ausgeprägten Unterwasser- und Ufervegetation.

• Erhaltung von strukturreichen Offenlandbereichen, Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeigneten Kleinstrukturen, im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Sommerlebensräume und Winterquartiere.

• Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.

• Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.

133 Entwicklungsziele:

• Entwicklung einer natürlichen oder naturnahen Gewässermorphologie, insbeson-dere von vegetationsreichen Flachwasserzonen in Stillgewässern.

• Langfristige Entwicklung geeigneter aquatischer und terrestrischer Lebensräume im Bereich bestehender und ehemaliger Abbaustätten.

• Förderung geeigneter Laichhabitate mit einer möglichst geringen Dichte an Prädatoren.

5.2.13 Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung eines Mosaiks aus ausreichend besonnten, flachen, vegetationsarmen, zumeist temporären Klein- und Kleinstgewässer, wie in Fahrspuren, an Wurzeltel-lern oder in Abbaugebieten.

• Erhaltung von Laub- und Mischwäldern, Feuchtwiesen und Ruderalflächen, ins-besondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeigneten Kleinstrukturen im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Sommerlebensräume und Winterquartiere.

• Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.

• Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.

Entwicklungsziele:

• Förderung natürlicher gewässerdynamischer Prozesse am Rhein und im Hoch-wasserrückhalteraum südlich von Breisach, die das Entstehen geeigneter Habi-tatstrukturen für die Art fördert.

• Langfristige Entwicklung geeigneter aquatischer und terrestrischer Lebensräume im Bereich bestehender und ehemaliger Abbaustätten.

5.2.14 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) [1321]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von strukturreichen, lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Waldin-nen- und -außenrändern.

• Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Bäumen, Hecken, Feldgehölzen, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen, Weiden, (Streuobst-)Wiesen, Äckern.

• Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und unter-irdischen Bauwerken, wie Stollen und Keller, als Winter- und Schwärmquartiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

• Erhaltung der Wochenstubenquartiere in Gebäuden, insbesondere mit großen Dachräumen sowie in Viehställen, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

• Erhaltung einer ausreichend hohen Anzahl von Gebäude- und Baumquartieren als Sommer- und Zwischenquartiere.

• Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, insbe-sondere günstige Temperaturen in den Wochenstuben und Winterquartieren.

• Erhaltung einer an die Ansprüche der Art angepassten Viehhaltung, einschließlich der wichtigen Funktion von Viehställen als Jagdhabitate.

• Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Insekten und Spinnen im Wald und in den Streuobstwiesen.

• Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Ge-fahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung des Angebots an naturnahen und strukturreichen Waldbeständen mit hohem Altholzanteil.

• Entwicklung von Jagdhabitaten und Leitstrukturen im Offenland in Form von Streuobstwiesen, Hecken und weiteren Feldgehölzen mit hohem Altholzanteil.

• Reduzierung der Zerschneidungswirkungen durch Verkehrswege.

5.2.15 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) [1323]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von strukturreichen Laub und Laubmischwäldern mit Waldinnen und -außenrändern, gewässerbegleitenden Gehölzbeständen und großflächigen Streuobstwiesen.

• Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung der Lebensräume mit geeigneten Habi-tatbäumen, insbesondere mit Höhlen und Spalten als Wochenstuben-, Sommer- und Zwischenquartiere einschließlich einer hohen Anzahl an Wechselquartieren für Wochenstubenverbände, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

• Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen, Stollen, Kellern, Gebäuden und anderen Bauwerken als Winter- oder Schwärmquartiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

• Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, insbe-sondere eine hohe Luftfeuchtigkeit und eine günstige Temperatur in den Winter-quartieren.

• Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere nachtaktive Insekten und Spinnentiere im Wald und in den Streu-obstwiesen.

• Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Ge-fahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung des Jagdhabitatangebots und des Quartierangebotes durch Erhö-hung des Anteils von Altholzbeständen.

• Entwicklung von Laubholzbeständen mit dichtem Kronenschluss und damit wenig ausgeprägter Strauch- und Krautschicht.

• Reduzierung der Zerschneidungswirkungen durch Verkehrswege.

5.2.16 Großes Mausohr (Myotis myotis) [1324]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern mit einem ausreichen-den Anteil an Bestänausreichen-den mit geringer Strauch- und Krautschicht.

• Erhaltung von vielfältigen, reich strukturierten Kulturlandschaften mit Grünland, Äckern, Streuobstwiesen, Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.

• Erhaltung der Wochenstubenquartiere, insbesondere in Gebäuden mit großen Dachräumen, sowie von weiteren Sommer- und Zwischenquartieren in Baumhöh-len, Spalten, Gebäuden und Bauwerken, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

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• Erhaltung von geeigneten, störungsfreien oder störungsarmen Höhlen und unter-irdischen Bauwerken, wie Stollen und Keller, als Winter- und Schwärmquartiere, auch im Hinblick auf die Einflugsituation.

• Erhaltung von geeigneten klimatischen Bedingungen in den Quartieren, insbe-sondere eine hohe Luftfeuchtigkeit und eine günstige Temperatur in den Winter-quartieren.

• Erhaltung eines ausreichenden und dauerhaft verfügbaren Nahrungsangebots, insbesondere Laufkäfer und weitere Insekten im Wald und in den Streuobstwie-sen.

• Erhaltung des räumlichen Verbunds von Quartieren und Jagdhabitaten ohne Ge-fahrenquellen sowie von funktionsfähigen Flugrouten entlang von Leitlinien.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von Laubholzbeständen mit dichtem Kronenschluss und damit wenig ausgeprägter Strauch- und Krautschicht.

• Reduzierung der Zerschneidungswirkungen durch Verkehrswege.

5.2.17 Biber (Castor fiber) [1337]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von naturnahen Auen-Lebensraumkomplexen und anderen vom Biber besiedelten Fließ- und Stillgewässern.

• Erhaltung einer für den Biber ausreichenden Wasserführung, insbesondere im Bereich der Baue und Burgen.

• Erhaltung eines ausreichenden Nahrungsangebots an Weichhölzern, insbesonde-re Erlen (Alnus glutinosa, A. incana), Weiden (Salix spp.) und Pappeln (Populus spp.), sowie an Kräutern und Wasserpflanzen.

• Erhaltung von unverbauten Uferböschungen und nicht genutzten Gewässerrand-bereichen.

• Erhaltung der Burgen und Wintervorratsplätze sowie von Biber-Dämmen, -Bauen und durch den Biber gefällten und von diesem noch genutzten Bäumen.

Entwicklungsziele:

• Für die Art sind aktuell keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.2.18 Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von meist halbschattigen, luftfeuchten Laubmischwäldern mit Altholzan-teilen.

• Erhaltung der Trägerbäume und umgebender Bäume bei bodensauren Bedingun-gen.

• Erhaltung von Trägerbäumen und umgebender Bäume bei basischen Bodenver-hältnissen.

• Erhaltung von potentiellen Trägerbäumen, besonders geeignet sind Bäume mit Schiefwuchs, hohen Wurzelanläufen, Tiefzwieseln, insbesondere von Rot-Buche (Fagus sylvatica), Hainbuche (Carpinus betulus), Gewöhnlicher Esche (Fraxinus excelsior) oder von Erlen (Alnus spp.).

• Erhaltung der Moosvorkommen, auch bei Waldkalkungen.

Entwicklungsziele:

• Für die Art sind aktuell keine Entwicklungsziele vorgesehen.

5.2.19 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben.

• Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche.

• Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Was-serschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände.

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet.

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.02. bis 15.09.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von strömungs- und störungsarmen Uferzonen, Buchten und Seiten-gewässern entlang des Restrheins.

• Entwicklung von störungsarmen Verlandungszonen mit Röhrichten in den Bag-gerseen.

5.2.20 Kolbenente (Netta rufina) [A058]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Flachwasserseen oder -zonen mit Wasserpflanzenvorkommen, ins-besondere Armleuchteralgen und Laichkrautgewächse.

• Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggenrieden und Flachwas-serzonen.

• Aufrechterhaltung eines Wasserregimes an den Brutgewässern ohne starke Was-serstandsschwankungen während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. bis 15.9.).

• Erhaltung einer ausreichenden Wasserqualität für Wasserpflanzenvorkommen.

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie flache, vegetationsreiche Baggerseen.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw.

Mauserstätten während der Brut – und Aufzuchtszeit (15.4. bis 15.9.) sowie der Mauser (1.6. bis 15.9.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von strömungs- und störungsarmen Uferzonen, Buchten und Seiten-gewässern entlang des Restrheins.

• Entwicklung von störungsarmen Verlandungszonen mit Röhrichten in den Bag-gerseen.

137 5.2.21 Gänsesäger (Mergus merganser) [A070]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der Flüsse und Seen mit klarem Wasser und vegetationsarmem Grund.

• Erhaltung von alten höhlenreichen Baumbeständen entlang der Brutgewässer.

• Erhaltung von Nistgelegenheiten, auch von künstlichen Nisthilfen.

• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.03. bis 15.06.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von strömungs- und störungsarmen Uferzonen, Buchten und Seiten-gewässern entlang des Restrheins.

• Entwicklung von störungsarmen Verlandungszonen mit Röhrichten in den Bag-gerseen.

5.2.22 Wespenbussard (Pernis apivorus) [A072]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.

• Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern.

• Erhaltung von Feldgehölzen.

• Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.

• Erhaltung der Magerrasen.

• Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflug-möglichkeit.

• Erhaltung der Bäume mit Horsten.

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln.

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (01.05. bis 31.08.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von extensiv genutzten Acker- und Wiesenflächen mit möglichst ge-ringem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Entwicklung von Ackerrandstreifen.

5.2.23 Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.

• Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern.

• Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offe-nen Landschaft.

• Erhaltung von Grünland.

• Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer.

• Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflug-möglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.

• Erhaltung der Bäume mit Horsten.

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (01.03. bis 15.08.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von störungsarmen Altholzbeständen.

• Entwicklung von hochwertigen Nahrungshabitaten im Offenland und an Gewäs-sern.

5.2.24 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern.

• Erhaltung von extensiv genutztem Grünland.

• Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester.

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsek-ten.

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.04. bis 15.09.).

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von extensiv genutzten Acker- und Wiesenflächen mit möglichst ge-ringem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Entwicklung von Ackerrandstreifen.

• Entwicklung von naturnahen Strukturen und flachen Ufern an Gräben und Bä-chen.

5.2.25 Wachtel (Coturnix coturnix) [A113]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft.

• Erhaltung von vielfältig genutztem Ackerland.

• Erhaltung von extensiv genutztem Grünland, insbesondere von magerem Grün-land mit lückiger Vegetationsstruktur und hohem Kräuteranteil.

• Erhaltung von Gelände-Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel und Magerrasen-Flecken.

• Erhaltung von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen.

• Erhaltung von Gras- und Staudensäumen.

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit verschiedenen Sämereien und Insekten.

Entwicklungsziele:

• Entwicklung von extensiv genutzten Acker- und Wiesenflächen mit möglichst ge-ringem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Entwicklung von Ackerrandstreifen.

• Entwicklung von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen.

139 5.2.26 Triel (Burhinus oedicnemus) [A133]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung des Gebietscharakters mit weiträumigen, offenen und zusammenhän-genden Kulturlandschaften.

• Erhaltung von steinigen Flächen.

• Erhaltung des wechselweisen Anbaus von Getreide, Mais, Kartoffeln sowie ande-ren Kultuande-ren, die zur Fortpflanzungszeit (01.04. bis 31.08.) eine für den Triel ge-eignete Wuchshöhe aufweisen.

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten, Würmern und