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Endogene Variablen

Im Dokument Peter Lang (Seite 41-44)

2.3 Erläuterungen zur Variablenbildung

2.3.1 Endogene Variablen

2.3.1.1 Endogene Variable der Beschäftigungsgleichung Nr. 01: Abhängig erwerbstätig: ja/nein

Als abhängig erwerbstätig gilt eine Frau im Untersuchungszeitraum 2001-2005 nur, wenn sie zum Befragungszeitpunkt angibt,

als Vollzeit- oder reguläre Teilzeitkraft entgeltlich beschäftigt,

nicht in Ausbildung,

nicht in Rente,

nicht in Militär- oder Zivildienst befindlich und

nicht selbstständig beschäftigt zu sein.

48 Bekanntermaßen kann der Ausschluss von Beobachtungen auf Grund fehlender Daten zu ver-zerrten Schätzern führen, wenn diese Daten nicht zufällig fehlen. Von dieser Problematik soll hier aus Vereinfachungsgründen abgesehen werden.

49 Zur Vorgehensweise bei der Datenerzeugung mit Stata 7.0 vgl. Abbildung 25 im Anhang.

2.3.1.2 Endogene Lohnvariablen

Nr. 02: Logarithmierter realer Bruttostundenlohn mit anteiligen Einmalzahlungen Die Variable wurde in mehreren Schritten gebildet. Basis ist die Variable LABGRO$$ (abgelegt in den $PGEN-Dateien), die das aktuelle im letzten Be-fragungsmonat erhaltene Bruttoerwerbseinkommen aus der Hauptbeschäftigung angibt. Dabei werden Einmalzahlungen nicht berücksichtigt. Neben Einkommen aus abhängiger Beschäftigung sind auch Einkommen aus selbstständiger Tätig-keit, nicht jedoch Einkommen aus Nebentätigkeiten enthalten. Um Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie von Personen, die zeitgleich in Ausbildung, im Zivil- oder Militärdienst oder in Rente sind, von der Lohnschätzung auszu-schließen, wurden die Information aus LABGRO$$ nur verwendet, wenn die Person keine dieser genannten Eigenschaften aufwies. Zusätzlich wurde sicher-gestellt, dass die Person entgeltlich beschäftigt ist (vergleiche die Bildung der en-dogenen Variable der Beschäftigungsfunktion, Nr. 01 weiter oben). Somit wurde bereits im ersten Schritt eine Eingrenzung der Lohnbeobachtungen auf jene von abhängig (Vollzeit- oder Teilzeit-) Beschäftigten vorgenommen.

Die Verwendung der Variable LABGRO$$ hat mehrere Vorteile: Die Variable liegt auch für das Jahr 2001 bereits einheitlich in Euro-Beträgen vor. Im Hinblick auf die Zielsetzung, eine Stundenlohn-Variable zu konstruieren, ist insbesondere der weitere Vorteil erheblich, dass die Variable LABGRO$$ mit der Arbeitszeit-variable $TATZEIT zeitlich konsistent ist: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit bezieht sich ebenso wie LABGRO$$ auf den aktuellen Vormonat. Zwar steht (abgelegt in den $PEQUIV-files) dem Einkommen aus Haupterwerbstätigkeit im Vorjahr (Variable ijob1$$) auch eine Jahresarbeitszeitvariable für das Vorjahr gegenüber (Variable e11101$$); die Jahresarbeitszeitvariable selbst ist aber eine generierte, d. h. aus den Informationen zur Wochenarbeitszeit hochgerechnete Variable. Ein basierend auf Vorjahreswerten ermittelter Stundenlohnsatz wäre damit vermutlich stärker von Verfälschungen betroffen als ein basierend auf aktuellen Vormonatswerten errechneter Stundenlohnsatz.50 Auch der Nachteil der LABGRO$$-Variable, mit Erfassung lediglich des Vormonats nur ein „Blitz-licht“ auf die aktuelle Einkommenssituation zu werfen, das nicht zwingend re-präsentativ für das restliche Befragungsjahr sein muss, wurde angesichts des genannten Vorteils in Kauf genommen, zumal die unterjährigen

50 Die Verwendung von LABGRO$$ wurde aus diesem Grund auch seitens der SOEP-Arbeits-gruppe/ DIW für die vorliegende Untersuchung empfohlen.

schwankungen bei abhängig Beschäftigten weitaus geringer als bei Selbstständigen sein dürften.51, 52

Eventuelle Einkünfte aus nebentätiger abhängiger Beschäftigung sind mittels der Variable LABGRO$$ nicht erfassbar; sie liegen nur auf Vorjahresbasis vor.

Würde man nun der Variable LABGRO$$ Informationen zur Nebentätigkeit aus dem Vorjahr hinzufügen, ginge der Vorteil der zeitlichen Konsistenz mit der Arbeitszeitvariable $TATZEIT verloren; außerdem spielt das Einkommen aus Nebentätigkeit für die hier betrachteten Frauen eine untergeordnete Rolle.53

Informationen zu empfangenen Einmalzahlungen liegen für das jeweilige Vorjahr auf Jahresbasis vor.54 Dabei handelt es sich um das 13. und 14. Monats-gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen und sonstige Einmalzah-lungen des betreffenden Vorjahres. Solche EinmalzahEinmalzah-lungen beziehen sich zum weit überwiegenden Teil auf positive Einkommen aus abhängiger Hauptbeschäf-tigung im Vorjahr.55 Personen, die in einem Jahr nicht erfolgreich befragt werden konnten, erhalten auf den Vorjahr-bezogenen Einmalzahlungen einen fehlenden Wert („missing“); da für diese Personen auch keine $LABGRO-Informationen vorliegen, konnten sie nicht in die Lohnschätzung einbezogen werden.

Aus den insgesamt im Vorjahr erhaltenen Einmalzahlungen wurde der prozentua-le Anteil der Einmalzahlungen am Gesamterwerbseinkommen aus der Hauptbe-schäftigung des Vorjahres gebildet. Dieser prozentuale Anteil wurde auf den berech-neten Bruttomonatslohn des aktuellen Vormonats angewendet, um die anteiligen

51 So zeigen entsprechende Tests im Datensatz, dass die Verzwölffachung von $LABGRO meist eher mit dem Jahreserwerbseinkommen aus Hauptbeschäftigung des Vorjahres als mit dem ent-sprechenden Wert des Befragungsjahres übereinstimmt.

52 Bei LABGRO$$ handelt es sich um eine generierte Variable: Fehlende Angaben auf Grund von Item-Non-Response wurden seitens der SOEP-Gruppe am DIW vollständig imputiert. Um im-putierte Löhne im vorliegenden Lohnsample zu identifizieren, wurden eigens aus den in den

$PEQUIV- bzw. $PGEN-Dateien vorhandenen Informationen zur Imputation von Jahresarbeits-lohn, Vormonatslohn bzw. Einmalzahlungen entsprechende Zeigervariablen konstruiert. Da nur 9,6 Prozent der Lohnbeobachtungen betroffen sind, wird auf eine entsprechende Korrektur dieser Lohninformationen in den Schätzungen verzichtet.

53 So zeigt sich im Datensatz, dass in rund 95% der Beobachtungen positiver Erwerbseinkommen aus der Haupttätigkeit im Vorjahr das im Vorjahr erzielte Einkommen aus Nebentätigkeit Null war. Kein Einkommen aus Nebentätigkeit im Vorjahr wiesen ebenfalls rund 94% der Beobach-tungen mit positivem Haupterwerbseinkommen im aktuellen Vormonat (LABGRO$$) auf.

54 (Es handelt sich um die Variablen IXMAS$$, IHOLY$$, I13LY$$, I14LY$$, IGRAY$$, IOTHY$$ aus den $PEQUIV-Dateien.)

55 So liegen im Datensatz keine Einmalzahlungen vor, wenn nur eine Nebentätigkeit ausgeübt wird. Positive Einmalzahlungen aus selbstständiger Hauptbeschäftigung liegen beispielsweise für das Jahr 2001 nur in 25 von 7.923 Beobachtungen (=0,32%) vor. Diese würden außerdem in der Lohnschätzung nur dann auftauchen, wenn die Person im nachfolgenden Jahr, dem die ak-tuelle LABGRO-Variable entstammt, abhängig beschäftigt war, d. h. binnen Jahresfrist den Er-werbsstatus gewechselt hätte.

Einmalzahlungen des aktuellen Vormonats als Euro-Betrag zu generieren. Der ermit-telte Bonus-Betrag wurde anschließend auf den Bruttomonatslohn aufgeschlagen, um den Bruttomonatslohn inklusive Einmalzahlungen zu erhalten. Diese Vorge-hensweise erscheint gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass die Personen- und Haus-haltsbefragungen des Sozioökonomischen Panels in der Regel im ersten Quartal eines Jahres durchgeführt werden, so dass der aktuelle – in LABGRO$$ erfasste – Vormonatslohn zeitnah zu den vorjährigen Einmalleistungen erhoben wird.

Im nächsten Schritt wurde der nominale Monatsbruttolohn mit dem Konsu-mentenpreisindex deflationiert, um den realen Monatsbruttolohn zu erhalten. Die direkt erfragte Wochenarbeitszeit im Vormonat (Variable $TATZEIT) war an-schließend durch Multiplikation mit der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat in eine Variable zu transformieren, die die durchschnittliche Anzahl der pro Monat gearbeiteten Stunden angibt.56 Anschließend wurde der reale Bruttostundenlohn als Quotient aus dem realen Bruttomonatslohn und den durchschnittlichen monatlichen Arbeitsstunden gebildet. Zu guter Letzt wurde die dergestalt gebildete Variable logarithmiert (zur Basis e) und dadurch die Va-riable 02 erzeugt.

Nr. 03: Logarithmierter realer Bruttostundenlohn ohne anteilige Einmalzahlungen Diese Variable wurde wie Variable Nr. 02 gebildet – mit der Ausnahme, dass anteilige Einmalzahlungen nicht berücksichtigt wurden.

Im Dokument Peter Lang (Seite 41-44)