A . Die Lage der Stadt in ihrem Einfluß auf den Fremdenverkehr .
Für die verkehrsgeographische Lage der Stadt gilt das , was über ihre handelsgeographische Lage gesagt ist . ( S. 58 — 61 .)
B . Die kulturelle Bedeutung der Stadt in ihrem Einfluß auf den Verkehr .
a. Die wirtschaftliche Bedeutung der Stadt .
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt haben insofern auf den Fremdenverkehr eingewirkt , als sie Händler aus aller Welt, vor allem aber aus Judäa und dem übrigen Palästina , nach Jerusalem führten ( s. o. Handel).
b. Die politische Bedeutung .
Jerusalem war der Mittelpunkt der jüdischen Politik . Sowohl in seiner Eigenschaft als alte Residenz , wie als Si& der obersten Behörde und als Ort der obersten Volksversammlung hat Jeru¬
salem den Fremdenverkehr beeinflußt .
Jerusalem ist die alte Residenz . Der Hof des Herodes der ganz vom hellenistischen Geiste beherrscht war , die Tier -hegen , die gymnastischen , die musischen Spiele , die Schauspiele , die Wagenrennen , die Herodes im Jerusalemer Hippodrom und Theater veranstaltete (ant . XV 8 1), bildeten einen starken An¬
ziehungspunkt für Fremde. Ausländer , die an den Wettspielen aktiv oder passiv beteiligtwaren , Literaten und sonstige hellenisch Gebildete , waren Gäste des herodischen Hofes . Dazu kamen die vielen offiziellen Beziehungen, .die Herodes unterhielt und ebenso Agrippa I ., und die Gesandte , Boten , ausländische Leibwachen nach Jerusalem führten. Daß die Residenz auch innerhalb des Landes einen Anziehungspunkt für viele , zumal die Vertreter des nationalen Reichtums , bildete, war uns schon oben ( S. 63 ) entgegengetreten .
Jerusalem ist Sitj der obersten Behörde : in Jerusalem saß das Synedrium . Das Synedrium , seinem Ursprung und Wesen nach die erste Behörde des Landes , hatte in dieser ursprünglichen Eigenschaft eine Kompetenz , die sich über die gesamte Juden¬
schaft der Welt erstreckte . Das war wenigstens ideell so ; das Ansehen als oberste Behörde verbürgte ihm , obwohl Zwangs¬
mittel außerhalb Judäas schwer angewendet werden konnten , Gehör bei der Judenschaft der Welt. Act . 9 2 erhält Paulus Briefe für die damaszenischen Synagogen , mit der Weisung, die Christen festzunehmen und dem Synedrium auszuliefern . Act . 28 21 sagen
die Juden Roms dem Paulus , daß sie betreffs seiner Person schriftliche Verhaltungsmaßregeln von Judäa nicht erhaltenhätten .
Am stärksten war der Einfluß des Synedriums innerhalb Judäas . Seitdem Judäa ( 6 p .) römische Provinz geworden , war das Synedrium die erste politische Vertretung Judäas . Ein Aus¬
schuß des Synedriums bildete die Finanzbehörde für die 11 judäischen Toparchien ( b. j. III 3 5), in die die Römer das Land eingeteilt hatten ; das Synedriumwurde damals ferner die erste kom¬
munale Instanz der Provinz ; endlich wurde es die oberste jüdische Gerichts -Instanz für die Provinz Judäa .
Die Bedeutung des Synedriums hatte also Beziehungen zum gesamten Judentum der Welt zur Folge und verknüpfte innerhalb Judäas jedes kleinste Dorf amtlich mit Jerusalem .
Jerusalem ist Sig der obersten Volksversammlung . Die politische Bedeutung der Festversammlungen führte in bewegten Jahren zu riesigem Anwachsen der Festkarawanen .
Nur in sehr geringem Maße hat die Tatsache , daß Jerusalem seit 6 p. römische Provinzialstadt mit Garnison war , auf den Verkehr eingewirkt . Zum Passahfest kommt — offenbar regelmäßig — der römische Prokurator von Caesarea aus mit starker militärischer Bedeckung nach Jerusalem und hält dort Gerichtstag ab .
So war es ein starker Verkehr , der Jerusalem amtlich und privatim auf Grund seiner Bedeutung als Zentrum der jüdischen Politik zugeführt wurde .
c. Die religiöse Bedeutung .
Schlechterdings ausschlaggebend für den Verkehr war die religiöse Bedeutung der Stadt.
Jerusalem war zunächst einer der bedeutendsten Silje der jüdischen religiösen Bildung . Es zog Gelehrte aus Baby -lonien und Ägypten und durch seine Gelehrten von Weltruf Schüler an .
Jerusalem war von Bedeutung für die verschiedensten religiösen Strömungen . Hier war der Mittelpunkt der Pharisäer , hier war lange Zeit der Mittelpunkt der Christenheit der Welt (vergl . act . 15 und Gal . 2 ), hier treffen wir Essener
an . Für die Christenheit mußten die heiligen Stätten — es ist undenkbar , daß es nicht von Anfang an der Fall gewesen wäre — , mußte die Anwesenheit der ältesten Zeugen des Evangeliums ein ständiger Anziehungspunkt sein . Ja , es scheint nach Gal .
2 >"; 1. Kor . 16 1 ff .; 2. Kor . 8 - 9 (vergl . act . 20 4 ), als ob die Christenheit der Welt eine Zeitlang regelmäßige Abgaben — entsprechend der jüdischen Didrachmen -Steuer , nur offenbar dem Willen des Einzelnen überlassen — nach Jerusalem gezahlt hat . An Jerusalem hing die religiöse Erwartung . Nach Je¬
rusalem strebten darum alle die zahlreichen messianischen Be¬
wegungen der Zeit . In Jerusalem ließen sich viele nieder, um an geweihter Stätte zu sterben und an der Stelle der Auf¬
erstehung und des jüngsten Gerichts begraben zu werden .
Vor allem aber : In Jerusalem war der Tempel , Jerusalem war die Heimat des jüdischen Kultus , Jerusalem war der Ort der Anwesenheit Gottes auf Erden . Hierher kam man zum
Gebet , denn hier erreichten die Gebete Gottes Ohr am unmittel¬
barsten ; hier opferte der Naziräer nach Durchführung seines Gelübdes ; der Nichtjude , der Voll -Proselyt werden wollte (Ker .
II 1; b. Ker . 81 a ); hierher führte man die Sota , die des Ehebruchs verdächtige Frau , zum Gottesgericht ; zum Tempel brachte man die Erstlinge und hier löste man die erstgeborenen Söhne durch das vorgeschriebene Opfer ; zum Tempel schickten die Juden aus aller Welt die Tempelsteuer ; zum Tempel zogen die sich ab¬
lösenden Stationen von Priestern , Leviten und Israeliten ; zum Tempel strömte dreimal im Jahre das Judentum der Welt . — Es ist schwer, sich ein Bild zu machen von dem Umfang der drei Festversammlungen , vor allem des Passahfestes . Wir versuchen es , indem wir
aa . die Vorschriften über die Teilnahme und ihre Umseßung in die Praxis prüfen und
bb . dann versuchen , ein zahlenmäßiges Ergebnis zu erlangen .
aa . „Alle sind verpflichtet an den drei Hauptfesten im Tempel zu erscheinen , außer Tauben , Blödsinnigen , Minderjährigen , Ge¬
schlechtslosen , Zwittern , Frauen , nicht freigelassenen Sklaven , Lahmen , Blinden, Kranken , Greisen und denen , die nicht imstande
sind , mit eigenen Füßen heraufzugehen (zum Tempelberg) ."
Der Begriff „Minderjährige " wird dabei von der Schule Schammai 's definiert: „Jeder,der noch nicht auf des Vaters Schulter reitend auf den Tempelberg kommen kann " , von der Schule Hillel ' s: „Jeder , der noch nicht an des Vaters Hand heraufkommen kann " (Chag .
P ) . — Dementsprechend wird der Begriff : Israelit mit : „die nach
Jerusalem gehen " umschrieben .
Entsprach dieser Theorie die Praxis ? Lc . 241 hören wir , daß Jesu Eltern „gewohnheitsgemäß am Passahfest nach Je¬
rusalem reisen ". Daraus dürfen wir schließen, 1. daß Ärmere
— Lc . 242 machen Jesu Eltern von der Vergünstigung für
Arme , nur 2 Tauben zu opfern , Gebrauch — bezw . in größerer Entfernung Wohnende sich nur die Passahreise in jedem Jahr erlauben konnten ; 2. daß Frauen — ob¬
wohl es für sie nicht Pflicht war (Chag . I 1) — an den Fest¬
reisen teilnahmen . Lc . 243 lesen wir : „Als er 12 Jahre ge¬
worden war ", wird Jesus von seinen Eltern auf die Festreise
mitgenommen . Wir dürfen annehmen , 3. daß es für Aus¬
wärtige das Übliche war , die Kinder , wenn sie 12 Jahre alt geworden waren , mitzunehmen . Zwar : Der Priester Joseph brachte zum zweiten Passah — in gewissen Fällen von Behinderung durfte man das Passahfest einen Monat später feiern (vergl . Pes .) — seine unmündigen Kinder und Haus¬
genossen mit . Er wurde aber zurückgewiesen , um für die Feier des zweiten Passah keinen Präzedenzfall zu schaffen . Schon durch diese Tatsache wird der Mann als ein Übereifriger gekenn¬
zeichnet (Challa IV 11). Wenn übrigens stellenweise im Talmud auch das vollendete 13 . Lebensjahr als Grenze für Verpflichtung
zur Gese &eserfüllung genannt wird , so liegt das im Bereich der
Möglichkeit. Die Zahl 12 wird infolge ihrer symbolischen Bedeutung gern als runde Zahl verwendet (ant . V 10 4; Kom¬
mentare zu Lc . 242).
Daß Festpilger aus der Diaspora kamen , bezeugt neben den S. 72 ff. angeführten Einzelbelegen und Josephus auch Philo :
„Zehntausende nämlich aus Zehntausenden von Städten kommen , teils zu Lande , teils zu Wasser , von Osten und Westen , Norden und Süden an jedem Fest zum Heiligtum " (Philo ,de monarchiaII 1). Für diese Diasporafestpilger hat sicher mindestens die oben erwähnte (Lc . 2 41) Erleichterungeiner einmaligen Reise im Jahre gegolten , wenn nicht die z . B. im Islam geltende Erleichterung ,daß unter schwierigen Verhältnissen eine Reise im Leben genüge .
Von den Proselyten waren die Vollproselyten zur Festreise verpflichtet (vergl . Gal . 5 a; Paulus gibt die jüdische Vorschrift
wieder ). Proselyten 2. Grades begegnen uns mehrmals an Festen in Jerusalem : „Es waren einige Griechen unter denen , die nach Jerusalem zogen , um am Feste anzubeten " (Joh . 12 20) ;hier handelt es sich um unbeschnittene Heiden ( „Gottesfürchtige " ); act . 8 28 ff. um einen Beamten der äthiopischen Kandake , der als Eunuch nicht Vollproselyt werden konnte ; b . j .VI 9 3 um „Fremde ,die des Gottes¬
dienstes wegen hergekommen waren ." Es wird sich in solchen Fällen um freiwillige Beteiligung gehandelt haben .
Dieses ist das Bild , das sich aus den Vorschriften und Einzelnachrichten ergibt : Jeder männliche Israelit und Vollproselyt , der die Reise ausführen konnte , war zu den 3 Festreisen ver¬
pflichtet ; doch hatten sich für Auswärtige gewisse Erleichterungen eingebürgert . Einen zahlenmäßigen Beleg für dieses Ergebnis finden wir Vita 65 ; die Angabe ist umso glaubwürdiger , als
Josephus im Zusammenhang gegen Justus von Tiberias polemisiert und augenscheinlich Wert auf Genauigkeit legt . Es handelt sich
um Tiberias ,das unter Herodes Antipas die Hauptstadt von Galiläa wurde und dessen Rat von 600 Mitgliedern ( b . j . II 21 9) auf eine ansehnliche Bevölkerung schließen läßt . Tro &dem waren nur 2000 Männer aus Tiberias unter den in Jerusalem Belagerten ,
d. h. den Passahfeiernden des Jahres 70 ( b . j. VI 9 8).
bb . Die Zahl der Festpilger .
Über die Menge der Passahfestteilnehmer •— d . h . Festpilger und Bevölkerung von Jerusalem — sind uns Zahlen überliefert. Man scheint in der Tat den Versuch gemacht zu haben , nach der Zahl der Passahtiere die Zahl der Festpilger zu ermitteln .
1 . Nach b . Pes . 64 b; E . r. I1 (Wü . 45 ) ließ Agrippa (wohl IL ;
s . u. 2 .) je eine Niere von jedem Passahtiere absondern . Das
Ergebnis war für die Zahl der Passahtiere: „doppelt so viel wie Auszügler aus Ägypten (600000 nach Ex . 12 37 ), nach Abzug der Unreinen und Verreisten ; und Du hast kein
Passahlamm , an dem nicht mehr als 10 Personen beteiligt
waren " ( b. Pes . 64 b ). Nach E . r. schwankte sogar die Teilnehmerzahl an einem Tier zwischen 10 und 100 . Es ergäbe sich also :Mindestens 600 000X2X10 = 12 M i 11 i o n e n Festpilger .
2 . Nach Josephus ( b. j. VI 9 3) wurde zwischen 63 und 66 p. eine Zählung der Opfertiere veranstaltet , die 255600 (andere Lesart 256500 ) Opfertiere und 2 700 000 Festteilnehmer
ergab . Es ist wohl eine runde Zahl , wenn Josephus b. j. II 14 3 von 3 Millionen Festteilnehmern spricht .
3. Nach b . j .VI 9 3 kamen während der Belagerung , die während
des Passahfestes70 p . plö &lich einsehe ,
ums Leben 1100000 ( b. j. VI 9 3), es wurden gefangen 97000 ( b. j. VI 9 8),
es entflohen nach der WaldschluchtJard es 3000 ( b. j. VII 6 6). Das ergibt 1 200 000 Festteilnehmer .
4 . Eine vierte Angabe verdanken wir Tacitus (hist . V 13 ) , wo¬
nach in Jerusalem 70 p. im Ganzen 600000 Menschen eingeschlossen worden sein sollen . Diese Angabe ist mit Vorsicht zu verwenden. Tacitus hat nämlich wahrscheinlich den Josephus benütst . Nun findet sich bei diesem ( b . j . V 13 ')
die Angabe ,daß Überläufer berichtethätten,dieZahl der Leichen
der Armen, die man zu den Toren hinausgeworfenhabe , belaufe sich auf 600000 ; die Zahl der übrigen sei nicht zu ermitteln gewesen . Es ist möglich , daß Tacitus diese Zahl
irrig als Gesamtzahl der Belagerten aufgefaßt und in Rechnung
gese &t hat .
Diese vier Angaben geben durchweg so ungeheuer¬
liche Zahlen , daß wir sie nicht als historisch betrachten können .
Versuch , die tatsächliche Zahl der Festpilger zu ermitteln .
Pes . V 5 lesen wir , daß am 14 . Nisan in 3 Abteilungen
geschlachtet wurde : „Die erste Abteilung ist eingetreten , der
Vorhof hat sich gefüllt ; man hat das Tor des Vorhofs geschlossen ; man hat in die Posaune lang geblasen . . . ." 5 7: „Ist die erste Abteilung herausgekommen, so ist die zweite eingetreten; ist diese herausgekommen, so ist die dritte eingetreten
welche jedoch nicht so zahlreich war , wie die beiden ersten . Nun läßt sich nachweisen , daß man die Passahtiere durch¬
weg am Tempel und nicht in den Häusern geschlachtet
hat . Das geht schon daraus hervor , daß das Passahlamm ein Opfer war und sein Blut rituell benutzt werden mußte (durch Sprengung an den Altar , 2 Chr . 35 1 ' ), vergl . Strack , Pes . 6 *. Als
Opfer wird das Passahopfer ausdrücklich bezeichnet Ex . 17 27; 34 25;
Num . 9 7; 13; ant . II 14 «; III 10 5; b. j. VI 93 (thysia); Philo , de vita Mosis [II] III § 29 (thyein ); im Neuen Testament Mc . 14 12;
Lc . 22 7; 1. Ko . 5 7 (thyein , thyesthai ). Daß die Schlachtung am Tempelstattfand , fordert ferner die Vorschrift Dt . 16 , ebenso die Safeung II .Chr . 35 5 f ., vergl .Jubiläen 49 19 f ., endlich die Vorschrift über die Opfer geringerer Heiligkeit (Zeb . V 8). Das zeigen auch die Berichte über die Zählung von Knochen bezw . Nieren der Passahlämmer, die nur durchführbarwar , wenn einheitlich am Tempelgeschlachtet wurde . Schlachtung des Passahtieres am Tempel bezeugen endlich alle diejenigenStellen , denen zufolge die Schlachtung durch Laien ausgeführt werden durfte . Das berichtet Philo (de vita Mosis [ II] III § 29 f .; de decalogo § 30 ; de septenario § 18 ). Er stimmt mit Pes . V 6 überein , wo es
heißt : „Ein Israelit hat geschlachtet und der Priester hat das Blut aufgefangen ." Auch Lk . 13 \ wo über thysiai von Galiläern berichtet wird , wird schwerlich von anderem als von durch Laien
am Tempel ausgeübten Schlachtungen die Rede sein . Im Alten Testament redet die Vorschrift Lev . I5 von Opfer -Schlachtungen durch Laien . Es ergibt sich also , daß der kultische Akt beim Tempel stattfand . (So auch Beer in : Mischna von Beer und Holfemann, Traktat Pesachim S. 57 .)
Da wir die Ausmaße des Tempels durch Mischna Middoth und Josephus kennen , läßt sich wenigstens annähernd der Raum berechnen , dendie 3 Abteilungen eingenommen haben und daraus wieder ist ein Rückschluß auf die Zahl der Festteilnehmer möglich .
Welchen Raum nahm eine zum Schlachten der Opfer eingetretene Abteilung ein ? Unter dem „Vorhof", in den eine Abteilung eingelassen wird , ist der Raum westlich des Nikanortores , der „innere Vorhof", in dem sich der Schlachtplatj und der Brandopferaltar befand, zu verstehen . Machen wir uns die Einteilung des Tempelplafees klarl Mi . Kel . I 6 "9 ist die Rede von den 10 Stufen der Heiligkeit, die in konzentrischen Kreisen um das Allerheiligste gelagert sind :
I . Das Land Israel .
II. Die Stadt Jerusalem .
III . Der Tempelberg .
IV . Der Chel , eine Terrasse mit Gitterwerk , das die Grenzen für die Heiden bezeichnete .
V. Der Frauenvorhof .
VI . Der Israelitenvorhof .
VII . Der Priestervorhof .
VIII . Der Raumzwischen Brandopferaltarund Tempelgebäude .
IX . Das Tempelgebäude .
X . Das Allerheiligste .
Folgen wir der Einteilung , so handelt es sich bei dem in Frage stehenden inneren Vorhof um die Heiligkeitskreise VI und
VII : Israelitenvorhof und Priestervorhof . Kreis VIII , IX , X ge¬
hörte zwar auch noch zum inneren Vorhof , war aber Laien unter keinen Umständen zugänglich . Der Raum hinter und neben dem Tempelgebäude gehörte nicht zu dem den Laien grundsäg -lich verschlossenen Gebiete ( b. j. V 5 6).
Aus der Mischna wissen wir , daß der Raum von Kreis VI 135X11 Ellen betrug (a auf der Skizze ), der Raum von Kreis VII + VIII + 1X /X (= VII Priestervorhof b + VIII Raum zwischen Brandopferaltar c und Tempelgebäude - f - IX X Tempel¬
gebäude ) aber 135X176 Ellen betrug . Somit ist uns die Größe
von Kreis VI bekannt . Um die Größe von VII (Priestervorhofb) zu erhalten , ziehen wir von VII + VIII + IX /X = 135X176 Ellen die Maße des Tempelgebäudes (IX und X) und des Raumes zwischen Tempelgebäude und Altar (VIII ) ab .
1. VI = 135X11 q -Ellen = 1485 q =EUen .
2. VII + Vffi -4- LX /X = 135X176q -EIlen = 23 760 q -Ellen .
3. IX -| - X = Vorhalle f + Hauptgebäude .
Vorhalle f == 100X22 q -Ellen = 2200 q -Ellen Hauptgebäude — 80X70 q -Ellen = 5600 q -Ellen
Tempelgebäude = 7800 q -Ellen .
4. VIII = 32x ( 19 + 3) q -Ellen == 704 q -Ellen . Nun ist aber VII = VII -f- VIII + IX X (VIII + IX -X)
VII = (23760 — 7800 — 704 ) = 15256 q -Ellen . Der Altar ( c) und sein Aufstieg (d ) durfte von den schlachtenden Laien nicht betreten werden , ist also abzuziehen .
5. c = 32X32 q -Ellen = 1024 q -Ellen .
6. d = 32X16 q -Ellen = 512 q -Ellen . VII = 15256 — 1536 = 13720 q -Ellen .
Es ist aber 1 q -Elle = ( 0 ,525 m ) 2= 0 ,275625 qm = 0 ,276 qm
( S . 11 ) ,das heißt :VII + VI = 15205 q -Ellen = 4190 ,87 qm .
Hiervon ist der Raum des Wasserbeckens ( e ), der Säulen
usw . abzuziehen , sodaß wir rund 4000 qm Raum für eine Abteilung rechnen dürfen , die beim Opfern begriffenist .
Wir sind in der Lage , diese Zahl zu kontrollieren .
Pes . V 10, wo der Fall erörtert wird , daß der 14 . Nisan auf einen Sabbath fällt , wird gesagt , die zweite Abteilung habe auf der Terrasse den Einbruchder Dunkelheit abgewartet . Also hat eine AbteilungPlaö gehabtauf dem Zwinger ,Chel ,derTerrasse = KreisIV.
Wie groß war IV ?
Breite = 10 Ellen (Mid . II 3; b. j. V 5 2).
Innerer Umfang = Umfang des den Heiden verschlossenen Teiles des Tempelbergs . Dieser heilige Teil umfaßte außer dem inneren Vorhof den Frauenvorhof und — im Norden , Osten und Süden — Seitengebäude
Äußerer Umfang = innerer Umfang , mit dem Unterschied , daß jede Seite an jedem Ende um die Breite [ -= 10 Ellen] länger ist = innerer Umfang - f- 8X10 Ellen .
Daß der innere Vorhof nicht unmittelbar an die Terrasse anschloß , sondern daß sich dazwischen Seitengebäude befanden,geht aus Jos . und Mid . hervor :
Mid. 11werden die zumi n n e r e n V o r h o 'fe vom Chel aus führendenTore
(1°) als Gebäude bezeichnet, was durch die nähere Beschreibung der Torgebäude — besonders des alsWarmhaus bezeichneten( I6-9) und mit einem der II7 genanntenTore zu identifizierenden Gebäudes
— bestätigt wird . Diese Torgebäude hatten eine Exedra , also eine mit Sitjen verseheneHalle, und über dieser ein Obergemach
( Mid . I 5; b. j. V 5 3); diese Exedra war 30 Ellen breit ( b. j. V 5 3). Aber nicht nurTorgebäude befanden sich zwischen Chel und innerem
Vorhof,sondern zwischen diesen Torgebäuden standen Verbindungs¬
gebäude . Die im Norden und Süden des inneren Vorhofes ge¬
legenen Verbindungsgebäude enthielten nachb. j. V52 die Schatj -kammern; nach Mid . V 3-4 wurden 6 Zellen zu kultischen und ähn¬
lichen Zwecken verwendet. Auch zwischen Frauenvorhof und Ghel lagen Torgebäude und andere Gebäude. Wir hören hier nämlich von 4 Zellen zu 40 Ellen im Quadrat in den 4 Ecken( II 5); diese Zellen können nicht im Frauenvorhof selbst gesuchtwerden , da das Nikanor -Tor , die 15Halbkreisstufen zu ihm und die Mid. II7 genannten Zellen unter dem Israeliten -Vorhofe die ganze Westseite des Frauenvorhofes von 135 Ellen in Anspruchnahmen .
Man wird nach diesen Angaben die Existenz von Seitengebäuden , die sich an dieTorgebäude anschlössen und den heiligen Bezirk Im
Norden , Osten und Süden umschlossen,nicht bezweifeln. Ihre Breite dürfte entsprechend den Zellen am Frauenvorhofe 40 Ellen ge¬
wesen sein .
Zwischen Frauenvorhof und Israelitenvorhof scheint es, wie die Angabe Mid . II7 über Zellen unter dem Israelitenvorhof, die nach dem Frauenvorhof geöffnetwaren , nahe legt , keine Gebäude ge¬
geben zu haben .
Innerer Umfang==2x (Längsseitedes heiligen Bezirks )+ 2 X (Schmal -seite des heiligen Bezirks ),
Längsseite = = Längsseite des inneren Vorhofs -j- Längs¬
seite des Frauenvorhofes + Seitengebäude im Osten
= 187 + 135 + 40 Ellen
Schmalseite == Schmalseite der Vorhöfe + Seitengebäude im Norden und Süden
= 135 + 40 + 40 Ellen
Innerer Umfang des Chel = 2X (187 + 135 + 40 )+ 2X (135 + 40 + 40 )
= 1154 Ellen .
Äußerer Umfang des Chel = 1154 + 80 — 1234 Ellen ,
d . h .Flächevon IV = x\ i (innerer und äußerer Umfang)XBreite
== 1 / a (1154+ 1234)X10 == 11940 q -Ellen
1 q -Elle = 0 ,276 qm
d. h. Fläche von IV = (11940X0,276 ) qm
= 3295 ,440 qm .
Es ist möglich, daß außer der Terrasse auch die Treppender "
Terrasse für die zweite Abteilung zur Verfügung standen. Nach Josephus ( b. j. V 5 -) befanden sich zwischen Heidenvorhof(Stein¬
gitter) und Terrasse 14 Stufen und zwischen Terrasse und heiligem Bezirk 5 Stufen . Mid . II3 nennt nur 12 Stufen von ' /s Ellen Höhe und Breite ohne nähere Angabe . Rechnen wir diese Treppen mit , so ergibt sich für IV nach Josephus eine Fläche von ca . 6600 qm , nach Mid. von ca . 5400qm . Auch diese höheren Zahlen würden unser Ergebnis von S . 93 durchaus bestätigen : Wir hätten dann an¬
zunehmen, daß man aufdem Chel nicht ganz so dicht gedrängt stand wie im Vorhof.
Da im inneren Vorhof die Schlachtung am Schlachtplafe und die Priester , die in Reihen aufgestellt waren , naturgemäß Raum in Anspruch nahmen , den wir ungefähr auf ' /b des zur Ver¬
fügung stehenden Raumes ansehen dürfen , ergibt sich , daß die Ergebnisse sich decken. Eine Abteilung beanspruchte ca . 3200 qm Raum , wenn sie nicht schlachtete .
Wieviel Menschen hatten Platj auf diesem Raum ? Man stand dicht gedrängt . Das 8. der 10 Wunder , die am Heiligtum geschehen sind, ist , daß genügend Pla & vorhanden war (Aboth V 5). Indes , es ging doch nicht immer gut ab ;
Wieviel Menschen hatten Platj auf diesem Raum ? Man stand dicht gedrängt . Das 8. der 10 Wunder , die am Heiligtum geschehen sind, ist , daß genügend Pla & vorhanden war (Aboth V 5). Indes , es ging doch nicht immer gut ab ;