Investitionsprogramms Pflege im Land Brandenburg
2.3. Durchführung des Investitionsprogramms Pflege 1. Geschäftsbesorgung
Die Aufgaben für die operative Umsetzung des Investitions-programms Pflege wurden im Einvernehmen mit dem Minis-terium der Finanzen der ILB als Dienstleister übertragen.
Nach dem zwischen dem Land Brandenburg und der ILB ab-geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag übernahm die ILB
• die Beratung von Projektträger hinsichtlich des Finanzie-rungskonzepts und anderer für die Förderung relevan-ten Fragestellungen und Hinwirkung auf die Einhaltung der Baukosten,
• die Prüfung der eingereichten Anträge; Prüfung auf spar-same und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel im Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Planung und Durchführung des Bauvorhabens sowie der baufachlichen Prüfung,
• die Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln,
• die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen, soweit deren Ursache nicht in der Tätigkeit der ILB begründet ist,
• die stichprobenweise Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen und Auflagen während der Bauausfüh-rung und
• die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die Geschäftsbesorgung durch die ILB erfolgte in enger Ab-stimmung mit dem für die Fachaufsicht zuständigen MASGF.
Zuständig für Entscheidungen bei beabsichtigtem Träger- oder Standortwechsel für ein Objekt, bei Veränderung der Platzzahl, der Veränderung einer geplanten Sanierung in Neubau, bei Anträgen auf generelle Änderungen zum „Bran-denburger Standard“ und Überschreitung der pro-Platz-Kos-ten gegenüber dem vorgegeben Anhalte-Richtpreis war das MASGF. Zu den Aufgaben der ILB gehörte es, dafür entspre-chende Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten.
Dem Geschäftsbesorger kam auch bei der Steuerung der Umsetzung des Investitionsprogramms Pflege eine Schlüs-selfunktion zu. Die ILB überwachte die Einhaltung der Pla-nungsdaten, die Vorgaben aus den Planungserlassen und deren konzeptionelle und bauliche Umsetzung. Die Wirt-schaftlichkeit der Einrichtungen wurde anhand der vom Trä-ger einTrä-gereichten Antragsunterlagen geprüft und während des Bauverlaufs regelmäßig kontrolliert. Abweichungen konnten so möglichst bereits im Bauverlauf, spätestens je-doch bei der Verwendungsnachweisprüfung korrigiert wer-den.
Die pflegefachliche Beratung der Träger zu den Einrich-tungskonzeptionen wurde durch das Landesamt für Soziales und Versorgung in Abstimmung mit dem MASGF vorgenom-men.
2.3.2. Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit
Das Abstimmungsverfahren mit dem BMG fand wie folgt statt:
• Von 1995 bis Oktober 2001 wurden die einzelnen Pro-jekte, die in die Förderung nach Artikel 52 PflegeVG ein-bezogen werden sollten, jeweils vor Bescheiderteilung und Baubeginn abgestimmt.
• Die vom BMG erarbeitete Übersicht zum Investitions-programm Pflege nach Artikel 52 PflegeVG wurde nach Zusendung der Zuwendungsbescheide durch das Land laufend aktualisiert.
• Für jedes Projekt wurde ein Einzelnachweisblatt gefer-tigt mit Angaben zum Standort, Finanzierungsplan und geplanten Baubeginn.
• Bei den Projekten musste sichergestellt sein, dass der Träger auch Eigentümer des Grundstücks ist und die Ge-samtfinanzierung gesichert ist; für nicht im Eigentum des Trägers befindliche Grundstücke war zu gewähr-leisten, dass diese aufgrund vertraglicher Regelungen (Nutzungsvertrag, Erbbauvertrag, Betreibervertrag) auf Dauer zur Verfügung stehen.
• Alle geförderten Einrichtungen mussten nach Fertigstel-lung einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI nach-weisen.
• Die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Ver-wendung der Fördermittel wurde jeweils zum 1. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres für das abgelaufene Haushaltsjahr nachgewiesen.
• Zum Bautenstand per 30.06. und 31.12. eines jeden Jah-res erfolgte eine entsprechende Meldung an das BMG.
• Nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung wur-den die Unterlagen projektbezogen mit Vorblatt (Ergeb-nis je Projekt, Aufwendungen von Bund, Land, Kommune und Träger, Baubeginn, Inbetriebnahme, Rückforderun-gen, Zinsen) dem BMG zugeleitet. Die Verwendungs-nachweisprüfung wurde im Jahr 2008 abgeschlossen.
• Die erwirtschafteten Zinsen wurden anteilig an den Bund überwiesen.
• Beginnend ab 30.06.2008 ist das Land Brandenburg bis zum Jahr 2039 verpflichtet, alle drei Jahre die Einhaltung der Zweckbestimmung der geförderten Projekte zu überprüfen und dem Bund gegenüber den Fortbestand der Projekte zu bestätigen.
2.3.3. Fördermaßnahmen im Zeitraum von 1996 bis 2004
Im Rahmen des Investitionsprogramms Pflege nach Art. 52 PflegeVG wurden in den Jahren 1996 bis 2004 insgesamt 10.219 voll- und teilstationäre Pflegeplätze in 180 Einrich-tungen mit einem finanziellen Gesamtvolumen in Höhe von 679,58 Mio. € gefördert. Die hohe Zahl der geförderten Pro-jekte im Jahr 1996 hängt mit der Überleitung von ProPro-jekten aus dem Landes-Altenpflegeheim-Bauprogramm (sog. Vor-phasenprojekte) in das Investitionsprogramm Pflege nach Art. 52 PflegeVG zusammen.
Die Finanzhilfen des Bundes wurden von den Ländern auf einem gesonderten Verwahrkonto zur Verfügung gestellt.
In den einzelnen Jahren wurden seitens des Landes Branden-burg folgende Summen von der Bundeskasse abgerufen:
Tab. 1 Zahl der geförderten Maßnahmen nach Jahren Fördermitteleinsatz
Jahr Anzahl der Förder-
maßnahmen Bundes- und Landes- mittelförderung lt.
Zuwendungsbescheid in Mio. €
1996 31 217,86
1997 13 73,22
1998 19 64,69
1999 19 67,99
2000 9 35,02
2001 5 17,67
2002 20 27,70
2003* 57 161,10
2004* 7 14,33
Gesamt 180 679,58
*) endgültige Bewilligungen zu den Projekten aus dem Jahr 2002 mit vorläufigen aus dem Jahr 2002
Quelle: Land Brandenburg
2.3.4. Struktur der Fördermaßnahmen
Tab. 3 Fördermaßnahmen nach Art der Baumaßnahme und Zweckbestimmung Art der
Baumaßnahme Zahl der
Maßnahmen VSTP KZP TPP Plätze
gesamt
Neu- und Erweiterungsbauten 111 5.813 333 371 6.517
Umbauten und Sanierungsmaßnahmen 55 2.888 151 361 3.400
Umwandlungen BWiHaF in VSTP 14 302 0 0 302
Gesamt 180 9.003 484 732 10.219
Legende
VSTP: Vollstationäre Pflegeplätze KZP: Kurzzeitpflegeplätze TPP: Tagespflegeplätze
BWiHaF: Betreutes Wohnen im Heim alte Form
Tab. 2 Mittelzuweisung des Bundes nach Artikel 52 PflegeVG unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2008 abgeschlossenen Verwendungsnachweisprüfungen
Jahr Überweisung vom Bund vom Land abgerufen Bestand Verwahrkonto
per 31.12. Inanspruchnahme Bundesmittel gesamt
1995 66.263.427,80 € 0,00 € 66.263.427,80 € 0,00 €
1996 66.263.427,80 € 132.526.855,60 € 0,00 € 132.526.855,60 €
1997 64.980.731,96 € 61.380.396,64 € 3.600.335,32 € 193.907.252,24 €
1998 44.175.618,53 € 29.792.177,97 € 17.983.775,88 € 223.699.430,21 €
1999 65.849.557,47 € 32.770.663,57 € 51.062.669,78 € 256.470.093,78 €
2000 60.950.523,85 € 35.130.225,37 € 76.882.968,26 € 291.600.319,15 €
2001 71.826.625,01 € 27.496.107,37 € 121.213.485,90 € 319.096.426,52 €
2002 54.007.078,32 € 13.106.727,14 € 162.113.837,08 € 332.203.153,66 €
2003 0,00 € 50.799.041,27 € 111.314.795,81 € 383.002.194,93 €
2004 35.790.431,68 € 95.400.651,19 € 51.704.576,30 € 478.402.846,12 €
2005 0,00 € 16.814.097,22 € 34.890.479,08 € 495.216.943,34 €
2006 0,00 € 2.095.246,66 € 32.795.232,42 € 497.312.190,00 €
2007 0,00 € 87.461,81 € 32.707.770,61 € 497.399.651,81 €
2008 0,00 € 449.065,24 € 32.258.705,37 € 497.848.717,05 €
Gesamt 530.107.422,42 € 497.848.717,05 €
Quelle: Land Brandenburg
Quelle: Land Brandenburg
Bei den Kurzzeitpflegeplätzen handelt es sich um in Einrich-tungen der vollstationären Langzeitpflege eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, nicht um Plätze in solitären Kurzzeit-pflegeeinrichtungen.
Tab. 4 Fördermaßnahmen nach Einrichtungstypen bezogen auf die Platzkapazität
Zahl der geförderten Plätze in den Einrichtungen Einrichtungstyp nach Zahl der
geförderten Plätze Anzahl der
Einrichtungen VSTP KZP TPP Gesamt
weniger als 30 * 45 522 6 146 674
von 30 bis 49** 27 1.002 29 39 1.070
von 50 bis 79 64 3.558 233 293 4.084
von 80 bis 99 26 2.008 105 137 2.250
mehr als 100 18 1.913 111 117 2.141
Gesamt 180 9.003 484 732 10.219
*) davon 12 Tagespflegeeinrichtungen als solitäre Einrichtungen und 4 Hospize
**) davon 14 Umwandlungen Betreutes Wohnen in Pflegeplätze
Tab. 5 Regionale Verteilung der geförderten Einrichtungen
Landkreise / kreisfreie Städte Zahl der Einrichtungen VSTP KZP TPP
Brandenburg a. d. H. 5 255 13 24
Cottbus 8 483 32 61
Frankfurt 7 283 20 30
Potsdam 11 576 22 30
Barnim 13 627 36 51
Dahme-Spreewald 7 530 30 18
Elbe-Elster 11 625 35 62
Havelland 10 458 18 50
Märkisch-Oderland 11 605 36 39
Oberhavel 15 646 24 50
Oberspreewald-Lausitz 11 567 36 24
Oder-Spree 13 526 32 37
Ostprignitz-Ruppin 8 287 10 36
Potsdam-Mittelmark 11 527 31 63
Prignitz 5 242 19 24
Quelle: Land Brandenburg
Landkreise / kreisfreie Städte Zahl der Einrichtungen VSTP KZP TPP
Spree-Neiße 14 630 38 46
Teltow-Fläming 10 500 22 49
Uckermark 10 636 30 38
Gesamt 180 9003 484 732
Tab. 6 Trägerstruktur der geförderten Einrichtungen
Trägerschaft Zahl der Einrichtungen VSTP KZP TPP Gesamt
Arbeiter-Samariter-Bund 15 763 57 72 892
Arbeiterwohlfahrt 25 1.505 70 98 1.673
Caritas 12 667 53 58 778
Deutsches Rotes Kreuz 10 535 33 37 605
Diakonisches Werk 58 2.650 146 239 3.035
Paritätischer Wohlfahrtsverband 22 1.073 47 100 1.220
Sonstige gemeinnützige Träger 12 676 29 55 760
Gemeinnützige Träger gesamt 154 7.869 435 659 8.963
Kommunale Träger 6 198 13 12 223
Private Träger 20 936 36 61 1.033
Gesamt 180 9.003 484 732 10.219
Quelle: Land Brandenburg
Quelle: Land Brandenburg