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Beispielprojekt: Pflegeeinrichtung „Marienheim“, Gropiusallee 03, 06846 Dessau-Roßlau

Projekt-Nr. 89

Träger:

Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau Oechelhaeuserstraße 22

06846 Dessau-Roßlau Standort:

50 Heimplätze: 4 Doppel- und 42 Einzelzimmer/

10 Tagespflegeplätze Bauzeit:

1999–2000/Eröffnung am 13.02.2001

Seit 1905 ist die Anhaltische Diakonissenanstalt in Dessau in der Altenhilfe tätig. Das damals erbaute Pflegeheim „Mari-enheim“ wurde nach einer der Gründerinnen aus dem An-haltischen Fürstenhaus, der Erbprinzessin Marie benannt.

Dieser Name wurde 2001 für den modernen Ersatzneubau übernommen. So wird deutlich, dass die gute Tradition christlich geprägter Altenhilfe unter den modernen Bedin-gungen fortgesetzt wird.

Das Marienheim ist günstig in der Nähe vom Bahnhof und Zentrum Dessaus gelegen und doch geschützt vor Lärm, umgeben von einem gepflegten Garten mit Grünflächen und schönen Blumenbeeten. Die Bänke unter den schatten-spendenden Bäumen laden zum Verweilen, Entspannen und auch zur Geselligkeit ein. Für die rüstigen Heimbewohner bietet Dessau eine schöne grüne Umgebung, die zu Spazier-gängen einlädt, z. B.: der Georgengarten, der nahe Stadtteil

„Ziebigk“ oder die an der Elbe gelegene Ausflugsgaststätte

„Kornhaus“. Auch ein Ausflug in den berühmten Wörlitzer Park ist bei einer Entfernung von 20 km mit Unterstützung für manchen Heimbewohner möglich und ein schönes Erlebnis.

• Nettogeschossfläche: EG: 705 qm, 1. u. 2. OG: jeweils 805 qm

• Auf jeder Etage stehen den Bewohnern zwei große Balkons zur Verfügung.

Haupthaus: Gartenseite

• Eine großzügige Terrasse an der Ostseite des Gebäudes kann individuell und gemeinsam genutzt werden.

Konzeption Stationäre Pflege:

• Pflege von Senioren mit den Pflegestufen 1–3 nach den aktuell gültigen wissenschaftlich begründeten Pflege- und Behandlungsmethoden.

• Für demenziell erkrankte Heimbewohner wird im EG eine durchgängige Tagesbetreuung angeboten.

• Bei Verordnung einer physiotherapeutischen Maßnah-me kann diese durch Mitarbeiter in der ambulanten Phy-siotherapie des Krankenhauses in den Räumen des Ma-rienheims übernommen werden. Auch Logopädie und Ergotherapie werden durch ambulante Fachkräfte nach Verordnung durchgeführt.

• Die Pflege erfolgt in 42 EZ und 4 DZ.

• Die Zimmer können nach Absprache mit der Heimlei-tung mit persönlichen EinrichHeimlei-tungsgegenständen aus-gestattet werden, sofern die Pflegearbeiten dadurch nicht behindert werden.

Haupthaus: Straßenseite

• in jedem Zimmer befinden sich ein TV- und Telefonan-schluss sowie eine Notrufeinrichtung

Tagespflege:

• Tagesbetreuung für Senioren mit und ohne Pflegestufe

• 10 Tagespflegeplätze

• Aufenthaltsraum von 50 qm ausgestattet mit wohnli-chen Möbeln und Therapieküche, TV und Musikanlage

• Kaffeestübchen

• Ruheraum

• Rollstuhlgerechte Dusche und WC Kosten:

Gesamtkosten: 4.357.689,57 €

davon Bundesmittel: 3.486.151,66 €

davon Landesmittel: 435.768,96 €

davon Zuschuss Stadt Dessau 435.768,96 €

Projekt-Nr. 150

Träger:

Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle (Saale) Kantstraße 1

06110 Halle Standort:

Die kommunale Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saa-le ist auf dem Gebiet der Alten- und Behindertenhilfe in der Stadt Halle (Saale) tätig und betreibt neben ambulanten und teilstationären Angeboten sechs stationäre Pflege- und Wohnangebote sowie altengerechte und behinderten-freundliche Wohnungen. 1896 gegründet, wurde sie nach ihrem Stifter, dem Hallenser Großindustriellen Paul Riebeck, benannt.

30 Plätze Langzeitpflege (LZP), eingestreute Kurzzeitpflege (KZP) ist möglich

Baubeschreibung:

Das Gelände des Akazienhofes befindet sich in einem Grün-derzeitquartier, dessen herausragende Bauten, die beide annähernd 100 Jahre alten und in zwischen qualitätsvoll sa-nierten Gebäude, Altenpflegeheim und Förderwohnheim, eine dominierende Position einnehmen. In gebührendem Abstand zu den Betreuungseinrichtungen befindet sich das Grundstück von ca. 3900 qm, auf dem die Hausgemein-schaften gebaut sind. Das annähernd trapezförmige Grund-stück reicht fast unmittelbar an die gewachsene Wohnbe-bauung der Otto-Kilian -Straße heran. Das Grundstück liegt zurückgesetzt von der Otto-Kilian-Straße, ein 22 Meter brei-ter Grünstreifen bildet eine natürliche Begrenzung zur Er-schließungsstraße.

Für das Hausgemeinschaftsprojekt bietet der Standort gute Voraussetzungen dank seiner Gemeindenähe. Der Markt-platz der Stadt Halle ist in 20 Gehminuten zu erreichen, Ent-lastung bietet die Straßenbahn. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind im unmittelbaren Wohnumfeld vorhanden und fußläufig erreichbar.

Beispielprojekt: Pflegeeinrichtung Otto-Kilian-Str. 38, 06110 Halle

Außenansicht der Hausgemeinschaft

Die Architektur des eingeschossigen Baukörpers gliedert sich in drei Gebäudeteile und lässt somit kleine separate Wohngruppen von 10 Bewohnern entstehen, bietet gleich-zeitig aber auch durch seinen bogenförmigen Empfangsbe-reich einen zentralen Treff- und Verbindungspunkt. Innen- und Außenbereiche sind barrierefrei nach DIN 18025, Teil 2, gestaltet.

Konzeption:

Das Hausgemeinschaftskonzept richtet sich in erste Linie an Menschen mit einer leichten bis mittelschweren Demenz.

Die Raumstruktur der familiär gestalteten Wohngruppen lässt eine optimale Betreuung der Bewohner zu, durch das Raumangebot und die angegliederten teilweise überdach-ten Terrassen/Höfe kann bei entsprechendem Wetter auch der Freibereich in die Arbeit und Erholung einbezogen wer-den.

Der kreisförmige Vorhof im Zentrum des Gebäudes ist durch den verglasten Rundgang vom Dienst- und Empfangsbe-reich sehr gut zu überschauen. Im Hausflur, angelegt in Form eines verglasten Bogens, trifft man durch 3 Eingänge auf den Empfang der als zentrale Orientierungs- und Anlaufmöglich-keit für Bewohner, Besucher und Ärzte dient. Zusammen mit den Fluren der Wohngemeinschaften bietet der Rundgang zusätzlich ausreichende Möglichkeiten zur Befriedigung des häufig ausgeprägten Bewegungsbedarfs der Bewohner.

Jeder der drei Wohnbereiche bietet den Bewohnern weit-räumige Flure, die durch die freizügige und offene Angliede-rung an die Wohn- und Küchenbereiche hell und freundlich wirken. Zudem erweitert die gläserne Anbindung an Hof- und Außenbereich das Spektrum an Licht mit den jahres- und tageszeitlichen Gegebenheiten. Sowohl außen wie innen entsteht durch farbige und räumliche Gestaltung, Material-wahl und Beleuchtungsplanung die Möglichkeit, dem räum-lich, zeitlich und situativ desorientierten Bewohner Unter-stützung und Hilfe zu bieten: Um den Herd bzw. die Küche herum, die offen und einsehbar gehalten sind, gruppieren sich verschiedene Zonen mit Esstisch(en), Stühlen, beque-men Sesseln und Sofas, Couchtischen, Leselampen, Ablage-tischen, Regalen usw. wie sie einen normalen Wohnraum ausmachen. Der Raum sollte mit von den Bewohnern mitge-brachten Erinnerungsstücken möbliert sein, um ihm einen unverwechselbaren Charakter mit Wiedererkennungswert zu verleihen. Der Wohn- und Küchenbereich wird erhellt durch raumhohe Fenstertüren, die Tageslicht gewährleisten und so ein angenehmes Gefühl und Wohlbefinden fördern.

Die Fenstertüren verbinden den Wohn- und Küchenbereich mit der Terrasse, die (z. T. überdacht) Mahlzeiten, Kaffeerun-den o. ä. im Freien zulässt.

Die räumliche Erschließung des Wohn- und Küchenberei-ches erfolgt offen unmittelbar nach den Dienst- und Haus-wirtschaftsbereichen vom Eingang her über einen kleinen Flur, der direkt an den bogenförmigen Empfangsbereich an-schließt.

Jede Hausgemeinschaft verfügt über einen eigenen Haus-eingang. Die Eingangstüren befinden sich in der unmittelba-ren Nähe des Empfangsbereiches.

Räumlich an die Küche angeschlossen ist ein Hauswirt-schaftsraum. Durch die Wohnküche wird über einen Flur der Bereich erschlossen mit 10 Einzelzimmern als private Bewoh-nerzimmer, die auch als individueller Rückzugsbereich fun-gieren und entsprechend wohnlich möglichst mit eigenen Möbeln ausgestattet sind.

Kosten:

Gesamtkosten: 2.279.286,44 €

davon Bundesmittel: 1.823.429,15 €

davon Landesmittel: 455.857,29 €

Auf den Freistaat Thüringen entfallen 160 Einzelprojekte mit einem Investitionsvolumen von rd. 728 Mio. €, womit 11.330 vollstationäre Pflegeplätze, 361 teilstationäre Pflegeplätze und 32 Kurzzeitpflegeplätze errichtet wurden. Alle 160 be-willigten Projekte sind in Betrieb und die verwaltungsmä-ßige Verwendungsnachweisprüfung ist abgeschlossen. Ins-gesamt sind vom Freistaat Thüringen Bundesmittel in Höhe von 530.755.247,15 € abgerufen worden. Damit ist für über 11.500 Pflegebedürftige im Freistaat Thüringen eine deut-liche Verbesserung ihres Wohnumfeldes erreicht worden.

Auch die Pflegekräfte in Thüringen erfahren damit eine er-hebliche Verbesserung ihrer räumlichen Arbeitsbedingun-gen. Damit ist der Zielsetzung des Artikels 52 PflegeVG voll entsprochen; die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen wurde nachhaltig ver-bessert und an das Versorgungsniveau im übrigen Bundes-gebiet angepasst.

Zur Umsetzung des Investitionsprogramms erstellte der Freistaat Thüringen insgesamt vier Landespflegepläne. Die-se wurden jeweils im Einvernehmen mit den LandkreiDie-sen und kreisfreien Städten, den Landesverbänden der Pflege-kassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V.

und nach Anhörung des Landespflegeausschusses erstellt.

Aus baulicher Sicht sollten Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege über mindestens 12 Pflegeplätze verfügen und vollstationäre Einrichtungen mindestens 60 bis 120 Pfle-geplätze aufweisen.

Der Anteil der Pflegeplätze in Einzelzimmern an der Gesamt-platzzahl der Einrichtung sollte 80 v. H. nicht unterschreiten.

Die Größe der Einzelzimmer sollte ohne Einbe ziehung des Sanitärraums 16 m2, die Größe der Doppelzimmer ohne Ein-beziehung des Sanitärraums 22 m2 nicht unterschreiten.

Die Plätze verfügen über einen modernen Standard in Bau und Ausstattung, der den heutigen Anforderungen gerecht wird. Gleichzeitig werden die Pflegebedürftigen auf diesen Plätzen nur mit geringen Investi tionsaufwendungen belastet.

Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Grundlage des Berichts

Vorliegend unterrichtet der Freistaat Thüringen über die Umsetzung des Investitions programms nach Artikel 52 Pfle-geVG:

Im Abstimmungsgespräch der jungen Länder untereinander vom 16. August 2007 einig ten sich diese auf eine einheitliche Gliederung des Berichts, um Vergleiche zwischen den Län-dern leichter zu ermöglichen und dem BMG die Erstellung eines Gesamtberich tes zu erleichtern.

1.  Ausgangslage

Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde den Ländern die Aufgabe übertragen, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflege rische Versorgungsstruktur vorzuhalten, § 9 Elftes Buch Sozialge-setzbuch (SGB XI).

In den jungen Ländern und im Ostteil Berlins bestand zu die-ser Zeit erheblicher Hand lungsbedarf, weil der überwiegen-de Teil überwiegen-der dortigen Pflegeheime weüberwiegen-der überwiegen-den gesetz lichen Anforderungen der Heimmindestbauverordnung entsprach noch allgemeinen qualitativen Ansprüchen gerecht wurde.

Da die jungen Länder und die Stadt Berlin finanziell nicht in der Lage waren, diese Auf gabe alleine und aus eigenen Kräf-ten zu bewältigen, schuf der Bund das Finanzhilfe programm nach Artikel 52 PflegeVG.

Danach standen für die Länder Berlin, Brandenburg, Meck-lenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürin-gen Finanzhilfen in Höhe von über 3,27 Milliarden Euro (6,4 Milliarden DM) zur Verfügung.

1.1. Grundlagen

Die Finanzhilfen des Bundes für den Freistaat Thüringen i. H.

v. 530,9 Mio. Euro waren dahingehend übertragbar, als von den Ländern in einem Jahr nicht abgerufene Bundes mittel in