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Dokumentation und Instruktion

Übergabe und Betrieb

12.4 Dokumentation und Instruktion

Bei der Übergabe werden dem Auftragge-ber, der Betreiberin die Dokumentation und die Bedienungsanleitung der Anlage überreicht. Sie sollen folgende Teile ent-halten:

]

] Kurzanleitung für die Benutzer und Be-nutzerinnen, etwa eine A4-Seite lang

]

] Wartungsplan, unter anderem mit Hin-weisen zu Filtern, Inspektionsintervallen sowie geeignetem Reinigungsverfahren

]

] Adresse der Servicestelle ]

] Adresse für den Bezug von Verbrauchs- und Ersatzmaterial, speziell von Filtern

]

] Adresse der beteiligten Installateure, Pla-nerinnen und Lieferanten

]

] Prinzipschema und Revisionsplan der An-lage

]

] Datenblätter der Geräte und Komponen-ten

] Journal für die Dokumentation von Ser-vice, Revisionen und Änderungen

Bauherr und Betreiberin müssen bezüglich Betrieb und Instandhaltung informiert und angeleitet werden. Hierzu gehören:

]

] Betriebsstufen der Lüftungsanlage:

Zweck und Bedienung ]

] Zusätzliches Öffnen der Fenster, spezi-ell hinsichtlich des Schlafens bei offenem Fenster

]

] Raumluftfeuchte: Verhalten und Mass-nahmen bei zu tiefen und zu hohen Raum-luftfeuchten

]]Verhalten bei nicht belegten Wohnun-gen, speziell im Winter (Ferien, Mieter-wechsel, Ferienwohnungen etc.)

]

] Möglichkeiten und Grenzen der Lüf-tungsanlage: Aussengerüche, Rauchen, Räucherstäbchen, Wäschetrocknen und andere massive Belastungsquellen

]

] Sommerbetrieb und sommerlicher Wär-meschutz: Ausschalten der Lüftungsan-lage, Sommerbypass, Nachtauskühlung mit Fensterlüftung, Bedienung der Be-schattungseinrichtung

]]Überströmdurchlässe: Keine Teppiche unter Türspalten legen, die der Überströ-mung dienen

]

] Instandhaltung: Erläutern der Zuständig-keiten anhand des Wartungsplans

]

] Demonstration des Filterwechsels; Hin-weise zum Umgang mit Filtern (Schutz vor Kontamination, Entsorgung)

]]Verhalten bei Störungen der Lüftungs-anlage

]]Verhalten bei Brand- und Störfällen ]

] Falls die Küchenabluft in die Komfortlüf-tung eingebunden ist: Betrieb sowie Filter-wartung

12.5 Instandhaltung

Spätestens bei der Übergabe der Anlage sollen die Zuständigkeiten für die Instand-haltungsarbeiten festgelegt werden. Dazu gehören auch Wartungsverträge. Wenn Kontrollarbeiten durch Laien erledigt wer-den, müssen sie durch Fachleute instruiert werden.

Filter

Der Zuluftfilter ist ein hygienisches Schlüs-selelement. Filter sollen je nach Aussen-luftqualität und Auslegung ein- bis dreimal jährlich ersetzt werden.

Bei Einzelwohnungsanlagen in Mietwoh-nungen müssen die Filter durch die Eigen-tümerin, respektive durch Beauftragte, etwa den Hausdienst, gewechselt werden.

Es ist nicht ratsam, die Filter durch Mieter wechseln zu lassen.

Wartung und Reinigung durch Betrei-ber

Betreiber von Anlagen sollen nur Anlage-teile reinigen, die ohne Werkzeuge zu-gänglich sind und ohne Sicherheitsrisiko reinigbar sind. So soll etwa keine Leiter dafür erforderlich sein. In erster Linie kom-men gut zugängliche ALD, Zuluft- und Ab-luftdurchlässe sowie Überströmdurchlässe infrage. Luftdurchlässe sollen aber nur dann von den Betreibern gereinigt wer-den, wenn dabei die einregulierten Luftvo-lumenströme nicht verändert werden.

Bei EFH und Eigentumswohnungen kann allenfalls vereinbart werden, dass Besitze-rinnen die Lüftungsgeräte selbst

kontrol-153 Wohnungslüftung

lieren und reinigen. Dabei soll dieselbe Arbeitsschutzausrüstung getragen werden wie beim Filterwechsel.

Gereinigt wird nach Bedarf, das heisst, wenn ein Anlageteil optisch verschmutzt wirkt. Wenn immer möglich verwendet man hierfür trockene, saubere Lappen oder Papiertücher. Allenfalls kommt eine feuchte Reinigung mit Wasser infrage. Rei-nigungsmittel sollen nicht verwendet wer-den, da ihre Rückstände später in die Lüf-tung und damit in die Raumluft gelangen.

Inspektion und Reinigung

Eine Komfortlüftung soll regelmässig von Fachleuten kontrolliert und bei Bedarf ge-reinigt werden. Das Intervall hängt von der Belastung ab, also etwa von Aussenluft-qualität, Lage der Aussenluftfassung, Staubanfall in der Wohnung.

Wenn kein Wartungsvertrag vorhanden ist, der eine häufigere Inspektion umfasst, wird empfohlen, eine Komfortlüftung alle drei bis fünf Jahre von einer Fachfirma kontrollieren zu lassen. Gereinigt wird sie aber nur bei Bedarf. Keimmessungen sol-len veranlasst werden, wenn der Verdacht besteht, dass auf der Aussen- respektive Zuluftseite Feuchte und Schmutz einge-drungen ist.

Bei korrekt positionierter Aussenluftfas-sung und korrekt gewarteten Filtern bleibt die Zuluftverteilung über Jahrzehnte sau-ber. Die Abluftseite hingegen kann ver-schmutzen. Deshalb ist es angezeigt, die Abluftverteilung nach etwa acht bis zwölf Jahren zu reinigen. Der Zeitraum hängt vom Staubanfall in der Wohnung an. So können Wohntextilien, Haustiere, Haar-spray und Kerzenruss die Verschmutzung fördern.

Der Aufwand für eine Inspektion und Rei-nigung hängt stark von der Grösse, der Zugänglichkeit und vom Zustand der An-lage ab. Bei einfachen AnAn-lagen, die nicht speziell verschmutzt sind, sollte ein Inspek-tionsaufwand von einem halben Tag rei-chen. Dabei sind auch einfache Wartungs- und Reinigungsarbeiten eingerechnet. Die Reinigung der Komfortlüftung eines einfa-chen EFH sollte von einer Zwei-Personen-Equipe in einem Arbeitstag durchführbar

sein. Bei starken Verschmutzungen kann aber ein deutlich grösserer Aufwand resul-tieren. Die Zeitschätzung beruht im Übri-gen darauf, dass die AnlaÜbri-gen nach den Regeln der Baukunde geplant wurden und damit gut zugänglich sind. Weiter wird voraus gesetzt, dass keine Verschmutzun-gen aus der Bauphase vorhanden sind. Die Checkliste im Anhang auf Seite 157 gibt Hinweise auf typische Instandhaltungsar-beiten.

12.6 Literatur

[1] Leistungsgarantie Haustechnik, Teil Komfortlüftung EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE, Bern, 2019, Download unter: https://

pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/

download/2610

[2] SWKI 96-5 Abnahmeprotokolle, 1997

13.1 Autor

Heinrich Huber ist hauptamtlicher Dozent für Gebäudetechnik und leitet seit August 2015 die Prüfstelle Gebäudetechnik am Zentrum für Integrale Gebäudetechnik (ZIG) der Hochschule Luzern – Technik &

Architektur in Horw. Seine Kompetenzen liegen in der energieeffizienten Gebäude-technik. Sein Spezialgebiet ist die Woh-nungslüftung. Hier gehört der zu den führenden Schweizer Fachleuten. Er hat zu diesem Thema mehrere Fachbücher geschrieben und diverse Artikel verfasst.

13.2 Symbole

Anhang

Kapitel 13

Sinnbilder Lüftungstechnik in Anlehnung an EN 12792 Sinnbild Bedeutung Sinnbild Bedeutung

Ventilator mit Antriebsmotor Klappe

Lufterwärmer

=

Konstant-Volumenstromregler

Luftkühler

Variabel-Volumenstromregler oder mehrstufiger Volumen-stromregler

Wärmeübertrager für Wärmerückgewinnung

Regler

Schalldämpfer Temperaturfühler

Filter Druckfühler

Wetterschutzgitter, Aussen- und Fortluftdurchlass

Bedienungseinheit

Anhang

13.4 Wichtige Begriffe und