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7. Methoden

7.1 Die sozio-ökonomische Analyse: Die Organisation der Mittagsverpflegung an

7.2.5 Tierische Futtermittel

Um auch die Biomasse, welche in Form von Futtermittel für die Tiere, die an den öffentlichen Pflichtschulen in Wien verzehrt werden, in den Materialfluss einzuberechnen, wurde ermittelt, wie viel Biomasse und welche Biomasse in einem Kilogramm Fleisch (Geflügel, Schwein, Rind) und tierische Produkte (Milchprodukte) steckt.

7.2.5.1 Relevante Studien

Um dies berechnen zu können wurden Studien von Vaclav Smil (vgl. Smil 2000) und Stefan Wirsenius (vgl. Wirsenius 2000) herangezogen. Smil berechnet dabei das Gewicht

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der Futtermittel welches per Kilogramm Lebendgewicht (Huhn, Schwein, Rind, Milchkühe) benötigt wird. Die Zahlen sind in Futtermitteleinheiten (Trockengewicht) per Kilogramm Lebendgewicht angegeben. In der vorliegenden Arbeit wird der unterschiedliche Energie- und Proteingehalt der Futtermittel nicht berücksichtigt, gerechnet wird mit den jeweiligen Gewichtsangaben.

Vaclav Smil erzielt bei seiner Studie folgende Ergebnisse:

Abbildung 16: Kilogramm Futtermittel per Kilogramm Lebendgewicht (Huhn, Schwein, Rind, Milchkuh)

Milch Huhn Schwein Rind

kg Futtermittel / kg Lebendgewicht

1,0 2,5 4,0 8,0

(Quelle: Smil 2000: 157)

Für die Herstellung von einem Kilogramm Milch wird ein Kilogramm Futtermittel (Trockengewicht) benötigt, für ein Kilogramm Huhn (Lebendgewicht) werden 2,5 Kilogramm Futtermittel (Trockengewicht) benötigt, für ein Kilogramm Schwein 4 Kilogramm und für ein Kilogramm Rind 8 Kilogramm Futtermittel.

Daten für die Art der Zusammensetzung der jeweiligen Tierfuttermittel wurden aus der Dissertation Human Use of Land and Organic materials: Modeling the Turnover of Biomass in the Global Food System von Stefan Wirsenius bezogen (Wirsenius 2000).

Tierfuttermittel für Kühe, sowohl für Milchkühe (Milch-Sub-System), als auch für Kühe zur Rindfleischgewinnung (Rindfleisch/Rind Kadaver Sub-System), setzen sich wie unten angeführt zusammen. Wirsenius unterscheidet hierbei zwischen Produkten und Nebenprodukten. Die Kategorie Produkte wird unterteilt in Kraftfutter, Futtermittel, Weideland auf landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie dauerhaftes Weideland. Die Kategorie Nebenprodukte setzt sich aus nicht-faserhaltigen Nebenprodukten und faserhaltigen Nebenprodukten zusammen (Wirsenius 2000):

Abbildung 17: Futtermittelzusammensetzung: Milch-Sub-System; Rindfleisch/Rind-Kadaver-Sub-System

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Bei der Futtermittelzusammensetzung des Schwein Kadaver Sub-Systems wird ebenfalls zwischen Produkten (Kraftfutter, Futtermittel, Proteinhaltige Produkte) und Nebenprodukte (Nicht-faserhaltige Nebenprodukte, Proteinhaltige Nebenprodukte, Futterresiduen) unterschieden. Die Zusammensetzung des Futters für Schweine zur Schweinefleischgewinnung setzt sich wie folgt zusammen (vgl. Wirsenius 2000):

Abbildung 18: Futtermittelzusammensetzung: Schwein Kadaver Sub-System

Produkte Nebenprodukte

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Futterresiduen

nicht verzehrtes Futter Quelle: Wirsenius 2000: 39

Hühner, welche zur Hühnerfleischgewinnung gezüchtet werden (Fleischtyp Huhn Kadaver Sub-System), bekommen Futtermittel, die sich aus den unten angeführten Produkten zusammensetzen. Unterschieden wird auch hier zwischen Produkten (Kraftfutter, Proteinhaltige Produkte) und Nebenprodukten (Nicht-faserhaltige Nebenprodukte, Proteinhaltige Nebenprodukte) (vgl. Wirsenius 2000):

Abbildung 19: Futtermittelzusammensetzung: Fleischtyp Huhn-Kadaver Sub-System

Produkte Nebenprodukte

Die oben angeführten Listen fassen die Futtermittel zusammen, welche weltweit an Tiere verfüttert werden. Nicht alle Produkte werden im selben Maße verfüttert und es gibt regionsbezogene Unterschiede bei der Zusammensetzung der Futtermittel. Für vorliegende Studie wurden die Durchschnittsdaten für Westeuropa herangezogen, weswegen beispielsweise beim Weideland, sowohl das auf landwirtschaftlichen genutzter Fläche als auch das Dauerhafte, die Gras-Leguminosen aus tropischen Zonen irrelevant sind, da diese Produkte nicht an Rinder in Westeuropa verfüttert werden.

Wirsenius bildet Kategorien (Getreide, Öl- und Hülsenfrüchte ect.), welchen er die unterschiedlichen Futtermittelkomponenten (Reis, Hirse, Weizen, Sojabohnen, Sonnenblumenkerne ect.) zuordnet. Berechnet hat er den regionsbezogenen Anteil in Prozent der jeweiligen Futtermittelkategorien am Gesamtfuttermittel. Abgebildet ist hier der jeweilige prozentuelle Anteil der einzelnen Futtermittelkategorien am

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Gesamtfuttermittel in Westeuropa. Ermittelt wurde hier auch das jeweilige Gewicht der Produkte (in kg). Diese Daten wurden für die Berechnung des Gewichts der Biomasse, die für Futtermittel für jene Tiere, die an den öffentlichen Pflichtschulen in Wien verzehrt werden, herangezogen.

Abbildung 20: Prozentueller Anteil der Futtermittelkategorien am Gesamtfuttermittel

Kategorie Milch Rind Huhn Schwein

Anschließend fasst Wirsenius (Wirsenius 2000) die Produktgruppen in übergeordnete Kategorien zusammen:

(A.1) Essbare Feldfrüchte (A.4) Feldfrüchtenebenprodukte

(A.2) Feldfrüchteassoziierte Tierfuttermittel (B) Verarbeitungsbedingte Nebenprodukte

54 (A.3) Weideland

(C) Systemexterner Materialinput

In einem weiteren Schritt werden diese Produktgruppen drei Bereichen zugeordnet (vgl.

Wirsenius 2000):

(A) Anbauflächenassoziierte Phytomasse (B) Verarbeitungsbedingte Nebenprodukte (C) Systemexterner Materialeinsatz

Zu der Kategorie Anbauflächenassoziierte Phytomasse (A) zählen essbare Feldfrüchte (A.1), Feldfrüchtenebenprodukte (A.4), Feldfrüchteassoziierte Tierfuttermittel (A.2) und Weideland auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (A.3) (vgl. Wirsenius 2000):

Zu den essbaren Feldfrüchten (A.1) zählt das Getreide (Weizen, Reis, Mais, Hirse, Gerste), die stärkehaltigen Knollenfrüchte (Kassavaknolle, Erdäpfelknolle, Süßkartoffelknolle), die Zuckerpflanzen (ZuckkerrohrStängel, Zuckerrübenwurzeln) und die Ölpflanzen und -früchte (Sojabohnensamen, Erdnussschalen, Sonnenblumenachänen, Rapssamen, Palmöl).

Zu den Feldfrüchtenebenprodukten oder den Nebenprodukten essbarere Feldfrüchte (A.4) zählt Stroh (Weizenstroh , Reisstroh, Maisstroh, Hirsestroh, Gerstenstroh), Kraut von stärkehaltigen Knollenfrüchten (Kassava, Erdäpfel, Süßkartoffel), Stängel und Blätter von Zuckerpflanzen (Zuckerrohr, Zuckerrübe), Nebenprodukte von Ölpflanzen und Ölfrüchten (Sojabohne, Erduss, Sonnenblume, Raps, Ölpalme).

Zu den feldfrüchteassoziierten Tierfuttermittel (A.2) zählen Gras-Leguminosen, ganzes Getreide (Mais) und andere Tierfuttermittel wie Futtergemüse.

Zum Weideland (A.3) zählen Gras-Leguminosen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (Gras-Leguminosen aus gemäßigten Zonen und Gras-Leguminosen aus tropischen Zonen, wobei diese für die vorliegende Studie nicht relevant sind).

Wirsenius baut hier eine Zwischenkategorie (AB) ein, die er Phytomasse von dauerhaft bewirtschaftetem Weideland nennt. Dieser Kategorie gehören die Gras-Leguminosen auf dauerhaft bewirtschaftetem Weideland (A.3) an. Dazu zählen einheimische Gras-Leguminosen aus gemäßigten und tropischen Zonen, und oversown Gras-Gras-Leguminosen aus

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gemäßigten und tropischen Zonen, wobei auch hier nur die Gras-Leguminosen aus den gemäßigten Zonen von Relevanz sind.

In der Kategorie verarbeitungsbedingte Nebenprodukte (B) sind pflanzliche Nebenprodukte (B.1) und tierische Nebenprodukte (B.2) zusammengefasst.

Zu den pflanzlichen Nebenprodukten (B.1) zählen Mahlgutnebenprodukte (Weizenmahlgut, Reishüllen und Reiskleie, Maismehl, Geste-Maismehl), Zuckerpflanzennebenprodukte (Zuckerrohr Belasse, Zuckerrohr Molasse, Zuckerrüben Brei, Zuckerrüben Molasse), Ölpflanzen und Ölfrüchtenebenprodukte (Sojabohnenmehl, Erdnussmehl, Rapsmehl) und andere pflanzliche Nebenprodukte wie Brauereinebenprodukte.

Zu den tierischen Nebenprodukten gehören Kadavernebenprodukte von Milchkühen, Rindern, Schweinen und Hühnern.

Dem systemexternen Materialeinsatz (B) wird Fischmehl und Baumwollmehl zugeordnet.

7.2.5.1 Vorgehensweise

In der vorliegenden Arbeit wurden die unterschiedlichen Tier-Subsysteme, die für das Schulessen in Wien relevant sind, untersucht: Milch-Sub-System (Kuhmilch); Rindfleisch, Rind Kadaver Sub-System; Schwein Kadaver Sub-System und Fleischtyp Huhn Kadaver Sub-System (vgl. Wirsenius 2000). Der Name jedes Subsystems bezieht sich auf das jeweilige Produkt welches aus dem jeweiligen System bezogen wird. Berechnet wurde die jeweilige Nahrungsmittelaufnahme der Tiere in Trockengewicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Zusammensetzung der Futtermittel jedes Tier-Sub-Systems. Es wurden für die Berechnungen die durchschnittlichen Daten von Westeuropa (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, England und elf kleinere Staaten die Wirsenius nicht weiter konkretisiert) verwendet.

Anschließend wurde das Gewicht der einzelnen Futtermittelkategorien, der jeweiligen Tier Sub-Systeme, mit dem Gewicht der unterschiedlichen Fleischsorten, welche an Wiens Pflichtschulen geliefert werden, ermittelt. Berechnet wurde dies für die Schuljahre

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2010/11-2014/15. Die Vorgehensweise soll kurz anhand des Fleischtyps Huhn-Kadaver Sub-Systems skizziert werden:

Abbildung 21: Futtermittelbedarf Fleischtyp Huhn-Kadaver Sub-System

dry weight

Meat-type chicken

carcass sub-system % factor 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15

Amount 100,00% 2,5 321,39 328,56 337,92 359,96 385,51

Cereal grains 58,00% 1,45 466,02 476,41 489,99 521,95 558,98 Oil crops and

pulses 17,00% 0,425 136,59 139,64 143,62 152,98 163,84

Vegetable conversion

by-products 21,00% 0,525 168,73 172,49 177,41 188,98 202,39 Meat and bone

meal 2,00% 0,05 16,07 16,43 16,90 18,00 19,28

System-external

inputs 2,00% 0,05 16,07 16,43 16,90 18,00 19,28

Quelle: Wirsenius 2000; Eigene Berechnungen

Im Schuljahr 2014/15 werden beispielsweise rund 386 Tonnen Hühnerfleisch (Lebendgewicht) an Wiens öffentliche Pflichtschulen geliefert werden. Um herauszufinden wie viel Getreide, in Form von Futtermittel, für die Zucht dieser Menge an Geflügel benötigt werden wird, wurde dieser Wert (386 Tonnen) mit 1,45 multipliziert. 1,45 kg ist die Menge an Getreide, die für ein Kilogramm Geflügel (Lebendgewicht) benötigt wird.

Für die Menge an Geflügel, die im Schuljahr 2014/15 an Wiens öffentliche Schulen im Durchschnitt geliefert werden wird, würden also rund 559 Tonnen Getreide benötigt werden.

Diese Vorgangsweise wurde auch bei allen anderen Kategorien angewandt (Ölpflanzen und Hülsenfrüchte, pflanzliche verarbeitungsbedingte Nebenprodukte ect.) sowie bei allen anderen Tier Sub-Systemen (Milch Sub-System, Rind Kadaver Sub-System und Schwein Kadaver Sub-System). Alle Ergebnisse sind in Trockengewicht angeben.

Um das Frischgewicht ausrechnen zu können wurde der Wassergehalt der einzelnen Produkte ermittelt. Hier wurden ebenfalls Daten von Wirsenius herangezogen (Wirsenius 2000). Der Kategorie Getreide wurden beim Fleischtyp Huhn Kadaver Sub-System beispielsweise Weizen, Mais, Hirse und Gerste zugeordnet. Weizen, Mais und Gerste

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haben einen Wassergehalt von 14% und Hirse hat einen Wassergehalt von 11%. Innerhalb der Kategorie Getreide ist der Anteil an Mais 43% (0,93 kg), an Weizen 12% (0,26 kg), an Hirse 9,4% (0,20 kg) und an Gerste 2,5% (0,05 kg). Zu alles erst muss hier das Gewicht des Hühnerfleischs, welches an Wiens Schulen geliefert wurde, mit dem jeweiligen Gewicht der einzelnen Getreidesorten multipliziert werden. Dies soll anhand der Getreidesorte Weizen skizziert werden:

Im Schuljahr 2014/15 werden, für das an die Schulen gelieferte Hühnerfleisch, rund 100t Weizen (Trockengewicht) in Form von Futtermittel verwendet worden sein. Diese Berechnungen wurden mit allen Getreidesorten gemacht. Anschließend wurde das Frischgewicht der einzelnen Getreidesorten berechnet:

Beim Weizen ist dies wie folgt:

Diese Herangehensweise wurde bei allen Kategorien angewandt und so wurde das Frischgewicht in allen Kategorien und Tier-Sub-Systemen berechnet.

Im nächsten Schritt wurden die Produktguppen (Kategorien) der Tierfuttermittel der unterschiedlichen Tier-Sub-Systeme zusammengefasst. Es wurde errechnet wie viel und welches Futtermittel (in Tonnen) für das gelieferte Fleisch an Wiens öffentliche Pflichtschulen benötigt wurde.

Im nächsten Schritt galt es den gesamten Materialeinsatz, welcher für die Mittagsverpflegung an Wiens öffentlichen Pflichtschulen benötigt wird, zu errechnen.

Dafür wurde die benötigte Menge an Futtermittel (Frischgewicht) des verzehrten Fleisches und die Mengen der Speisekomponenten die an die Schulen geliefert werden, addiert.

Die Produktgruppen wurden in essbare Produkte und nicht-essbare Produkte unterteilt und es wurde zwischen Produktgruppen unterschieden die direkt in den Schulen (S) verzehrt

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werden und zwischen Produktgruppen die von Tieren in Form von Futtermittel (TF) aufgenommen werden.

1. Essbare Produkte 1.1 Gemüse: Gemüse (S)

1.2 Getreide: Getreide (S), Reis (S), Getreide (TF), ganzes Getreide (TF)

1.3 Stärkehaltige Knollen, Ölpflanzen und Zuckerpflanzen: Erdäpfel (S), Öle/Fette (S), Zuckerrübe (S), Stärkehaltige Knollenfrüchte, Öl- und Zuckerpflanzen (TF) 1.4 Obst

1.5 Milchprodukte 1.6 Geflügel 1.7 Rind 1.8 Schwein 1.9 Fisch

1.10 Sonstiges: Nebenprodukte essbarer Feldfrüchte (TF) 2. Nicht-essbare Produkte

2.1 Gras-Leguminosen: Gras-Leguminosen, konserviert (TF), Weideland auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (TF), dauerhaft bewirtschaftetes Weideland (TF)

2.2 Nebenprodukte: Verarbeitungsbedingte pflanzliche Nebenprodukte (TF), verarbeitungsbedingte tierische Nebenprodukte (TF)

2.3 Sonstiges: Systemexterner Materialeinsatz (TF) 7.2.6FLÄCHEN

Es wurde ermittelt, wie viel Prozent der biologischen Anbaufläche in Wien und Niederösterreich benötigt werden würde, um die gesamte Biomasse für das Wiener Schulessen anzubauen. Es wurden die prozentuellen Anteile der biologischen Anbauflächen und biologischer Tierhaltung ausgerechnet. Inkludiert sind hier alle benötigten pflanzlichen und tierischen Produkte, ausgenommen der Fischzucht. Für die Angaben zu Produktion und Flächen in Niederösterreich wurden die Daten von Statistik Austria und dem Grünen Bericht 2014 vom Ministerium für ein lebenswertes Österreich herangezogen

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Ermittelt wurde Art und Menge der Anbaufläche (in Hektar) in Niederösterreich, wie viel auf diesen Flächen insgesamt geerntet wird (in Tonnen) und wie viel Tonnen pro Hektar geerntet werden (Ertrag/ha). Um den unterschiedlichen Flächenertrag von biologischen und konventionellen Landbau darstellen zu können, wurden einerseits Daten des Grünen Berichts 2014 herangezogen und andererseits die 2012 veröffentliche Studie von Seufert et al ‚Comparing the yields of organic and conventional agriculture‘ verwendet.

Diese Berechnungen wurden für alle benötigten Produktgruppen durchgeführt: Gemüse;

Getreide (inklusive Mais); Knollenfrüchte, Ölpflanzen und Zuckerpflanzen (Hackfrüchte:

Erdäpfel, Zuckerrüben, Futterrüben; Ölpflanzen: Sonnenblumen, Winterraps zur Ölgewinnung, Sojabohnen); Obst und Gras und Leguminosen (Rotklee inklusive anderen Kleearten, Luzerne, Kleegras, Edgard, Einmähdige Wiesen, Zweimähdige Wiesen, Drei-und mehrmähdige Wiesen, Streuwiesen). Außerdem wurde der Tierbestand von Hühnern, Rindern, Milchkühen und Schweinen in Niederösterreich aus biologischer Tierhaltung ermittelt. Auch hier wurde berechnet wie viel Prozent des Tierbestandes notwendig wären, um die Versorgung von Wiener Schulen mit Fleisch und Milchprodukten aus biologischer Tierhaltung sicherzustellen.

Anhand der Produktgruppe Gemüse soll das Vorgehen veranschaulicht werden:

In Niederösterreich und Wien wurde 2013 auf rund 1.700 ha biologisches Gemüse angebaut. Pro Hektar wurden durchschnittlich rund 25 Tonnen Gemüse geerntet. Im Schuljahr 2014/15 werden rund 921 Tonnen Gemüse benötigt. Zuerst wurde errechnet wie viele Hektar der niederösterreichischen Anbaufläche, für das von den Wiener Schulen benötigte Gemüse, gebraucht werden würde:

Anschließend wurde der prozentuelle Anteil der benötigten Fläche, an der Gesamtanbaufläche für Gemüse in Niederösterreich, berechnet:

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Für den Anbau des Gemüses, welches für die Mittagsverpflegung an Wiener öffentliche Pflichtschulen im Schuljahr 2014/15 erforderlich ist, würden also rund 2,18% der Flächen benötigt werden, die in Niederösterreich und Wien für den Gemüseanbau verwendet werden.

Diese Vorgangsweise wurde für alle Produktgruppen und Tier-Sub-Systeme angewandt und so konnte der prozentuelle Anteil der gesamten und biologischen Flächen in Niederösterreich ermittelt werden, der für den Anbau der Produkte, welche für die Versorgung der Wiener Pflichtschulen mit einem warmen Mittagessen notwendig wären, ermittelt werden.

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8. E RGEBNISSE

Folgende Kapitel skizzieren die sozio-ökonomische Dimension, sowie die biophysische Dimension der Mittagsverpflegung Österreichs öffentlicher Schulen. Schule, als sozial-ökologisches System, entnimmt für seine biophysische Aufrechterhaltung Rohstoffe aus der natürlichen Umwelt im Sinne einer Gesellschaft-Natur Interaktion. Um die Mittagsverpflegung an öffentlichen Pflichtschulen aufrechterhalten zu können, braucht es einen stetigen Biomassematerialfluss. Dieser wird im Folgenden abgebildet.

In einem ersten Schritt wird die Funktionsweise (sozio-ökonomische Dimension) des Systems Schule und die Organisation dessen Essensversorgung beschrieben. Dies ermöglicht die Bestimmung des Einflusses, die das System auf den Materialfluss, aufgrund von vorgegebenen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, hat.

In einem weiteren Schritt wird der Biomassematerialfluss (biophysische Dimension) quantifiziert. Ermittel wurde einerseits die Masse (Wie viel geht in das System?) und andererseits die Zusammensetzung (Was geht in das System?) dessen.

8.1 D

IE SOZIO

-

ÖKONOMISCHE

D

IMENSION

I: S

CHULEN IN

Ö

STERREICH

Das österreichische Bildungssystem besteht aus der vorschulischen Erziehung und Kindergarten (freiwillig), Grundbildung (Volksschule, Sonderschule), Sekundarbildung Unterstufe (Hauptschule, Kooperative Mittelschule, neue Mittelschule und AHS-Unterstufe) und Sekundarbildung Oberstufe (AHS-Oberstufe, Berufsbildende Schulen, Berufsschule und Polytechnische Schulen). Im Schuljahr 2013/14 gab es in Österreich 5.863 Schulen, das sind 54.283 Klassen und 1.099.021 Schüler*innen. Den größten Anteil machen die allgemeinbildenden Pflichtschulen (78%) mit 568.157 Schüler*innen in Österreich aus (vgl. OEAD 2015).

Abbildung 22: Schulen im Österreich Schuljahr Schultypen

1.099.021 568.157 203.278 137.934 54.128 135.524

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Lehrerinnen und Lehrer

120.691 70.676 22.179 5.071 - 22.765

Quelle: Statistik Austria 2014, Schulstatistik

8.1.1ÖFFENTLICHE PFLICHTSCHULEN IN ÖSTERREICH

In vorliegender Arbeit liegt der Fokus auf den öffentlichen Pflichtschulen mit ganztägigen Angeboten, also jene Schulen die Schulverpflegung anbieten. Unter Schulverpflegung wird das Nahrungsmittelangebot in Ganztagsschulen beziehungsweise in Schulen mit Nachmittagsanbot verstanden.

Die allgemeine Schulpflicht in Österreich beginnt mit dem auf die Vollendung des 6.

Lebensjahres folgenden 1. September. Die Dauer der Schulpflicht ist 9 Jahre und gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten (vgl. Stadtschulrat für Wien 2015).

Die ersten vier Jahre der allgemeinen Schulpflicht werden durch den Besuch von Volksschulen erfüllt. Nach der Volksschule können Volksschul-Oberstufen, Hauptschulen, Neue Mittelschulen oder allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)-Unterstufe besucht werden. Das letzte Jahr der Schulpflicht kann in Polytechnischen Schulen, Berufsbildenden mittleren Schulen (BMS, Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) oder allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS)- Oberstufe abgehalten werden. All diese Schulstufen, sofern es sich um öffentliche Schulen handelt, zählen zu dem Pool an öffentlichen Pflichtschulen Wiens (vgl. Stadtschulrat für Wien 2015).

Im Jahr 2011/12 gab es folgende Anzahl an ganztägigen Angeboten (nach Schulform und Bundesland):

Abbildung 23: Schulen in Österreich mit ganztägigen Angeboten im Schuljahr 2011/12 Volks-

63

Quelle: Hörl et al 2012 in Herzog-Punzenberger 2012: 284

8.1.2 ÖFFENTLICHE GANZTAGSSCHULEN IN ÖSTERREICH

Die Anzahl an Schüler*innen, die öffentliche Pflichtschulen in Wien mit ganztägigen Angeboten besuchen, ist in den letzten fünf Jahren angestiegen, waren es 2012/11 22.568 sind es 2014/15 27.213 Schüler*innen, was einen Anstieg um 10% darstellt.

Abbildung 24: Schüler*innen in Schulen mit Nachmittagsangebot in Wien

2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 Sekundarbildung

Unterstufe

8.856 8.411 8.222 8.202 8.186

Volksschulen 13.712 14.868 16.300 17.785 19.027

Gesamt 22.568 23.279 24.522 25.987 27.213

Quelle: Stadtschulrat für Wien 2014

Bis ins späte 19. Jahrhundert waren in Österreich Ganztagsschulen die Regel. Die Einführung der Halbtagsschule fand zunächst nur in ländlichen Gebieten statt, wo Schulwege oft zu lang waren beziehungsweise Kinder häufig als Arbeitskräfte gebraucht wurden. Erst im 20. Jahrhundert setzte sich die Halbtagsschule österreichweit durch. 1993 wurden in Österreich wieder Ganztagsschulen und Tagesheimschulen gesetzlich eingeführt (vgl. Mraz et al. 2005).

In den letzten Jahren ist die Diskussion über einen Ausbau des Ganztagsschulangebots neu entflammt: Durch den gesellschaftlichen Wandel der Lebens-und Arbeitsstrukturen gewinnen Ganztagsschulen im österreichischen Bildungssystem wieder mehr und mehr an Bedeutung. Der gesellschaftliche Wandel zeichnet sich stark durch die Veränderung von Erwerbsstrukturen und Familienkonstellationen aus, auf die die Schulen reagieren (vgl.

Holtappels 2004). Im Rahmen der Bildungsdebatte hat die Ganztagschule vor allem durch die Ergebnisse der großen internationalen Vergleichsstudien wie TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study), PISA (Programme for International Student

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Assessment) und IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) oder auch PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) einen starken Aufschwung erlebt (vlg.

Höhmann et al. 2005). Ihr werden viele Funktionen zugeschrieben: So sollen etwa Ganztagsschulen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (vor allem für Frauen) erleichtern und eine Qualitätssteigerung der Förderung von allen Schüler*innen gewährleisten. Weiter sollen sie auch sinnvolle Freizeitbeschäftigungen bereitstellen (vgl.

Herzog-Punzenberger 2012).

Die Förderung des Ausbaus von Ganztagsschulen wird sozialpolitisch, bildungspolitisch und pädagogisch argumentiert. Die sozialpolitische Argumentation zielt auf den Betreuungsaspekt ab, die bildungspolitischen Aspekte thematisieren eine nachhaltige gesellschaftliche Bildungswirkung und die pädagogischen Argumente beziehen sich auf die Etablierung von fördernden schulischen Rahmenbedingungen (Herzog-Punzenberger 2012: 271):

Abbildung 25: Argumente für ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote für Schüler*innen

Argumente für ganztägige Betreuungs-und Bildungsangebote für Schüler*innen Sozialpolitische

Argumente:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern

 Erhöhung der Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen (Arbeitskräftepotential, Geschlechtergerechtigkeit)

 Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familiengründungen

 Sicherung der Betreuung der Kinder (Kompensation)

 Zeitliche, emotionale, finanzielle Entlastung von Familien

Bildungspolitische Argumente:

Leistungsfähigkeit des Systems steigern

 Reduktion von Bildungsbenachteiligung aufgrund sozialer Herkunft (Abbau von Selektionshürden)

 Ausschöpfung der Begabungsreserven

 Reduktion der Klassenwiederholungen

 Anhebung des Bildungsniveaus

 Vorbereitung auf gesellschaftliche Herausforderungen

65 Pädagogische

Argumente: Neue Lernkultur – Lern-und Lebenswelt verknüpfen

 Erweitertes Verständnis von Bildung und Lernen

 Interessens- und Begabungsförderungen

 Individualisierte Lernzugänge

 Verbesserung schulischer Leistungen (Fördern und Fordern)

 Förderung der psychischen, psychosozialen und emotionalen Entwicklung

 Zeit zum Spielen, Aufbau von Gemeinschaft.

Verantwortung etc. (Gleichaltrigengruppe)

 Kooperation/Öffnung nach Außen

Quelle: Hörl et al 2007 in: Herzog-Punzenberger 2012: 271

Mit Anknüpfung an das Schulrechtpaket 2005, in dem erstmals ein bedarfsorientiertes Angebot am Tagesbetreuung erstellt wurde, soll die Anzahl an schulischen Tagesbetreuungsplätzen von 105.000 auf 160.000 bis 2015/2016 ausgebaut werden.

Jährlich werden dafür 80 Millionen Euro durch den Bund, insgesamt 320 Millionen Euro, österreichweit für den Ausbau von schulischer Tagesbetreuung investiert. Zusätzlich wurde zwischen Bund (BMUKK) und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau ganztägiger Schulformen abgeschlossen und vom Parlament im Juli 2011 beschlossen. Diese beinhaltet eine Anschubfinanzierung: Es werden jährliche Zweckzuschüsse zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung in den Zeiten von 08:00 bis 16:00 (jährlich bis zu 8000 Euro pro Gruppe) und zu den infrastrukturellen Maßnahmen (einmalig bis zu 50.000 Euro pro Gruppe) bezahlt. Den Ländern wurden bis November 2012 119.449.998,81 Euro für den Ausbau zur Verfügung gestellt. 2013/2014 wurden weitere 80.699.999,20 Euro überwiesen (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2012). Es besteht das Einvernehmen, dass die derzeit geltende Rechtsage zur Führung ganztägiger (§ 8d Schulorganisationsgesetzt) aufrecht erhalten werden soll. Die bisher gesetzten Maßnahmen zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung sollen bis 2018 verlängert werden: Das Ziel ist die Betreuungsquote der schulischen Tagesbetreuung von 18% (Stand 2012) auf 30% zu erhöhen (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2012). Die Angebotsdichte soll von 25% auf 50% der Standorte steigen (ebd.). Am 25.Septemter 2013 wurde im Wiener Landtag eine 15a B-VG-Vereinbarung mit dem Bund zum Ausbau ganztägiger Schulformen beschlossen. Der Plan ist, dass bis 2018 bundesweit insgesamt 454 Millionen

66

Euro in die Freizeitbetreuung sowie in die Infrastruktur für die Tagesbetreuung an Pflichtschulen fließen (vgl. Stadt Wien 2015).

8.1.3 FORMEN GANZTÄGIGER SCHULISCHER ANGEBOTE IN ÖSTERREICH

In Österreich gibt es per Gesetz drei unterschiedliche Elemente ganztägiger Schulformen, welche die Schulen autonom anbieten müssen (§ 8 lit. J SchoOG) (Hörl et al 2012: 280):

1. Die gegenstandsbezogene Lernzeit (GLZ) muss von Lehrkräften, in der Regel in einem Ausmaß von drei Wochenstunden, angeboten werden und dient der Wiederholung und Vertiefung des Lernstoffs der zentralen Schularbeitsfächer.

2. Die individuelle Lernzeit (ILZ) wird von Lehrkräften oder Erzieher*innen übernommen, hierbei geht es um eine individuelle Förderung der Kinder, auch das Erledigen von Hausaufgaben und die Vorbereitung für Tests und Schularbeiten findet in dieser Zeit statt.

3. Die Freizeit (FZ) beinhaltet das Mittagessen. Unterschieden wird hier zwischen der gelenkten Freizeit, in welcher Schüler*innen zwischen einem betreuten Angebot entscheiden und der ungelenkten Freizeit, wo Schüler*innen bei individuellen, selbstbestimmten Tätigkeiten beaufsichtigt werden.

Alles was den Zeitrahmen der Halbtagsschule überschreitet, sowie auch das Mittagessen muss kostentechnisch von den Eltern getragen werden. Unterschieden wird per Gesetzgeber zwischen getrennter, offener und gebundener oder verschränkter Form schulischer Tagesbetreuung (vgl. Hörl et al 2012: 280).

Bei der getrennten und offenen Ganztagsschule finden der Unterricht, die Betreuung und die Freizeit hintereinander und autonom statt. Die Schüler*innen können das Angebot auf einer freiwilligen Basis nutzen. Oft werden Schüler*innen unterschiedlicher Schulklassen

Bei der getrennten und offenen Ganztagsschule finden der Unterricht, die Betreuung und die Freizeit hintereinander und autonom statt. Die Schüler*innen können das Angebot auf einer freiwilligen Basis nutzen. Oft werden Schüler*innen unterschiedlicher Schulklassen