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Die Abschlussarbeit (Bachelor und Master)

Im Dokument Wissenschaftliches Arbeiten (Seite 29-33)

Der Abschluss Ihres Studiums stellt entweder Ihre Bachelor- oder Masterarbeit dar. Wenn Sie an diesem Punkt angekommen sind, sollte Ihr Studium Sie auf die wichtigsten Dinge beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit vorbereitet haben. Neben dem eigentlichen Schreibprozess sind jedoch noch einige formale Aspekte zu beachten, die im Folgenden kurz dargelegt werden. Für weitere Informationen schauen Sie bitte in die aktuelle RSPO der Akkon Hochschule sowie in die spezifischen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs.

7.1 Themenfindung

Die Themenfindung Ihrer Abschlussarbeit gestaltet sich ähnlich wie die bei einer Hausarbeit (vgl. Kapitel 2). Auch hier stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Sie haben bereits ein eigenes Thema entwickelt, beispielsweise aus einem Modul oder einer Projektarbeit heraus. Hierfür suchen Sie sich eine/-n geeignete/-n Betreuer/-in, der/die das Thema fachlich begleiten kann und möchte.

b) Sie suchen sich zunächst eine/-n Betreuer/-in und entwickeln gemeinsam ein Thema.

Bei der Themenfindung sind alle Hochschullehrenden gerne behilflich – unabhängig davon, ob sie Ihre Arbeit letztlich betreuen oder nicht.

7.2 Wahl der Betreuer/-innen bzw. Gutachter/-innen

Für die Durchführung Ihrer Abschlussarbeit benötigen Sie nach der RSPO zwei Gutachter/-innen:

• Ihr/Ihre Erstgutachter/-in ist in der Regel Professor/-in der Akkon Hochschule.

• Der/die Zweitgutachter/-in kann ein/-e prüfungsberechtigte/-r Lehrbeauftragte/-r sein und muss mindestens über die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation und über Expertise im Themenbereich der Arbeit verfügen.

• Externe Zweitgutachter/-innen müssen zunächst formal durch das Prüfungsamt der Akkon Hochschule genehmigt werden. Hierfür sind Kontaktdaten, ein

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wissenschaftlicher Lebenslauf sowie ein beglaubigtes Zeugnis über die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation beim Prüfungsamt einzureichen. Um die Pflichterfüllung der externen Betreuerin / des externen Betreuers sicherzustellen, schließt diese/-r mit der Akkon Hochschule einen Vertrag.

Insbesondere ihr/-e Erstbetreuer/-in ist für die Einhaltung wissenschaftlicher Standards und die Qualität Ihrer Abschlussarbeit zuständig. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld der Antragsstellung Ihr Thema und Ihr Vorgehen mit ihr/ihm besprechen und engen Kontakt während des Bearbeitungsprozesses halten.

7.3 Das Exposé

Sobald Sie mit Ihrem/Ihrer Erstbetreuer/-in ein Thema verabredet haben, beginnt die Recherche und Einarbeitung in das Thema. Auf dieser Grundlage verfassen Sie ein Exposé, das Sie für den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung benötigen.

Bei einem Exposé handelt es sich um einen schriftlichen Plan, in dem Sie darlegen, welches Thema, mit welchem Zweck und welchen Methoden, in welchem Zeitraum umgesetzt bzw.

operationalisiert werden soll. Es stellt neben der Diskussionsgrundlage zwischen Ihnen und Ihren Betreuerinnen/Betreuern zudem den Ausgangspunkt für die Begutachtung Ihrer Arbeit dar.

Weiterhin dient es Ihnen im Laufe des Schreibprozesses als „roter Faden“, um nicht die inhaltliche Orientierung zu verlieren. Versuchen Sie daher bereits beim Verfassen Ihres Exposés ganze Sätze und keine Stichpunkte zu verwenden. So können Sie bereits frühzeitig erkennen, ob Ihre Argumentationskette und der Aufbau Ihrer Arbeit schlüssig sind. In einem Exposé sollten folgende Punkte enthalten sein:

1. Titel/Arbeitstitel

Der Titel bzw. Arbeitstitel sollte Ihre Arbeit kurz und prägnant auf den Punkt bringen. Es sollte keine Fragestellung und kein ganzer Satz sein – eben ein Titel, eine Überschrift.

Der Titel Ihrer Abschlussarbeit muss auf dem Vordruck Ihres Antrages auf Zulassung zur Abschlussprüfung eingetragen werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diesen Titel später

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genauso auch auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit verwenden müssen. Wie ein solches Deckblatt aussehen kann finden Sie im Anhang 2.

2. Hintergrund/Einführung in das Thema

Zunächst sollte der thematische Hintergrund Ihrer Arbeit dargestellt werden. Hierfür geben Sie einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung, indem Sie darlegen, welche Untersuchungen und Studien sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben. Darauf aufbauend sollten Sie erklären, warum Ihr Thema wichtig ist, welches Problem vorliegt und warum dieses bearbeitet werden sollte. Ihre einleitenden Ausführungen sollten folgerichtig in der Formulierung einer Forschungsfrage münden.

3. Problemstellung und zentrale Forschungsfrage

Entsprechend erfolgt im nächsten Schritt eine ausführliche Darstellung der Frage- bzw.

Problemstellung. Achten Sie darauf, genau darzustellen, welches Ihre zentrale Forschungsfrage ist und welche Fragen ggf. sekundäre Fragestellungen sind.

4. Theoretische Rahmung

Stellen Sie als nächstes dar, welche Theorien es in Zusammenhang mit Ihrem Thema gibt, die Ihnen bei der Beantwortung Ihres Forschungsproblems helfen können.

5. Grundlegende Vorgehensweise und Methode

In diesem Teil beschreiben Sie, welches Vorgehen bzw. welche Methode Sie wählen, um Ihre Fragestellung zu beantworten. Die Vorgehensweise ergibt sich aus Ihrer konkreten Problemstellung in Rückgriff auf den Forschungsstand und den theoretischen Rahmen.

Bitte erklären Sie Ihr Vorgehen möglichst strukturiert und detailliert, damit der Prüfungsausschuss entscheiden kann, ob Ihre Planung realistisch und zielführend ist.

6. Arbeitsschritte und Zeitplan

Am Ende legen Sie die geplanten Arbeitsschritte dar, die für die Umsetzung Ihrer Arbeit notwendig sind. Hierzu gehört ein Zeitplan, der aus den konkreten Daten Ihrer persönlichen Planung besteht.

7. Literatur

Im Literaturverzeichnis führen Sie einmal die Literatur auf, die Sie im Exposé verwendet haben sowie die Literatur, die Sie in der Abschlussarbeit verwenden möchten.

26 Wichtiger Hinweis:

Das Exposé sollte minimal 3 bis maximal 5 Seiten exklusive des Literaturverzeichnisses umfassen. Dabei muss jede Seite von beiden Gutachterinnen/Gutachtern abgezeichnet werden. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie, dass sie mit dem Inhalt jeder Seite einverstanden sind und der Überzeugung sind, dass gemäß dem vorgelegten Exposé die Abschlussarbeit bestanden werden kann.

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