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Für eine strukturierte Vorgehensweise im Rahmen der Unterrichtsplanung stellen die in der untenstehenden Tabelle angeführten Pflegetheorien die Basis dar. Majory Gordons Modell der funktionellen Gesundheitsverhaltensmuster bildet als Grundlage die Herangehensweise für die Ausbildungsthemen im Zusammenhang mit Gesundheitsverhalten, sowie Gesundheitskompetenz.

Das Modell basiert auf der Wahrnehmung und dem Umgang mit der eigenen Gesundheit, bezogen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens eines Menschen.

Die kritische Auseinandersetzung bezieht sich neben den physiologischen Gegebenheiten auch auf mögliche Pathologien im jeweiligen Kontext und ebenso auf die operationalisierbare Handlungsfähigkeit im individuellen Umfeld.

Es werden Verhaltensmuster im gesellschaftlichen und privaten Rahmen berücksichtigt.

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Abbildung 5: Gegenüberstellung von Begriffen und Bezeichnungen der Pflege in Pflegetheorien (GÖG 2017, S.4ff).

Die Pflegemodelle nach Virginia Henderson, Nancy Roper et al., Liliane Juchli und Monika Krohwinkel werden in der Handreichung für die Ausbildung zur PFA als Strukturierungshilfen verstanden (vgl. GÖG 2017, S. 4). Aus der theoretischen Perspektive zielen die Modellvorschläge auf ein ganzheitliches Pflegeverständnis, den zu betreuenden Menschen in seiner Individualität wahrzunehmen, ab (vgl. Roper 2016, S. 29; Neumann - Ponesch 2017, S. 111).

Der Einsatz von Theorien als Grundlagen bezieht sich jedoch nicht auf konkretes Verhalten, sondern ermöglicht viele Aspekte der Wirklichkeit miteinzubeziehen (Neumann - Ponesch 2017,S. 66). Der Schwerpunkt hin zum pflegerischen Handeln liegt somit auch in der Ableitung und Nutzung der individuellen Ressourcen eines Menschen in seinem gegenwärtigen sowie zukünftigen Lebenskontext. Demnach ist das Miteinbeziehen von gesundheitsrelevanten Informationen, bezogen auf den Menschen in seiner Lebenswelt von hoher Bedeutung.

28 Diese Denkweise erlaubt die assoziative Auseinandersetzung mit den von Kickbusch beschriebenen gesundheitsrelevanten Determinanten des Lebens unter Miteinbeziehung der individuellen Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit eines Menschen.

Für die Unterrichtsplanung von Themenfeldern aus der Handreichung gelten folgende didaktische Leitgedanken:

Vom Einfachen zum Komplexen

 Vom Bekannten zum Unbekannten und

Von der Gesundheit zur Krankheit“(GÖG 2017, S. 3).

In der weiteren Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz erfolgt eine Darstellung der Lernziele, die im Zusammenhang mit gesundheitsrelevanten Themen in den jeweiligen Themenfeldern formuliert sind:

Im Themenfeld „Grundsätze der professionellen Pflege I + II“: Die Absolventin / Der Absolvent….

1 anerkennt, unterstützt und fördert das Recht auf Selbstbestimmung von pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen.

2 ist sich der Bedeutung der eigenen, bio- psycho- sozialen Gesundheit im Hinblick auf diesbezügliche Belastungen und Ressourcen bewusst und agiert entsprechend.

3 anerkennt grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention als handlungsleitend (vgl. GÖG 2017, S. 9).

4 betrachtet die Themen Gesundheit und Krankheit systemisch und erkennt gesundheitsfördernde und hemmende Faktoren.

5 integriert grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention in die tägliche Arbeit (z.B. Empowerment, Salutogenese, Lebensweltorientierung, verhaltens- verhältnisbezogene Maßnahmen, Partizipation) (vgl. GÖG 2017, S. 38).

29 Im Themenfeld „Entwicklung und Sicherheit von Qualität“ Die Absolventin / Der Absolvent….

1. besitzt kritisches Reflexionsvermögen und wirft Fragen auf.

2. übernimmt Verantwortung im Umgang mit Informationsquellen (vgl.

GÖG 2017, S. 37).

Im Themenfeld „Pflegeprozess I + II (einschließlich EDV)“: Die Absolventin / Der Absolvent…...

1. leitet (pflege) relevante Informationen hinsichtlich Lebensaktivitäten, Gewohnheiten, Sinneswahrnehmungen, Teilhabe, Familiensituation, Biografie und Arzneimittelreaktion an die jeweils Verantwortlichen weiter 2. kennt Bestandteile der Pflegedokumentation und verfasst sachliche und informative Berichte (vgl. GÖG 2017, S. 12f).

3. sammelt kontinuierlich Informationen über Allgemein- und Gesundheitszustand sowie die familiäre Situation und Lebenssituation, interpretiert diese im Hinblick auf den unmittelbaren Handlungsbedarf und bringt sich in die Planung mit ein (vgl. GÖG 2017 S. 40).

Im Themenfeld „Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation“: Die Absolventin / Der Absolvent…...

1. erkennt die Notwendigkeit von Entlastungs- Deeskalations- Konflikt- und Beschwerdegesprächen, setzt Maßnahmen, informiert Vorgesetzte und sucht Unterstützung bei fachkompetenten Personen (vgl. GÖG 2017, S. 13).

2. wendet allgemeine Grundprinzipien bzw. Basisfertigkeiten der Kommunikation reflektiert an (vgl. GÖG 2017, S. 42).

Im Themenfeld „Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege inklusive Pflegetechnik (Teil 1 und Teil 2)“: Die Absolventin / Der Absolvent…...

1. erkennt Umfeld bedingte Gefährdungen des Gesundheitszustandes, (z.B. Gewalt in der Familie / gegenüber Frauen und Kindern, gefährliche Umgebung)

30 2. führt übertragene Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durch, kann Bedarfslagen (beeinflussende Faktoren, situative Befindlichkeit) erkennen

3. unterstützt und fördert die körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Ressourcen der unterschiedlichen Zielgruppen und erkennt Veränderungen.

4. führt präventive Positionierungen (Lagerungen) unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmitteln durch und beobachtet die Wirkung.

5. führt standardisierte präventive Maßnahmen durch und erkennt Anpassungsbedarf.

6. wirkt bei der Stärkung der GK der unterschiedlichen Zielgruppen durch adäquate Informationsarbeit mit.

7. integriert pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen situativ in die übertragenen Pflegemaßnahmen und erkennt Unterstützungs- und Entlastungsbedarf sowie Veränderungen.

8. setzt Prinzipien vorgegebener, sich auf Selbstpflegeerfordernisse Alltagskompetenzen im Bereich der Lebensaktivitäten beziehende Konzepte um (z.B. wahrnehmungs- und körperbezogene Konzepte, verhaltensorientierte Konzepte, Konzepte zur Erhöhung der Selbstkompetenz) und beobachtet beeinflussende Faktoren und Reaktionen (vgl. GÖG 2017, S. 15).

9. beobachtet den Gesundheitszustand gemäß Handlungsanweisung.

10. erkennt potentielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes und handelt zielgruppenspezifisch situationsadäquat (z.B. Gewalt in der Familie / gegenüber Frauen und Kindern, gefährliche Umgebung)

11. führt präventive Positionierungen (Lagerungen) unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmitteln durch, beobachtet die Wirkung und passt die Positionierung / Lagerung unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durch, erkennt und beurteilt die

31 Wirkung und passt die Positionierung / Lagerung den situativen Erfordernissen im gegebenen Handlungsspielraum an.

12. führt übertragene komplementäre Pflegemaßnahmen durch und beobachtet ihre Wirkung.

13. Schätzt die Pflegeressource von Angehörigen und sonstigen nahestehenden Personen ein und bindet diese entsprechend in die Pflege ein (vgl. GÖG 2017, S. 44).

Im Themenfeld „Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinischer Pflegetechnik(Teil 1 und Teil 2)“: Die Absolventin / Der Absolvent…...

1. erhebt und überwacht medizinische Basisdaten insbesondere Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe und Ausscheidungen, erkennt Abweichungen von der Norm und agiert adäquat.

2. instruiert Pflegeempfänger und Pflegeempfängerinnen, sowie pflegende Angehörige und sonstige nahestehende Personen in der Handhabung von ausgewählten Medizinprodukten, die einfach zu handhaben sind (vgl. GÖG 2017, S.26).

3. beobachtet den Gesundheitszustand selektiv im Hinblick auf mögliche therapieinduzierte Nebenwirkungen, erkennt diese und handelt gemäß Handlungsanweisung.

4. nimmt einfache Wärme- Kälte- und Lichtanwendungen (Wickel, Auflagen, Licht, Cool Pack) vor und beobachtet deren Wirksamkeit (vgl.

GÖG 2017, S.51).

Im Themenfeld „Kooperation, Koordination und Organisation I + II: Die Absolventin / Der Absolvent…...

1. ist sich insbesondere der gesundheitlichen Folgen bei Nichteinhaltung rechtlicher und organisatorischer Vorgaben (Medizinproduktegesetz, Brandschutz, Strahlenschutz usw.) bewusst.

32 2. minimiert physische, psychische und soziale Belastungen durch Anwendung von Grundprinzipien entsprechender Konzepte (z. B.

Kinästhetik, Validation, Stressbewältigung) und Strategien (GÖG 2017, S.35).

3. interagiert in Kenntnis unterschiedlicher Kompetenzbereiche verschiedener Gesundheits- und Sozial(betreuungs) berufe, sowie von deren Aufgaben, Rollen und Kompetenzen im Rahmen der Ablauforganisation der jeweiligen Einrichtung.

4. spricht offenkundige Probleme / Konflikte / Verbesserungspotentiale in der interprofessionellen Zusammenarbeit an.

5. erkennt und minimiert Gefahrenpotentiale im unmittelbaren Arbeitsumfeld und wendet Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz an (vgl. GÖG 2017, S.58).