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1. Aufnahme- und Abschlussuntersuchung

Während des stationären oder tagesklinischen Aufenthaltes eines jeden Patienten fand routinemäßig die Erfassung diagnostischer und therapeutischer Daten mittels der Basisdokumentation durch den Therapeuten statt. Die Informationen aus der Basisdokumentation wurden durch Fragebögen ergänzt, die zum Zeitpunkt der Aufnahme, Entlassung und Katamnese von Eltern, Patienten und Therapeuten bearbeitet wurden.

Fragebögen bei Aufnahme

• LISTE (Therapeut erstellt sie bei Aufnahme)

• ILK (Patient, Eltern/ Bezugsperson, Therapeut)

• CBCL (Eltern)

• YSR (Patient)

• Marburger Symptomliste (Therapeut)

Diese Instrumente wurden vom zuständigen Therapeuten ausgegeben, entgegengenommen sowie zur weiteren Erfassung und Auswertung dem Therapieevaluationsprojekt zugeführt.

Fragebögen bei Entlassung/ 4-Wochen Nachuntersuchung

• LISTE (Vater/ Mutter, Therapeut)

• ILK (Patient, Eltern/ Bezugsperson, Therapeut) als Extrabogen oder im Telefoninterview je nach Erfassungszeitraum

• CBCL (Eltern)

• YSR (Patient)

• Therapierating (Eltern, Therapeut) als Extrabogen oder im Telefoninterview je nach Erfassungszeitraum

• Weiterbehandlungsangaben (Eltern/ Bezugsperson) als Extrabogen oder im Telefoninterview je nach Erfassungszeitraum

• FBB (Patient, Eltern/ Bezugsperson)

Die Fragebögen und weitere Angaben wurden zum Teil am Ende der Behandlung vom Therapeuten erhoben, zum Teil im Rahmen der Telefoninterviews oder mittels persönlicher Befragungen. Die Telefoninterviews und persönlichen Befragungen wurden überwiegend von Doktoranden sowie Mitarbeitern des Marburger Therapieevaluationsprojektes durchgeführt und zusammen mit den Therapeutenangaben zur weiteren Verarbeitung und Auswertung gesammelt.

Wie aus der Auflistung ersichtlich, besteht zum Teil eine enge Verzahnung zwischen der Entlassungsuntersuchung und der 4-Wochen Nachuntersuchung.

Dies ist gerechtfertigt, da beispielsweise Angaben zur Lebensqualität (ILK) im Fragebogen und im telefonischen Interview identisch erhoben wurden. Sie sind somit vergleichbar und ergänzen sich trotz unterschiedlichem Erhebungsmodus.

2. Die 4-Wochen Nachuntersuchung

Die Durchführung der 4-Wochen Nachuntersuchung sowie der 1,5-Jahreskatamnese und die Erfassung und Verarbeitung aller Daten waren meine Tätigkeit innerhalb dieses Projektes. Im Folgenden soll die Durchführung der Interviews und die dabei entstandenen Probleme erläutert werden.

Mit dem Ziel eines möglichst standardisiert durchgeführten Interviews wurde ein Manual verfasst, das während der Datenerhebung von September 1999 bis Dezember 2000 durch uns komplettiert wurde. Die folgenden Durchführungshinweise sind dieser Instruktion entnommen.

Die telefonisch und mit zugeschickten Fragebögen durchgeführte Nachuntersuchung erfolgte 4-6 Wochen nach Behandlungsende. Die Eltern bzw. betroffenen Bezugspersonen wurden bei Aufnahme schriftlich über die Nachbefragung aufgeklärt, so dass kein Ankündigungsschreiben versandt wurde. Das Interview wurde standardisiert durchgeführt.

Bei Nicht-Erreichbarkeit einer Person wurde der Fall 4 Wochen später, d.h. zwei Monate nach Entlassung, von der 4-Wochen Nachuntersuchung ausgeschlossen. Die Teilnahme an der 1,5-Jahreskatamnese war trotz des Ausschlusses von der 4-Wochen-Nachuntersuchung möglich. Der Grund für das Scheitern des Interviews wurde entsprechend vermerkt. Der zeitliche Abstand zwischen Entlassung und 4-Wochen Telefoninterview betrug im Mittel 40,61 Tage mit einem Median von 35 Tagen.

Idealerweise wurde die vom Therapeut als Hauptbezugsperson angegebene Person befragt. Dies gilt auch für Patienten, die das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Für den Fall, dass nicht die Hauptbezugsperson, sondern

beispielsweise der andere Elternteil das Interview führte, wurden die Daten nach dem Interview nur erfasst, wenn diese Person gute Kenntnisse über Behandlung und den poststationären Verlauf hatte. War dies nicht der Fall, wurde ein zusätzliches Gespräch mit der Hauptbezugsperson geführt. Auch bei einem möglichen Gesprächsangebot von den Patienten selbst wurde das Interview mit modifizierten Fragen durchgeführt. Dies galt auch für nicht mehr im Umfeld der Bezugsperson lebende Patienten oder für auf eigene Veranlassung aufgenommene Patienten. Fragen zum Behandlungserfolg, der Therapiezufriedenheit und der spontanen Kritik waren hier von Interesse.

Insgesamt wurde das Interview meist mit der Mutter durchgeführt (57,0%;

N=165), seltener mit Vätern (16,3%, N=47) und anderen Bezugspersonen (26,6%, N=77). In vier Fällen fehlten die Angaben bezüglich des Interviewpartners oder des Interviewers.

Am Ende des Interviews wurde das Einverständnis zur Sendung von Fragebögen erbeten. Bei Zustimmung folgte die Erklärung, dass diese Bögen von der jeweiligen Bezugsperson bzw. dem Kind oder Jugendlichen persönlich ausgefüllt werden sollten. Es wurde auch gefragt, ob 1,5 Jahre nach Entlassung eine nochmalige Befragung durchgeführt werden könne.

Fragebögen, die bei Entlassung noch nicht ausgefüllt oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgeschickt waren, wurden dem Interviewten zugeschickt.

Folgende Fragebögen wurden im Rahmen der 4-Wochen Nachuntersuchung nach dem telefonischen Gespräch versandt:

1. Bezugsperson: CBCL

2. Patient (ab 12 Jahre): YSR, ILK

3. FBB-Eltern und FBB-Patient ab 12 Jahren (falls dies bei Entlassung noch nicht geschehen war und falls der stationäre Aufenthalt länger als 14 Tage betragen hatte)

Diese Daten sowie die Daten aus dem telefonischen Interview wurden bei Entlassung durch eine vom Therapeut ausgefüllte MSL (Marburger

Symptomliste) und den vom Therapeut beantworteten LISTE-Fragen ergänzt.

Siehe Tabelle 4.2 zur Übersicht.

3. Die 1,5-Jahreskatamnese

Für die Durchführung des telefonischen Interviews 1,5 Jahre nach Entlassung gelten die Instruktionen der 4-Wochen-Nachuntersuchung. Ausnahmen sind das eine Woche vor dem Interviewtermin abgesendete Ankündigungsschreiben, die im Abschnitt 4.3 beschriebenen Unterschiede zwischen beiden Interviews und eine veränderte Fragenanordnung. Die katamnestische Erhebung 1,5 Jahre nach Entlassung wurde parallel zur 4-Wochen Nachuntersuchung von Mitarbeitern, vor allem uns Doktoranden des Therapieevaluationsprojektes, durchgeführt. Auch die Zusendung und Erfassung der in diesem Rahmen beantworteten Fragebögen fand durch unsere Arbeitsgruppe statt.

Das Ankündigungsschreiben hatte nicht nur den Zweck der Ankündigung eines Anrufes, sondern auch der Überprüfung der Adresse. In vielen Fällen waren die Bezugsperson und das Kind bzw. der Jungendliche verzogen oder hatte die Bezugsperson gewechselt. Zur Ermittlung der aktuellen Adresse wurde das Einwohnermeldeamt mittels eines standardisierten Briefes kontaktiert. Eine geänderte Telefonnummer wurde über die Telefonauskunft und mit Hilfe von Datenbanken ermittelt. An die korrigierte Adresse wurde erneut ein Ankündigungsschreiben geschickt, so dass das Interview circa eine Woche später durchgeführt werden konnte. Bei fehlender Telefonnummer konnte an die neue Adresse lediglich ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf gesendet werden.

Ähnlich wie in der 4-Wochen-Nachuntersuchung beinhaltet das Interview Fragen zur Lebensqualität (ILK-Eltern), ein Therapierating, so genannte LISTE-Fragen und zusätzliche Daten. Folgende Fragebögen wurden versandt:

1. Bezugsperson: CBCL, FBB-Vater, FBB-Mutter

2. Patient (älter als 12 Jahre): YSR, ILK, FBB-Jugendlicher

Fragebögen zur Beurteilung der Behandlung wurden unter der Vorraussetzung eines mindestens 14 Tage dauernden Klinikaufenthaltes vor 1,5 Jahren verschickt.

Die Durchführung von so genannten „Mahnanrufen“ geschah vier Wochen nach der Versendung der Fragebögen, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Rücksendung erfolgt war. Dies gilt sowohl für die 4-Wochen-Nachuntersuchung als auch für die 1,5-Jahreskatamnese. Den „Mahnanruf“ führte der Interviewer möglichst mit dem ehemaligen Interviewpartner. Er eröffnete das Gespräch mit der Frage nach Erhalt der Fragebögen. Bei Verneinung wurde das Angebot einer erneuten Zusendung gemacht. Lagen die Fragebögen vor, erkundigte sich der Interviewer nach aufgetretenen Problemen beim Ausfüllen der Fragebögen mit dem Angebot der Hilfe. Waren die Fragebögen nach erneuter vierwöchiger Frist nicht zurückgeschickt, so war der Fall mit Vermerk abgeschlossen.

In seltenen Fällen war es den Gesprächspartnern durch Urlaubsreise oder räumliche Trennung vom Patient nicht möglich, die vierwöchige Frist einzuhalten, so dass eine individuelle Frist während des Mahnanrufes abgesprochen wurde.

Aus der Kombination von Telefoninterview und verwendeten Fragebögen ergaben sich zum Zeitpunkt der Katamnese folgende Daten von Patienten und Eltern/ Bezugspersonen:

• LISTE (Eltern/ Bezugsperson)

• ILK (Patient)

• ILK (Eltern/ Bezugsperson) als Extrabogen oder im Telefoninterview je nach Erfassungszeitraum

• CBCL (Eltern/ Bezugsperson)

• YSR (Patient)

• Therapierating (Eltern/ Bezugsperson)

• Weiterbehandlungsangaben (Eltern/ Bezugsperson)

• FBB (Patient/ Eltern)

• Zusätzliche Telefoninterviewangaben (siehe Anhang)

Zum besseren Verständnis sind im folgenden Kapitel solche Erhebungsinstrumente ausführlich dargestellt, welche im Ergebnisteil Verwendung finden. Eine ausführlichere Darstellung aller verwendeten Instrumente sowie diese selbst sind den Dissertationen von P. Kneppe (2004) oder B. Stevens (2004) zu entnehmen.