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Im Rahmen dieses Pflege- und Entwicklungsplans für das NATURA 2000-Gebiet 6622-341 „Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald“ werden Maßnahmen aufgeführt, die Flächen innerhalb des Gebietes und insbesondere Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten betreffen. Dazu zählen u.a. bereits in anderen Pflegeplänen festgelegte Maßnahmen bzw. Maßnahmen der Naturschutz- oder Forstverwaltung sowie Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie, nach MEKA oder nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für naturnahe Waldwirtschaft.

5.2.1 Landschaftspflegeprojekt „Trockenhänge im Kocher- und Jagsttal“

Im Jahr 1989 wurde das Landschaftspflegeprojekt „Trockenhänge im Kocher- und Jagsttal“ von der ehemaligen BEZIRKSSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNL) STUTTGART dem heutigem REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART, REFERAT 56, initiiert und vor Ort vor allem von Herrn MICHAEL BUSS mit viel Engagement umgesetzt. Das Projekt wird in Kooperation mit den beteiligten Bürgermeisterämtern, dem Hohenlohekreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Offenhaltung und Pflege der Talhänge und ehemaligen Weinbergsterrassen, die von Nutzungsauflassung und Sukzession bedroht sind, um den landschaftlichen Charakter und das Mosaik unterschiedlicher Lebensräume zu erhalten. Die Kulisse umfasst bisher rund 700 ha Hangbereiche, die im Rahmen des Projektes entbuscht und nun wieder bewirtschaftet werden.

Im FFH-Gebiet 6622-341 sind die Trockenhänge der Gemeinde Schöntal Teil des Landschaftspflegeprojektes (Katharinenberg, NSG „Hohenberg-Setz“, Storchenberg, Kreuzberg). Mehrere wertvolle Hangbereiche wurden geöffnet und wieder einer Bewirtschaftung (überwiegend Beweidung)

zugeführt. Die Pflege und Offenhaltung der Hänge erfolgt z.B. über Landschaftspflegeverträge mit lokalen Landwirten.

5.2.1.1 Maßnahmen in Naturschutzgebieten

Naturschutzgebiet „Halbtrockenrasen im Gewann Fuchs“ (1.203): Für das Naturschutzgebiet liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan von 1997 vor (RIEXINGER 1997). Für die vorhandenen Magerrasen (Verbuschung teilweise 30 bis 60 %) empfielt der Pflege- und Entwicklungsplan das Gehölzaufkommen bis auf einzelne Sträucher zu entfernen und anschließend eine regelmäßige Nutzung in Form einer Beweidung oder auf Teilbereichen auch eine Mahd einzuführen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans (RIEXINGER 1997) wurde das Naturschutzgebiet nicht genutzt. 1995/1996 fanden umfangreiche Entbuschungsmaßnahmen durch ein Forstunternehmen und den Pflegetrupp der damaligen BNL STUTTGART statt. Im Winter 2006/2007 wurden wiederholt Gehölzaufkommen durch den Pflegetrupp des RP STUTTGART entfernt. Aktuell wird der Magerrasen auf dem westlichen und östlichen Flurstück mit Schafen in Hütehaltung beweidet, während das mittlere Flurstück noch gemäht wird. Für die beweideten Flächen existiert ein Landschaftspflege-Vertrag mit einer Laufzeit bis 2011. Dieser sieht zwei Weidegängen pro Jahr zwischen dem 15. Juni und dem 31. Oktober und eine maschinelle Nachpflege vor.

Naturschutzgebiet „Hohenberg – Setz“ (1.231): Für das Naturschutzgebiet liegt eine Nutzungskartierung vor. Sie wurde im Rahmen des Landschaftspflegeprojekts „Trockenhänge im Kocher- und Jagsttal“

angefertigt (BUSS & DEPNER 1994). Für die vorhandenen Biotopytpen (Magerrasen, Steinriegel, Trockenmauern, Magere Wiesen, Gebüsche und Wälder) wurden im Rahmen der Kartierung konkrete Zielvorstellungen und Pflegemaßnahmen formuliert.

Die Magerrasen im Gewann Setz werden mit Schafen in Hütehaltung beweidet. Mehrere umfangreiche Entbuschungsmaßnahmen zur Öffnung des Hangbereichs wurden bereits durchgeführt (z.B. 1996 und 2001). Darüber hinaus finden regelmäßig kleinflächige Entbuschungen statt, um vorhandene Steinriegel und Trockenmauern freizustellen (z.B. 2006 am Oberhang des Naturschutzgebietes). Für die Beweidung der Magerrasen am Hang wurde ein Landschaftspflegevertrag abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2009.

Dieser sieht eine extensive Beweidung ohne Zufütterung und eine maschinelle Nachpflege vor.

5.2.1.2 Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie

Im FFH-Gebiet werden aktuell auf rund 15 ha 50 Landschaftspflegeverträge umgesetzt. Die Verträge konzentrieren sich im Wesentlichen auf neun Gebiete:

Umgebung des Hohenberg/Setz: Für die Obstwiesen und mageren Glatthaferwiesen im Gewann Schlüsselwälde nördlich des Naturschutzgebietes existiert ein weiterer LPR-Vertrag über eine extensive Beweidung und eine maschinelle Nachpflege (Laufzeit bis 2009).

Umgebung des Storchenbergs und des Priorsbergs: Die Magerrasen und mageren Glatthaferwiesen am Storchenberg werden mit Schafen in Hütehaltung beweidet. 1996/1997 wurden ein größerer verbuschter Bereich am oberen Priorsberg oberhalb des aufgelassenen Steinbruchs sowie die dort vorhandenen Trockenmauern und Steinriegel von Gehölzen freigestellt. Eine Auflichtung des unteren Hangbereichs ist geplant.

Landschaftpflegeverträge wurden für die Magerrasen sowie für versaumte oder von Verbuschung bedrohte Hangbereiche am Storchenturm und am Priorsberg ausgestellt: Laufzeit bis 2009, extensive Beweidung mit maschineller Nachpflege, keine Zufütterung. Am unteren Priorsberg, westlich des aufgelassenen Steinbruchs besteht ein Mahdvertrag (Laufzeit bis 2008). Der Mahdzeitpunkt wurde auf Ende Juni – Anfang Juli festgelegt.

Gewann Katharinenberg: Die Wacholderheide wird seit 1999 mit Schafen in Hütehaltung beweidet. Die Fläche ist mit einem Landschaftpflegevertrag über eine extensive Beweidung mit maschineller Nachpflege, keine Zufütterung und eine Laufzeit bis 2009 belegt. Eine größere Entbuschung fand 1994/1995 statt.

Gewann Mühlberg: Für die Glatthaferwiesen am Nordhang des Mühlbergs wurden Landschaftspflegeverträge über eine extensive Beweidung (Hüteweide) mit maschineller Nachpflege, keine Zufütterung (Laufzeit bis 2009) abgeschlossen. Auf den Mähwiesen am Oberhang und Hangkopf wurden Landschaftspflegeverträge über eine extensive Mahd abgeschlossen (Laufzeit bis 2009, Ziel ist die Umwandlung von intensiv in extensiv bewirtschaftetes Grünland). Der Mahdzeitpunkt wurde auf Ende Mai – Anfang Juni festgelegt.

Gewann Fuchsen: Auf einem Teil der Salbei-Glatthaferwiesen im Gewann Fuchsen (bei der Kalkklinge) wurden Landschaftspflegeverträge über eine extensive Mahd abgeschlossen (Laufzeit bis 2007). Der Mahdzeitpunkt gilt für die Salbei-Glatthaferwiesen ab Mitte Juni. Für die Salbei-Glatthaferwiesen mit Übergängen zu Halbtrockenrasen wurde als Mahdzeitpunkt Ende Juni – Anfang Juli festgelegt.

Umgebung des Kreuzbergs und des Benediktusbergs: Die Magerrasen und mageren Grünlandbereiche am Kreuzberg und Benediktusberg werden mit Schafen in Hütehaltung beweidet. Für den Großteil der Flächen wurden Landschaftspflegeverträge über eine extensive Beweidung mit jährlicher, maschineller Nachpflege und ohne Zufütterung abgeschlossen (Laufzeit bis 2009). Ein Vertrag schließt die Pflege des Streuobstbestandes mit ein.

Umgebung im Bereich Neusasser Weg, Bader und Gehegsteige: Die Magerrasen, Obstwiesen und Glatthaferwiesen im Bereich der Gewanne Neusasser Weg, Bader und Gehegsteige werden mit Schafen in Hütehaltung beweidet. Für den Großteil der Flächen wurden Landschaftspflegeverträge über eine extensive Beweidung mit jährlicher maschineller Nachpflege (Laufzeit bis 2009) abgeschlossen.

Gewann Läusbusch: Die Salbei-Glatthaferwiese am oberen Hangbereich des Läusbusch (zwischen Westernhausen und Bieringen) wird mit Schafen in Hütehaltung beweidet. Der Landschaftspflegevertrag sieht eine extensive Beweidung mit jährlicher, maschineller Nachpflege vor (Laufzeit bis 2009).

5.2.1.3 Massnahmen zur ökologischen Aufwertung an der Jagst

Vom Referat 53.2 des REGIERUNGSPRÄSIDIUMS STUTTGART, DIENSTSITZ HEILBRONN, wurde 2006 ein

„Maßnahmenkonzept zur ökologischen Aufwertung der Jagst“ im Hohenlohekreis erstellt. Darin enthalten sind bereits durchgeführte Maßnahmen und geplante Maßnahmen im Bereich der Auenbiotopgestaltung, der Entwicklung von Gewässerrandstreifen und dem Bau von Fischaufstiegshilfen (Umgehungsgerinne, Rauhe Rampen). Für den Jagstabschnitt zwischen Westernhausen und Jagsthausen im FFH-Gebiet 6622-341 wurden zwischen 1989 und 1999 vier Maßnahmen verwirklicht:

o Biotopgestaltung „Geissrain“ (Ausgleichmaßnahme), 1998 verwirklicht, Gemarkung Berlichingen, Anlage einer einseitig angebundenen Schlinge.

o Rauhe Rampe „Schöntal“, 1996 verwirklicht, Gemarkung Schöntal, Bau einer Rauen Rampe an der Wehranlage.

o Biotopgestaltung „Schafwiese“, 1989 verwirklicht, Gemarkung Bieringen, Gestaltung des Gewässerrands.

o Biotopgestaltung „Heiligenwiesen“, 1999 verwirklicht, Gemarkung Bieringen, Anlage einer einseitig angebundenen Schlinge (im Text als Altarm Bieringen aufgeführt) mit teilweise steilen Uferwänden als Brutplatzangebot für den Eisvogel.

5.2.1.4 Sonstige durchgeführte Maßnahmen

Im Rahmen einer Ausgleichmaßnahme wurden 1994 auf einer brachliegenden Wiese (Gemarkung Forchtenberg, Gewann Ellbach) 40 Obstbäume gepflanzt, die Pflege des Grünlands (Entwicklung zur Salbei-Glatthaferwiese) sowie ein partielles Entbuschen der Steinriegel festgelegt. Das Grünland hat sich inzwischen zu einer mageren und artenreichen Ausbildung einer Salbei-Glatthaferwiese entwickelt.

Im Bereich der Lehmgrube Roter Grund (Deponie Schönbüchle) wurden nach dem Auflassen der Grube Mitte der 1980er Jahre Amphibienteiche angelegt, die aktuell bereits stark verlandet und von Gehölzsukzession bedroht sind (GENTHNER, schriftl. Mittlg. 2007).

Die Flussbauarbeiter des Betriebshofs Niederhall (Landebetrieb Gewässer) führen an einigen Stellen entlang der Jagst verschiedene Pflegemaßnahmen durch, um z.B. das Aufkommen von Neophyten und Brennessseln zu verhindern.

Im öffentlichen Wald erfolgt die Waldbewirtschaftung nach Bewirtschaftungsplänen der Forsteinrichtung, die an den Grundsätzen der naturnahen Waldwirtschaft ausgerichtet sind. Für den Schonwald

„Klosterwald Schöntal“, der ca. ein Drittel der Gesamtwaldfläche des FFH-Gebietes ausmacht, sind darüber hinaus spezielle forstliche Maßnahmen als Pflegegrundsätze formuliert (vgl. Kapitel 3.1.4

„Schutzgebiete“). Angestrebt werden der Erhalt und die Förderung verschiedener, vor allem von der Buche geprägter Waldgesellschaften. Ein Vergleich der Bestandesverhältnisse im Rückblick der letzten 25 Jahre zeigt, dass die bisherige Bewirtschaftung zum Erhalt der Fläche des Lebensraumtyps beigetragen hat.

Im Klosterwald wurden in den 1980er Jahren zahlreiche aufgelassene Weiher von der Forstverwaltung saniert und wieder bespannt. Ebenso wurden neue Gewässer angelegt.

5.3 Empfohlene Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für