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Betrieb von Waldkindergärten im Land Brandenburg

Im Dokument Grundsätze elementarer Bildung (Seite 123-127)

GESETZE Ð VERORDNUNGEN 123 Landesjugendamt des Landes

Branden-burg / Referat Kindertagesbetreuung Bundesweit haben WaldkindergŠrten als Alternative zu traditionellen Kindertagesein-richtungen viel Resonanz erfahren. Man unterscheidet die reine und die integrierte Form des Waldkindergartens. Bei der reinen Form treffen sich die Kinder mit ihren Erzie-hern tŠglich zu jeder Jahreszeit und bei allen WitterungsverhŠltnissen an einem bestimm-ten Ausgangspunkt, um dann gemeinsam einige Stunden im Wald unter freiem Himmel zu verbringen.

Bei der integrierten Form ist die Waldkinder-gruppe einer Kindertageseinrichtung mit einem festen GebŠude angeschlossen. Es sind verschiedene Varianten mšglich, so trifft sich eine feste Gruppe in der Kindertages-stŠtte und geht von dort aus in den Wald oder es wird aus den bestehenden Gruppen eine Waldgruppe gebildet.

Bei den sich im Land Brandenburg etablierten WaldkindertagesstŠtten, die zumeist in freier TrŠgerschaft sind, ist zu beobachten, dass es zur Vermischung beider Formen kommt.

Au§erdem ist zu beobachten, dass viele Regelkitas das Konzept der WaldkindergŠrten in ihre Einrichtung integrieren und feste Wald-tage oder Waldprojekte zum Bestandteil ihrer Arbeit gemacht haben.

1998 wurden in Zusammenarbeit mit den LandesjugendŠmtern der anderen Bundes-lŠnder Ð basierend auf deren zum Teil

grš§e-ren Erfahrungen und komplexegrš§e-ren Erkennt-nissen bei der Begleitung von WaldkindergŠr-ten Ð Kriterien zur Erlaubniserteilung solcher Einrichtungen erarbeitet. Sie fanden Eingang in ein ãArbeitspapier zu Rahmenbedingungen fŸr reine WaldkindergŠrten im Land Branden-burgÒ.

Auf Grundlage der inzwischen eigenen Erfah-rungen mit dieser Form der Kindertagesbe-treuung im Land Brandenburg wurde dieses Arbeitspapier fŸr die reinen WaldkindergŠrten Ÿberarbeitet. Es enthŠlt nunmehr auch noch einen Anlagenteil mit Hinweisen fŸr diejeni-gen, die einen Waldkindergarten in der einen oder anderen Form betreiben wollen. Von separaten AusfŸhrungen zu den integrierten bzw. den vorhandenen gemischten Formen nimmt das Landesjugendamt Abstand. Hier lehnt sich das Landesjugendamt bei der Erteilung der Erlaubnis gemŠ§ ¤ 45 SGB VIII -KJHG- auf der Grundlage der eingereichten Konzeption der Einrichtung an die nachste-hend genannten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen an und entscheidet unter Beachtung des Wohles der Kinder.

Ebenso wird auf grundsŠtzliche Aussagen zur FŸhrung einer KindertagesstŠtte verzichtet, sie sind in der BroschŸre ãUnternehmen Kin-dertagesstŠtteÒ Ð Ein praktisches Handbuch zur †bernahme und FŸhrung von Kinderta-gesstŠtten im Land Brandenburg, (herausge-geben von Camino gGmbH, Scharnhorst-stra§e 5 in 10115 Berlin, tel. 030/7862984, fax: 030/7850091, herunterzuladen von den

Kita-Seiten des MBJS/ Stichwortsuche) zu finden.

Rahmenbedingungen und

Voraussetzungen zur BetriebsfŸhrung fŸr reine WaldkindergŠrten

GrundsŠtzlich ist der Betrieb eines Waldkin-dergartens besonders sorgfŠltig zu organisie-ren, er muss Ÿber qualifiziertes Fachpersonal sowie Ÿber eine pŠdagogische Konzeption verfŸgen und die Eltern mŸssen mit der Kon-zeption und der BetriebsfŸhrung einverstan-den sein. Bestimmungen des Landschafts-und Forstrechts, des Jugendhilferechts, des Baurechts und gegebenenfalls auch des Ver-einsrechts sind zu beachten. Die folgenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind als Mindestanforderungen im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des Waldkindergartens durch das Landesjugend-amt zu verstehen.

Konzeption

Die pŠdagogische Konzeption ist schriftlich vorzulegen. Sie muss Aussagen treffen zu Zielsetzung, Fšrderung der Kinder, Tagesab-lauf, AktivitŠten, Ersatzprogramm fŸr extrem schlechte Wetterlagen einschlie§lich der da-fŸr vorgesehenen RŠumlichkeiten.

Waldgebiet

Das Waldgebiet, das fŸr die Betreuung der Kinder genutzt werden soll, muss konkret benannt werden. Dem Landesjugendamt sind vorzulegen:

Ð Flurkarte mit Kennzeichnung des Gebietes Ð Zustimmung des WaldeigentŸmers zur

Nut-zung des Waldgebietes (Hinweise siehe Anlage).

Ð Zustimmung der zustŠndigen €mter fŸr Forstwirtschaft (Untere Forstbehšrde) zur Nutzung (eine Liste der €mter siehe Anla-ge). Es sind laufende Kontakte und Ab-sprachen mit dem Waldbesitzer wegen mšglicher Gefahren, zum Beispiel Ast-bruch nach StŸrmen, Waldarbeiten, Ver-Šnderungen des GelŠndes aufgrund von WitterungseinflŸssen, Jagdzeiten u.Š. zu gewŠhrleisten.

Schutzunterbringung

FŸr die Kinder muss eine Schutzunterbrin-gung vorhanden sein. Diese muss minde-stens beheizbar sein und die Mšglichkeit der Bereitung eines warmen GetrŠnks sowie der Toilettenbenutzung bieten. Die Schutzunter-bringung muss durch die zustŠndige Untere Bauaufsichtsbehšrde genehmigt worden sein. Empfehlenswert ist ein Standort der Schutzunterbringung am Waldrand oder in WaldnŠhe.

Altersstruktur

Es kšnnen Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut werden.

Im Rahmen von Ausnahmen kann unter be-stimmten Bedingungen (EinschrŠnkung An-zahl Kinder, Eingewšhnungszeit..)die Betreu-ung von Kindern im Alter ab 2 Jahren geneh-migt werden.

Gruppengrš§e

In einer Waldgruppe kšnnen hšchstens bis zu 18 Kinder betreut werden.

…ffnungszeit der Waldgruppe

Die …ffnungszeit einer Waldgruppe ist

verlŠs-GESETZE Ð VERORDNUNGEN 125 slich und nicht als Ganztagsbetreuung zu

gestalten. Im Zusammenhang mit den bereits erwŠhnten Mischformen sind Anschlussbe-treuungen mšglich.

Personal

GrundsŠtzlich ist das erforderliche Mindest-personal entsprechend der Verordnung Ÿber die Anzahl und Qualifikation des notwendigen pŠdagogischen Personals in KindertagesstŠt-ten (Kita-Personalverordnung Ð KitaPersV) vom 27.04.1993 zuletzt geŠndert durch Ver-ordnung vom 22.01.2001 Ÿber die gesamte

…ffnungszeit der Waldgruppe zu gewŠhrlei-sten. Es mŸssen mindestens zwei Mitarbeiter vorhanden sein. Wenn als notwendiges pŠd-agogisches Personal keine zwei Mitarbeiter vorhanden sind, ist der fehlende Mitarbeiter-teil Ÿber ehrenamtliche TŠtigkeit, Elternmitar-beit u.Š. abzusichern. Bei dem notwendigen pŠdagogischen Personal muss es sich um FachkrŠfte im Sinne von ¤ 9 KitaPersV han-deln.

Werden Kinder im Alter ab 2 Jahren betreut, ist dem erhšhten Betreuungsbedarf durch An-passung der pŠdagogischen Rahmenbedin-gungen Rechnung zu tragen.

Neben den im Abschnitt 2 der KitaPersV genannten Anforderungen an die Qualifikati-on der pŠdagogischen FachkrŠfte wird eine waldpŠdagogische Fortbildung empfohlen.

ZusŠtzliche Angebote bieten die waldpŠdago-gischen Einrichtungen des Landes Branden-burg (siehe Anlage).

Ausstattung

Die AusrŸstung der Gruppe umfasst:

Ð ein Mobiltelefon, welches stŠndig von den

Mitarbeitern bei sich zu fŸhren ist mit einer Telefonliste der Notrufnummern und den Telefonnummern der Eltern,

Ð Erste-Hilfe-AusrŸstung.

Empfohlen wird ferner:

Ð Bollerwagen oder Šhnliches Transportmit-tel fŸr notwendige Dinge wie MitTransportmit-tel fŸr Hygienema§nahmen (HŠndereinigung, FŠkalienbeseitigung), Regenschutzplane, GetrŠnke, Ersatzkleidung, Plane zum

†berdachen,

Ð Utensilien fŸr pŠdagogische Arbeit ( Ver-grš§erungs- und Fernglas, Sieb, Bestim-mungsbŸcher fŸr Planzen und Tiere, Mes-ser, Schnur, Seil, Plane zum †berdachen u.Š.),

Ð zweckmŠ§ige Kleidung je nach Wetterla-ge und Jahreszeit (Zwiebelprinzip), Ð festes Schuhwerk,

Ð Rucksack,

Ð Sitzunterlage (zum Beispiel Isomatte).

Versorgung

Im Rahmen der …ffnungszeit sorgen die Eltern fŸr ein geeignetes FrŸhstŸck, welches die Kinder in Brotdosen oder €hnlichem mit sich fŸhren.

Sicherung notwendiger Informationen an Eltern

In geeigneter Form sind Eltern Ÿber Ð die pŠdagogische Konzeption,

Ð Vor- und Nachteile der Betreuung des Kin-des im Waldkindergarten,

Ð Gefahren in der Natur/Aufsichtspflicht, Ð Fragen des Versicherungsschutzes,

Ð Regelungen zum Treffpunkt, Beginn, Ende, Abholort u.Š.

zu informieren.

Kontaktaufnahme mit weiteren zustŠndigen

€mtern

Im Rahmen der Planung des Betriebes eines Waldkindergartens ist durch den TrŠger mit folgenden €mtern Verbindung aufzunehmen, gegebenenfalls getroffene Vereinbarungen oder Festlegungen aus Sicht dieser €mter sind dem Landesjugendamt vorzulegen:

Jugendamt (Planung und Finanzierung von KindertagesstŠtten)

Gesundheitsamt (Gesundheitsvorsorge, Hy-gienema§nahmen sowohl beim Kind als auch in den rŠumlichen Gegebenheiten, Erste-Hilfe-AusrŸstung, Empfehlungen Impfungen, Zeckenschutz, Verhalten im Wald)

Untere Bauaufsichtsbehšrde (Genehmigung der Schutzmšglichkeit)

Untere Forstbehšrde (Rat zur Sach- und Rechtslage bei der Nutzung des Waldes, Ver-mittlung zu den zustŠndigen Waldbesitzern, Zustimmung der territorial zustŠndigen €mter fŸr Forstwirtschaft zur Nutzung Ð Liste der

€mter in der Anlage).

Nach Ma§gabe der Forstbehšrden sind darŸ-ber hinaus

gegebenenfalls das Umweltamt (KlŠrung, ob der Wald frei von Schadstoffen, Altlasten und Kriegsmunition ist) und

gegebenenfalls die Untere Naturschutzbehšr-de (BesonNaturschutzbehšr-dere Hinweise bei Naturschutzbehšr-der Nutzung Naturschutzbehšr-des Waldgebietes aufgrund eines vergebenen Status, wie zum Beispiel Naturschutzgebiet) zu konsultieren.

Anlagen zu den Hinweisen zum Betrieb von

Im Dokument Grundsätze elementarer Bildung (Seite 123-127)