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I. Tatbestand

2. Beschreibung des Vorhabens

2.1 Art und Lage des Vorhabens

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, Ihre beiden Erzeugeranlagen - das Müllheizkraftwerk (MHKW) und das Heizwerk Vahr - mit einer Fernwärmeleitung DN 500 zu verbinden.

Das Universitätsgelände ist bereits mit einer Fernwärmeleitung DN 500 vom MHKW an-gebunden. Diese bereits verlegte Anbindung ist der Startpunkt für die neu zu verlegende Fernwärmeleitung. Die neue Leitung endet direkt auf dem Gelände des Heizwerks Vahr.

Gegenstand der Maßnahme ist die Errichtung einer Fernwärmeverbindungsleitung mit folgenden Komponenten und Zusatzmaßnahmen:

 Rohrsystem aus Vor- und Rücklauf (Kunststoffmantelverbundrohr)

 Systemtechnische Bauteile (Bögen, Abzweige, Absperrarmaturen für

Abgangs-leitungen und als Streckenarmarturen, Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen, Muffen, Dehnpolster, Überwachungsadern)

 Sonderkonstruktionen (Rohrbrücken, U-Bögen, Düker, etc.)

 Zusammenlegung von untergeordneten Entwässerungsgräben

Um das an der zu errichtenden Trasse liegende Anschlusspotential nutzen zu können, sollen zur Vorbereitung der weiteren Erschließung von angrenzenden Gebieten mehrere Abzweige vorgesehen werden, die je nach Anschlusspotenzial eine Nennweite von DN 150 oder DN 200 haben sollen.

Über den gesamten Verlauf müssen Leitungen der hanseWasser Bremen GmbH, der wesernetz GmbH und einige Telekommunikationsleitungen unterquert, überquert und/o-der verlegt werden. Weiterhin müssen Gleise und/o-der DB AG und und/o-der BSAG unterquert und mehrere Gewässer unterquert oder mittels Rohr- oder Kanalbrücken überquert werden.

Darüber hinaus müssen tangierende Bäume und Leitungsmasten berücksichtigt werden.

Die Fernwärmeverbindungsleitung soll überwiegend im Erdreich verlegt werden. Als grundlegendes Bauverfahren soll die Verlegung im offenen Baugraben erfolgen. Bei der Verlegung der Leitungen sollen die von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange vor-gegebenen Mindestabstände zu Bestandsleitungen, Gleisen und Gewässern berück-sichtigt werden. In vielen Bauabschnitten ist mit einer intensiven Grundwasserhaltung innerhalb der Baugraben zu rechnen.

Die Lage des Vorhabens ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich. Der Verlauf der

Trasse ist als rote Linie dargestellt.

Quelle: Antragsunterlagen zu diesem Verfahren

2.2 Bauablauf

Für die gesamte Baumaßnahme ist eine Bauzeit von 22 Monaten vorgesehen. Der Bau-beginn ist für Februar 2022 geplant.

Vor Baubeginn sollen die Leitungsachse und der erforderliche Arbeitsstreifen eingemes-sen und markiert werden. Anschließend soll der Arbeitsstreifen bzw. das Baufeld soweit erforderlich beräumt und durch das Fällen bzw. Sichern von Bäumen, Entfernen von Sträuchern, Hecken oder sonstigem Bewuchs sowie die Beseitigung/Aufnahme vorhan-dener Zäune oder Anlagen vorbereitet werden.

Grundsätzlich sollen notwendige Baumfällarbeiten in der vegetationsarmen Zeit vorge-nommen werden. Sofern im Einzelfall eine Fällung im Sommer erforderlich wird, kann dies nach den Regelungen im Beschluss dann erfolgen, wenn von einer fachkundigen Person gegenüber der Planfeststellungsbehörde bestätigt wird, dass auf dem Baum keine Vögel brüten. Bäume mit brütenden Vögeln dürfen im Sommer nicht gefällt wer-den.

Zu den weiteren vorbereitenden und auch baubegleitenden Maßnahmen gehören

Kampfmittelvoruntersuchungen, die Sicherung der Belange des Denkmalschutzes, eine

ökologische Baubegleitung, Zustandsbewertungen sowie die Verkehrslenkung und –sicherung.

Um den Zeitplan einhalten zu können, soll parallel an mehreren Unterabschnitten gear-beitet werden. Der Bau soll daher an sechs Unterabschnitten gleichzeitig beginnen. Die Anzahl der parallel bearbeiteten Unterabschnitte kann sich im Verlauf der Baumaß-nahme temporär erhöhen. Ein Bauvorschritt des offenen Verbaus entlang der Strecke soll ca. 50 m betragen und eine Arbeitsdauer von ca. 3-4 Wochen umfassen. Auf Grund des berechneten Erdaushubs und Einbaus ist im Mittel mit 15 LKW-Transporten pro Tag zu rechnen. Der Baubetrieb soll in der Regel auf eine Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sowie auf Montag bis Freitag beschränkt werden. Im Bereich von sogenannten „Power-baustellen“ sind jedoch auch Nacht- und Wochenendarbeiten nötig (Freitag 20 Uhr bis Montag 4 Uhr).

Die Verbindungsleitung soll in einem Rohrsystem mit einem Kunststoffverbundmantel-rohr (KMR) verlegt werden. Das KMR besteht aus einem MedienKunststoffverbundmantel-rohr (StahlKunststoffverbundmantel-rohr ge-schweißt), einer Dämmschicht (PUR-Hartschaum), und einem PE-HD Mantelrohr. Im Bereich der Dämmschicht sind Adern eingelassen, die der Ortung von Undichtigkeiten dienen. Die einzelnen Bauteile werden bei der Verlegung miteinander verbunden. Als grundlegende Verlegetechnologie wird die klassische Kaltverlegung gewählt, bei der das Rohrsystem bei Montagetemperaturen ohne Vorspannung eingebettet wird. So können kürzere Trassenabschnitte mit offenem Baugraben realisiert werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Dehnungsbewegungen des Rohrsystems aufgrund von wechselnden Betriebs-temperaturen durch Richtungsänderungen kompensiert werden müssen. Um diese Längenänderungen aufzunehmen, sollen im Bereich der Richtungsänderung so genannte Dehnpolster am Außenmantel der Rohre angebracht werden. Hauptsächliches Mittel zur Dehnungskompensation ist dabei der U-Dehnbogen.

Neben der eigentlichen Verbindungsleitung sollen an mehreren Stellen Abzweige für die weitere Erschließung von angrenzenden Gebieten mitverlegt werden. Diese werden durch einen Schachtdeckel, der eine geringe Größe aufweist, an der Geländeoberfläche sichtbar sein. Die Schächte enthalten die Absperrarmaturen. Weiterhin sollen in regel-mäßigen Abständen Streckenarmaturen und Entlüftungsarmaturen eingebaut werden, die ebenfalls durch kleinflächige Abdeckungen an der Straßenoberfläche sichtbar sein werden.

Die Verlegung der Vor- und Rücklaufleitung soll parallel zueinander in einem offenen Baugraben erfolgen. Ausnahme bilden die Kreuzungen der Fließgewässer Kuhgraben, Kleine Wümme und Vahrer Fleet, die mittels einer Rohrbrücke überquert werden sollen.

Der Riensberger Abzugsgraben, der Verbindungsgraben Munte und die Entwässerungs-gräben auf dem Gelände des Vereins Kinder Wald und Wiese e.V. sollen mittels Düker ebenfalls in offener Bauweise unterquert werden.

Der Regelarbeitsraum soll eine Breite von ca. 10 m umfassen. Bei räumlichen Engstellen und zum Schutz von Bäumen kann der Arbeitsraum durch Vorkopfarbeit (LKW/Radlader vor Bagger) auf einen eingeschränkten Regelarbeitsraum von ca. 5,5 - 6,5 m reduziert werden.

Die Standardbaugrabentiefe soll 2,01 m betragen. Diese kann in einzelnen Bereichen

zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten auch geringer ausfallen.

Für die Unterquerung der Straßenbahngleise sollen je nach Gleisaufbau unterschiedli-che Methoden der Unterquerung angewandt werden, die mit der BSAG und der DB ab-gestimmt wurden. Für Schienen 49E1 auf Schotter soll eine Unterquerung mit einem offenen Verbau erfolgen. Handelt es sich bei den Gleisen um Betonaufbau in Verkehrs-knotenpunkten mit Rillenschienen 59Ri2 sollen diese in Stollenbauweise unterquert wer-den. Die Verlegung der Fernwärmeleitungen soll bei Gleisquerungen grundsätzlich in Schutzrohren DN 900/914 erfolgen.

Im Bereich des Baugrabens soll - sofern vorhanden - zunächst der Asphalt Asphaltfräs-maschinen abgefräst bzw. bei gepflasterten Straßen und Wegen das Pflaster aufgenom-men und dann der Mutterboden durch Bagger abgetragen oder durch Raupen abge-schoben und zum Wiedereinbau zwischengelagert werden. Der Aushub des Baugra-bens und der Kopflöcher erfolgt z. B. durch den Einsatz von Baggern mit Profil- oder Grabenlöffeln, in Wurzelbereichen zum Schutz des Wurzelwerkes bevorzugt durch Saugbagger. Die Baugruben sollen durch einen Verbau gesichert und ggf. durch die Einrichtung einer Wasserhaltung inkl. möglicher Einleitstellen trocken gehalten werden.

Die benötigten Rohre und sonstigen Materialien sollen per LKW zu den jeweiligen La-gerplätzen bzw. direkt zur Baustelleneinrichtungsfläche des entsprechenden Bauab-schnittes transportiert werden. Die Einzelrohre haben jeweils eine Länge von 6, 12 oder 16 m. Nach der Montage und Einmessung der Rohre, Formteile und Muffen soll der Baugraben lagenweise mit Sand verfüllt und entsprechend verdichtet werden. In Abhän-gigkeit von der vorhandenen Bodenüberdeckung soll zur Einhaltung der Brückenklasse 60 der Einbau von Lastverteilplatten vorgesehen werden.

Da der Baustellenbetrieb nicht durchgängig im Bereich des eigentlichen Regelarbeits-streifens durchgeführt werden kann, sollen während des Baustellenbetriebs zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen – zum Beispiel für die Lagerung des Oberbodens – ein-gerichtet werden. Im Bereich des Vereinsgeländes „Kinder, Wald und Wiese“ sollen dar-über hinaus zusätzliche Baustraßen eingerichtet werden. Diese sind notwendig, um eine Zufahrt zum Baufeld im nordwestlichen Bereich der Fläche (südlich der Eisenbahnlinie) zu gewährleisten. Die Baustraße auf dem Vereinsgelände soll temporär sind und nach Abschluss der Arbeiten zurückgebaut werden.

Im Hinblick auf einen effizienten Bauablauf, eine mögliche Wiederverwendung von Aus-hub sowie die begrenzte Möglichkeit zur Zwischenlagerung soll nur Mutterboden sowie Sande mit und ohne anthropogene Beimengungen wiederverwendet und zwischengela-gert werden. Die anthropogenen Beimengungen sollen dabei mithilfe einer gewerblichen Siebanlage von den Sanden getrennt und gesondert entsorgt werden.

Nach Abschluss der Arbeiten sollen der Rückbau von Baustraßen, Lagerflächen und

Einrichtungsflächen und die Wiederherstellung der Oberflächen entsprechend geltender

Regelungen und Standards bzw. in unbefestigten Bereichen eine Rekultivierung

erfol-gen.